Im Zweifel besorgst du dir halt einen Nachweis, dass kein anderer Termin möglich war.
Beiträge von kodi
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Der Arbeitgeber kann nicht willkürlich entscheiden. Für Beamte gibt es allgemeingültige Regeln und nicht jeder Schulleiter kann seine eigene Regeln aufstellen.
Mir geht es um die Rechtslage und die Vorgaben für eine elektronische Krankschreibung.
Hast du doch schon im 4. Beitrag erläutert bekommen.
Die AUs prüft auch nicht die SL sondern die personalaktenführende Stelle in der Bezirksregierung (Schulamt bei GS/HS).
Würdest du bei mir die Teleklinik-AU einreichen, würde die AU sofort dort landen.
Die elektronische Krankschreibung ist übrigens etwas anderes und betrifft derzeit nur gesetzlich Versicherte. Auch die wird von der personalaktenführenden Stelle abgerufen und geprüft.
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Ich wurde noch nie bedroht, aber wenn ein Schüler wirklich zu dir sagen würde "Wenn Sie das noch einmal sagen/machen, mache ich Sie kalt!", könntest du dann wirklich guten Gewissens diesen Schüler weiter unterrichten?
Ja, ist mein Job. Natürlich gäb es sofort Konsequenzen für den Schüler.
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Was spricht dagegen, den Eltern anzubieten, dass sie oder eine Oma / Opa / Tante / Onkel die Klasse (das Kind) begleiten, um sicher zu sein, dass keine Gefahr besteht?
Die Frage ist, ob dadurch die Gefahr nicht noch steigt.

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Ich sehe jetzt nicht wirklich den Vorteil des Sek1-Studiums, um ehrlich zu sein - insbesondere, weil in NRW die Studiengänge mittlerweile auch alle gleich lang sind.
Gerade wenn man in die nichtgymnasiale S1 will, dann ist es schon richtig, den entsprechenden Studiengang zu wählen.
Für die Fachinhalte ist das nicht so relevant, sehr wohl aber für Didaktik, Methodik und Pädagogik. Entsprechende Schwierigkeiten sehen wir immer wieder bei unseren schulformfremden 'Einsteigern'.
Allerdings muss man auch klar sagen, dass es immer schlecht ist, in diese Schulformen aus Not einzusteigen. Sei es jetzt wegen des Studienplatzes, vermeintlichen Bedarfs oder weil man keinen Job in der studierten Schulform bekommt.
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Ich habe einmal ein komisches Gefühl gehabt, weil ein Problem, dass ich direkt vor einer GLK über E-Mail an meine Fachkollegen geschrieben habe, in der GLK allgemein genannt wurde. Mag Zufall gewesen sein, hat mich aber daran erinnert, dass unsere Mails von der SL gelesen werden können.
Technisch kann da immer irgendwer deine Mails lesen, wenn du nicht gerade starke Verschlüsselung benutzt, was defakto niemand tut.
Viel wahrscheinlicher war das Problem aber ein Tratschi-Kollege, dem du selbst geschrieben hast.

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Auslassen? Was sind eure Erfahrungen?
Auf keinen Fall einfach verschweigen. Kommt das heraus, dann wirst du wegen mangelnder charakterlicher Eignung aus dem Dienst entlassen. Da schrammte kürzlich ein Kollege knapp dran vorbei und ist dem nur durch erheblichem Einsatz mehrerer Seiten entgangen.
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Also es ist natürlich unmöglich, wenn standardmäßig davon ausgegangen wird, dass Lehrer die Administration übernehmen.
Auf der anderen Seite darf man aber auch nicht vergessen, dass es immer wieder Kollegen gibt, die gerne gegen Entlastung für ein paar Deputatsstunden eine andere Tätigkeit machen.
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Ehrlich gesagt würde ich mir bei jedem ein paar Fragen stellen, der einerseits (in einem beliebigen Punkt) dogmatisch festgelegt ist und andererseits ein Sendungsbewusstsein äußert und als Rollenvorbild für irgendwelche Schülergruppen fungieren will. Wenn man sich dann triggern lässt und mit Beispielen wie "hassbelesen Dieter 50" kommt, ehrlich gesagt erst recht.
