Mehrarbeitsabrechnung NRW - Beamte

  • Ich habe festgestellt, dass in verschiedenen Regierungsbezirken Nordrhein-Westfalens
    Mehrarbeit im Schuldienst unterschiedlich abgerechnet wird.

    Bis zum letzten Jahr war ich an einer Schule in Köln, seit diesem Schuljahr bin ich im
    Regierungsbezirk Arnsberg.

    Ich bin verbeamtet und arbeite in Vollzeit und muss die Bagatellgrenze von 4
    Stunden erreichen, damit die Mehrabeit vergütet wird. Mir ist auch klar, dass
    z.B. nur 2 Stunden vergütet werden können, wenn Mehrarbeit mit Ausfall
    verrechnet wird.

    Nun folgt der Sachverhalt, der in Köln und Arnsberg unterschiedlich bewertet wird:
    Beispiel: Statt einer festgelegten Pflichtstunde (z.B. Mathematik 5a) wird eine
    Vertretungsstunde angeordnet (z.B. Mathematik 6b), weil die 5a einen
    Ausflug macht. Außerdem werden im betreffenden Monat 3 "echte"
    Mehrarbeitsstunden geleistet. Werden die 3 Mehrarbeitsstunden wegen der
    Rechnung 4-1=3 vergütet oder nicht?
    In Köln war das der Fall und ich hörte, dass es in Düsseldorf auch so
    gehandhabt wird.
    Meine jetzige Schulleitung kannte diese Regelung so nicht und fragte
    ihrerseits bei der zuständigen Bezirksregierung in Arnsberg nach. Dort wurde es
    verneint und somit die Vergütung verweigert.

    Wer hat recht? Es kann doch nicht sein, dass die Bezirksregierungen das gleiche Problem
    unterschiedlich behandeln.

    Wie wird das an anderen Schulen gehandhabt?

  • Zu unterschiedlichen Praxis in den NRW-Regierungsbezirken kann ich nichts sagen.


    Der grundsätzliche Sachverhalt ist aber ein "geänderter Arbeitseinsatz" (hier: statt der ausfallenden M5a hast Du M6b.) Nach den Buchstaben der Verordnung ist das keine Mehrarbeit. Folglich entfällt der Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung.

  • Bei uns (auch Bzrg. Arnsberg) ist das so geregelt wie magister beschrieben. Eine andere Klasse statt der ursprünglich ist ja keine Erhöhung der Stundenzahl, die du ableistest. Wenn "unter dem Strich" die Stundenzahl bleibt, dann wird auch nichts zusätzlich gezahlt auch wenn du in diesem Monat nur andere Klassen machen würdest.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

  • Eine andere Klasse statt der ursprünglich ist ja keine Erhöhung der Stundenzahl, die du ableistest.


    Das ist klar und dass diese Stunde nicht vergütet wird, ist auch logisch. Die Frage ist nur, ob sie mit +1-1 mitberechnet wird um die Grenze von 4 Stunden schneller zu erreichen. In Köln war das so.

  • Da wird nichts verrechnet. Es ist ja wie du sagst nichts mehr gemacht worden. Erst die Stunden, die tstsächlich mehr gemacht wurden zählen. Da gibt es auch keine "Zwischenrechnungen". 4 Stunden mehr sind wirklich 4 Unterrichtsstunden mehr. Es zählen die "harten Fakten". Es müssen wirklich 4 echte Stunden mehr als dein Deputat zusammenkommen.

    Freundlichkeit ist kostenlos, aber niemals umsonst.

    • Offizieller Beitrag

    Von dieser Rechnung habe ich noch nie gehört. Und ich habe bisher in 2 Regierungsbezirken gearbeitet und auch schon öfter Mehrarbeit bezahlt bekommen.


    Das kann doch nur ein Rechenfehler bzw. Fehler des Sachbearbeiters gewesen sein: Wenn du STATT deiner normalen Stunde in einer anderen Klasse vertrittst, weil deine Klasse nicht da ist, dann wird das nicht als Mehrarbeit gerechnet und da gibt es auch keine "Zwischenrechnungen".

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