Beiträge von kodi

    Das wäre mein Vorschlag:

    1. Inzidenz > 100: automatischer Lockdown ohne die Möglichkeit, dass Politiker daran herum manipulieren, das verbieten oder abschwächen.
    2. Inzidenz > 35: Nutzung sämtlicher Geschäfte, Veranstaltungen und Co. nur mit tagesaktuellem Schnelltest. Entweder im Testzentrum oder direkt vor Ort. Verstoß mit hohen Geldstrafen für alle Beteiligte belegt.
    3. Inzidenz > 35: Tägliche Schnelltest/Selbsttestpflicht für alle Arbeitsplätze mit Kontaktanzahl > 10. Organisation durch die Arbeitgeber. Verstoß mit hohen Geldstrafen für alle Beteiligte belegt.
    4. Impfaussetzungen nur noch, wenn das Impfrisiko über dem Coronarisiko liegt.
    5. Impfung durch alle Ärzte.
    6. Einrichtung von Wartelisten für kurzfristige Impftermine durch Impfstoffüberschüsse oder kurzfristige Terminabsagen durch andere Impflinge.
    7. Alle Schulen auf. FFP2-Maskenpflicht für alle ohne Ausnahme. Verpflichtender Schnelltest/Selbsttest jeden Tag vor Schulbeginn vor Betreten des Gebäudes für alle (Schüler/Lehrer, sonstiges Personal/Besucher). Gestaffelter Schulbeginn für ganze Schulen innerhalb einer Stadt.
    8. Bundeswehr betreibt weitere Schnelltest-Testzentren, sodass mindestens 1-2 Testmöglichkeiten für jeden jede Woche garantiert sind. (In meiner Stadt aktuell nur für einen von Tausend).
    9. Automatische monatliche Auszahlung von Corona-Hilfen auf Basis der Vorsteueranmeldung ohne weiteren Papierkram. Referenzjahr zu dem die Differenz ausgezahlt wird 2019. Ist das Geschäft jünger, dann Schätzung über den Branchendurchschnitt. Finanzierung über Schulden des Bundes --> also durch alle Steuerzahler.
    10. Verlängerung des Arbeitslosengeldes und Unterbrechung der Anspruchsfrist bis Ende der Corona-Pandemie.
    11. FFP2-Pflicht in allen öffentlichen Innenräumen, inklusive Nahverkehr.
    12. Verlagerung der Katastophenschutzzuständigkeit auf den Bund und dort das BBK. (Keine Candycrush spielenden Ministerpräsidentenrunden mehr, deren Beteiligte dann hinterher etwas anderes machen, als vorher abgesprochen.)

    Zerpflückt und ergänzt es gerne dem Sinn nach. Alle Zahlenwerte sind Vorschläge.

    Ich hab auch kein Interesse an pedantischen/rechtlichen Diskussion um Wortbedeutungen.

    Diese Haltung ist mir bei SchülerInnen der Oberstufe jedoch oft begegnet - mitunter in Verbindung mit dem Spruch, dass die Putzfrauen (sic!) sich ja einen anderen, besseren Job suchen könnten, wenn sie den (mitunter absichtlich verursachten) Dreck der SchülerInnen nicht wegmachen wollen...

    Solche Freundchen liebe ich...

    Die lernen dann alles, was man an raumpflegerischen Tätigkeiten im Klassenraum ausführen kann bis ins perfekteste Detail, sodass das mein Klassenraum zum Lieblingsraum unserer Reinigungskräfte wird.

    Hab ich auch überlegt. Vermutlich kannste bei einer Begehung von 98% aller Schulgebäuden sicherheitsrelevante Mängel finden. Problem ist vermutlich, dass wenn die Mängel einmal dokumentiert sind, sie auch beseitigt werden müssen. Und das muss wieder der Schulträger bezahlen.

    Das ist genau der Weg für die Schulträger.

    Du sperrst die Gebäude wegen möglicher Infektionsgefahr und setzt eine Sicherheitsbegehung mit Auswertung an.

    Dann schickst du die Teilzeitkraft ohne Dienstwagen und Dienstfahrrad zu Fuß los. Schwupps dauert der ganze Vorgang 3 Monate. ;)

    Ich möchte jetzt nicht unhöflich erscheinen und bin für das Mitdenken eines jeden von euch dankbar, aber wäre nicht erst ein Nachfragen hinsichtlich "kurz vor knapp" von deiner Seite an mich angebracht gewesen, bevor du dies schlussfolgerst?

