Beiträge von Anna Lisa

    Verstehe.

    Und gibt es da eine maximale Anzahl der Vertretungsstunden?

    Ich glaube meine Freundin stört am meisten, dass Sie am Abend davor per Mail diese Nachrichten bekommt.

    Nun ja, es ist ja tatsächlich niemand verpflichtet, außerhalb der üblichen Arbeitszeit Mails zu lesen, also z B. abends um 20 Uhr, wo man normalerweise schon Nachtzuschlag kriegen würde.

    Sie könnte es ja mal ausprobieren, die Mail "übersehen" zu haben (Dienstgerät schon ausgeschaltet in der Tasche, Handy auf lautlos/ nicht in Reichweite)

    Effektiver wäre es, wenn die LK Vertretungsbereitschaften beschließen würde.

    Bei uns hat jede VZ Kraft 2 davon in der Woche und man wird wirklich nur ausschließlich dann herangezogen.

    Wenn Sie wüsste, sie müsste jeden Dienstag von 8 - 9.30 für Vertretung zur Verfügung stehen und sonst nie, wäre das doch eine enorme Erleichterung.

    Und wenn man nicht vertreten muss, erledigt man andere Arbeiten.

    Mit zwei Kindern geht es ja runter auf 30%.Trotz der Kinderversicherung komme ich günstiger weg was die PKV angeht.

    Dennoch ist das Leben als DINKs günstiger, wenn es dir nur um das Geld geht

    Genau, wollte ich auch gerade schreiben. Ich zahle trotz 2 Kindern nicht mehr als vorher

    Das sind ja nur 6,5 Stunden Arbeitszeit, das ist keine Vollzeit. Unter Berücksichtigung der Ferien erst recht nicht

    Was findest du daran verwirrend s3g4? Die Aussage war, dass jemand, der in Vollzeit angestellt ist nur von 8 - 15 Uhr arbeiten muss und außerhalb dieser Zeit keine Mails mehr lesen muss. Sehe ich definitiv anders.

    Man muß bei uns spätestens um 14 Uhr auf dem Standesamt sein, besser vormittags zwischen 8.30 Uhr und 12.30 Uhr und dann mindestens eine Stunde Zeit mitbringen. Also wie anders soll das gehen als an einem ganzen Tag? Aber ok, ich habe auch noch ordentlich Fahrzeit zwischen Schule und Heimatort.

    Könnte man auch in den Ferien machen. Und wenn man nicht auf dem Dorf wohnt, dann haben die Standesämter auch länger auf

    Die meisten Menschen werden sich irgendwann in ihrem Leben mal in den 2% wiederfinden, die Schätzung bezieht sich auch eine jeweilige momentane Situation. Mindestens einer von drei Menschen erkrankt im Laufe seines Lebens an Krebs.

    Man muss nur schwanger werden und keine normale erleben.

    Schwangerschaft und Geburt der Kinder bis zur Entlassung haben mich 70.000 gekostet.

    Ja, da lohnt sich doch eine Versicherung

    Ein BV hat ja nichts mit Krankheit zu tun, also braucht es auch keinen Arzt.

    Allerdings kann ich mir schon vorstellen, dass es aufgrund körperlicher Dinge zu einem BV kommen kann oder ist das dann eine Krankschreibung? Ich selbst war wegen wochenlanger Blutungen in der Frühschwangerschaft und später wegen vorzeitiger Wehen ab der 19. Woche auch lange krankgeschrieben. Ich hatte aber kein BV, sondern Krankschreibungen. :weissnicht:

    Siehst du, ich hatte ein BV ab der 18. Woche, weil ich 1x vorzeitige Wehen hatte und durch die Mehrlingsschwangerschaft risikoschwanger war. War ja aber definitiv nicht krank. Die Wehen hatte ich gar nicht gespürt, kam nur zufällig raus.

