Na ja, wenn der Vater für 8 Stunden bezahlt wird, muss er halt auch 8 Stunden anwesend sein und kann eben NICHT das Kind um 14.30 Uhr abholen.
Wenn die Teilzeitkraft mit 50 % für 4 Stunden bezahlt wird: Welchen Grund könnte es geben, dass sie nach 6 Stunden Arbeit nicht gehen darf, um ihr Kind abzuholen???
Einerseits wird hier verlangt, dass Vollzeitkräfte mittags freigestellt werden, um ab Mittags ihr Kind zu Hause zu betreuen, die Teilzeitkraft soll aber sowohl vormittags als auch nachmittags ihre Arbeitskraft zur Verfügung stellen. Merkt ihr was?