Beiträge von kodi

    Klar, und der nächste ist dann 'gerechtfertigt' krank weil er zu lange gezockt oder gefeiert hat? :autsch:

    Für Kind-Krank-Fälle gibt es doch extra die Sonderurlaubsregelung. Im Vergleich zu anderen Arbeitgebern ist die auch nicht lächerlich, sondern eher großzügig. Zumindest ist das mein Eindruck, weil einige Kolleginnen sehr offensiv erzählen, sie müssten die Tage immer nehmen, weil ihr Mann mit dem 'wichtigen' Job nie frei bekäme.

    Online-Unterricht ist nicht gestattet und ich frage mich wirklich, warum.

    Weil die Eltern rumgejault haben beim Corona-Onlineunterricht und kein Politiker das Risiko einer Wiederholung eingehen will.

    Übrigens mein Beileid zum Wetter. In der Gegend hab ich auch mal unterrichtet. Selbst mit Auto war es nicht lustig. Ich musst damals mehrfach mein bis zur Dachkante verschüttetes Auto ausgraben. ;)

    Aber keiner der Kollegen mit Kindern gibt in dieser Diskussion zu, dass die Familienzuschläge+Mietstufe in NRW völlig ungerecht ggü. Kinderlosen und Angestellten sind. Dass dies von den meisten Forenteilnehmern als selbstverständlich angenommen und auch noch damit argumentiert wird, dass Kinder ja Geld kosten würden, ist eine absolute Frechheit. Kein Arbeitgeber subventioniert dir den Wohnort und die Anzahl der Kinder derart, dass jeden Monat mehr als 1000€ Netto! mehr dabei herausspringen.

    Natürlich ist das ungerecht. Ich glaube das sieht niemand anders.

    Die Frage ist halt, was man daraus macht. Eine Forderung auch die Angestellten zu berücksichtigen oder eine Neidhammeldebatte.

    Einige prominente Posts hier im Forum gingen mehr in letztere Richtung. Dem muss man nicht zustimmen, selbst wenn man das Problem als ungerecht und lösungsbedürftig empfindet.

    Alternativ kann man sich auch damit auseinandersetzen, ob das Konzept Alimentierung noch zeitgemäß ist.

    Ich würde als Lehrämtler immer das Ref vorziehen.

    Weniger Stunden, mehr angeleiteten Unterricht, für Lehrämtler adressatengerechtere Seminare.

    Gerade wenn man unsicher ist, darf man beim Seiteneinstieg meiner Beobachtung nach nicht unterschätzen, dass du quasi sofort voll eingesetzt wirst und auch kaum Anspruch auf schulische Unterstützung hast.

    Wenn es hart auf hart kommt, unterrichtest du hier in NRW in meiner Schulform sofort alleine, ohne Handwerkszeug und Anleitung 23 Stunden. (5 Stunden Entlastung gibt es fürs Seminar.) Quasi alles an Betreuung und Doppelbesetzung seitens der Schule ist mehr oder weniger freiwillig. Ich meine eine Entlastungsstunde gibt es für den zuständigen ABB.

    Mit deinem Seminar kannst du als Seiteneinsteiger Glück oder Pech haben. Wenn es blöd läuft, sitzen da 15 andere, die defakto einen fachfremden Seiteneinstieg machen und eure Seminarzeit geht zu einem Großteil dafür drauf, fachliche Inhalte aufzuarbeiten. Das wird dir in einem reinen Lehramtsseminar so nicht passieren.

    Solange der Einsatzumkreis zumutbar bleibt, wäre es sicher nutzbringend, wenn jeder Lehrer so etwas mal alle paar Jahrzehnte machen muss.

    Schon allein um mal den Horizont zu erweitern, andere Schulen, andere Schülerklientel und andere Abläufe kennen zu lernen. Es schleichen sich ja an Schulen leicht so lokale Eigenheiten und Selbstverständlichkeiten ein.

    Ich wäre das jetzt nicht so harsch.

    Quereinsteiger kommen aus der Wirtschaft, wo nicht nur nach Abschluss, sondern auch nach Tätigkeit bezahlt wird und treffen dann auf den ÖD, wo quasi nur der Abschluss zählt. Das ist schon eine deutliche Umstellung. Insofern kann ich diese Nachfragen sehr gut verstehen.

    Stundenbedarf an ihrer Schule wäre vermutlich da.

    Seid ehrlich zu euch selbst. Den Stundenbedarf wird deine Frau in der Praxis nicht abdecken.

    Sie würde nun gerne so bald wie möglich in Vollzeit arbeiten gehen. Geht das einfach so, dass sie die Elternzeit vorzeitig beendet, wohlwissend, dass sie schwanger ist? Und muss sie ihre Schwangerschaft dafür schon bei der Schulleitung ankündigen?

    Oder wäre es Betrug, im Hinblick auf die vorzeitige Beendigung die Schwangerschaft zu verschweigen?

    Betrug ist das nicht.

    Allerdings muss der Dienstvorgesetzte zustimmen und es ist jetzt nicht besonders abwegig anzunehmen, dass man mit so einer Nummer eine Menge verbrannter Erde hinterlässt, weil dann Vertretungskräfte ihre Verträge verlieren, deine Frau in den Stundenplan reingeplant wird und dann bald überraschend wieder rausgeplant werden muss, etc. Es entsteht also unter Umständen eine Menge 'Ärger' für denjenigen, der da ursprünglich gutwillig zugestimmt hat.

    Ob das nun für euch in irgendeiner Weise relevant ist und was für euch selbst das beste Vorgehen ist, müsst ihr selber abwägen.

    Welche Examensprüfung meinst du denn?

