Beiträge von DeadPoet

    Aber Email beantworten schon. Und wenn man es nicht an dem Tag macht, dann muss man es spätestens am nächsten Tag erledigen. Also ist es letztlich egal, wann man es macht.

    Nein, Email beantworten am freien Tag muss nicht sein. Wie Du gleich hinterher schreibst: Spätestens am nächsten Tag. Es gibt Verordnungen (je nach Bundesland evtl. unterschiedlich), die ein elektronisches Postfach wie ein analoges betrachten. Wenn Du mir an meinem freien Tag einen Zettel in mein Fach legst, kannst Du nicht erwarten, dass ich an die Schule komme, ihn lese und antworte. Am nächsten Tag, wenn ich wieder in der Schule bin, sollte dann die Antwort erfolgen.

    Freie Tage hat man doch in der Regel bei Teilzeit. Teilzeit bedeutet für mich, dass ich eben nicht die komplette Zeit, die Vollzeitkolleginnen und -kollegen als "unterrichtsfrei, aber nicht arbeitsfrei" haben, zur Verfügung stehen muss ... man hat doch bei Teilzeit tatsächlich mehr "arbeitsfrei" als als Vollzeitler. Von daher würde ich den "freien" Tag wegen Teilzeit durchaus als "arbeitsfrei" sehen.

    Erreichbarkeit mit email o.ä.: da haben wir eine Dienstvereinbarung: Nachrichten, die mehr oder wenig bis zum nächsten Tag gelesen sein müssen, müssen vor 14 Uhr in meinem Postfach sein (da haben wir uns an der Aussage orientiert, dass ein elektronischer Briefkasten mit einem analogen vergleichbar ist ... wenn man mir in der Schule was nach 14 Uhr ins Fach legt, lese ich das auch erst am nächsten Tag, weil ich dann nämlich gar nicht mehr an der Schule bin).

    Telefonisch: Ich bin ja nicht einmal verpflichtet, ein Telefon zu haben. Von daher kann die Schule gern versuchen, mich anzurufen (hat auch in meinem Fall meine Nummer), aber sie kann nicht verlangen, dass ich zuhause bin - sonst wären wir ja wieder bei einer Art Präsenz.

    Dass es ein vernünftiges Miteinander jenseits der Auslegung von rechtlichen Bestimmungen etc gibt, ist aber auch klar.

    Hat vor Jahren mal eine Anfrage an die Behörde ergeben, ergibt sich aus EU-Recht:

    Wenn die Einschränkung daraus besteht, dass man vor Ort sein muss, dürfte "erhebliche Beeinträchtigung" für mich auf jeden Fall zu bejahen sein.

    Bei dem Urteil ging es um Feuerwehrleute, die Übertragbarkeit auf andere Beamte dürfte damit ebenfalls gegeben sein.


    Wir haben uns im ÖPR damals sehr intensiv mit der Thematik beschäftigt. Aussage / Ergebnis damals war, dass es eben NICHT auf Lehrkräfte übertragbar sei ... hat wohl was damit zu tun, dass Mehrarbeit bei uns nur dann entsteht, wenn Unterricht gehalten wird. Daraus folgt: Präsenz und zur Vertretung heran gezogen => Mehrarbeit. Präsenz und keine Vertretung, einfach nur dumm rumsitzen => keine Mehrarbeit. Deshalb gelten bei uns Abituraufsichten, Konferenzen, Sitzungen usw. auch nie als "Mehrarbeit", sie sind in der allgemeinen Arbeitszeit einfach mit drin ... Natürlich kann die Aussage, die wir bekommen haben, auch falsch sein, aber bei uns wird keine Präsenz, in der nicht eine Vertretung anfällt, als Arbeitszeit / Mehrarbeit gerechnet.

    a) Wenn ich in Freistunden prinzipiell keine Termine wahrnehmen darf, sind das keine Freistunden, sondern Präsenzstunden

    b) Dass der Vertretungsplaner, der auch einen schwierigen Job hat, nicht begeistert ist, wenn man sagt "Oh, ich kann die Vertretung nicht machen, weil ich hab da einen Termin", ist auch klar (gibt so einige Kolleginnen/Kollegen, die haben immer einen Termin, wenn sie vertreten sollen)

    c) bei wichtigen Terminen dem Vertretungsplaner vorher sagen, dass man nicht da ist

    d) grundsätzlich verbieten kann der Vertretungsplaner von vornherein Termine mMn nicht

    e) aber wenn eine Vertretung kurzfristig reinkommt und der Vertretungsplaner darauf besteht, wird man den Termin wohl meist ausfallen lassen müssen

    Feste Bereitschaft wäre etwas anderes ...

