Beiträge von DeadPoet

    Kleine Ergänzung: Zumindest bei uns wird von "höherrangigen" KuK deutlich mehr erwartet, um auf die gleiche Verwendungseignung zu kommen, wie von "nur" Studienräten. Hat man also z.B. als Studienrat Stufe 3 und wird zum Oberstudienrat befördert, geschieht es häufig, dass - wenn sich die "Leistung" der Lehrkraft nicht entsprechend "erhöht" - man bei der nächsten Beurteilung auf Stufe 4 landet.

    Über (Sinn oder) Unsinn dieses Vorgehens schreib ich jetzt nichts ...

    Regelbeurteilung gibt es z.B. in Bayern. Alle paar Jahre muss der SL jede Lehrkraft an der Schule beurteilen. Eine (!) Basis dafür sind Unterrichtsbesuche, die aber alle besprochen werden MÜSSEN. Außerdem beruht die Beurteilugn auf Beobachtungen der Fachschaftsleitung usw.

    Eine Beurteilung (in Bayern) muss "eröffnet" werden, das heißt, die SL sagt / schreibt der Lehrkraft, wie sie gesehen wird und die Lehrkraft hat Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Man hat durchaus die Möglichkeit, auf Änderung bestimmter Formulierungen zu drängen bzw. sich genau erklären zu lassen, warum es dieses Urteil und kein anderes ist.

    Ich kenne "durchfallen" da nicht. Natürlich kann man eine schlechte Beurteilung bekommen, so dass man bei Bewerbung auf Funktionsstellen schlechte Karten hat.

    Ich könnte mir vorstellen, dass der letzte Satz aus DeadPoets Beitrag auch auf viele Beamte, die die Machtergreifung (bzw. Machtübertagung) miterlebt haben, zugetroffen haben dürfte - mit dem entscheidenden Unterschied, dass der Spuk eben nicht nach einer Legislaturperiode vorbei war.

    Noch ein Unterschied: Es sollte damals den Beamten sehr schnell klar geworden sein, dass das nicht nach einer Legislaturperiode vorbei sein wird (Gesetz gegen Neugründung von Parteien etc). Da würde ich keine 4-5 Jahre abwarten, das wäre nicht mehr der Staat / das Grundgesetz, dem ich verpflichtet bin.

    Schwierige Frage ... Für mich ist völlig klar, dass ich mir wohl bestimmte Vorstellungen dieser Regierung nicht zu eigen machen könnte.

    "Kündige" ich dann, weil ich mich daran nicht beteiligen möchte? Oder bleibe ich im Dienst, handle, wie mein Gewissen / mein Ethos es von mir verlangt (evtl. erreicht man ja noch SchülerInnen / Eltern, kann noch etwas im Kleinen bewirken) und warte darauf, "gekündigt" zu werden?

    Ich glaube, ich würde mich für Letzteres entscheiden, denn leicht würde ich es so einer Regierung nicht machen wollen - und kündigen wäre für die der leichtere Weg.

    Auswandern ... ich würde wohl erst einmal eine Legislaturperiode durchstehen und hoffen, dass der Spuk danach vorbei ist.

    Hm ... ich sehe nicht, warum ich meinem Kollegium gegenüber betonen sollte, dass ich verheiratet bin und zwei Kinder habe ... das kriegen die im normalen Umgang miteinander auch so mit.

    Und genau so - normaler Umgang - würde ich das auch handhaben, wenn ich homosexuell wäre. Nicht verschweigen, aber auch kein Thema draus machen ... dann sag ich halt statt "meine Frau" "mein Mann", dann sieht man schon, wie die Leute reagieren. Man muss auch im Kollegium nicht mit allen super auskommen. Professionelle Zusammenarbeit muss immer gehen, aber mit wem ich mehr rede / Zeit verbringe ist dann meine Sache.

    Die "Extrawurst" ist die Weigerung mit den anderen Bundesländern zu kooperieren und auch mal bereit zu sein die Slots zu tauschen.

