Beiträge von DeadPoet

    Ok, dann halt Bayern: BayEUG Art. 63:

    (1) 1Schülerzeitungen sind Zeitungen, die von Schülerinnen und Schülern für Schülerinnen und Schüler derselben Schule geschrieben werden. 2Die Schülerinnen und Schüler machen durch die Herausgabe von Schülerzeitungen vom Recht der freien Meinungsäußerung Gebrauch. 3Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht, an der Schülerzeitung mitzuwirken. 4Die Redaktion der Schülerzeitung hat das Wahlrecht, ob die Schülerzeitung als Einrichtung der Schule im Rahmen der Schülermitverantwortung oder als Druckwerk im Sinn des Bayerischen Pressegesetzes (BayPrG) erscheint. 5Die Redaktion soll sich eine beratende Lehrkraft wählen, die die Schülerzeitung pädagogisch betreut.

    (2) 1Erscheint die Schülerzeitung als Druckwerk im Sinn des Bayerischen Pressegesetzes, soll die Schulleiterin oder der Schulleiter die Herausgeber und Redakteure über die presserechtlichen Folgen (Art. 3 Abs. 2, Art. 5, 7 bis 10 und 11 BayPrG) informieren. 2Die Haftung der Erziehungsberechtigten für minderjährige Schülerinnen und Schüler bleibt unberührt. 3Die Schule unterrichtet die Erziehungsberechtigten der mitwirkenden minderjährigen Schülerinnen und Schüler über die Entscheidung der Schülerzeitungsredaktion, die Schülerzeitung als Druckwerk im Sinn des Bayerischen Pressegesetzes herauszugeben.

    (3) Die Grundsätze einer fairen Berichterstattung sind zu beachten; auf die Vielfalt der Meinungen und auf den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule ist Rücksicht zu nehmen.

    (4) 1Soll die Schülerzeitung auf dem Schulgelände verteilt werden, ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter rechtzeitig vor Drucklegung ein Exemplar zur Kenntnis zu geben. 2Sie oder er kann Einwendungen erheben. 3Berücksichtigt die Redaktion die Einwendungen nicht, so hat sie die Schülerzeitung zusammen mit einer Stellungnahme dem Schulforum vorzulegen. 4Das Schulforum soll auf eine gütliche Einigung hinwirken; scheitert die gütliche Einigung, kann das Schulforum die Verteilung der Schülerzeitung auf dem Schulgelände untersagen.

    (5) Soweit der Inhalt der Schülerzeitung das Recht der persönlichen Ehre verletzt oder in anderer Weise gegen Rechtsvorschriften verstößt, kann die Schulleiterin oder der Schulleiter die Verteilung auf dem Schulgelände, und für den Fall, dass die Schülerzeitung als Einrichtung der Schule im Rahmen der Schülermitverantwortung erscheint, auch die Herausgabe untersagen; die Schulleiterin oder der Schulleiter begründet die Entscheidung innerhalb einer Woche schriftlich.

    Ich halte das auch so, dass ich wirklich nur auf den Abi-Ball gehe, wenn ich mit dem Kurs ein ganz ausgesprochen gutes Verhältnis hatte (das letzte Mal, als das der Fall war, konnte ich leider nicht hin, weil ich auf der Abi-Feier der eigenen Tochter war).

    Das hat ganz verschiedene Gründe.

    - Ich habe auch gern mal KEINEN Termin

    - Man ist vor dummen Streichen nicht sicher

    - Die Preise, die für Eintrittskarten (Ball und Buffet) aufgerufen werden (und ja, bei uns zahlen die Lehrer für den Eintritt, ebenso wie die SchülerInnen und ihre Eltern, Musik und Essen muss ja wohl finanziert werden) finde ich etwas hoch (vielleicht bin ich aber nur geizig). Die Summe auszugeben, um ... wieder einen Termin zu haben und mir (nicht immer, aber halt schon mal) dumme Streiche spielen zu lassen ... muss ich nicht haben.

    Ja, auch bei uns sieht es die SL gerne ... aber man muss halt auch mit Enttäuschungen leben können.

    Ich muss aber ehrlich gestehen - nachdem die SL bei uns die Zügel, was den Distanzunterricht angeht, extrem angezogen hat, weil es wohl Elternbeschwerden gab (so ... vier Stück bei ca. 1000 SChülerInnen) - dass ich die plötzliche "Begeisterung" für den Distanzunterricht jetzt auch überraschend finde (es aber total verstehen kann, wenn SchülerInnen der Q12 nicht in den Wechselunterricht wollen).

    Moment, es gibt Schüler und Lehrer, die die derzeitige Umsetzung besser finden :staun:?

    Ja. Meine Q12 bekommt auf Mebis alles ausformuliert, was sie im Colloquium (und schriftlich macht in Geschichte keiner) wissen müssen. Sonst müssen sie im Unterricht doch manches selbst mitschreiben. Vollständigere Unterlagen zum Lernen auf das Abi gab es noch nie ...

