Irgendwie hatten wir diese Konstellation hier schon mal in einem frühen Thread thematisiert.
Leider fehlt das Bundesland. Hier in NRW gäbe es keinen nachvollziehbaren Grund für so einen Abbruch-Rat, außer eine sich abzeichnende Nichteignung.
Letztendlich gibt es genug Möglichkeiten auch im regulären Verfahren "gesichtswahrend" Wunschbewerber vorzuziehen, sodass diese auf den ersten Blick naheliegendste Motivation ausscheidet.
Es bleibt also nur der Rat im Vorfeld, nie etwas unter Druck zu unterschreiben (Nützt dir jetzt nichts mehr) und sich spätestens im Nachgang Unterstützung vom Personalrat und der Gewerkschaft zu holen, wie meine Vorposter empfohlen haben.