Dauert fünf Minuten. Nicht so lange wie es dauert, bis sich ein Elternteil erbarmt Pflegschaftsvorsitzender zu werden.
Mit dem Argument könnte man allerdings in vielen Klassen auch einen mehrstündigen Vortrag zur Mediennutzung rechtfertigen...
Dauert fünf Minuten. Nicht so lange wie es dauert, bis sich ein Elternteil erbarmt Pflegschaftsvorsitzender zu werden.
Mit dem Argument könnte man allerdings in vielen Klassen auch einen mehrstündigen Vortrag zur Mediennutzung rechtfertigen...
Flipper79 Da haben wir uns gekreuzt. Danke für die Beiträge zur rechtlichen Lage in eurem Bundesland!
An diesen Tagen dürfen keine anderen schriftlichen Leistungsüberprüfungen stattfinden, zum Beispiel keine Tests.
Das scheint mir hier der beste Ansatzpunkt für eine Argumentation über die rechtliche Schiene. Vorher wäre aber noch zu klären, wie "Tests" laut der Quelle definiert sind. Wäre beispielsweise ein Vokabeltest also auch ein Test im Sinne der betreffenden Verordnung/Erlasse/...?
Meine erste Frage wäre, inwiefern in deinem Bundesland die Anzahl an Tests überhaupt von der Fachschaft vorgegeben werden darf. Gibt es dazu einen Passus in eurem Schulgesetz/irgendeiner Verordnung?
Wenn ja, wenn der Mehrheitsbeschluss der Fachschaft also bindend ist, dann wirst du wohl dickere Bretter bohren müssen... meine nächste Frage wäre dann, ob auch der Umfang der Tests vorgegeben ist? Wie sieht es damit aus? Ließe sich hier für dich persönlich (so lange der Fachschaftsbeschluss noch gilt) die Lage noch entschärfen durch eine andere Testgestaltung?
Von Fremdsprachenfachschaften kenne ich zum Beispiel auch, dass nahezu wöchentliche Vokabeltests Usus sind, insbesondere im ersten Lernjahr, oft aber auch in höheren Jahrgangsstufen noch. Die sind aber vom Umfang und der Gestaltung her so, dass sie sich vermutlich in - bitte verbessert mich notfalls, bin ja nicht vom Fach - unter 30 min pro Lerngruppe korrigieren lassen.
Einige Kollegen (also die, die sowieso nur einen einzigen Kurs haben) kümmert es nicht, wenn andere aufgrund dieser enormen Mehrarbeit leiden und dies während der Fachschaftssitzung kundtun. Es heißt dann gerne: "Das ist so ein tolles Ritual."
Dies wirkt allerdings auch einigermaßen unkollegial - vielleicht diese Kollegen mal bitten, sich dann bei der Abstimmung zu enthalten? Auch die Formulierung könnte helfen: Nicht abstimmen lassen, ob diese Tests komplett abgeschafft werden sollen, sondern dass es in Zukunft im Ermessen der Lehrkraft gelassen wird, ob sie durchgeführt werden. Manchmal geht es in diesen Dingen mehr um die Gefühle als um die Fakten... Wer weiterhin das Ritual beibehalten will, darf ja!
Mmmh, klingt als ob du generell unzufrieden bist.
Kurze Nachfrage, ich habe - befürchte ich - etwas den Überblick verloren: Auf wen beziehst du dich damit? Denn der Threadstarter/die Threadstarterin hat ja kaum etwas geschrieben, aus dem man überhaupt etwas schließen könnte.
Wenn ich dann bei Nr. 3 angekommen bin, weiß ich schon nicht mehr, wie Ausdruck, Wortschatz usw. in Nr. 1 und 2 aussahen und muss vor der Bepunktung nochmal grob drüberlesen... das kostet bei mir dann unterm Strich noch mehr Zeit.
Ich bin ja nicht vom Fach, daher entschuldige bitte, falls der Vorschlag Quatsch ist: Wäre es eine Idee, dass du dir während der inhaltlichen Korrektur von Nr. 1 zu Ausdruck und Wortschatz Notizen oder Kreuzchen auf einem Bewertungsraster machst, sodass du am Ende nicht alles nochmal auf die sprachlichen Aspekte hin durchlesen musst, sondern diese Notizen heranziehen kannst? Auf diese Weise könntest du trotzdem aufgabenweise korrigieren, musst aber am Ende nicht alles nochmal durchlesen.
Avantasia Ja, das wollte ich auch schon schreiben, wollte aber das Threadthema nicht verlassen. Ich finde ebenfalls sehr frustrierend, dass Emails häufig nur von der Hälfte der KuK gelesen werden. Natürlich könnte man nun sagen, man erzieht sie dazu, indem die Informationen eben nicht nochmals auf der Konferenz dargelegt werden. Auf der anderen Seite schneidet man sich damit aber auch häufig ins eigene Fleisch - die KuK, die die Informationen nicht kennen, leiden selbst wenig darunter, aber diejenigen, die z.B. auf Zuarbeit angewiesen sind oder darauf, dass bestimmte Maßnahmen von allen umgesetzt werden.
Wie macht ihr es denn dann mit dem Nachmittagsunterricht?
Bei uns gibt es einen festen Konferenztag, der im Stundenplan (nahezu) komplett von Nachmittagsunterricht freigeblockt ist.
dass alle Sitzungen (abgesehen von Klassenkonferenzen) auf zwei Stunden limitiert wurden.