    Ich kenne es vom Fahrradfahren. Manchmal bin ich auf meinen Touren nach 100 km kaputt. Aber es ist für mich wichtig, am Tag 130 km zu fahren ... also klappt das auch. Ohne Selbstausbeutung. Eher durch Selbstmotivation.

    Hinkt, weil Hobby vs Beruf, Freizeit vs Dienst. Ich habe auch Privatinteressen, für die ich mich quählen kann, mit wenig Schlaf auskomme usw.

    Außerdem war ja meine Frage nicht, warum die KuK das machen (da begreife ich durchaus, dass man auch in dem Beruf etwas macht, was über das Geforderte hinaus geht, weil es einem wichtig ist). Frage ging ja Richtung Fürsorgepflicht Schulleitung. Die hast Du ja auch beantwortet.

    Hm. Aus Personalrats-Sicht würde ich es auch so sehen. Ich finde die Frage auch gut und richtig.

    Wir hatten auch schon mal ein Jahr, wo eine Kollegin sagte: ich gehe nicht auf Klassenfahrt. Auch okay.

    Aber auf die Frage, warum die Arbeitsschutzrechte der Lehrkräfte hier außer Kraft gesetzt werden": weil es den Kolleginnen wichtig genug ist, um ihre Komfortzone zu verlassen. ich kann niemanden dazu zwingen. Will ich auch nicht. Werde ich auch nicht. Aber ich finde es gut, dass es so ist. Denn es ist wichtig und gehört dazu. (Auch wenn andere das anders sehen.)

    Schule, speziell Grundschule, ist nicht 9-to-5, sondern Beziehungsarbeit. Und das ist schön so.

    WillG will zwar nicht ... aber ich muss hier mal ... verträgt sich das mit der Fürsorgepflicht des Dienstherren? Müsstest Du nicht eigentlich Kolleginnen und Kollegen davor bewahren, etwas zu unternehmen, das aus Arbeitsschutzgründen eigentlich ziemlich problematisch ist? Ketzerisch gefragt ... müsstest Du sie nicht vor "Selbstausbeutung" bewahren? (ok, das ist jetzt leicht überspitzt)

    Du verstehst es nicht, oder? Sissymaus stellt 16-18-jährigen SuS die 9-10-Jährigen gegenüber und sagt, dass die älteren schwerer zu bändigen seien. Worauf DU dann wieder - warum auch immer - die 12-14-Jährigen ins Spiel bringst (wieder in einer Weise, die man so interpretieren kann, als hätten andere keine Ahnung - "you ain't seen nothing yet"), von denen aber zunächst mal gar nicht die Rede war.

    Und ums endgültig klar zu machen: I have seen (almost) everything:

    - wir fahren mit der 6. Klasse ins Schullandheim (11-12 Jahre)

    - wir fahren mit der 8. Klasse ins Skilager (13-14 Jahre)

    - wir fahren mit den 10. Klassen nach Berlin (15-16 Jahre)

    - wir fahren mit der Oberstufe auf Abschlussfahrt (16-18 Jahre)

    (und ich denke, da sind wir als Gymnasium nicht alleine)

    Willst mir jetzt noch was von der Problematik verschiedener Altersgruppen erzählen?

    Und der Beitrag, auf den Du Dich jetzt beziehst: Das ist kein "anderes Universum", sondern konsequent. O. Meier will nicht 12-24 Stunden im Einsatz sein, sondern nach 8 Stunden Feierabend haben (verkürzt geschrieben) - also fährt er/sie auch nicht, weil klar ist, dass das auf Fahrt nicht ginge.