    Natürlich ist das ein Fall für den Arzt

    Ja, aber nicht aufgrund von speziellen Arbeitsbedingungen. Dafür ist der Arbeitgeber da. Der Gyn kann ein BV erteilen zB aufgrund des Risikos einer Plazentaablösung wenn die Schwangere halt liegen muss etc

    Na ja, kommt auf die Betrachtungsweise an. Wenn da z.B. steht "aufgrund des vielen Stehens / Laufens" etc. dann hat das ja schon etwas mit dem Arbeitsplatz zu tun, nur dass der halt nicht allgemein eine Gefährdung darstellt. Für andere Schwangere mag das in Ordnung sein.

    Ja, das ist noch so. Aktuell habe ich eine Kollegin, die quasi auch nie da ist deswegen. Echt blöd. Dabei kann man sich Corona doch überall einfangen, die dürfte dann ja gar nicht einkaufen. Und wer weiß, wer alles ungetestet mit Corona so rumläuft, privat wie beruflich. Ist nicht mehr logisch diese Regelung.

    Das individuelle BV gibt es bundesweit, das ist im Mutterschutzgesetz verankert:

    Beschäftigungsverbote in der Schwangerschaft: Nach Recht und Gesetz

    Das individuelle Beschäftigungsverbot ist in § 3 Absatz 1 MuSchG geregelt. Dort heißt es, „werdende Mütter dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist“. Demnach können normale Beschwerden der Schwangerschaft (Erbrechen bei bestimmten Gerüchen), aber auch das Vorliegen einer Risikoschwangerschaft oder die Neigung zu Fehlgeburten ein individuelles Beschäftigungsverbot begründen. Für die Aussprache eines individuellen Beschäftigungsverbots ist somit maßgeblich, ob durch die Fortführung der Beschäftigung die Gesundheit von Mutter oder Kind konkret gefährdet wird, und nicht, ob von dem Arbeitsplatz eine spezielle Gefährdung ausgeht. Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann im Ausnahmefall auch durch besonderen psychischen Stress begründet sein (1). Werden ärztlicherseits einzig Bedenken gegen die Fahrten zur Arbeitsstätte geltend gemacht, begründet dies hingegen kein Beschäftigungsverbot im Sinne des MuSchG (2).

    Das ärztliche Zeugnis muss klar abgefasst sein und sich auf die Rechtsgrundlage beziehen. Art, Umfang und Dauer der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen sind zu vermerken. Es besteht die Möglichkeit, ein totales oder ein partielles (nur bestimmte Tätigkeiten oder Zeiten) Beschäftigungsverbot auszusprechen.

    Das gilt immer noch. S.u.

    Welche Beschäftigungsverbote gibt es? | Familienportal des Bundes

    Wenn du z.B. unter vorzeitigen Wehen leidest und liegen musst, kann dir da ja nicht der AG das BV ausstellen. Oder wenn du generell die Gefahr einer Frühgeburt hast etc., dann liegt das nicht an deiner Arbeitsstelle an sich, sondern daran, dass du eben gar nicht arbeiten solltest oder vielleicht auch nur halb. Es gibt auch Teil-BVs

    Das Ganze nennt sich individuelles Beschäftigungsverbot.

    Ja, und ich bin eher der sorglose Typ. Impfstatus ist geklärt, Titer werden gemacht, dann ist doch alles gemacht, was man tun kann. Wegen der Infekte würde ich mir keinen so großen Kopf machen. Bei vielen Schwangeren ist es so, dass sie robuster sind als sonst. Das Immunsystem bekommt durch die Schwangerschaft regelrecht einen Boost. Und wenn du krank bist, dann bist du krank und kurierst dich aus ohne Rücksicht auf irgendwelche Abschlussprüfungen.

    Infekte können aber Frühgeburten auslösen. Das möchte wirklich keiner.

    Nein, dafür ist der Gynäkologe nicht zuständig sondern das ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Es wird übrigens auch geprüft, ob ein erhöhtes Risiko besteht, ob man in Kontakt mit Krankheiten kommt, die das Baby behindert machen. Ist bei älteren Schülern seltener der Fall als bei zB U3-Betreuung

    Der Gynäkologe kann sehr wohl ein BV ausstellen, wenn das Leben von Mutter und/oder Kind gefährdet sind.

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