Letztendlich unterscheidet das den Status:
Lehramtsstudium+Referendariat/Vorbereitungsdienst-->Lehramtsbefähigung-->Verbeamtung (falls gesund)
Obas-->Lehramtsbefähigung-->Verbeamtung (falls gesund)
PE-->Unterrichtserlaubnis-->keine Verbeamtung
In der regulären Lehramtsausbildung erwirbt man die Lehramtsbefähigung in den studierten Fächern der entsprechenden Schulart.
Du kannst diese dann mit Z-Kursen ggf. durch die Unterrichtserlaubnis in einem anderen Fach erweitern.
Als S1/GHR-Lehrer an der Gesamtschule kannst du auch per Z-Kurs im eigenen Fach die Unterrichtserlaubnis für E/Q1 der Oberstufe zu bekommen. Daraus ergibt sich aber keine Status/Laufbahnänderung, dh. die Besoldung bleibt wie vorher.