    Ehrliche Antwort, nö.

    Ich schlußfolgere gar nichts, sondern wollte dir nur die Folgen verschiedener Handlungsoptionen aufzeigen. Es tut mir Leid, wenn du das anders verstanden hast.

    Es geht ja nicht darum einen Seelenstrip zu machen, sondern rechtzeitig zu kommunizieren.

    Natürlich kannst du dir auch Beratung holen, aber du musst halt frühzeitig auch mit dem Seminar sprechen.

    Kein Studienseminar, Fachleiter Schulleiter hat Interesse an durchgefallenen Prüflingen. Sie werden also in der Regel im Rahmen ihrer Möglichkeiten dir helfen. Die relevante Info ist dabei auch nicht, was mit dem Nachbarn oder deiner Gesundheit im Detail ist, sondern dass du krank geschrieben warst und es jetzt aus zeit/organisatorischen/coronabedingten Gründen knapp mit den UBs wird. Welche Lösungsmöglichkeiten gibt es da?

    Wenn du da allerdings kurz vor knapp mit "meine Anwalt/meine Gewerkschaft hat gesagt" ankommst, dann läuft das volle Programm der Sicherstellung der Rechtssicherheit an. Dann geht definitiv nur noch, was den Buchstaben nach in den Gesetzen und Verordnungen steht.

    Andererseits höre ich schon den zu vertretenen Kollegen schimpfen, wenn er wieder da ist, dass nicht weitergearbeitet wurde.

    Lass ihn schimpfen. Ich glaub auch nicht wirklich, dass das ein Problem wird.

    Ich kenne keinen einzigen Technikkollegen, der sich wünscht, dass Fachfremde den Technikraum nutzen, ganz im Gegenteil. ;)

    Gegenüber der SL kannst du dich immer auf den Standpunkt "keine Fachkenntnis, keine Einweisung, Gefahren für dich nicht abschätzbar und daher nicht verantwortbar" zurückziehen.

    Naja, sofort isolieren und ansonsten nach den jeweiligen Vorschriften des zuständigen Gesundheitsamts.

    Wir müssten z.B. sicherstellen, dass wir unsere Schüler vor Abschluss unserer ersten Stunde testen und sie mehr als 1,5m Abstand einhalten, damit in so einem Fall kein anderer Schüler in Quarantäne muss.

    Das hängt aber von den Anweisungen des lokalen Gesundheitsamts ab. Wir haben da eine ausführliche Tabelle bekommen, die nach Kontaktzeiten, Schutzausrüstung, Belüftung, Abstand, Mutantenverdacht/Mutantenbestätigung unterscheidet, wer wann (und wie lange) in Quarantäne geht.

    Aber dass paranoide Eltern nicht in Quarantäne wollen. Oh man...

    Passt doch ins Bild. Schon in normalen Zeiten haben manche Grundschulen und Kitas das Problem, dass kranke Kinder mit Fiebersenkern in die Einrichtungen geschickt werden.

    Das Verantwortungsbewußtsein erodiert eben nicht nur in der Politik sondern auch in der normalen Gesellschaft.

    Wenn du Glück hast bekommst du ein paar Tage später noch eine Zusage, weil die höher priorisierten Bewerber die Stelle ausgeschlagen haben, z.B. weil sie auf mehrere Stellenangebote gepokert haben. (Jeder hat 3 Tage Bedenkzeit.) Lehnen die ersten 3 ab, kann das für den 4. im ungünstigsten Fall bedeuten, dass das Angebot nach 9 Tagen kommt. Ist ein seltener Fall in diesem Ausmaß.

    Ansonsten gehen die nicht vergebenen Stellen in der Regel ins Listenverfahren. In der Regel jedoch nicht für die Schule mit der leer gelaufenen Stelle, sondern für eine andere Schule. Manchmal wird die Stelle auch einer anderen Schule zugewiesen und die darf dann außerhalb der "normalen" Ausschreibungszeitpunkte ausschreiben.

    Die Lage der Bewerbungsgespräche ist unterschiedlich. Sie liegen oft an einem Tag, müssen es aber nicht. Die Schulen haben einen Zeitraum, wann sie diese durchführen können. Es hat nur jeder Angst, dass alle guten Bewerber weg sind, wenn man den Termin der Auswahlgespräche nicht auf die ersten Tage dieses Zeitraums legt.

