Also wenn Du z.B. Physik unterrichtest, besagter Schüler überhaupt kein Gefahrenbewußtsein hat, z.B. in den Steckdosen, die sich in den Schülertischen befinden, mit einem Nagel rumpuhlt und dies auch nach mehrfacher belehrung nicht unterläßt?
Und nein, ich hatte mit Inklusion weder in meinem Studium noch in meinem Referendariat im Seminar je etwas zutun, auch wenn das Referendariat nur wenige Jahre zurückliegt.
Aus der Nummer hat sich die Schulaufsicht seit Jahren schon geschickt herausgezogen.
Du musst für jeden Versuch eine Gefährdungsbeurteilung schreiben. Wenn da solche Dinge zu erwarten sind, kannst du den Versuch nicht machen, musst ihn durch einen anderen ersetzen oder durch sonstige Maßnahmen dafür sorgen, dass die Gefahr abgewandt ist. Falls ein Unfall passiert, wird diese Gefährdungsbeurteilung auch tatsächlich eingefordert.
Im konkreten Fall kann ich dann die Netzsteckdosen nicht freischalten und muss auf den Tischtrafo verzichten. Stattdessen würde ich zentral Niederspannung einspeisen oder mit Batterien arbeiten.
In letzter Konsequenz ist das Ganze natürlich ein Problem. Das wird leider voll auf den Lehrer abgeladen. Das betrifft aber nicht nur Kinder mit Förderschwerpunkt.