Falsch: In NRW zählt die Note zur sonstigen Mitarbeit 50% (oder 100%).
Das ist ALLES, was keine Klausur ist.
Ja, das meinte ich ja. Habe ich verkürzt dargestellt. Ich meinte die SoMi Note.
Falsch: In NRW zählt die Note zur sonstigen Mitarbeit 50% (oder 100%).
Das ist ALLES, was keine Klausur ist.
Ja, das meinte ich ja. Habe ich verkürzt dargestellt. Ich meinte die SoMi Note.
Ja, ich mache das ein bisschen anders. Schließlich habe ich ja eine gewisse pädagogische Freiheit.
Und deswegen musst du dicht nicht an die Vorgaben halten?
Wieviel Prozent die mündliche Note zählt, müsste doch auch in Sachsen festgelegt sein.
Klausuren zählen doppelt, wie überall.
Öhhhhm, nee. Eben nicht.
Darüber hinaus besteht stets die Möglichkeit, die Note eines Lernenden zu senken, wenn ich dies für notwendig halte
Auf welcher Grundlage? Weil es heute regnet? Weil der Schüler Streifen trägt?
Das ist gerne möglich. Meine Schulleitung unterstützt mich vollumfänglich und schätzt meine Arbeit.
Würde meine auch.
Kein Ärger, alle sind zufrieden, gute Außenwirkung ![]()
Es gibt auch Klausuren und schriftliche Tests und diese sind bei mir sehr anspruchsvoll. Die mündliche Note dient in erster Linie dazu, die Pünktlichkeit und aktive Mitarbeit der Schüler zu fördern.
In NRW zählt die mündliche Note 50 % der Gesamtnote. Da sollte schon ein bisschen mehr bewertet werden.
In NRW stehen Klausuren und Klassenarbeiten schon lange nicht mehr unter Genehmigungsvorbehalt der Schulleitung. Der "Drittelerlass" gilt nicht mehr.
Insofern muss man sich da keine Sorgen machen - gleichwohl wird die Schulleitung, der man in der Regel ja drei Exemplare der Klausur vorlegt, irgendwann nachfragen, ob es besondere Probleme gab.
Genau. Den Erlass gibt es nicht mehr. Das ist bei mir auch schon etwas her. Aber unsere Oberstufenleitung möchte trotzdem, dass man in so einem Fall "mit ihr spricht". Da passiert dann in der Regel gar nichts, außer, dass sie informiert ist und ein besseres Bild über die Leistungen der Stufe hat. Vielleicht ist das ja in anderen Fächern auch so und man müsste sich Maßnahmen überlegen.
Wie gesagt: so blöd finde ich die Regelung nicht, dass im Falle sehr vieler Unterwertungen zumindest noch einmal eine weitere Person im Sinne eines Vieraugenprinzips drauf schaut. So nervig das ist, kann man das auch als persönliche Entlastung vor unnötigen Vorwürfen zu schwerer Klausuren sehen. Wichtig ist halt, dass es keinen Automatismus geben darf, sondern dass eine Wiederholung wirklich nur angeordnet wird, wenn die Anforderungen der Klausur erkennbar nicht sachgerecht waren.
Da bin ich voll bei dir. Ich musste auch schon 2x eine Klausur genehmigen lassen. Aber noch nie wiederholen.
Wie kommst du denn darauf?
Momentan ist eine unserer Hauptaufgaben in der Sek II, durch realistische (!) Notengebung einen Gegentrend zu den Entwicklungen der Vergangenheit zu schaffen, sodass der Anteil an Absolventen der Hochschulreife wieder ein Niveau erreicht, bei dem sich sagen lässt, dass die durch das Zeugnis attestierten Kompetenzen auch tatsächlich beherrscht werden.
Echt? In welchem Bundesland arbeitest du?
In NRW ist dies definitiv nicht der Fall.
Meinst du das ernsthaft?
Wenn so eine Regelung existiert, änderst du entweder den Bewertungsschlüssel oder setzt gehst von einem niedrigeren Punkteniveau aus.
Damit wird jede Arbeit so gut ausfallen, dass kein erneutes Schreiben notwendig ist. Notwehr gegen irre Regeln oder SL würde ich so etwas nennen.
Kann man natürlich machen aus Selbstschutz. Erspart einem eine Menge Arbeit und schont die Nerven.
Wer aber seine moralischen Grundsätze noch bewahrt hat, wird dies nicht tun. Einfach Schüler dafür belohnen, dass sie NICHTS tun??? Und die wissen, dass sie es nicht brauchen???
So kann man die Spirale der unterirdischen Leistungen noch immer weiter nach unten schrauben.
Vielen Dank für Eure Antworten und die Darstellung der Gesetzeslage.
