Beiträge von Brick in the wall

    Ich habe meine Stellle damals schulscharf bekommen und mich danach nicht bei der BezReg gemeldet, dass ich vom Listenverfahren gestrichen werden könnte. Ein halbes Jahr später bekam ich eine Stelle per Liste zugewiesen, während ich wenige Tage nicht zuhause war. NAch der Rückkehr habe ich bei der BezReg angerufen und angegeben, dass sich die Stelle nicht antreten würde. Gab einen Anpfiff, weil die Stelle jetzt angeblich nicht mehr besetzt werden könnte. Ich bat um Streichung von der Liste. Ein halbes Jahr später habe ich die gleiche Stelle über Liste nochmal bekommen. Wieder Anruf von mir, seitdem kommt nichts mehr. Ist aber schon ein paar Jahre her und war NRW.

    Jeder weiß, dass Schule nicht nur aus klassischem Unterricht besteht. Es gibt Aufführungen, Proben, Exkursionen, Wettbewerbe, Potenzialanalyse, Austausche etc. etc. etc.
    Bei uns (Gymnasium ) ist es derzeit so, dass sehr viele Aktivitäten stattfinden, die den eigentlichen Unterricht und das sinnvolle Schreiben von Klassenarbeiten erschweren.
    Manchmal nehmen ganze Klassen an etwas teil, manchmal nur Teilgruppen.
    Das Problem wird von vielen im Kollegium gesehen, jeder kann aber begründen, warum ausgerechnet seine Exkursion etc. unangetastet bleiben muss.
    Das ist insgesamt ein sehr konfliktträchtiges Thema, weil jeder gewaschen werden will, ohne dass der eigene Pelz nass gemacht wird.
    Dazu kommt, dass wir das Doppekstundenmodell fahren, so dass die Abwesenheit einer Klasse doppelt stark ind Gewicht fällt.

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen und vor allem gut praktikable Lösungen aus der Praxis zu diesem Problem? Ich wäre für Anregungen dankbar.
    Werden z.B. einzelne Fächer aufgrund der Schulschwerpunkte bevorzugt? Gibt es Sperrzeiten, in denen nichts genehmigt wird? Oder ...?

    Danke!

    Warum bekommen die anderen Kollegen Entlastungsstunden bei mündlichen Prüfungen und du nicht?
    Wie rechtfertigt deine Schulleitung das?

    Wahrscheinlich so: Wer an dem Prüfungstag Unterricht hätte, kann/muss ihn nicht erteilen.
    Wer keinen Unterricht hat, dem fällt dann auch nichts weg.

    @anna Lisa: Wenn das nicht zu indiskret ist: Bei deiner Fächerkombi gehe ich von Gymnasium, Gesamtschule oder Berufskolleg aus. Wie kann es denn da sein, dass du keine Zulage bekommst? Ist doch Standard.

    Die These ist nicht gewagt, sondern aus Erfahrung und viele Blicke in Lehrpläne und zentrale Prüfungten entstanden. Ich habe damit auch nicht gemeint, dass mangelnde Rechtschreibkenntnisse ausdrücklich begrüßt werden, aber eine gute oder gute sehr gute Rechtschreibung hat offenbar keine hohe Priorität, jedenfalls nicht in NRW.
    Wenn es doch so wäre, könnte man z.B. in der Lernstandserhebung (die ist ein Thema für sich) darauf mal einen Blick werfen. Macht man aber nicht.

    Mich ärgert es auch sehr, dass Schüler nicht auf die Rechtschreibung achten und das auch so sagen. Klar, es gibt dabei einige Klippen, aber (z.B.) "das" und "dass" unterscheiden zu können, ist eigentlich nun wirklich keine Herausforderung. Darüber und über die Zeichensetzung nach Gefühl könnte ich mich stundenlang aufregen/wundern.

    Auf der anderen Seite ist es schulpolitisch offenbar nicht anders gewollt, sonst wären die Schwerpunktsetzungen anders. Ich habe am Wochenende Abiturklausuren korrigiert. 120 Bewertungspunkte insgesamt. 5 davon für alle formalen Textaspekte zusammen, von denen die Rechtschreibung nur ein Bestandteil ist. Zum Vergleich: 2 Punkte gibt es dafür, dass man in der Textanalyse nennen kann, wer den zu analysierenden Text wann und wo veröffentlicht hat. Das schreibt man vom Aufgabenblatt ab.

    Die eigene Rechtschreibung und Zeichensetzung zu verbessern, das ist mühsam. Vorteile in der Bewertung bringt es fast gar nicht. Kein Wunder, dass Schüler da keine Energie reinstecken.

    Selbst die in NRW mögliche Abwertung um bis zu 2 Notenpunkte in der Oberstufe hat bei meinen Schülern noch nie dazu geführt, dass sie ernsthaft versucht hätten, etwas zu ändern.

