Beiträge von Anna Lisa

    Artikel 6 sagt aber nicht, dass man ein Recht auf bestimmte Arbeitszeiten hat. Grundsätzlich macht der Staat / die Länder einiges um Familien zu unterstützen. Aber man kann aus Artikel 6 schlecht ableiten, dass man nur vormittags arbeiten muss. Das mag sogar in der Schule noch machbar sein, da die Betreuungszeiten der eigenen Kinder und die primären Arbeitszeiten der Lehrkräfte sich überschneiden. Aber was machen wir z.B. mit Krankenhäusern, Feuerwehr und Polizei?

    Davon losgelöst ist es sicherlich staatliche Aufgabe das Betreuungsangebot auszubauen. Aber das hat nichts mit Schule zu tun sondern gilt für alle Bereiche.

    Bei der Schule sollte natürlich auch mitgedacht werden, dass wenn man Müttern oder Vätern Vorteile einräumt diese in der Regel zu Lasten der andere Mitarbeitern gehen. Damit macht man den Beruf für diese wieder unattraktiver. D.h. letztlich kann es nur dadurch klappen, dass Betreuungskapazitäten ausgebaut werden.

    Wieso haben eigentlich Vollzeitlehrer immer Nachteile, wenn Teilzeitlehrer früher gehen?

    Bei einem Vollzeitjob, der um 8 Uhr anfängt, muss man doch davon ausgehen, dass man bis 16.30 Uhr arbeiten muss (gesetzliche Pause schon eingerechnet). Ganz normal also. Wieso sollte man als Vollzeitlehrer einen Anspruch darauf haben, den Nachmittag frei zu bekommen? Hat man doch im Büro auch nicht. Ebensowenig im Supermarkt, der Arztpraxis etc.

    Eine Teilzeitkraft hingegen schon. Die geht einfach nach der Hälfte der Zeit.

    Wenn man unbedingt auch nachmittags mehr Arbeitskräfte braucht, dann muss man das in der freien Wirtschaft mit den Teilzeitkräften speziell vereinbaren, aber dann kommt diese Kraft eben auch NUR nachmittags und nicht vormittags UND nachmittags.

    Die Threaderstellerin soll ja hier eben in Teilzeit sowohl vormittags UND nachmittags arbeiten und das geht eben nicht.

    Wenn es jetzt mal EIN Tag wäre, wo sie mal die 7. oder 8. Stunde hat, weil es wirklich nicht anders geht und man das auch transparent erklärt (Bänder z.B.) wäre das noch okay. Aber per se zu erwarten, dass eine Teilzeitkraft an 5 Tagen der Woche sowohl Vormittags als auch Nachmittags arbeitet ist nicht akzeptabel.

    Auszug aus der ADO NRW:

    (2) Wenn es zur Vermeidung von Unterrichtsausfall oder aus pädagogischen Gründen geboten ist und die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen vorliegen, sind Lehrerinnen und Lehrer verpflichtet, Unterricht auch in Fächern zu erteilen, für die sie im Rahmen ihrer Ausbildung keine Lehrbefähigung besitzen. Eine Verpflichtung zur fachfremden Erteilung von Religionsunterricht besteht nicht.

    Wenn ich aber nun denke, dass ich die fachlichen Voraussetzungen nicht erfülle? Wer entscheidet das?

    Es geht im Eröffnungsbeitrag auch um die durchaus schwierige Konstellation, an jedem der Wochentage immer spätestens nach der 6. Stunde aus der Schule zu müssen/wollen, weil man eine Kinderbetreuung nur bis 14 Uhr habe. Ich weiß nicht wie das bei euch ist, aber bei uns liegen dienstliche Veranstaltungen durchaus auch an Nachmittagen.

    Aber ja, natürlich darf das nicht zu einem solchen Plan wie ursprünglich beschrieben führen.

    Es ist aber ein Unterschied, ob man 1x im Monat bei einer Konferenz etc die Freundin / Nachbarin oder wenauchimmer bitten muss, das Kind von der Kita zu holen und 2 Stunden zu betreuen oder ob man das jede Woche an 4-5 Tagen tun muss.

    Aber es geht doch darum, dass die Kinder um 14 Uhr von der Kita abgeholt werden müssen, nicht um eine Gefährdung der Schwangerschaft?

    Nicht nur:

    "Dazu kommt, dass ich in der 15. Woche schwanger bin und meinen Stundenplan im Hinblick auf Arbeitszeiten und Verhältnis zwischen Frei- und Unterrichtsstunden als sehr "schwangerschaftunfreundlich" empfinde - mir ist bewusst, dass ich deswegen kein Anrecht auf kurze Tage oder wenige Freistunden habe, aber eine Berücksichtigung dieses Umstandes hätte ich nett gefunden."

    Dann musst du eben am Folgetag zum Arzt und das Kind Zweitage krankschreiben lassen.

    Ja, genau. Aber darum geht es doch gar nicht.

    Es ging darum, dass State of Trance gerne mal bei den entsprechenden Elternteilen vorbeischauen möchte um so zu beweisen, dass die Kindkrankmeldung nur vorgeschoben ist.