Wir wissen vor dem Gesetz sind wir alle gleich, aber durch Rechtsprechung und geübte Praxis im Schulleben, ergeben sich aus meiner Erfahrung und Recherche doch einige Unterschiede je nach Beschäftigungsstatus. Nehmen wir das Beispiel Klassenfahrten.
Dankenswerterweise hat eine in Teilzeit Tarifbeschäftigte Kollegin eingeklagt, dass sie die auf einer Klassenfahrt zusätzlich zu ihrem Stundendeputat erbrachte Arbeitsleistung vom Land NRW als zusätzliche anteilige Vergütung bezahlt bekommt. BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 566/04.
Eine Kollegin im Beamtenverhältnis scheiterte mit ihrer Klage den zusätzlichen Arbeitsaufwand vergütet zu bekommen. VG Gelsenkirchen, 09.05.2007 - 1 K 3488/04.
Die Besonderheit für befristet Beschäftigte ist meiner Ansicht nach nicht rechtlich begründet sondern finanziell. Die Bezirksregierungen weisen immer darauf hin, dass befristet Beschäftigte keine Mehrarbeit leisten dürfen. Faktisch können befristet Beschäftigte damit doch an Klassenfahrten nicht teilnehmen. Oder wie seht ihr das?
Aber da geht es ja nicht um befristet oder unbefristet, sondern um verbeamtet oder angestellt.
Meines Erachtens haben befristet und unbefristet Angestellte die gleichen Dienstpflichten.
Ich stimme Maylin zu. Wieso sollten befristet Angestellte weniger Aufgaben übernehmen? Für den Zeitraum ,in dem du angestellt bist, musst du natürlich das Gleiche wie alle machen. Entsprechend deiner Teilzeitquote natürlich. Wobei wir hier ja schon oft diskutiert haben, dass Teilzeitkräfte prozentual viel mehr machen. Auch die fest angestellten.
Ok, danke für den Hinweis
Hallo,
hat jemand Interesse / Bedarf an 24-Stunden-Tickets Kleingruppe für Berlin für den Bereich AB? Sie sind für 5 Personen gültig ab Entwertung für 24 Stunden.
Ich habe 13 Stück. OP ist 31 € ich würde sie für 15 € verkaufen. Habe 13 Stück insgesamt, verkaufe aber auch einzeln. Biete auch Mengenrabatt.
Die Tickets waren Bestandteil einer Pauschalreise von CTS, aber die meisten hatten Deutschlandtickets, so dass wir sie nicht entwertet haben.
Edit Chili: Bild vorsorglich rausgenommen.
Es kommt ja auch immer darauf an, WANN diese Gespräche stattfinden. In meiner Freistunde: kein Problem. Direkt nach meinem Unterricht für 10 Minuten: kein Problem. Nachmittags um 15 Uhr für eine halbe Stunde, wenn ich eigentlich um 13.15 Uhr Schluss habe? Sehr wohl ein Problem. Das verlängert meine Arbeitszeit mal eben um 2.15 h. Und wenn das 2x im Monat vorkommt, habe ich eben auch 2 Nachmittagstermine mehr. Zusätzlich zu den eh schon vorhandenen mindestens 3. Nein danke.
einmal kam halt um 8.30h ne mail "fritzchen wird um 11h zum zahnarzt abgeholt", die sehe ich vormittags nicht, weil ich da unterrichte und nicht mails checke, dann steht auf einmal um 11 der vater im klassenraum hinter mir, ich erschrecke mich, bin nicht besonders höflich und sehe dann nachmittags, dass da die mail war..
Also bei uns kommen die Eltern nicht in den Klassenraum, sondern die Schüler gehen zum Ausgang / Parkplatz etc. Und müssen dann natürlich vorher Bescheid sagen. Also weißt du es zumindest am Anfang der Stunde.
Ah nein, natürlich nicht. Du zitierst nur meine Beiträge obwohl du eigentlich jemand anderen meinst? Interessant. Zitiere die Leute, mit denen du diskutieren willst, das wäre hilfreich.
Ich habe dich zitiert, weil du mich zitiert hast und ich darauf reagiert habe. Wenn du das nicht wünscht, dann lass das doch bitte. Du hast es in der Hand.
Ich diskutiere dich nicht an. WAs ist das für ein Ausdruck? Ich antwortete auf Pattyplus und Chemikus und du dann wiederum auf mich. Also hast du mich andiskutiert, wenn man es streng nimmt.
Die Ausgangsfrage war, ob man 90 Schüler zu dritt beaufsichtigen kann, also 30 Schüler alleine quasi. Und ob man das mit 16-jährigen machen kann.
Ich sage nein, denn meine 16-jährigen sind in der Sek I. Punkt. Fertig.
Was ist daran so schwer zu verstehen? Wenn es in der Schweiz anders ist, ist doch prima.
Lies doch bitte, was ich auf der vorherigen Seite dazu bereits schrieb.
Und was genau meinst du?
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