Zusätzlich zu diesem Punkt hilft auch, wenn vorab festgelegt wird, wieviel Zeit die einzelnen Tagesordnungspunkte etwa in Anspruch nehmen sollen, und wenn dann jemand als "Zeitwächter" fungiert.
laleona Nach dem Foto möchte ich meine Meinung revidieren. Das ist eindeutig Nessie!![]()
Dickes Haus mit Schwimmbad...
Das klingt verlockend!
...und einen SL vor der Tür.
Uärks. Das eher nicht.
Hätte ich dann meinen eigenen SL vor der Tür? Oder den von der Julia? (Kleiner Insider, sorry.)
On Topic: Ich habe keine DU oder BU, mich aber auch noch nicht mal richtig um meine Altersvorsorge gekümmert und vor allem wegen der Altersvorsorge ein permanent schlechtes Gefühl (bin nicht verbeamtet). Das ist bei mir einer der Punkte auf dieser Liste "man müsste endlich mal" bzw. die nach Eisenhower "wichtig, aber nicht dringend" sind. In solchen Punkten gibt es bei meiner Arbeitsweise leider erheblichen Verbesserungsbedarf.
und der Iro "bürstiger"
Ein verirrter und deswegen verwirrter Andamanenspecht?!?
Der Vogel war größer
Hm, ein Schwarzspecht ist aber auch ziemlich groß, laut NABU bis zu 50 cm lang inklusive Schwanz, eine Ente (die typische Stockente) 51-62 cm, eine Taube (Straßentaube) 29-35 cm. Bist du sicher, dass es nicht doch der Specht gewesen sein könnte? Wenn er verwirrt war, war vielleicht sein Iro auch einfach passend dazu "durcheinander"? Specht durch den Wind, sozusagen?
Maylin85 Es würde mich extrem wundern, wenn es nicht in jedem Bundesland so wäre. Sehr schade, dass deine SL da anscheinend keinen Popo in der Hose hatte, wenn es derartig eindeutig war. Da würde ich mir doch wünschen, dass mir als Lehrkraft in einem solchen Fall nicht in den Rücken gefallen wird.![]()
so entscheidet der Schulleiter im Benehmen mit der Fachkonferenz.
Bitte entschuldigt das weitere Offtopic, aber da dies eine häufigere Formulierung in Verordnungen/Erlassen ist und ich mich das schon häufiger gefragt habe, möchte ich gerne die Gelegenheit nutzen: Was genau bedeutet denn in solchen juristischen (?) Kontexten "im Benehmen"? Mehrheitsentscheid? Mit einfacher Mehrheit? Oder nur Rücksprache, aber die Fachkonferenz hat nichts zu melden? Seph oder andere "Forumsjurist*innen", hat jemand von euch da belastbares Wissen?
Bei weniger klarer Lage, greift man im möglichen Spektrum die größte Trophäe aus dem Regal.
Aber nichts anderes wurde doch von den Kolleg*innen geschrieben, oder?
Websheriff Mir ging es um die formale Regelung für die Notenfestsetzung und die Abweichung im Detail von den KMK-Vorgaben zur gymnasialen Oberstufe. Bei dir klingt es, als ob du unterstellst, dass der oder die Prüfungsbeauftragte der KMK eine willkürliche Note verschenkt. Vielleicht funktioniert aber auch mein Ironiesensor gerade nicht.
Wenn die SL schon extra rückfragt, könnte es ja durchaus noch Möglichkeiten geben, den Fehler aufzuklären. An der Stelle deiner Kollegin würde ich da also einfach mal schnellstmöglich der SL auf ihre Rückfrage antworten und die Situation erläutern.
Nach Ziffer 8.2 der einschlägigen KMK-Vereinbarung muss das faktisch in allen Bundesländern genau SO laufen.
Das stimmt - interessant ist, dass es an den Deutschen Auslandsschulen aber etwas anders geregelt ist:
ZitatDer Fachprüfungsausschuss berät über die einzelnen Prüfungsleistungen.
Die Bewertung der mündlichen Prüfung mit Note und Punktzahl wird unter Berücksichtigung der Niederschrift und auf Vorschlag der Fachprüferin oder des Fachprüfers von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses festgelegt.
Quelle: §27 (6) der Ordnung zur Erlangung der Allgemeinen Hochschulreife an Deutschen Schulen im Ausland (DIA-PO) i.d.F. vom 03.05.2018
Von Mehrheit ist hier keine Rede. Theoretisch könnte der/die Vorsitzende einfach eine völlig andere Note festlegen, als vorgeschlagen, wenn ich das richtig verstehe. Seph , du bist ja gut mit Gesetzestexten. Liest du das auch so?
Ich dachte immer, die Auslandsschulen müssen sich ebenfalls an die Verordnung zur gymnasialen Oberstufe halten, aber hin und wieder scheint das im Detail dann doch anders geregelt zu sein. Eventuell hat der BLASchA dann abweichende Regelungen erlassen, keine Ahnung, ob das erlaubt ist.
Kennst du learningapps.org ?
Da kann man selbst sehr unterschiedliche Lernapps erstellen. Ich bin ziemlich sicher, dass das von dir Gewünschte da auch geht.
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