    Dazu kommt der Zwang, weiter alle 30-40 Minuten gut zu lüften.

    Interessanter finde ich, dass ich heute lesen musste, dass ich pro Halbjahr für das Colloquium wie immer drei Themengebiete benennen muss ... eine ganze Reihe Themen aber in Folge der Pandemie gestrichen wurden. Es gibt da ein Halbjahr ... da gibt es keine drei Themen mehr.

    GEW NRW:

    "Wer sich als Beamt*in benachteiligt fühlt, zum Beispiel aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, des Alters oder dergleichen hat ein Recht auf Beschwerde. Beamt*innen tragen für ihre dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung (§ 36 BeamtStG). In der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrerinnen und Lehrer (ADO) wird die Pflicht zur Remonstration für alle Lehrkräfte gleichermaßen zu ihren Dienstpflichten gerechnet (§ 3 Abs. 2, 4 ADO). Wer sich absichern will, reicht die Remonstration schriftlich ein und besteht auf einer schriftlichen Antwort. In jedem Fall ist der Dienstweg einzuhalten. Beschwerden über Kolleg*innen sind an die Schulleitung, über Schulleiter*innen an das Schulamt beziehungsweise die Bezirksregierung, Beschwerden über Fachleiter*innen an die Seminarleitung zu richten. Bevor es jedoch zu solch weitreichenden Schritten kommt, ist es immer ratsam und empfehlenswert, sich an die entsprechenden Gremien in Seminar und Schule, zum Beispiel den Lehrerrat, oder an die zuständige Personalvertretung zu wenden. Ein Anruf bei der GEW ist ebenfalls angezeigt. Lass’ dich beraten und begleiten!"

    Das lässt sich mit wenigen Sekunden googeln finden ...

    Hollaröhdulliöh ... keine Ahnung, wollt auch mal was schreiben und das kam mir in den Sinn.

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    @Dead Poet: wer hat euch das angewiesen? Für Bayern sehe ich das kritisch, dass das so angewiesen werden kann. Erziehung und Unterricht liegen in der Verantwortung der Lehrkraft. Wenn ein Lehrer gemäß der Vorgaben zum Distanzunterricht aus dem KMS Materialien zur Verfügung stellt, individuelle Rückmeldungen gibt etc. kann ihn meiner Meinung nach niemand zu Videounterricht zwingen.

    Die Schulleitung. Und wenn man das entsprechende KMS liest, kann sie das auch (ob das Ministerium allerdings im Rahmen der bestehenden Gesetzeslage richtig liegt, muss ich erst noch nachforschen).

    Punkt 3 in dem KMS vom 10.12. (FAQ zu Durchführung von Distanzunterricht):

    "Die konkrete Ausgestaltung des Distanzunterrichts hängt unter anderem von den Ressourcen vor Ort ab. Soweit die technischen Voraussetzungen an der jeweiligen Schule vor Ort erfüllt sind, gehört zum Distanzunterricht insbesondere der Einsatz digitaler Werkzeuge. Die Schulleitungen können im Rahmen ihres Direktionsrechts verpflichtende Vorgaben zur Nutzung bestimmter digitaler Werkzeuge erteilen (§ 19 Abs. 4 Satz 5 BaySchO).

    Abhängig von den Ressourcen vor Ort kann die Lehrkraft beispielsweise zur Nutzung niederschwelliger Kommunikationskanäle (z. B. E-Mail, Messenger) bis hin zur Nutzung von Videokonferenzwerkzeugen verpflichtet werden, um den Schülerinnen und Schülern Unterrichtsmaterial/-stoff bereitzustellen und mit diesen distanzunterrichtlich zu interagieren."

    Ressourcen vor Ort: Die SL sagt, wer daheim nicht arbeiten will oder kann, soll in die Schule kommen, wir haben entsprechend ausgestattete Räume ("sogar beheizt" ... Zitat SL).

    Es geht für mich auch darum, dass das Ministerium / die Regierung endlich aufhört, ständig überhastet Lösungen zu suchen, die möglichst billig sind , für Unsicherheit sorgen und das Fußvolk noch mehr belasten (Streichung der Ferien ... für viele Kolleginnen und Kollegen sind diese Ferien nicht zum Wegfahren, sondern um endlich mit den Korrekturen der Oberstufenklausuren fertig zu werden), statt mit anderen Dingen mal endlich in die Gänge zu kommen (heute kam ein Schreiben: mit den Dienstlaptops soll es Ende Juli losgehen) ...

    Ok ... das war wohl nix ...

    - Mebis geht, soll aber für bestimmte Dinge ja nicht mehr genutzt werden

    - das Schülerportal (das in unser Schulportal integriert wurde) ist hoffnungslos überlastet und zieht auch das ganze Schulportal runter (einschließlich des Notenmanagers)

    - padlet geht auch nicht ...

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