    Warum sollte man die Slots tauschen? Aus meiner Sicht (ich unterrichte in Bayern) gibt es durch die späteren Ferien mehr Nach- als Vorteile. Ich würde Slots sofort tauschen und im Juli, wenn es die heißesten Tage hat, im Kühlen sitzten statt zu unterrichten und Zeugnisse zu schreiben.

    Wenn NRW gerne ab August in Ferien gehen würde ... ich wüsste nicht, warum wir mit ihnen nicht mal tauschen sollten - muss halt rechtzeitig genug geplant werden (andere Termine im Schuljahr, für Fremdenverkehr planbar etc).

    Mir ist klar, dass sich die Lebensumstände auch unserer SuS geändert haben und einige Dinge wohl nur für sie erreichbar sind, wenn sie an der Schule statt finden. Aber ... ich als Schüler wäre bei "Lebensraum Schule" in den Streik getreten. Ich ging gern zur Schule, aber der Nachmittag gehörte MIR und die Gestaltung fand außerhalb der Schule statt. Natürlich hatten Eltern oder freundliche Nachbarn ein Auge auf mich, aber so beaufsichtigt wie an der Schule fühlte ich mich nicht ... ich konnte - im Rahmen - hingehen, wo ich wollte, mich treffen, mit wem ich wollte (auch mit Leuten, die nicht auf meiner Schule waren) und viele Dinge tun, die eine Schule - auch als "Lebensraum" nicht anbieten kann (auch weil dafür niemand heute mehr die Verantwortung übernehmen würde).

    Schule ist für mich Arbeitsraum - als Lehrer und als Schüler (und das heißt eben nicht, dass ich ungern arbeite, aber es ist nicht "Lebensraum" ... wenigstens für mich nicht).

    Ich auch bei den Männern während der Unterrichtszeit kein Spiel anschauen lassen (privat schaue ich beides, im Moment tatsächlich mehr mit Tendenz zum Frauenfussball). Ab dem Halbfinale könnte man darüber reden, aber ein Vorrundenspiel ist doch nun wirklich nicht so dramatisch, wenn man es nicht sieht.

    Es geht hier inzwischen aus meiner Sicht um zwei Dinge:

    a) Wie bindend ist FSK für den Unterricht? Was kann man (nicht) tun ... und wie sichert man sich ab?

    Ich kann verstehen, dass man als Lehrkraft in der pädagogischen Freiheit / Verantwortung manchmal versucht ist, die FSK Angabe "großzügig" auszulegen oder von den Ausnahmen (kann/soll etc) Gebrauch zu machen. Da gibt es einen weiten Bereich, in dem ich zugestehen würde, dass man das tun kann bzw. zumindest diskutieren kann.

    b) KEINE Diskussion hingegen ist es für mich, wenn man "Im Westen nichts Neues" in der Netflix-Version 12jährigen zeigen möchte.

    (und das alles jetzt noch von urheberrechtlichen Aspekten abgesehen).

    Schon die Formulierung der möglichen Antworten ist tendenziös. Den Film nicht zeigen hat nichts mit "brav an die Vorgaben halten, um keinen Ärger zu riskieren" zu tun, sondern mit Verantwortung.

    Zwei Einschätzungen:

    Die SuS sind 12, die FSK sagt "ab 16" - und das in diesem Fall aus guten Gründen. Von mir als Vater hätte Herr M-L mindestens eine dicke Beschwerde an der Backe. Ich würde erwarten, dass Pädagogen hier mehr Fingerspitzengefühl zeigen.

    Und zweitens: Wer den Film gesehen hat kann doch nicht im Traum daran denken, so etwas Kindern im Alter von 12 zu zeigen?

    Ich wundere mich auch gerade über einige ForenuserInnen hier, die das irgendwie so hinbiegen wollen, dass es möglich ist.

    Da ich einen Kurs (Geschichte) im Abi hatte (wie eigentlich jedes Jahr), einfach mal mein Eindruck DIESES JAHR: Es war ein herausragender Kurs, ich war mit (fast) jeder Klausur bei der Schulleitung, um sie genehmigen zu lassen, weil zu viele SuS im 1er Bereich waren. Und nein, ich korrigierte nicht großzügiger, die Klausuren waren nicht leichter (z.T. habe ich alte in Teilen verwendet, die ich vor Jahren schon mal gestellt hatte).

