Dann würde ich noch mal ins Gespräch gehen und ggf. vorschlagen, dass du den Antrag für Kind 1 erst mal zurückziehst und Vollzeit arbeitest und dann 13 Wochen vor Schuljahresbeginn die Elternzeit für Kind 1 wieder anmeldest mit Stundenzahl X. Dann müsstest du in den Ferien volles Gehalt bekommen und ab dem 1. Schultag arbeitest du Teilzeit in Elternzeit. Vielleicht wird im Schulamt TZ in Elternzeit mit Teilzeit nach §64 verwechselt. Da sind die Regelungen tatsächlich so, wie dir gesagt wurde. Also nachhaken und auf die Ausführungen der Bez. Reg Köln oder deiner Bez Reg verweisen.
Dass die Zeit der Konferenzen bezahlt werden muss, steht übrigens ja ganz explizit in dem verlinkten Text.
Man darf sogar gar nicht an den Konferenzen teilnehmen ohne gültigen Vertrag.