Beiträge von Leo13

    Das mit dem "Minusgeschäft" ist wohl zutreffend. Nach wie vor habe ich den Eindruck, dass es doch eher die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen sind, die sich die Vollzeit zutrauen. Ich habe den Eindruck, dass sich die Grundschullehrkräfte mehr ausbeuten lassen und viele nur noch überleben, weil sie Teilzeit arbeiten.

    Die Lehrkräfte der weiterführenden Schulen wissen sich besser abzugrenzen. So erlebe ich es zumindest in meinem privaten Umfeld.

    Das liegt natürlich auch zu einem großen Anteil daran, dass die Unterrichtsverpflichtung an Grundschulen im Vergleich zu den weiterführenden Schulformen sehr hoch ist. Das mag vor 40 Jahren, als das festgelegt wurde, richtig gewesen sein, entspricht aber heute überhaupt nicht mehr der schulischen Realität. In einer Grundschulklasse findet man die maximalste Heterogenität vor, von lernbehindert bis hochbegabt. Jeder Stoff muss heutzutage drei- bis vierfach aufbereitet und angeboten werden, sonst kann man als Grundschullehrkraft einpacken. Mach das mal für wöchentlich 28 Stunden (Vollzeitvergleich 23,5 Gym, 24,5 Gesamtschule, 25,5 Oberschule). Dass man sich hier in die Teilzeit rettet, wenn man einen guten Job machen will, ist schon fast naheliegend. Es mag noch mehr Gründe für vermehrte Teilzeit an Grundschulen geben (hoher Frauenanteil, daher mehr care Arbeit), aber die heterogenen Klassen sind schon eine deutliche Ursache.

    Nach 6 Stunden Arbeitszeit hast du einen Anspruch auf 30 min Pause. Wenn du schon zwei Pausen vorher hattest (erste und zweite Pause), ist das damit abgegolten. Wenn du allerdings Aufsicht hast und dein Pausenanspruch nach 6 Stunden nicht erfüllt wird, wäre das ein Fall für den Personalrat.

    Wenn du krank bist, bist du krankt und bleibst zu Hause. Punkt.

    Ich selber bin selten krank. Habe anscheinend ein gutes Immunsystem. Selbstachtsamkeit ist wichtig. Resilienz. Gute Ernährung und viel Bewegung. Stabile Bindungen und Beziehungen. Zufriedenheitsempfinden. Freundliches Kollegium und fürsorgliche Schulleitung, die die Belastungen unseres Berufes im Blick hat und steuert. Das alles ist schon die halbe Miete.

    Ist das bei euch im Kollegium, oder gar der Schulleitung Thema? Setzen sich Gleichstellungsbeauftragte bei euch ein und wenn, wie?

    Ich bin selber weiblich und Ü50 und habe 0,0 Beschwerden in diesem Bereich. Es ist also höchst unterschiedlich, wie der weibliche Körper mit dieser hormonellen Umstellung umgeht. Da spielen auch noch andere Parameter eine Rolle (Resilienz, allgemeiner Gesundheitszustand, Zufriedenheitsempfinden, Ernährung, Bewegung). Das ist alles so höchst individuell, dass ich es befremdlich fände, wenn die Schulleitung dies zum Thema machte. Oder die Gleichstellungsbeauftrage sich einsetzte. Austausch im Lehrerzimmer immer und herzlich gerne, aber darüber hinaus nur, wenn konkreter Bedarf bei der Beschäftigten besteht.

    In Niedersachsen darf man bis zu vier Unterrichtsstunden pro Woche zusätzlich eingesetzt werden. Auf welche Weise die Information darüber erfolgt, sollte in einem schuleigenen Vertretungskonzept dargelegt sein. Dieses würde ich erst einmal einsehen. Es ist sicherlich nicht legitim zu erwarten, dass man abends seine Dienstmails prüft. Wie gesagt, es muss eine gängige Vorgehensweise an der Schule geben, die schriftlich fixiert ist.

