Also bei mir war es damals so, dass ich 2 Jahre Elternzeit angemeldet habe, nach exakt einem Jahr (eben nach Auslauf des Elterngeldes) wieder in Teilzeit angefangen habe. Mein erster Arbeitstag war auch der erste Tag der Weihnachtsferien und ich habe völlig problemlos meine Bezüge in den Ferien erhalten.
Da das ja eigentlich die gleiche Situation wie bei nat ist, müsste das doch auch funktionieren. Wir wohnen ja beide in NRW. Natürlich bekommt sie keine vollen Bezüge, sie will ja Teilzeit (s. Titel) arbeiten. Aber die Teilzeitbezüge müsste sie eigentlich bekommen.
Denn ansonsten würde sie ja gezwungen, auf einen Teil des Elterngeldes zu verzichten (was rechtlich mit Sicherheit nicht haltbar ist) oder eben ohne Einkommen dazustehen. Das geht auch nicht, denn alle anderen dürfen ja auch nach Bezug des Elterngeldes wieder einsteigen und müssen keine Zwangspause einlegen. Man darf in Bezug auf das Elterngeld als Beamter ja nicht benachteiligt werden gegenüber anderen Berufsgruppen.
Also ich musste damals dafür auch keine Elternzeit beenden.