    Genau aus diesem Grund bist du nicht kompetent, KuK aus der Grundschule oder der WRS Ratschläge zu erteilen. Bei uns finden Klassenfahrten in Klasse 4, 7/8 und als Abschlussfahrt in Klasse 9 statt. In SekII sind viele Schüler bereits volljährig. Da erübrigt sich die Aufsichtspflicht. Wer sich hier daneben benimmt, wird einfach ohne Begleitperson Nachhause geschickt. Da habt ihr es in den höheren Klassen schon einfacher.

    Sorry, das ist schlicht falsch. Erstens sind SuS in der 10. oder 11. Klasse NICHT volljährig, auch nicht "viele". Zweitens erübrigt sich die Aufsichtspflicht damit in keiner Weise, nicht einmal das ohne Aufsichtsperson nach Hause Schicken ist so ohne weiteres möglich.

    Und ... ist Sex in der Grundschule großes Thema? Drogen? Alkohol? Party? Also red nicht so einfach von "einfacher".

    Warum man SekII (10. Klasse) nicht mit WRS 9. Klasse vergleichen können soll, entzieht sich mir.

    Achja ... bei uns fährt man in der 8. Klasse auch in die Wintersportwoche und Anfang der 6. Klasse ins Schullandheim ... so von wegen 7./8. Klasse.

    Wer hat was "weggewischt"? Ich habe nur festgestellt, dass mich die Entscheidung ob der Zusammensetzung des BVerfG in den 60er/70er Jahren nicht wundert. Ein bisschen Polemik ist bei manchen Themen notwendig. Auf rationaler Ebene ist nicht immer ein Blumentopf zu gewinnen.


    Hast du herausgefunden, welche Senate jeweils geurteilt haben und wie diese besetzt waren?

    Die Grünen haben erst 2001 den ersten Sitz bekommen. Bis dahin waren ausschließlich von der CDU/CSU, SPD und FDP vorgeschlagene Richter vertreten. Insofern wäre die Einschätzung mit den langhaarigen, grünen Kiffern unzutreffend.

    Natürlich muss man Urteile akzeptieren oder gegen sie vorgehen. Man kann sie aber auch gleichzeitig akzeptieren und für falsch oder sogar (entsprechende Fachkenntnis vorausgesetzt) für fehlerhaft halten. Das ist doch kein Widerspruch. Die juristische Lehre widerspricht der Rechtsprechung regelmäßig, das ist ganz normal. Und natürlich darf man Entscheidungen auch als Laie für falsch halten.

    Die erneute Entscheidung des BVerfG stammt aber nicht aus den 60er oder 70er Jahren, sondern aus den 90ern ...

    Wer zu einem bestimmten Zeitpunkt im 1. bzw. 2. Senat saß, kann man hier sehen: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der…assungsgerichts

    "alte, weiße, katholische Männer" ergeben keine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei, auch wenn die eine oder andere Partei näher liegt.

    "grüner Kiffer" muss auch nicht automatisch heißen, dass derjenige Mitglied der Grünen ist.

    Bzgl. der Tatsache, dass man Urteile kritisieren darf ... ja. Vielleicht hat mich tatsächlich "nur" die recht polemische Zuspitzung gestört, weil ich immer noch glaube, dass manche Themen sich für Polemik nicht eignen (und ich glaube, das sieht man auch hier).

    Und ... ich weiß nicht ob das jetzt jemand nachvollziehen kann ... einerseits kann man sagen, dass in einer Demokratie alles kritisiert und in Frage gestellt werden kann/darf ... vielleicht sogar immer mal wieder muss.

    Und andererseits ... was passiert in einer Gesellschaft, wenn von verschiedenen Seiten immer alles in Frage gestellt wird? Die Grenze zwischen "kritisieren" und "nicht akzeptieren" erscheint mir fließend geworden zu sein. (eben z.B. Gerichtsurteile ... die, die mir nicht passen, wurden von einer Interessensvertretung XY beeinflusst ... ist das Kritik oder erkläre ich damit, dass sie eigentlich nicht gelten sollten?). Es keinen Grundkonsens mehr gibt ... Jaaaaa, weg von der Untertanenmentalität ... aber wohin dann? Zur Spaltung der Gesellschaft? Ich kanns im Moment nicht genauer erklären, aber das Theme beschäftigt mich tatsächlich.