    Natürlich ist das ein kleiner Ausschnitt, im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen wurde allerdings oft erwähnt, dass das jetzt bei uns ein guter Jahrgang war.

    Insgesamt habe ich auch das Gefühl, dass die Jahrgänge immer bessere Noten bekommen, dass das durch Vorgaben bzgl. Bewertung, Korrektur und Gewichtung auch so gewollt ist ... andererseits ... bei uns sind immer Bilder in der Abi-Zeitung, auf denen man sehen kann: Das war die 5. Klasse ... und das ist davon beim Abi noch übrig geblieben ... z.T. 80% haben es nicht bis zum Abi geschafft. Vielleicht wird - evtl. auch von Schule zu Schule verschieden - auch stärker vorher ausgesiebt (vor der Oberstufe, denn die 1:1 Regelung bzgl. mündlicher und schriftlicher Noten ermöglicht einigen, die bei stärkerer Gewichtung des Schriftlichen die Oberstufe nie geschafft hätten, die Zulassung zur Abi-Prüfung ... wo sie dann aber oft durchfallen).

    Über Vieles kann man auch schlecht generalisieren, weil die Systeme in den Bundesländern auch so unterschiedlich sind.

    Bei uns wurde von der SL sehr lange argumentiert, dass sich die geringere Belastung bei den Teilzeitlehrkräften bei Elternsprechtagen automatisch ergibt, da sie ja auch weniger Klassen und damit weniger SuS haben ... war nur dann so, dass sie statt kürzerer Anwesenheit mehr Lücken hatten. Wurde inzwischen auf Betreiben des ÖPR angepasst. Steter Tropfen höhlt manchmal halt doch den Stein.

    Und wer kontrolliert, ob alle Elternzahlungen für jede Klassenfahrt eingegangen sind? Sekretärin? SL?

    Gibt es denn alternativ dazu auch Banken, die ein Klassenkonto, welche die Lehrkraft verwaltet, anbieten bzw. hat da jemand eine Empfehlung?

    Das kontrolliert das Sekretariat. Ein Klassenkonto, das ich verwalte, würde ich ablehnen.

    In der heutigen Zeit sehe ich es aus vielen Gründen als problematisch, Handys auf Klassenfahrt generell zu verbieten.

    Ist ein solches Verbot (nicht nur aus juristischer Sicht, sondern rein praktisch) durchsetzbar?

    Sollen SuS keine Photos machen dürfen? Für fast alle hat wohl das Handy den klassischen Fotoapparat ersetzt. Gerade auf Klassenfahrt sind doch Fotos schöne Erinnerungen (ja, natürlich kann da auch Blödsinn getrieben werden, das ging mit dem klassischen Fotoapparat aber auch schon).

    Ich hab als Schüler selbst immer einen Walk-/Discman dabei gehabt, weil ich einfach am Tag einige Minuten Ruhe / für mich alleine brauchte. Musik hören geht für die meisten SuS auch nur noch mit Handy.

    Es gibt viele Situationen, wo das Handy auf Klassenfahrt Sinn macht (Foto, Musik, Kontakt untereinander, Navi-Ersatz, Kontakt mit Lehrkraft / Eltern), so dass ich ein generelles Verbot nicht erzwingen würde.

    Ich würde je nach Situation auffordern, jetzt mal die Handys auszumachen/weg zu packen (Fotos machen ist ok bei der Stadtführung, Handyspiele, surfen im Internet oder Musikhören zu diesem Zeitpunkt dann nicht) - und das vorher auch den Eltern in einem Schreiben so kommunizieren.

    Bei uns läuft alles über ein offizielles Konto der Schule (wir haben also ein "vernünftiges Schulkonto"). Die Eltern zahlen Beträge darauf ein bzw. lassen abbuchen. Die Rechnungen für einen Ausflug / eine Exkursion gebe ich dann im Sekretariat ab und das wird dann überwiesen.

    Der Weg dahin war allerdings lang und die Akzeptanz (bei den Eltern) entstand erst, als die Bezahlung für die Mensa auf bargeldlos (und damit Konto) umgestellt wurde (vom Betreiber).

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