Beiträge von kodi

    Letztendlich unterscheidet das den Status:
    Lehramtsstudium+Referendariat/Vorbereitungsdienst-->Lehramtsbefähigung-->Verbeamtung (falls gesund)
    Obas-->Lehramtsbefähigung-->Verbeamtung (falls gesund)
    PE-->Unterrichtserlaubnis-->keine Verbeamtung

    In der regulären Lehramtsausbildung erwirbt man die Lehramtsbefähigung in den studierten Fächern der entsprechenden Schulart.
    Du kannst diese dann mit Z-Kursen ggf. durch die Unterrichtserlaubnis in einem anderen Fach erweitern.
    Als S1/GHR-Lehrer an der Gesamtschule kannst du auch per Z-Kurs im eigenen Fach die Unterrichtserlaubnis für E/Q1 der Oberstufe zu bekommen. Daraus ergibt sich aber keine Status/Laufbahnänderung, dh. die Besoldung bleibt wie vorher.

    So oder so fände ich es lustig, wenn eine Schülerin so ein Gerücht anfängt und sich dann herausstellt, dass der Lehrer homosexuell ist und somit kein sexuelles Interesse an Frauen hat - geschweige denn minderjährigen.

    Das fändest du sicher nicht, denn das Gerücht würdest du nie wieder los.
    Fakten sind an der Stelle leider keine Hilfe.

    Wer wissen will, wieso man als Mann in so Fällen besser paranoid ist, der kann sich mal mit dem Fall Horst Arnold beschäftigen. (Auch wenn es da keine Schülerin war..)
    Es ist im Zweifel egal, wie die Fakten sind, es ist egal, ob du gerichtlich freigesprochen wirst, du wirst trotzdem nicht wieder eingestellt und auch nicht entschädigt.
    Da kann jetzt jeder selber entscheiden, welche Risiken er im guten Glauben eingehen will....

    Du kannst es nennen wie du willst, defakto wird eine Bezahlung für nicht geleistete Arbeit gefordert. Das finde ich persönlich nicht in Ordnung.

    Die einzige logische Schlussfolgerung aus diesem Fall ist, dass Veträge nur noch mit Schulbeginn starten sollten. Das wäre extrem ärgerlich für alle befristet Angestellten, deren Schulbeginn nicht am erstend es Monats ist.
    Von daher hoffe ich zum Schutz derjenigen, die nicht solche Vertragskunststücke machen, dass der beschriebene Fall im Sinn von Bundesland Y gelöst wird, damit sich daraus nicht negative Konsequenzen (Vertragsbeginn nur zum Schulbeginn) für alle anderen ergeben.

    Alle externen Fortbildungen waren bisher nach Interesse. Das Angebot ist sehr dünn. Sie fanden sowohl innerhalb der Unterrichtszeit als auch außerhalb der Unterrichtszeit statt.

    Weiterhin haben wir jedes Jahr schulinterne Fortbildungen. Die sind verpflichtend und weit von meinem Interesse (und Qualitätsanspruch) entfernt.
    Schulintern heißt dabei, dass jeder Kollege der Schule teilnehmen muss und diese in der Regel während der Schulzeit stattfinden.
    Die Referenten sind sowohl externe Referenten als auch mal Kollegen der eigenen Schule. Bei letzteren ist die Qualität der Fortbildung tendenziell etwas höher.

    Also wir bekommen jedes Jahr so Gutscheine für die Erste-Hilfe-Kurse.
    Ab und an führen wir auch einen in der Schule für die Schulsanitäter durch. Da kann man als Lehrer auch teilnehmen.

    Das Problem ist bei uns nicht die Bezahlung, sondern mehr das fehlende Interesse der Kollegen.

    Es müssen in NRW glaub ich 20% der Lehrkräfte als Ersthelfer ausgebildet sein.


    Dann kann man natürlich verlangen, dass es bis 7:30 Uhr zu passieren hat, bei uns ist wie gesagt ein Krankmeldung nur zwischen 7 Uhr und 7:30 Uhr und dann nur wenn man durchkommt und jemand ans Telefon geht! Und das finde ich dann etwas viel verlangt, dass man das leisten soll!

    Das Telefon muss natürlich besetzt sein, aber wo ist denn sonst das Problem?
    Du wachst auf, merkst dass du unerwartet krank bist und rufst eben an? Ich find das schon zumutbar.

    • E-Mail hat keine Zustellgarantie.
    • Messengerdienste nerven durch gepiepse und manche Kollegen neigen massiv zur Übergriffigkeit bei der Messengerverwendung. (Nachrichten nachts um 4 wegen Belanglosigkeiten, die nichtmal den nächsten Tag betreffen)
    • Das persönliche Gespräch ermöglicht Zusatzinfos abzufragen, die die Kollegen nicht in Mails schreiben, z.B. ob man sie gleich mehrere Tage ausplanen soll.

    Ich las kürzlich, dass Pflegekräfte sich über eine Zeitarbeitsfirma einstellen lassen, um mehr Einfluß auf die Schichtzuteilung zu haben. Ich kann nicht beurteilen ob das stimmt, aber falls ja, wäre das eventuell eine Möglichkeit.

    Gut waren auch meine Hilfskraftjobs an der Uni.
    Die muss man natürlich erst einmal bekommen.
    Die Hilfskraftstellen sind auch sehr unterschiedlich. Wenn du Glück hast, lernst du bezahlt noch was für dein Studium, wenn du Pech hast, bist du ein Kopierknecht oder wirst ausgebeutet.
    Die studentischen Hilfskraftjobs sind auch mehr ein Zuverdienst.