    Danke jedenfalls für die ausführliche Erwiderung. Ich finde, es tut einer Diskussion gut, wenn nicht alle Beiträge Zweizeiler sind ...

    Die beiden Entscheidungen des BVerfG sind aus den Jahren 1975 und 1993. 1975 durften Männer ihren Frauen noch verbieten zu arbeiten. Vergewaltigung in der Ehe ist erst seit 1997 strafbar.

    Rechtsaufassungen ändern sich. Und dass sich alte, weiße und vor allem christliche Männer in diesem gesellschaftlichen Klima Gründe gegen Schwangerschaftsabbrüche ausdenken, um Frauen unter Kontrolle zu halten, ist wenig verwunderlich.

    Da misch ich mich aber mal ein, weil mich diese Art der (polemischen) Argumentation etwas stört.

    Weil manche Sachverhalte in der Vergangenheit nicht gut / unwürdigt / blöd / menschenverachtend geregelt waren, heißt das doch nicht automatisch, dass jede Entscheidung eines Gerichts aus der Zeit so war. Außerdem sehe ich durchaus einen Unterschied zwischen dem Urteil des Verfassungsgerichts und einer damals bestehenden Gesetzeslage ("einfaches" Gesetz vs. Urteil des obersten Gerichts). Dieses "mir passt das Urteil nicht, deswegen ziehe ich es in Zweifel - lag bestimmt daran, dass alles alte, weiße Männer waren" macht eine Tür auf, bei der man sich gut überlegen sollte, ob die nicht zu bleiben sollte. Denn der nächste, dem ein Urteil nicht passt, kann auch so argumentieren und dann bestärkt man das Gerede von "Systemjustiz" usw.

    Ja, Rechtsauffassungen können sich ändern - nur habe ich noch keine geänderete Rechtsauffassung des BVerfG zu dem Thema gehört.

    aktuelle (?) Rechtsauffassung (Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags, 2018): https://www.bundestag.de/resource/blob/…8-pdf-data.pdf:

    "Das Bundesverfassungsgericht hat offengelassen, ob der verfassungsrechtliche Schutz des menschlichen Lebens bereits mit der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle beginnt. Vor dem Hintergrund des wissenschaftlichen Fortschritts, der eine extrakorporale Entwicklung menschlichen Lebens ohne eine Nidation ermöglicht hat, und der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, dass jedes menschliche Leben schützenswert ist, gesteht ein großer Teil der Literatur dem ungeborenen Leben bereits ab diesem Zeitpunkt den Schutz der Verfassung zu, vgl. etwa Höfling, in: Sachs, Grundgesetz Kommentar, 6. Auflage 2011, Art. 1, Rn. 60, Art. 2, Rn. 145; Hillgruber, in: Epping/Hillgruber: Beck’scher Onlinekommentar Grundgesetz, 38. Edition, Stand: 15.08.2018, Art. 1, Rn 4.

    Das ungeborene Leben ist mithin bereits Träger von Grundrechten. Eine Verletzung seiner Menschenwürde aus Art. 1 Abs. 1 GG kann verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt werden, ein Eingriff in Art. 2 Abs. 2, Satz 1 GG unterliegt dem einfachen Gesetzesvorbehalt des Art. 2, Abs. 2,

    Satz 3 GG."


    Damit eins klar ist: Ich habe hier keine Meinungsäußerung zum Schwangerschaftsabbruch abgegeben (ich habe dazu eine Meinung, aber keine Lust, in die Diskussion so wie sie geführt wird einzusteigen). Nur das "Wegwischen" eines Verfassungsgerichtsurteils mit dieser Nonchalance stört mich. Der behauptete Zusammenhang wäre erst einmal deutlicher zu belegen. Der erste Blick auf die Liste der VerfassungsrichterInnen (ha!) gibt das für mich nicht automatisch her.

