Beiträge von Anna Lisa

    Also ich habe natürlich die Datenschutzerklärung in der Schule unterschrieben von wegen Passwortschutz und so und dass kein Anderer Zugriff auf meinen Laptop hat. Das stimmt auch.

    ABER: MEIN Laptop bleibt MEINER! Solange die mir keinen dienstlichen zur Verfügung stellen, bleibt der privat und NIEMAND guckt sich meine Festplatte oder meinen Browserverlauf an und ich werde auch definitiv nicht erklären, was ich genau im Einzelnen gemacht habe.

    Bei einer Nachfrage, würde ich erklären, dass ich den privat nutze. Für alles Andere bräuchten sie einen Gerichtsbeschluss. Aber das wird ja nicht passieren.

    Etwas anderes ist es, wenn ich private Dinge am dienstlichen Rechner erledige. Dann haben sie sehr wohl Recht auf Zugriff. Umgekehrt nicht.

    Umgekehrt wird ein Schuh draus. Du arbeitest für eine Behörde und damit unterliegt dein privater Laptop aufgrund seiner Nutzung allen Zugriffsmöglichkeiten, denen die sonstige dienstliche Hardware auch unterliegt. Versuch mal der Schulbehörde den Zugriff auf deinen Laptop zu verweigern, wenn du ihn dienstlich nutzt.

    ???? Bei mir hat noch nie eine Behörde Zugriff auf meinen privaten Laptop verlangt (von dem aus ich übrigens gerade schreibe ;) ). Dazu müssten sie mir ja erst mal nachweisen, dass er überhaupt existiert und 2. DASS ich ihn auch dienstlich nutze. Wie soll das gehen? Keiner kann mir doch nachweisen, dass ich eine Internetrecherche für meinen Unterricht gemacht habe und dass das dann nicht vom Schulcomputer aus erfolgt ist.

    Oder glaubst du, die knöpfen sich meine IP-Adresse vor und checken sämtliche Websites und befinden dann, dass das dienstlich und nicht privat ist?

    Oder gehen die in meinen Unterricht, kassieren ABs ein und kontrollieren dann, auf welcher Festplatte die gespeichert sind?

    Na, wenn die nix anderes zu tun haben...........

    Klar, kann ich ausschließlich die 5 Computer (für 120 Lehrer!) an meiner Schule nutzen, wenn ich absolut notwendige Arbeiten für die Schule erledige (z.B. Klausurtexte suchen, Dienst-Emails lesen, Klassenarbeiten konzipieren etc.).

    ABER: Das ist ja nur in der Zeit von 8 -16 Uhr möglich (ungefähr), danach schließt der Hausmeister ja die Alarmanlage scharf und ich muss die Schule verlassen! Abends und am WE und in den Ferien kann ich dann gar nicht arbeiten.

    Diese Zeit reicht 1. nicht. 2. muss ich oft direkt nach dem Unterricht nach Hause, um mich um meine Kinder zu kümmern, so dass ich oft erst nach 16 Uhr wieder zum arbeiten komme. Dann stehen mir aber die Schulcomputer nicht mehr zur Verfügung.

    Ich könnte natürlich für meine Kinder eine Ganztagsbetreuung bis 17.30 täglich suchen und dann ausschließlich mit Schulcomputern arbeiten. Aber das wäre für die Kinder nicht gut, die dann auch auf jegliche Hobbies verzichten müssen. Und meine Teilzeit wäre ja vollkommen absurd!

    Also: Ich brauche einen Laptop für die Schule! Da ich aber sowieso privat einen habe (gibt es hier Leute, die sonst keinen hätten?), nutze ich den eben auch für die Schule.

    Kathie, du hast recht. Bei uns ist es ja nach den Sommerferien so weit. Da würde ich das auch wissen wollen, stimmt. Zumal der Schulweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln am Anfang ja auch nicht so sicher ist (trotz Übens).

    Es ist nur in der Praxis schwierig. Wenn Eltern morgens ihr Kind krank melden, legt die Sekretärin nur den Klassenlehrern die Meldung ins Fach. Ich bin aber z.B. mittwochs nie da, und an 3 Tagen erst später und erfahre das dann gar nicht oder nicht rechtzeitig. Die Fachlehrer können ja nicht für jedes (entschuldigt) fehlende Kind eine Meldung ans Sekretariat machen, dann haben die Sekretärinnen ja doppelt zu tun. Im Winter fehlen ja pro Klasse oft 6-7 Kinder, das mal 36 ist ganz schön heftig.

    Wie machen das denn andere weiterführende Schulen?

    Also in der Sek I machen wir das auch nicht mehr mit dem Anrufen. Bei rund 1000 Schülern und einer entsprechenden Fehlquote mit verpeilten Eltern hätten die Sekretärinnen da aber auch viel zu tun ;)

    In der Grundschule erwarte ich das aber schon als Mutter. Falls meinem Kind auf dem Schulweg etwas zustößt möchte ich das sofort erfahren und nicht erst um 15.30, wenn es normalerweise nach Hause kommt.
    Bei so kleineren Strukturen und mit Klassenlehrersystem ist das aber auch einfacher.

    Habe ich das jetzt richtig verstanden, dass dein errechneter Geburtstermin am 22.Juni ist und am 22. Juni auch die Abschlussprüfung?

    Nehmen wir mal an, dein Kind kommt genau pünktlich, was ja selten der Fall ist: Wie stellen die sich das denn vor???