    Nichtzulassung zum 2. Staatsexamen bedeutet in der Regel, dass sie als nicht bestanden gilt. Beim 2. Mal dann endgültig. Dann kannst du in NRW nicht mehr als Lehrkraft an einer öffentlichen Schule eingestellt werden. Was natürlich noch geht, ist Arbeit bei einem Ganztagsträger als Nichtlehrer.

    In NRW bekommst du für 8 Tage nach letztem möglichen Corona-Kontakt (= Anwesenheit eines coronapositiven in der Schule) ein Betretungsverbot ausgesprochen.

    Leider ist die entsprechende Handreichung nicht mehr online, stattdessen wird auf komplizierte und in der Praxis nutzlose Maqs-Dokumente verwiesen, die letztlich sagen, dass man Rücksprache mit dem zuständigen Arbeitsmediziner halten soll. Unser B.A.D-Mediziner erteilt dann die erstgenannte Auskunft, die das Ministerium selbst neuerdings nicht mehr auf seiner Webseite schreiben mag. :autsch:

    Die SL kann immer noch ein generelles Betretungsverbot aussprechen. Das ist aber kein Automatismus mehr.

    Selbst mit der 8-Tageregel läuft es derzeit bei der aktuellen Coronawelle aber in der Praxis faktisch darauf hinaus.

    Leider ist das wieder so ein unausgegorener Schnellschuss mit den Alltagshelfern.

    Es wäre toll, wenn es:

    • unbefristete, immer zusätzlich verfügbare Teaching Assistants wären.
    • wie ganz ganz ganz früher in Nawi Technische Assistenten wären.

    Leider erschöpft es sich derzeit in NRW offensichtlich in temporären Lückenfüllern für 'niedere' Tätigkeiten an unterbesetzten Schulen. Das ist nicht das tolle Konzept, auf welches ich gewartet habe....

    Lehrerrat klingt nach NRW. (Die Angebe des Bundeslands würde helfen. ;))

    Hier ist beim BEM nicht der Lehrerrat sondern der Bezirkspersonalrat zu informieren, da das BEM personalrechtlich auf der Bezirksregierungsebene angesiedelt ist. Ausnahme: Tarifbeschäftigte an Grundschulen. Da ist der örtliche Personalrat an den Schulämtern zu informieren.

    Insofern vermute ich stark, dass bereits die Information des Lehrerrats problematisch ist. Weiterhin befindet sich das hier beschriebene Vorgehen in Form von Einholen von Kollegiumsstellungnahmen meiner Einschätzung nach völlig außerhalb des vorgegebenen Verfahrens für ein BEM in NRW.

    Ich empfehle dir dringend, dich vom zuständigen Bezirkspersonalrat beraten zu lassen.

    Ich bin zwar grundsätzlich der Meinung, dass Zeugnisse aussagekräftig sein sollten, allerdings habe ich noch nie erlebt, dass einer der üblichen Nachteilsausgleiche fehlende kognitive Leistung ausgeglichen hätte.

    Manchmal hat man ja auch nachteilsausgleichanaloge Situationen bei Schülern ohne Anspruch darauf, z.B. beim Abgabezeitpunkt von Klassenarbeiten.

    Wer grundsätzlich nicht gut ist, dem hilft es auch selten erst ganz zum Schluss abzugeben. Insofern ersetzt da 'mehr Zeit' z.B. auch keine grundsätzliche Leistung.

    Viel problematischer ist das Verbot Fehlstunden oder das Arbeits- und Sozialverhalten auf Abschlusszeugnissen auszuweisen. Das wären Informationen, die für den zukünftigen Arbeitgeber direkt relevant sind und derzeit fehlen.

    Leider habe ich jetzt schriftlich von der Bez-Reg, dass sie mir von 23 Jahren Berufserfahrung nur 7 Monate als Vertretungslehrerin an einer Grundschule als „förderlich“ anerkennen. Der Rest war/ist Unternehmenskommunikation, viel Redaktion, Redenschreiben, Workshops leiten, Medien konzipieren, Schreibtrainings geben etc. Mir ist völlig klar, dass die mir davon gar nichts anerkennen MÜSSEN, aber „förderlich“ für das Fach Deutsch fände ich das eben doch. Ich hatte gehofft, dass ich wenigstens in 11/2, lieber natürlich 11/3 komme.

    Die Tätigkeit muss vergleichbar sein und die Gehaltseinstufung muss auch vergleichbar sein. Nur dann wird es anerkannt. Ist leider ziemlich streng.

    Es kann passieren, dass deine Tätigkeit passt, aber weil du z.B. E9 warst, das nicht zählt für die Einstufung bei Antritt einer E11-Stelle.

    Genauso kann es sein, dass du sozialpädagogische Betreuung gemacht hast, zählt aber nicht, weil es keine unterrichtende Tätigkeit war. Leider alles sehr arbeitnehmerfeindlich.

    Wenn du Zweifel bezüglich deiner Einstufung hast, lass dich von deinem Bezirkspersonalrat beraten. Die kontrollieren auch die Einstufungen, die die Dienststelle vornimmt und müssen diesen zustimmen und sind ziemlich fit, wo (die leider sehr kleinen) Spielräume sind und wo nicht.

    Bei Bildschirmarbeitsplätzen muss, meines Wissens nach, ein Arbeitgeber übrigens auch die Untersuchung der Augen und des Sehvermögens verpflichtend anzubieten (Angebotsvorsorge). Das Angebot habe ich in den über 20+ Jahren als Lehrer bisher nur einmal erhalten (vor etwa 3 Jahren

    Guck mal beim B.A.D.

    In meiner Region wird das durchgehend angeboten und wegen relativ geringer Nachfrage wie Sauerbier jeden Monat beworben.

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