    Und genau das ist mein Punkt: Es könnte tatsächlich so aussehen, wenn er dann am Donnerstag vorbeischaut, auch wenn der Arzt es krank geschrieben hat. Manche Kinder toben sogar mit 39 ° Fieber durch die Gegend. Fakt ist aber, dass das Kind - ob munter oder nicht - die Kita nicht betreten darf..

    Nach Erbrechen oder Durchfall darf ein Kind 48 Stunden die Kita nicht betreten. Kann also sein, dass das Kind sich Mittwoch Nachmittag übergibt, am nächsten Morgen aber wieder putzmunter rumturnt. Trotzdem musst du es dann Donnerstag und Freitag zu Hause betreuen. Wenn du dann gucken kommst, könntest du leicht einen falschen Eindruck erhalten.

    Das wurde mir von einer Bekannten auch vorgeschlagen. Sie war sich allerdings nicht sicher, ob die Stundenzahl auf den Vormittag beschränkt werden kann. Ihr wurde damals ein BV für 5 Stunden gegeben. Wann diese liegen müssen, wurde nicht eingeschränkt.

    Na ja, das Argument könnte ja lauten: Wenn du später anfängst, geht die Arbeit bis in den späten Nachmittag rein und das schaffst du eben nicht mehr, du brauchst zwingend mittags eine Pause. Wenn du aber von 11 - 16 Uhr arbeiten sollst, kannst du die ja schlecht nehmen.

    Wie wäre es denn mit der Möglichkeit mit einer Teil-Krankschreibung bzw. einem Teil-Beschäftigungsverbot seitens deiner Gynäkologin?

    Sie könnte schreiben, dass du aufgrund deiner Schwangerschaft nicht länger als 4 oder 5 Std am Tag arbeiten kannst, da sonst die Gesundheit oder das Leben deines ungeborenen Kindes gefährdet ist. Diese 5 Stunden müssen zwingend vormittags liegen, da du ja bei späterem Arbeitsbeginn auch bereits erschöpft bist, da du ja wegen der Kinder auch früh aufstehen musst.

    Damit hättest du eine Grundlage, deinen Unterricht durchzuführen, aber nach der 6. Stunde nach Hause zu fahren.

    Mutterschutz: Beschäftigungsverbot bei Schwangerschaft | Personal | Haufe

    WOW!!!

    Dass man sich als Sachbearbeiter*in nicht schämt, einen solchen Bescheid zu schicken....

    (Ist es eigentlich eine freiwillige Aufgabe, wird man angefragt oder wird man "zwangsbestimmt"? (habe ich mir schon vor deinem zweiten Beitrag gefragt, pure Neugier)

    Bei mir war es so, dass meine Schule ausgewählt wurde, jemanden abzuordnen. Und da sich niemand freiwillig gemeldet hat, hat meine Schulleitung dann mich bestimmt.

    Naja, ich klinke mich hier raus.

    Läuft eh wie bei der letzten DIskussion.

    Es spricht in vielen Fällen nichts dagegen, sein Privatgerät zu nutzen.

    Man muss es nicht, aber man kann (und darf) es.

    Dagegen spricht nur das "Ich will nicht, dass du dein Privatgerät nutzt, denn ich möchte kein Privatgerät nutzen." (Was man ja nicht muss.)

    Genau. Ich nutze dafür auch mein privates Handy. Einfach aus praktischen Gründen. So wie Mrs Pace. Aber es ging ja um die Frage, ob man es muss, weil es anders nicht praktikabel sei. Nö.

    Wenn diese Welt eins nicht hat, dann wohl zu wenig Menschen.

    Und ja, natürlich ist es grundsätzlich erstmal Privatsache, wie man seinen Alltag regelt. Das heißt nicht, dass man im Einzelfall nicht schauen kann, wo ein Entgegenkommen möglich ist, aber dass mit Kindern automatisch ständig ein Anrecht auf Sonderbehandlung zu Lasten anderer Kollegen besteht, ist nunmal auch nicht richtig.

    Jedenfalls kann man jedem, der sich mit dem Gedanken trägt Lehrer zu werden und nicht vor hat, einen Haufen Kinder in die Welt zu setzen, nur immer wieder sehr eindringlich von dieser Berufswahl abraten.

    Und in der freien Wirtschaft bekommst du dann Sonderrechte für deine Hunde?

    Darfst später anfangen? Früher gehen? Bekommst Hund-krank-Tage? Und wenn der Hund Durchfall hat, darfst du die Mittagspause verlängern? Und bekommst einen Tag Zusatzurlaub, um den Tierartz-Termin wahrzunehmen?

    Ach, wie schön.

    Alles das, nur als Lehrer nicht. Scheiß Beruf ,echt.

    Ich genehmige das auch nicht, es war lange genug Zeit sich im Unterricht einzubringen. Ich mag im Endspurt nicht auch noch auf alle Klassen verteilt ein Dutzend schriftliche Ausarbeitungen lesen. Da wird dann irgendwas hingeschludert mit der Erwartungshaltung schon noch die 4 zu schaffen. Im schlimmsten Fall noch plagiiert. Nein, danke.

    Und wenn das Referat in der Qualität mäßig bis schlecht war, was ja die meisten Referate sind, dann puscht das die Note auch nicht gerade nach oben.

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