    Grundschul/S1-Stelle(Haupschule/Realschule/Gesamtschule): gehobener Dienst A12
    S2-Stelle (Gym, Gesamtschule)/Berufsschule: höherer Dienst A13Z

    Bis auf die Grundschule gibt es jeweils ein Beförderungsamt, dh du kannst noch eine Besoldungsstufe aufsteigen. Der Stellenkegel ist so, dass das nicht jedem möglich ist.
    Wenn du in die Leitung gehst, kannst du in der Grundschule bis A14, der Realschule bis A15 und am Gym/Gesamtschule/Berufsschule bis A16 aufsteigen.

    Deine erste Stelle legt deine Laufbahn fest. Wenn du als Gym-Lehrer eine S1-Stelle an der Gesamtschule annimmst, dann bist du in der Laufbahn des gehobenen Diensts und bekommst A12. Wenn du in die Laufbahn des höheren Dienst wechseln willst, brauchst du eine (neue) Stelle, die für den Laufbahnwechsel geöffnet ist.

    Wie das mit den Gym-Leuten ist, die dieses 2-Jahre-Lückenfüller-an der-Grundschule-Modell machen, weiß ich nicht.

    .. Quasi ein 85 Zoll Fernseher mit Multitouch...

    Das wäre für meinen Klassenraum und meinen Unterricht viel zu klein.

    Bezüglich der interaktiven Whiteboards gibt es seit einiger Zeit eine attraktive Alternative: interaktive Beamer mit Multitouch
    Damit ist das Größenproblem gelöst und man ist auch unabhängig von den proprietären Programmen.

    Antworte ich dem Vater auf seine Mail, in welcher er den Widerspruch ankündigt?

    Nein. Besprich dich erst mit deinem Schulleiter/Oberstufenkoordinator.

    Widerspruch kann der Vater eh nur gegen einen Verwaltungsakt (Versetzung und so..) einlegen, sonst ist nur eine Beschwerde möglich.
    Trotzdem kann es sein, dass du die Note begründen mußt. Da schreibst du dann detailliert auf, wie die zustande kam.

    Bezüglich der Mailanfrage würde ich mir keine Sorgen machen. Sie hätte ja die Möglichkeit gehabt, sich in der nächsten Stunde beraten zu lassen. Da war sie nicht da. Du bist nicht verpflichtet das per Mail zu machen.
    Inhaltlich ist ja eh fraglich, wie innerhalb einer Stunde ein ganzjährig erworbenes Leistungsdefizit ausgeglichen werden soll...
    Da sie bereits im ersten Quartal eine 5+ hatte, kam das ja auch nicht unerwartet.

    Du kannst mal bei Tresselt gucken, er hat etwas zum Ablauf bei Widersprüchen/Beschwerden geschrieben. Vielleicht hilft dir das. Da ist auch aufgeführt, was du in die Stellungnahme schreiben mußt.

    Naja, die haben sich aber die Zeit genommen negativ über mich beim Schulamt zu berichten.

    Ich glaub du stellst dir das zu "groß" vor.
    In der Regel telefoniert man mit dem Sachbearbeiter wegen etwaiger Vertretungsstellen im nächsten Schuljahr. Wenn man jemanden nicht braucht, sagt man das dann.

    Das kann die verschiedensten Gründe haben:

    • Vertretungsstelle zu kurz
    • Falsche Fächer/andere Fächer dringender
    • Anderer Bewerber in Aussicht
    • Stellentaktische Überlegungen
    • Kandidat ungeeignet oder harmonierte nicht mit dem Kollegium

    Es muss also nicht unbedingt der letztgenannte Grund sein, um den du dir gerade Sorgen machst.

    Die Sorge nun gesperrt zu sein ist relativ unbegründet. Klar wirst du vermutlich zu dieser Schule nicht mehr geschickt werden, aber der Bedarf ist derzeit deutlich größer als das Bewerberfeld.

    Ich find an der Gechichte ziemlich unmöglich, dass sich der Betreuer die Arbeit nachträglich zur Korrektur nimmt.
    Das demontiert die LAA ziemlich. So jemand sollte nicht als Betreuer für LAA eingesetzt werden.

    Etwas anderes ist das nur, wenn der Schüler um eine Nachkorrektur bittet.

    Die Studie ist auf jeden Fall ein guter Denkanstoß, um mal kritisch über die eingesetzten Sportspiele nachzudenken.

    Ich fürchte nur, dass es wie in allen Fächern ist:
    Die eh schon sensibilisierten Kollegen brauchen den Denkanstoß nicht und diejenigen, die mit diskriminierenden Unterrichtsmethoden unterwegs sind, werden die Studie nicht lesen. ;)

    Ich persönlich hatte leider nur die diskriminierende Sorte Sportlehrer und bin sehr froh, dass dieser Typus an meiner jetzigen Schule in der Minderheit ist.

    Umgekehrt gibt es das natürlich auch.
    Soweit ich das sehe, ist der Gestaltungsspielraum aus Schulleitungsperspektive eher durch das jeweilige Kollegium eingeschränkt als durch die Schulaufsicht.

    Natürlich ist dabei auch immer die Frage, was man als Gestaltungsspielraum ansieht. Gesetze, Erlasse und Verordnungen müssen natürlich eingehalten werden.
    In dem Punkt gibt es keinen Gestaltungsspielraum seitens der Schulaufsicht. ;)

    Jein, es entscheidet die Schulleitung nach Beratung durch die LK

    Ok, wenn man ganz pingelig wird, dann entscheidet die Lehrerkonferenz über die Grundsätze der Verteilung auf Basis des Vorschlags der Schulleitung und die Schulleitung entscheidet dann über die konkrete Verteilung an einzelne Lehrkräfte.


    Interessant ist zumindest, dass das auch wieder bundeslandabhängig ist und es anderswo scheinbar an Aufstiegsstellen gebundene Entlastungsstunden gibt?

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