Beiträge von DeadPoet

    Das klingt wirklich hart. Ich wünsche Dir, dass sich das anders lösen lässt. Der Personalrat wäre meine erste Anlaufstelle. Aber auch mit der Schulleitung reden (evtl. im Beisein des Personalrats) ... was hast Du denn zu verlieren, auch wenn sie Dich evtl. nicht mag?

    Bist Du in einer Gewerkschaft (GEW / Realschullehrerverbänd o.ä.)?

    Personalrat

    Der muss nämlich gehört werden (zumindest bei uns).

    Was genau wäre an der Abordnung die große Belastung für Dich? Weiterer Fahrweg? "Unangenehmere" Schule? Generell die Einarbeitung an einem neuen Umfeld? Oder ist es eine Abordnung für ein paar Stunden, so dass Du an beiden Schulen sein musst?

    Erreichbarkeit innerhalb der bezahlten Arbeitszeit: Definiere die mal. Jeden Tag 8 Stunden? Ok, 9, man muss ja "Ferien" reinarbeiten. Dann wäre das von 8 Uhr bis 18 Uhr (bei einer Stunde Pause ... schon darüber wäre zu reden). Wenn das meine Arbeitszeit ist, dann gut, will ich da gern erreichbar sein. Nur ... dann fällt mir um 18 Uhr der Stift aus der Hand. Dann gibt es keine Korrekturschichten mehr bis spät in die Nacht, weil das Abi gefälligst bis zum Tag X korrigiert werden muss (und nein, das muss nicht unbedingt zu schaffen sein, wenn man sich an diese Arbeitszeit hält). Dann gibt es keine Elternsprechtage / Elternabende bis weit nach 20 Uhr mehr. Das ist nämlich in meiner "Arbeitszeit" auch alles drin. Die kann aber nicht jeden (!) Tag bis 18 Uhr und im Schnitt einmal im Monat bis 20 Uhr oder noch später gehen. Konferenzen und Sitzungen ... klar sind (meist) vor 18 Uhr zu Ende, nur ... dann wird an dem Tag nicht mehr viel Unterricht vorbereitet - und schon gar nicht mehr korrigiert. Und am Wochenende dann schon mal gar nix mehr.

    Natürlich gibt es Tage, an denen ich mit meiner Arbeit vor 18 Uhr fertig bin. Die Zeit gleicht dann die anderen Tage aus ... tut sie aber nicht mehr, wenn das meine bezahlte Arbeitszeit ist, während der ich erreichbar sein und zur Verfügung stehen muss.

    Bei wissenschaftlichen Untersuchungen hat sich ergeben, dass Sekundarstufe II Lehrkräfte unter Einbeziehung der Ferien (und etwas abhängig vom Fach) über 42 Wochenstunden arbeiten. Dazu wurde ermittelt, wie viel Zeit für Unterricht, Vorbereitung, Korrektur, Konferenzen, Elterngespäche usw. aufgewandt wird. Will man mir jetzt noch erzählen, wenn ich mit der Arbeit, die tatsächlich zu erledigen ist, fertig bin, muss ich noch zur Verfügung stehen / erreichbar sein?

    Bisher hab ich das Ganze immer als "Gentleman-Agreement" betrachtet: Ich arbeite an einigen Tagen weit länger, dafür hab ich an anderen Tagen "eher Feierabend" und niemand erwartet da von mir, zu springen, wenn gepfiffen wird (erreichbar zu sein). Sollte man der Ansicht sein, dass das nicht so ist ... ok, dann ist es aber in allen Bereichen nicht mehr so. Ich lese übrigens dienstliche Nachrichten am Nachmittag / Abend und wenn was schnell gehen muss, antworte ich auch / bearbeite ich das. Ich komme wenn es sein muss auch mal zusätzlich in die Schule (bei einem netten Anruf wie: "Uns ist Kollege X für den Nachmittag ausgefallen, alle anderen prüfen schon Colloquium ... könntest Du bitte?"). Aber wenn das nun plötzlich erwartet wird, wenn das ein MUSS wird, dann werden auch die Arbeitszeiten / Arbeitsschutzbestimmungen zu einem absoluten MUSS.

    Und Erreichbarkeit: Wenn es erwartet wird, will ich ein Diensthandy mit Vertrag oder Prepaid. Denn sonst habe ich privat kein Telefon mehr, keinen Internetanschluss mehr ...