    Bringt dann jemand aus der Schule dir die Arbeiten in den Kreißsaal, damit du in den Wehenpausen mal eben einen Klassensatz Prüfungen korrigieren kannst? Denn sobald das Kind "draußen" ist, hast du ja ein absolutes Beschäftigungsverbot und darfst das auch nicht freiwillig machen.

    Das ist ja echt lächerlich!

    Bei uns gilt die Regel:

    Unentschuldigte Stunden werden mit 6 gewertet.

    Entschuldigte Stunden erst mal gar nicht. Bei mehr als 25 % entschuldigter (!) Stunden MUSS eine Feststellungsprüfung über die versäumten Unterrichtsinhalte abgehalten werden. Diese Note gilt dann für alle versäumten Stunden.

    Heute noch gehabt.

    Es ist teilweise einfach unnötige Arbeit, wenn die Schüler z.B. bei Laborgeräten ein Arbeitsblatt haben, wo von allen die Erklärung drauf ist, warum sollte ich das für die 10 in der Arbeit ausgewählten dann noch einmal aufschreiben? Da könnte ich dann auch einfach das Arbeitsblatt anhängen, wenn jemand die Lösungen haben will ;)

    Kommt ja sicherlich auf das Fach und die Jahrgangsstufe an. Ich spreche von der Oberstufe und unterrichte Fremdsprachen. Das geht es meist um Textanalyse. Da ist das echt hilfreich und da kann ich auch kein AB anhängen, weil es das nicht gibt.
    Für eine Hörverstehensübung erstelle ich natürlich auch keinen EWH, da hake ich nur ab. Aber zu jeder Klausur gehört eine verpflichtende Schreibaufgabe (Zusammenfassung + Analyse oder Kommentar), da macht das Sinn.

    Und das die Schüler auf der zweiten Seite genau sehen, wo bei der Darstellungsleistung ihre Schwerpunkte liegen, ist auch gut.

    Wie schafft ihr das??? Ich habe gerade nachgerechnet: Allein in den drei Wochen Weihnachtsferien habe ich 116 Deutschklausuren auf dem Schreibtisch liegen. "Nur" mit Randnotizen sitze ich bereits eine Ewigkeit; käme noch ein personalisierter EWH dazu, könnte ich mich ja nur noch im Arbeitszimmer einschließen.Ich verstehe auch den Zugewinn nicht, anhand der Notizen am Rand bzw Haken/Fehlermarkierungen wird die Punktzahl/Note doch auch ersichtlich.

    Ich mache keine Randnotizen ;) Das ist ja gerade der Clou am EWH. Der ist auch nicht personalisiert, sondern für alle Schüler gleich. Machen muss ich ihn ja sowieso, da kann ich ihn auch kopieren. Abgesehen davon, dass das in NRW ja Pflicht ist.

    In den Fremdsprachen ist die zweite Seite ja immer gleich, die drucke ich nur aus, da geht es um die Darstellungsleistung, um kommunikative Textgestaltung, Ausdrucksvermögen und Sprachrichtigkeit. Eine Seite für den Inhalt habe ich auch in einer Stunde fertig und es erleichtert die Korrektur deutlich. Ich muss nur noch abhaken und Punkte eintragen. Und objektiver ist es allemal. Früher hat man so pi mal Daumen seinen subjektiven Eindruck in einem Kommentar verfasst. Ehrlich gesagt, variiert mein Eindruck doch sehr nach Tag (ich sitze da ja über 2 Wochen verteilt dran) und nach Tageszeit.

    Der EWH gibt doch einen viel besseren Überblick. Anhand der Randnotizen sehe ich doch nur, was falsch ist oder ungenau, aber nicht, was gar nicht da steht und hätte da stehen müssen. Und das will ich eben nicht 25 mal handschriftlich an den Rand schreiben, sondern tippe es 1x und kopiere es dann.

    Also ich bin mit EWH schneller.

    Wenn das tatsächlich so ist und man seine Stunden zu Beginn der Schwangerschaft aufstockt, wäre es ja dann deutlich geschickter, sich krankschreiben zu lassen.

    Wenn man nur einen Tag mit der erhöhten Stundenzahl gearbeitet hat, bekommt man ja ab diesem Tag sein neues Gehalt.

    Also z.B. bei mir als Teilzeitkraft muss ich immer zum Halbjahr die Stunden beantragen, die gelten dann ab 1.8. Also kriege ich auch ab 1.8. mein höheres Gehalt.

    Wenn ich mich dann ab 2.8. krankschreiben lasse, bekomme ich einfach mein Gehalt weiter. Und ja, doch, Susannea, bei uns Beamten in NRW ist das so, auch länger als 6 Wochen.

    Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass das von dir Geschilderte rechtens ist.

    Denn einer Schwangeren darf allein aus dem Umstand, dass sie schwanger ist, kein finanzieller Nachteil entstehen. Wenn ELLI nun nicht schwanger wäre, würde sie ja im Moment ihr Vertretungsgehalt bekommen und ab nächsten Monat dann das normale. Das ist laut deinen Angaben ja dann nicht der Fall und das darf eben nicht sein.

    Meiner Meinung nach gelten deine Angaben nur zur Berechnung des Elterngeldes oder zur Berechnung des Krankengeldes bei Angestellten. Aber halt nicht für Schwangere.

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