coco: Meine Kinder waren zwar nicht bis 15.30 Uhr im Kindergarten, sondern nur bis 14.30 Uhr und jetzt gehen sie von Di- FR bis 15 Uhr in die OGS. Montags bis 16.30 Uhr.
Mit diesen Zeit ist aber trotzdem kein Nachmittagsunterricht abgedeckt, sondern ich kann maximal bis zur 7. Std. arbeiten. Nachmittagsunterricht geht aber bis zur 9. / 10. Std.
Was ich mich aber frage: Ich stelle ja als Teilzeitkraft (laut meinen Wunschangaben) meine Arbeitskraft von der 1. bis zur 7. Std. täglich zur Verfügung. Das macht also 35 Stunden in der Woche. Ich arbeite aber nur 13. Wäre es echt nicht möglich, diese 13 Stunden auf diese 35 irgendwie zu verteilen?
Oder andersrum: Wenn ich als Teilzeitkraft sagen wir mal an 3 Nachmittag Unterricht habe, also von der 7. bis zur 9. Std., dann sind ja schon mal 12 meiner 13 Stunden weg, bleibt also gerade mal 1 Stunde Vormittagsunterricht. Wieso darf ich als Teillzeitkraft denn nicht Vormittags unterrichten? ALLE Schüler haben doch Vormittagsunterricht, die brauchen doch auch Lehrer. Wieso sollen denn nur die Vollzeitkollegen vormittags unterrichten und für mich bleibt davon gerade mal 1 Stunde?
Das macht für mich gar keinen Sinn. Ich bin dafür, dass Teilzeitkräfte auch nur maximal 1 Nachmittag unterrichten (tue ich bereits).