Beiträge von religius

    Eine andere Klasse statt der ursprünglich ist ja keine Erhöhung der Stundenzahl, die du ableistest.


    Das ist klar und dass diese Stunde nicht vergütet wird, ist auch logisch. Die Frage ist nur, ob sie mit +1-1 mitberechnet wird um die Grenze von 4 Stunden schneller zu erreichen. In Köln war das so.

    Ich habe festgestellt, dass in verschiedenen Regierungsbezirken Nordrhein-Westfalens
    Mehrarbeit im Schuldienst unterschiedlich abgerechnet wird.

    Bis zum letzten Jahr war ich an einer Schule in Köln, seit diesem Schuljahr bin ich im
    Regierungsbezirk Arnsberg.

    Ich bin verbeamtet und arbeite in Vollzeit und muss die Bagatellgrenze von 4
    Stunden erreichen, damit die Mehrabeit vergütet wird. Mir ist auch klar, dass
    z.B. nur 2 Stunden vergütet werden können, wenn Mehrarbeit mit Ausfall
    verrechnet wird.

    Nun folgt der Sachverhalt, der in Köln und Arnsberg unterschiedlich bewertet wird:
    Beispiel: Statt einer festgelegten Pflichtstunde (z.B. Mathematik 5a) wird eine
    Vertretungsstunde angeordnet (z.B. Mathematik 6b), weil die 5a einen
    Ausflug macht. Außerdem werden im betreffenden Monat 3 "echte"
    Mehrarbeitsstunden geleistet. Werden die 3 Mehrarbeitsstunden wegen der
    Rechnung 4-1=3 vergütet oder nicht?
    In Köln war das der Fall und ich hörte, dass es in Düsseldorf auch so
    gehandhabt wird.
    Meine jetzige Schulleitung kannte diese Regelung so nicht und fragte
    ihrerseits bei der zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg nach. Dort wurde es
    verneint und somit die Vergütung verweigert.

    Wer hat recht? Es kann doch nicht sein, dass die Bezirksregierungen das gleiche Problem
    unterschiedlich behandeln.

    Wie wird das an anderen Schulen gehandhabt?

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