    In Niedersachsen muss erst mal sämtlicher Klimbim gestrichen werden (Förderstunden, Doppelsteckungen, Inklusionsstunden, Ganztag). Wenn es dann immer noch nicht für den Pflichtunterricht reicht, würde ich mir als Schulleitung schriftliche Anweisungen von der Behörde geben lassen, wie weiter zu verfahren ist bzw. an welcher Stelle in der Stundentafel gekürzt werden soll.

    Das funktioniert nur an Schulen, deren Leitung führungsschwach ist. Wenn man in solchen Fällen sehr schnell mit sofortigen Suspendierungen und Ordnungsmaßnahmenkonferenzen reagiert, kriegt man die Situation wieder unter Kontrolle. Je länger das unterbleibt, desto massiver wird das Problem, weil die Kids merken, dass sie sich alles erlauben können und keine Konsequenzen folgen.

    Off Topic, werden Schüler in Niedersachsen echt mit Buchstaben bewertet?

    Und wenn ja, was wird damit ausgesagt?

    Ja. Es wird das Arbeitsverhalten und das Sozialverhalten mit einem Buchstaben bewertet.

    A „verdient besondere Anerkennung“ – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn

    das Verhalten den Erwartungen in besonderem Maße entspricht und

    Gesichtspunkte hervorragen;

     B „entspricht den Erwartungen in vollem Umfang“ – diese Bewertung soll erteilt

    werden, wenn das Verhalten den Erwartungen voll und uneingeschränkt

    entspricht;

     C „entspricht den Erwartungen“ – diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das

    Verhalten den Erwartungen im Allgemeinen entspricht;

    D „entspricht den Erwartungen mit Einschränkungen“ – diese Bewertung soll erteilt

    werden, wenn das Verhalten den Erwartungen im Ganzen noch entspricht;

     E „entspricht nicht den Erwartungen“ - diese Bewertung soll erteilt werden, wenn das

    Verhalten den Erwartungen nicht oder ganz überwiegend nicht entspricht und eine

    Verhaltensänderung in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.

    D und E muss noch genauer begründet werden. Bei A bis C reicht der Standardsatz.

    Ich finde das sehr ungewöhnlich, es geht hier ja nicht vordringlich um Durchsetzung der Schulpflicht, sondern darum, möglichen Schaden vom Kind abzuwenden bzw. möglichst frühzeitig zu erkennen.

    Was will man denn sonst machen? Alle verfügbaren Nummer anrufen. E-Mail an die bekannte Adresse senden. That´s it. Die Polizei winkt ab, wenn wir anrufen. Also machen wir das nicht mehr. Wenn wir alle hinterlegten Nummern anrufen und eine Mail versenden, haben wir unsere Schuldigkeit getan. Wenn man als Eltern schwer erreichbar ist, muss man halt mal zwischendurch auf sein Handy schauen oder die Schul-App checken.

    Alle angebenen Elternnummern abtelefonieren (privat, Handy, Arbeit). E-Mail versenden mit der Bitte sich zu melden. Mehr machen wir nicht. Polizei fällt aus, nachdem man uns von dort deutlich mitgeteilt hat, dass man sich nicht zuständig fühlt für die Durchsetzung der Schulpflicht. Seitdem rufen wir dort nur an, wenn weitere Hinweise bestehen, die auf eine akute Gefährdung hinweisen, was selten der Fall ist.

    Bei uns ist C der Normalfall. Ein SL kann das sowieso nicht einfach so anordnen. Damit übersteigt er oder sie seine Kompetenzen. Das entscheidet allein die Gesamtkonferenz. Sie ist nämlich laut Niedersächsischem Schulgesetz für die Grundsätze der Leistungsbewertung und Beurteilung zuständig. Erstaunlich, dass das ein Direktor eines Gymnasiums nicht weiß (oder er/sie weiß es und hofft, dass ihr es nicht wisst...).

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