    Ich bin vor ein paar Jahren von der GEW zu den Philologen gewechselt, weil ich mich bei gymnasialen Angelegenheiten nicht gut informiert fühlte. Das ist bei den Philologen besser, wenn auch nicht überragend. In beiden Verbandszeitschriften würde ich mir mehr Infos über Schulpolitik wünschen, die ausdrücklich von der Meinung der Autoren getrennt ist. Aber auch das Amtsblatt NRW hat es ja nicht so mit Infos, sondern eher mit Selbstdarstellung...

    Rechtsschutz musste ich noch nie in Anspruch nehmen, habe vom Philologenverband Positives zur Rechtsberatung gehört, bei der GEW bisher weder Positives noch Negatives. Gute Fortbildungen habe ich bei beiden gemacht.

    Das wundert mich jetzt auch. Die Schule wird im Vorfeld nach der Anzahl der Klassen und der Anzahl der Schüler pro Klasse gefragt. Bei der Ergebniseingabe online sind dann automatisch die Nummern 1 bis 26 für die 8a vergeben, wenn die 8a aus 26 Personen besteht.

    Der Migrationshintergrund wird bei uns nicht abgefragt, könnte aber sein, dass das mit dem Standprttyp zusammenhängt. Wir geben nur an, ob jemand Inklusionsschüler ist oder nicht.

    Korrigier mich, wenn ich falsch liege, aber die Hefte sind doch in Alphabetischer Reihenfolge nummeriert. Oder?

    So sollte es der Mittelstufenkoordinator oder wer sonst für die LSe zuständig ist, gemacht haben. Der erste Schüler der 8a hat die Nr.1, der letzte Schüler der (z.B.) 8c dann z.B. die Nr.78.
    Alle Schüler haben also eine feste Nummer. Wenn du die Hefte derjenigen, die mitgeschrieben haben, hast und die Ergebnisse eingibst, dann fehlen z.B. die Hefte Nr. 12 und 15. Bei denen gibst du an, dass sie nicht teilgenommen haben, fertig ist die Sache.

    Ich würde mit offenen Karten spielen, weil sich die Situation ja nicht kurzfristig verändern wird. Und wenn man nicht fahren kann, ist es sicherlich besser, da nicht immer wieder einen Kampf ausfechten zu müssen.
    Ich selber habe das A15-Verfahren vor einem Jahr hinter mich gebracht und bin wohl voll belastbar, würde ich sagen. Der Punkt, dass ich Klassenfahrten durchführe, war nur ein kleiner Bestandteil meiner Beurteilung.

    NRW: Dass freiwillige Wiederholungen nicht zählen, wäre mir neu. Einmal erreichte Versetzungen können wieder verfallen, das gilt nur für Abschlüsse nicht.
    Ich habe das gerade nicht zur Hand, erst Mitte der nächsten Woche wieder, aber unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass ein Schuljahr zweimal wiederholt wird. Mein Kommentar zur APO-SI führt das ungefährt folgendermaßen aus: Die Gründe dürfen nicht von den Schülern selbst zu vertreten sein, also z.B. Krankheit usw. Leistungsschwäche zählt nicht als Ausnahmegrund. Die Entscheidung trifft die Versetzungskonferenz. Mir würden durchaus Argumente einfallen, nach denen ein Umzug mit den damit verbundenen Umständen nicht von der Schülerin zu vertreten ist. Letztlich ist es eine Prognoseentscheidung. Das hilft dir zwar nicht bei der Frage nach der Schulwahl, aber bestimmt hat deine SL oder Mittelstufenkoordination das Buch hier http://www.wingenverlag.de/index.php?seit…kat=&start=&nr= vorliegen, da kann man nachlesen, wie es mit der mehrfachen Wiederholung ist.

    An jeder Schule gibt es eine ganze Menge, was neben dem Unterricht getan werden muss. Fast jeder hat irgendwelche Zusatzaufgaben, die gemacht werden müssen. Entlastungsstunden und zusätzliche Gehaltszahlungen sind sehr begrenzt (!) zu verteilen. Das weiß jeder. Deswegen übernimmt man oft irgendwelche Aufgaben aus Idealismus/Pflichtbewusstsein/Selbstausbeutungsgründen/Hoffnung auf eine Beförderung.
    Und es ist nun auch nicht immer so, dass das am bösen Willen der SL liegt, eher im Gegenteil. Deswegen ist es gut möglich, dass da gar nichts besprochen worden ist.

    Dass es nach einer Beförderung keine Entlastungsstunden (mehr) gibt, ist kein Automatismus. Speziell zur Öffentlichkeitsarbeit kann ich nichts beitragen, aber es gibt ja diverse Konstellationen:

    Zusatzaufgabe ohne Beförderung oder Entlastung
    Zusatzaufgabe mit Entlastung
    Zusatzaufgabe mit Beförderung
    Zusatzaufgabe mit Entlastung und Beföderung

    Ich selber hatte schon alles davon.

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