    1995 entschied das BVerfG, dass man Soldaten als Mörder bezeichnen darf. Hat einen guten Bekannten persönlich sehr getroffen und gestört. Mit der obigen Argumentation hätte er mit "das müssen lauter langhaarige, grüne Kiffer gewesen sein" (von wegen alte, weiße, christliche Männer) das Urteil für sich einfach abtun können, nur lebt mMn unser Staat davon, dass man auch Urteile, die einem nicht passen, akzeptiert - oder juristisch gegen sie vorgeht. Sonst wird's arg beliebig.

    Volle Zustimmung zu deinem Post, DeadPoet, bis auf folgendes Zitat vielleicht:

    Ich treffe für mein Fach und meine Klassen Entscheidungen auf Basis meines Fachwissens, meiner pädagogisch-didaktischen Ausbildung und vor dem Hintergrnd des Schul- und Dienstrechts. Hinter diesen Entscheidungen stehe ich. Ich finde, der Verweis auf Kollegen wirkt hier schon sehr defensiv.

    Ich würde meine Entscheidungen selbstbewusst vertreten und wenn die Eltern sich damit nicht zufrieden geben, erläutere ich ihnen sachlich und unaufgeregt, welchen Weg sie bei einer Beschwerde gehen müssen, also erstmal zum Schulleiter.

    Ich habe noch nie erlebt, dass danach noch etwas gekommen ist.

    Stimmt ... aber ... ich hatte es auch schon, dass eine Mutter meinte, der Sohn hätte nur in meinem Fach schlechte Noten (also müsse es an mir liegen). Da hat schon sehr geholfen, sagen zu können, dass er in Französisch und Deutsch auch auf der gleichen Note steht.

    So sehr ich es verstehen kann, aber "keine Lust" ist nun halt auch nicht professionell ... Im Vorfeld (auch per mail) ganz konkret fragen, worum es geht, Termin mit entsprechendem Zeitrahmen (je nach Problem) anbieten, ggf. zur Sicherheit jemanden mitnehmen (Klassleitung?), darauf bestehen, dass es (hauptsächlich) um das Thema geht, nicht rechtfertigen, sondern erklären und ggf. tatsächlich auf "Schallplatte mit Sprung" gehen. Falls objektiv Grenzen überschritten werden, Gespräch beenden.

    "Das Gefühl, sich rechtfertigen zu müssen": haben wir evtl. oft. Manchmal ist das von den Eltern gar nicht so gemeint, wir sehen evtl. jede Nachfrage schon als Zweifel an unserer Kompetenz. Da sollten wir (ich weiß, dass das nicht einfach ist) uns ein dickeres Fell zulegen und einfach - auch uns selbst gegenüber - feststellen, dass wir ein Studium mit Referendariat und Berufserfahrung haben, und damit hier die Profis sind. Ein Bekannter ist Handwerker ... dessen Kompetenz wird auch oft (zu Unrecht) in Frage gestellt. Er meint dann immer: "Sie können gern einen Kollegen anrufen, der schaut sich das dann auch noch an und stellt auch eine Rechnung." ... Mit Rechnung stellen ist bei uns (leider) nix, aber - falls es so ist - dann werden Kolleginnen und Kollegen häufig Deine Einschätzungen bestätigen können und man kann der Mutter auch sagen "Im Fach X ist es ähnlich, der Kollege sieht das auch so." (Vielleicht ist der Kollege / die Kollegen als Klassleitung ja sogar beim Gespräch dabei?).

    Mich irritiert allerdings, dass beim ersten Gespräch schon die SL dabei war ... ich habe das Gefühl, wir haben hier nicht alle Infos, die wir wirklich bräuchten, um Ratschläge zu geben. Bei uns müsste da der Baum schon stark und länger brennen, dass die SL sich dazusetzt. Wer wollte die denn dabei haben? Eine Lehrkraft, die die SL ohne sehr gute Gründe mit dazu nimmt, signalisiert halt für die Eltern evlt. auch Unsicherheit und die Eltern "stürzen" sich dann drauf.

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