Den Wunsch am Freitagsgebet teilnehmen zu wollen, sehe ich jetzt nicht als irgendwie erklärungsbedürftig an.
Bei uns wäre das gar kein Problem, da dann eh schon Schluss ist. Ich hatte immer gedacht, dass an allen Schulen Freitags relativ zeitig Schluss ist und wäre nicht auf die Idee gekommen, dass es da ernsthaft Probleme geben könnte. Da sieht man mal wieder wie unterschiedlich offensichtlich die Schulen sind.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, was da Freitags so dringendes in der Zeit liegen sollte, dass man dem Wunsch nicht entgegen kommen könnte, da jemanden nicht einzusetzen. Wir erfüllen zumindest wesentlich schwieriger zu lösende Einsatzwünsche.
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Ich hatte ein paar Kollegen die drei Jahre und länger raus waren. Meine Beobachtung war, dass die bei der Rückkehr doch etwas gefremdelt haben, weil sich in der Zeit viel tut und man aus allem raus ist.
Ich glaube, dass die Erwartung nahtlos wieder in die alte Position zurückzukehren eine Illusion ist. Wenn man dann eh einen kleinen Neuanfang macht, stellt sich die Frage, ob das wirklich so viel anders ist, als irgendwo einen kompletten zu machen. Bei letzterem hat man selbst zumindest keine enttäuschten Erwartungen.
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Solange die Landesregierung hier aber keinen Handlungsbedarf sieht bzw. womöglich auf Zeit spielt, können wir alle lediglich unsere Glaskugeln polieren oder neuen Kaffee fürs Kaffeesatzlesen aufbrühen.
Genau so ist es.
Auf der anderen Seite ist die Überprüfung zur ersten Beförderung jetzt auch nicht wirklich mit viel Arbeit verbunden.
Muss halt jeder selber Wissen, ob da für einen persönlich Aufwand und Hoffnung auf eine Anpassung im passenden Verhältnis stehen.
Wenn man sich das Besoldungsgefüge anschaut, dann wird aber schnell klar, dass selbst im Fall einer Anpassung der ersten Beförderungsämter A13 der Gehaltssprung nicht mehr so groß wie bisher sein wird.
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Option A wäre also in den Studiengang für Staatsexamen Gymnasiallehramt (in Bayern) zu wechseln für Deutsch und Politik und Gesellschaft. Einige der Fachmodule könnte ich mir wohl aus meinem Bachelor anrechnen lassen, damit ich nicht bei bei 0 anfange. Dennoch wären es noch ein paar Semester Studium (v. a. Pädagogik, Didaktik, Praktika). Ich könnte mir auch noch das Erweiterungsstudium Medienpädagogik und/oder als Drittfach Geographie vorstellen. Und dann ab ins Ref.
Das würde ich persönlich empfehlen. Anders als manchmal behauptet, lernt man nämlich doch relevante Dinge im Lehramtsstudium, die man als Hintergrundwissen braucht.

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Ich weiß nicht ob ich deine Frage richtig verstehe.
Wenn die Endnote gleich ist, werden die Teilnoten verglichen. Dabei gibt es Punkte, die mehr zählen als andere. Welche das sind, hängt vom Anlass ab und findet sich in den Beurteilungsrichtlinien unter Punkt 7.
Deine Beurteilung ist in NRW 3 Jahre gültig, wenn du keinen Mittbewerber hast. Wenn du einen Mitbewerber hast und die Beurteilung älter als ein Jahr ist, wird eine neue erstellt, damit die Vergleichbarkeit gesichert ist.
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Meinst du: sie ist nicht gut beraten, wenn sie ins BV geht? Bezogen auf den Fall: Schwangerschaft + Weitere Krankheit wie Krebs. Falls ja: warum nicht?
Ich finde irritierend, dass suggeriert wird, dass man sich das selbst aussuchen könnte. Das Beschäftigungsverbot spricht entweder der Arzt aus oder der Arbeitgeber aus.