    Die meisten Stellen werden zum 01.02. und zum 01.08. ausgeschrieben. Alle Einstellungstermine dazwischen sind eher die Ausnahme. Zum Sommer sollte es also deutlich mehr Ausschreibungen geben. Diese müssen aber nicht regional gleich verteilt sein. In meiner Region gab es zum Beispiel in letzter Zeit wenig Stellen, weil die alle einer notleidenderen Region zugeordnet wurden. Vor ~12 Jahren gab es in meiner Region für eine Schulform sogar mal 2 Jahre einen kompletten Einstellungsstopp, weil man einen Datenfehler in den Schülerzahlen festgestellt hatte und einen Lehrerstellenüberhang auf dem Papier abbauen mußte.

    In welchem Bundesland bist du denn?

    In NRW gibt es 3 Möglichkeiten.

    In der Reihenfolge der "Wertigkeit" (nicht der Person, sondern der Möglichkeiten hinterher.):

    1. OBAS - Seiteneinstieg mit Vorbereitungsdienst. Du bist hinterher regulärer Lehrer. Dir stehen alle Möglichkeiten offen und du verdienst wie ein normaler Lehrer. Dein Studienabschluss muss halbwegs strenge Anforderungen erfüllen, die Fächer passen und eine Schule eine Stelle dafür ausschreiben.
    2. Pädagogische Einführung - Du machst ein Begleitseminar, verdienst hinterher weniger als ein normaler Lehrer und dir stehen nicht alle Möglichkeiten offen. Die Anforderungen an deinen Studienabschluss sind geringer. Es muss eine Schule eine entsprechende Stelle ausschreiben.
    3. Entfristung einklagen - Geht nur aus der Vertretungstätigkeit heraus bei Formfehlern oder entsprechend langer Vertretungstätigkeit/Kettenverträgen. Inzwischen wird verstärkter darauf geachtet, dass das nicht passiert. Du hast hinterher nur den Anspruch auf die Stundenzahl, die du zum Zeitpunkt des Einklagen hattest. Du bleibst Angestellter und verdienst weniger als ein normaler Lehrer. Du bleibst im Status der Vertretungstätigkeit eingefroren und dir stehen keine Aufstiege offen. Anforderungen an deinen Studienabschluss gibt es nicht.

    Für NRW wäre dementsprechend der Seiteneinstieg über OBAS der beste Weg, wenn du die Bedingungen erfüllst.

    Er spricht FÜR die gleichen,

    es kommt aber anders an, ob in den Medien gesagt wird, man spreche für Philologen oder man spreche für Lehrer.

    Bei Philologen ist deutlicher eingegrenzt, wer gemeint ist, auch wenn nicht alle Philologen hinter der Meinung des Philologenverbandes stehen,

    bei Lehrer erweckt es noch mehr den Eindruck, er spreche für alle Lehrkräfte. Dem ist aber nicht so, war es vorher auch nicht.

    Das wird aber vielen Menschen nicht bewusst sein, wenn sie in den Medien hören, Meidinger sei vom Lehrerverband.

    Das kann ich nur unterstreichen.

    Ich hab mich auch lange gefragt, was das für ein Typ ist, der so tut, als würde er für mich sprechen.

    Bei uns gibt es bei halber Arbeitszeit zwei freie Tage und bei Dreiviertel-Teilzeit einen freien Tag.

    Unterhälftig Beschäftigte haben wir nur als Vertretungslehrer. Da versuchen wir die Stunden über diese Regelung hinaus zusammen zu blocken. Meistens sind da aber andere äußere Zeitvorgaben (Uni) eh relevanter.

    Bezüglich des Einsatzrahmens von Eltern mit kleinen Kindern treffen wir darüber hinaus noch individuelle Zeitabsprachen, die sich meist auf die erste Stunde oder den Nachmittagsunterricht beziehen.

    Ui, welche Präparate dürft ihr denn haben?

    Stark vereinfacht: Jedes Isotop hat bei uns eine festgesetzte Freigrenze. Solange diese unterschritten bleibt, dürfen die Schüler damit experimentieren.

    Das sind dann natürlich keine besonders starken Strahler.

    Mit meinen Demostrahlern, von denen der älteste von 1980 ist (mit einer Bauartzulassung von 1965 ^^), darf inzwischen nur noch ich als Strahlenschutzbeauftragter experimentieren, weil die Grenzwerte strenger geworden sind.

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