    Aber Email beantworten schon. Und wenn man es nicht an dem Tag macht, dann muss man es spätestens am nächsten Tag erledigen. Also ist es letztlich egal, wann man es macht.

    Nein, Email beantworten am freien Tag muss nicht sein. Wie Du gleich hinterher schreibst: Spätestens am nächsten Tag. Es gibt Verordnungen (je nach Bundesland evtl. unterschiedlich), die ein elektronisches Postfach wie ein analoges betrachten. Wenn Du mir an meinem freien Tag einen Zettel in mein Fach legst, kannst Du nicht erwarten, dass ich an die Schule komme, ihn lese und antworte. Am nächsten Tag, wenn ich wieder in der Schule bin, sollte dann die Antwort erfolgen.

    Freie Tage hat man doch in der Regel bei Teilzeit. Teilzeit bedeutet für mich, dass ich eben nicht die komplette Zeit, die Vollzeitkolleginnen und -kollegen als "unterrichtsfrei, aber nicht arbeitsfrei" haben, zur Verfügung stehen muss ... man hat doch bei Teilzeit tatsächlich mehr "arbeitsfrei" als als Vollzeitler. Von daher würde ich den "freien" Tag wegen Teilzeit durchaus als "arbeitsfrei" sehen.

    Erreichbarkeit mit email o.ä.: da haben wir eine Dienstvereinbarung: Nachrichten, die mehr oder wenig bis zum nächsten Tag gelesen sein müssen, müssen vor 14 Uhr in meinem Postfach sein (da haben wir uns an der Aussage orientiert, dass ein elektronischer Briefkasten mit einem analogen vergleichbar ist ... wenn man mir in der Schule was nach 14 Uhr ins Fach legt, lese ich das auch erst am nächsten Tag, weil ich dann nämlich gar nicht mehr an der Schule bin).

    Telefonisch: Ich bin ja nicht einmal verpflichtet, ein Telefon zu haben. Von daher kann die Schule gern versuchen, mich anzurufen (hat auch in meinem Fall meine Nummer), aber sie kann nicht verlangen, dass ich zuhause bin - sonst wären wir ja wieder bei einer Art Präsenz.

    Dass es ein vernünftiges Miteinander jenseits der Auslegung von rechtlichen Bestimmungen etc gibt, ist aber auch klar.

    Hat vor Jahren mal eine Anfrage an die Behörde ergeben, ergibt sich aus EU-Recht:

    Wenn die Einschränkung daraus besteht, dass man vor Ort sein muss, dürfte "erhebliche Beeinträchtigung" für mich auf jeden Fall zu bejahen sein.

    Bei dem Urteil ging es um Feuerwehrleute, die Übertragbarkeit auf andere Beamte dürfte damit ebenfalls gegeben sein.


    Wir haben uns im ÖPR damals sehr intensiv mit der Thematik beschäftigt. Aussage / Ergebnis damals war, dass es eben NICHT auf Lehrkräfte übertragbar sei ... hat wohl was damit zu tun, dass Mehrarbeit bei uns nur dann entsteht, wenn Unterricht gehalten wird. Daraus folgt: Präsenz und zur Vertretung heran gezogen => Mehrarbeit. Präsenz und keine Vertretung, einfach nur dumm rumsitzen => keine Mehrarbeit. Deshalb gelten bei uns Abituraufsichten, Konferenzen, Sitzungen usw. auch nie als "Mehrarbeit", sie sind in der allgemeinen Arbeitszeit einfach mit drin ... Natürlich kann die Aussage, die wir bekommen haben, auch falsch sein, aber bei uns wird keine Präsenz, in der nicht eine Vertretung anfällt, als Arbeitszeit / Mehrarbeit gerechnet.

    a) Wenn ich in Freistunden prinzipiell keine Termine wahrnehmen darf, sind das keine Freistunden, sondern Präsenzstunden

    b) Dass der Vertretungsplaner, der auch einen schwierigen Job hat, nicht begeistert ist, wenn man sagt "Oh, ich kann die Vertretung nicht machen, weil ich hab da einen Termin", ist auch klar (gibt so einige Kolleginnen/Kollegen, die haben immer einen Termin, wenn sie vertreten sollen)

    c) bei wichtigen Terminen dem Vertretungsplaner vorher sagen, dass man nicht da ist

    d) grundsätzlich verbieten kann der Vertretungsplaner von vornherein Termine mMn nicht

    e) aber wenn eine Vertretung kurzfristig reinkommt und der Vertretungsplaner darauf besteht, wird man den Termin wohl meist ausfallen lassen müssen

    Feste Bereitschaft wäre etwas anderes ...