Ich habe auch Zweifel, ob ein Arzt es statt einer AU aussprechen würde, wenn ein massiver Grund für eine AU vorläge. Die AU umfasst wesentlich mehr als ein BV, bei dem nämlich gerade nicht alle beruflichen Tätigkeiten ausgeschlossen sind.
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Ich hab keine Ahnung von Kameras, aber ich hab das Google Pixel 8 Pro und habe nie bessere Handyfotos gehabt. Funktioniert auch in "schwierigem" Licht bei Konzerten oder in der Dämmerung usw. 😊
Kann ich nur bestätigen. Wobei jenseits des Zooms die Software daran einen sehr großen Anteil hat.
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[...] die systembedingte Problematik hohen Krankenstands in Deutschland [...]
Welche Problematik? Wir sind die 3./4. stärkste Volkswirtschaft der Welt. Offensichtlich ist vieles kein wirkliches Problem oder eins, dass wir uns leisten können.

Ansonsten zum Thema Missbrauch von Schutzrechten. Es wird immer in jedem System einen kleinen Anteil von Leuten geben, die die Regeln missbrauchen. Es lohnt sich nicht, sich darüber aufzuregen, solange das System insgesamt funktioniert. Dafür gibt es eine überwältigende Mehrheit an Menschen, denen es hilft.
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Ganz allgemein vielleicht auch noch die Frage: kann eine Lehrkraft dazu verpflichtet werden an sportlichen Fahrten (Wassersport, Wintersport, Bergwanderung) teilzunehmen, wenn sie keine Befähigung dazu hat?
Ich vermute nicht, weil es eine rechtswidrige Verpflichtung wäre.
Auf jeden Fall wäre es das dümmste, was eine SL machen könnte, da sie dann die vollständige Haftung trägt. Vor allem wenn der Kollege remonstriert hat.
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Ich möchte übrigens in Erinnerung bringen, dass es sich hier um den Werkunterricht handelt.
Im Fachraum würde ich da in der Tat auch eher ungern untätige Schüler rumlungern haben bzw. solche, die mit 'Zeitvertreibaufgaben' beschäftigt sind (trotz aller Sicherheitsmaßnahmen an den Geräten ist das halt der unfallsensibelste Bereich einer Schule)
Ehrlich gesagt kann ich das Ganze als jemand, der das Fach selbst unterrichtet, in keiner Weise nachvollziehen.
Ich hab nie unbeschäftigte Schüler und ich hab auch nie Zeitvertreibaufgaben. Was ist das für ein Unterricht und was ist das für ein Kollege?
[...] er erklärte mir, dass er SuS freistellt, damit sie an den Werk-geräten keinen Unsinn betreiben, während die anderen SuS ihre Projekte fertigstellen, denn er könne es nicht verantworten, dass ihnen Schaden zukommt. Kann man seine Begründung so stehen lassen oder sollte ich es trotzdem der Schulleitung melden?
Persönlich halte ich dieses Vorgehen für einen Ausdruck von Unprofessionalität und Faulheit.
Würde ich die Begründung des Kollegen ernst nehmen, dann dürfte er bei uns gar keinen Technikunterricht erteilen. Ich würde mich da nämlich ernsthaft fragen, ob er jemals die Sicherheit in seinem Unterricht gewährleisten kann.
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Tja, in NRW gab es dafür mal Schulkindergärten. Dort wurden noch nicht schulreife Kinder dann gezielt gefördert. Die waren wirklich super.
Leider haben unsere dummen Politiker die abgeschafft, weil sie das Geld lieber in Ganztagsangebote stecken wollten.
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Ist bei uns auch so. Mutterschutz wird halt ausgeklammert. Für Krankheitszeit und Elternzeit beantragt man Vertretungsmittel.
Wir machen das auch und sind groß genug, dass wir unsere Vertretungskräfte zwischen den Vertretungsverträgen hin und herschieben können, sodass sie durchgehend beschäftigt bleiben.
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