    Ich kenne es vom Fahrradfahren. Manchmal bin ich auf meinen Touren nach 100 km kaputt. Aber es ist für mich wichtig, am Tag 130 km zu fahren ... also klappt das auch. Ohne Selbstausbeutung. Eher durch Selbstmotivation.

    Hinkt, weil Hobby vs Beruf, Freizeit vs Dienst. Ich habe auch Privatinteressen, für die ich mich quählen kann, mit wenig Schlaf auskomme usw.

    Außerdem war ja meine Frage nicht, warum die KuK das machen (da begreife ich durchaus, dass man auch in dem Beruf etwas macht, was über das Geforderte hinaus geht, weil es einem wichtig ist). Frage ging ja Richtung Fürsorgepflicht Schulleitung. Die hast Du ja auch beantwortet.

    Hm. Aus Personalrats-Sicht würde ich es auch so sehen. Ich finde die Frage auch gut und richtig.

    Wir hatten auch schon mal ein Jahr, wo eine Kollegin sagte: ich gehe nicht auf Klassenfahrt. Auch okay.

    Aber auf die Frage, warum die Arbeitsschutzrechte der Lehrkräfte hier außer Kraft gesetzt werden": weil es den Kolleginnen wichtig genug ist, um ihre Komfortzone zu verlassen. ich kann niemanden dazu zwingen. Will ich auch nicht. Werde ich auch nicht. Aber ich finde es gut, dass es so ist. Denn es ist wichtig und gehört dazu. (Auch wenn andere das anders sehen.)

    Schule, speziell Grundschule, ist nicht 9-to-5, sondern Beziehungsarbeit. Und das ist schön so.

    WillG will zwar nicht ... aber ich muss hier mal ... verträgt sich das mit der Fürsorgepflicht des Dienstherren? Müsstest Du nicht eigentlich Kolleginnen und Kollegen davor bewahren, etwas zu unternehmen, das aus Arbeitsschutzgründen eigentlich ziemlich problematisch ist? Ketzerisch gefragt ... müsstest Du sie nicht vor "Selbstausbeutung" bewahren? (ok, das ist jetzt leicht überspitzt)

    Du verstehst es nicht, oder? Sissymaus stellt 16-18-jährigen SuS die 9-10-Jährigen gegenüber und sagt, dass die älteren schwerer zu bändigen seien. Worauf DU dann wieder - warum auch immer - die 12-14-Jährigen ins Spiel bringst (wieder in einer Weise, die man so interpretieren kann, als hätten andere keine Ahnung - "you ain't seen nothing yet"), von denen aber zunächst mal gar nicht die Rede war.

    Und ums endgültig klar zu machen: I have seen (almost) everything:

    - wir fahren mit der 6. Klasse ins Schullandheim (11-12 Jahre)

    - wir fahren mit der 8. Klasse ins Skilager (13-14 Jahre)

    - wir fahren mit den 10. Klassen nach Berlin (15-16 Jahre)

    - wir fahren mit der Oberstufe auf Abschlussfahrt (16-18 Jahre)

    (und ich denke, da sind wir als Gymnasium nicht alleine)

    Willst mir jetzt noch was von der Problematik verschiedener Altersgruppen erzählen?

    Und der Beitrag, auf den Du Dich jetzt beziehst: Das ist kein "anderes Universum", sondern konsequent. O. Meier will nicht 12-24 Stunden im Einsatz sein, sondern nach 8 Stunden Feierabend haben (verkürzt geschrieben) - also fährt er/sie auch nicht, weil klar ist, dass das auf Fahrt nicht ginge.

    Genau aus diesem Grund bist du nicht kompetent, KuK aus der Grundschule oder der WRS Ratschläge zu erteilen. Bei uns finden Klassenfahrten in Klasse 4, 7/8 und als Abschlussfahrt in Klasse 9 statt. In SekII sind viele Schüler bereits volljährig. Da erübrigt sich die Aufsichtspflicht. Wer sich hier daneben benimmt, wird einfach ohne Begleitperson Nachhause geschickt. Da habt ihr es in den höheren Klassen schon einfacher.

    Sorry, das ist schlicht falsch. Erstens sind SuS in der 10. oder 11. Klasse NICHT volljährig, auch nicht "viele". Zweitens erübrigt sich die Aufsichtspflicht damit in keiner Weise, nicht einmal das ohne Aufsichtsperson nach Hause Schicken ist so ohne weiteres möglich.

    Und ... ist Sex in der Grundschule großes Thema? Drogen? Alkohol? Party? Also red nicht so einfach von "einfacher".

    Warum man SekII (10. Klasse) nicht mit WRS 9. Klasse vergleichen können soll, entzieht sich mir.

    Achja ... bei uns fährt man in der 8. Klasse auch in die Wintersportwoche und Anfang der 6. Klasse ins Schullandheim ... so von wegen 7./8. Klasse.

    Wer hat was "weggewischt"? Ich habe nur festgestellt, dass mich die Entscheidung ob der Zusammensetzung des BVerfG in den 60er/70er Jahren nicht wundert. Ein bisschen Polemik ist bei manchen Themen notwendig. Auf rationaler Ebene ist nicht immer ein Blumentopf zu gewinnen.


    Hast du herausgefunden, welche Senate jeweils geurteilt haben und wie diese besetzt waren?

    Die Grünen haben erst 2001 den ersten Sitz bekommen. Bis dahin waren ausschließlich von der CDU/CSU, SPD und FDP vorgeschlagene Richter vertreten. Insofern wäre die Einschätzung mit den langhaarigen, grünen Kiffern unzutreffend.

    Natürlich muss man Urteile akzeptieren oder gegen sie vorgehen. Man kann sie aber auch gleichzeitig akzeptieren und für falsch oder sogar (entsprechende Fachkenntnis vorausgesetzt) für fehlerhaft halten. Das ist doch kein Widerspruch. Die juristische Lehre widerspricht der Rechtsprechung regelmäßig, das ist ganz normal. Und natürlich darf man Entscheidungen auch als Laie für falsch halten.

    Die erneute Entscheidung des BVerfG stammt aber nicht aus den 60er oder 70er Jahren, sondern aus den 90ern ...

    Wer zu einem bestimmten Zeitpunkt im 1. bzw. 2. Senat saß, kann man hier sehen: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der…assungsgerichts

    "alte, weiße, katholische Männer" ergeben keine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei, auch wenn die eine oder andere Partei näher liegt.

    "grüner Kiffer" muss auch nicht automatisch heißen, dass derjenige Mitglied der Grünen ist.

    Bzgl. der Tatsache, dass man Urteile kritisieren darf ... ja. Vielleicht hat mich tatsächlich "nur" die recht polemische Zuspitzung gestört, weil ich immer noch glaube, dass manche Themen sich für Polemik nicht eignen (und ich glaube, das sieht man auch hier).

    Und ... ich weiß nicht ob das jetzt jemand nachvollziehen kann ... einerseits kann man sagen, dass in einer Demokratie alles kritisiert und in Frage gestellt werden kann/darf ... vielleicht sogar immer mal wieder muss.

    Und andererseits ... was passiert in einer Gesellschaft, wenn von verschiedenen Seiten immer alles in Frage gestellt wird? Die Grenze zwischen "kritisieren" und "nicht akzeptieren" erscheint mir fließend geworden zu sein. (eben z.B. Gerichtsurteile ... die, die mir nicht passen, wurden von einer Interessensvertretung XY beeinflusst ... ist das Kritik oder erkläre ich damit, dass sie eigentlich nicht gelten sollten?). Es keinen Grundkonsens mehr gibt ... Jaaaaa, weg von der Untertanenmentalität ... aber wohin dann? Zur Spaltung der Gesellschaft? Ich kanns im Moment nicht genauer erklären, aber das Theme beschäftigt mich tatsächlich.

    Danke jedenfalls für die ausführliche Erwiderung. Ich finde, es tut einer Diskussion gut, wenn nicht alle Beiträge Zweizeiler sind ...

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