Beiträge von kodi

    Ich stelle die Effizienz auf zwei Ebenen her:

    Die große Reihenplanung recycle ich natürlich.

    Die einzelnen Stunden recycle ich nicht, sondern nur die ihnen zugrunde Bausteine, also den Aufgaben- und Methodenpool aus dem ich meine Stunden aufbaue. Dadurch sind die Stunden nie gleich. Funktioniert ja auch nicht, weil ich sie immer auf die Lerngruppe anpassen muss. Die Zeitersparniss kommt dadurch zustande, dass ich fertige Versatzstücke nur noch ergänzen und anordnen muss.

    Aber eine schuleigene Verordnung hebelt nicht die landesweit geltenden Erlasse und Gesetze aus (Stichwort Normenhierarchie). Egal, was die Schule da festgelegt haben könnte: Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Festlegungen nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen, ist in diesem Fall hoch.

    Jein. Das Schulgesetz sieht eine Verfahrensordnung in beschriebenem Fall explizit vor.

    Zitat

    § 63

    (4) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nichts anderes bestimmt ist. [...]

    Das Problem ist nur, dass sich entweder die betroffene Schule für ihre Mitwirkungsgremien oder die einzelne Fachkonferenz vorher eine Verfahrensordnung/Geschäftsordnung gegeben haben muss.

    Edit:

    Wie es scheint, war das hier dann doch der Fall.

    Zitat

    § 63

    (3) Stimmberechtigt sind die Mitglieder des Mitwirkungsgremiums. [..]

    (4) Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit nichts anderes bestimmt ist. Stimmenthaltungen werden bei der Berechnung der Mehrheit nicht mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der oder des Vorsitzenden den Ausschlag. § 66 Absatz 6 bleibt unberührt. Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu fertigen, die mindestens den Wortlaut der Beschlüsse und die Stimmenmehrheit enthält, mit der sie gefasst sind. Einsprüche gegen die Niederschrift sind zu vermerken. Die Niederschriften sind an die Mitglieder sowie an die zur Teilnahme an der Sitzung Berechtigten des jeweiligen Mitwirkungsgremiums zu versenden oder ihnen in geeigneter Weise bereitzustellen.

    (5) Ein Mitwirkungsgremium ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Solange die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist, gilt das Mitwirkungsgremium als beschlussfähig. Ein Mitwirkungsgremium ist ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig, wenn es wegen Beschlussunfähigkeit erneut zur Beratung desselben Gegenstandes einberufen worden ist; hierauf ist bei der erneuten Einberufung hinzuweisen.

    Zitat

    § 70

    Fachkonferenz, Bildungsgangkonferenz

    (1) Mitglieder der Fachkonferenz sind die Lehrerinnen und Lehrer, die die Lehrbefähigung für das entsprechende Fach besitzen oder darin unterrichten.

    1. Der Beschluss gilt nur wenn das Gremium beschlussfähig war oder die Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt wurde.
    2. Es zählen die abgegebenen Stimmen der Stimmen der Stimmberechtigten Mitglieder der Fachkonferenz, soweit nicht anders bestimmt.
    3. Es gab keine Konferenzordnung, die 2 aushebelt, also gilt 2.
    4. Der Kollege muss Mitglied sein, also die Lehrbefähigung haben oder das Fach unterrichten.
    5. Der Kollege muss die Stimme abgegeben haben. Das hat er, wenn auch schriftlich.

    Also zählt die Stimme und der Beschluss steht.

    Edit:

    Wie ich gerade las, gab es doch eine Konferenzordnung, die an Punkt 3 das Ganze stoppte und die Stimme ungültig machte.

    Ich lass mal den Standardablauf dennoch hier stehen für den nächsten Fall.

    Bei mir wurde mal der Grad der beruflichen Nutzung angezweifelt. Da reichte eine einfache Selbsterklärung mit Verweis auf mein 2. Gerät zur privaten Nutzung. Seitdem erklär ich das gleich prophylaktisch beim Einreichen. Dazu ist es nun aber ja zu spät.

    Such dir einen realen Anwendungsfall, den du mit den dienstlichen Schulgeräten nicht bedienen kannst und sprich deine Schulleitung noch einmal mit dem Verweis auf diesen Anwendungsfall an.

    Bezüglich des Plan B "Vertretungsstelle", solltest du auch beachten, dass du da nicht nur im niedrigeren Tarif, sondern auch in der Regel kleinst möglichen Erfahrungsstufe startest. Zusammen mit der Tatsache, dass das selten Vollzeitstellen sind, kann es sein, dass du zumindest im ersten Jahre nicht mehr als das Ref-Gehalt heraus bekommst.

    Wenn du Hausrat brauchst, guck auch mal beim Haushaltsauflöser. Da kriegst eine Vollausstattung für ca. 100-150€. Selbst wenn der Kram nach Oma aussieht. Ist für den Anfang doch völlig egal. Oft ist die Qualität sogar besser als beim neuen Kram.

    Sowas gibt es auch für Möbel. Ich meine, was braucht man realistisch: Bett, Tisch, Stuhl und Schrank.

    Zum Wohnen guckst du nach einem WG-Zimmer oder einem Appartement mit Einbauküche. Auch da ist erst einmal egal wie alt und ödelig. Kann man alles sauber machen.

    Mit ein bisschen Geschick, kannst du von deinen genannten 5000€ Haushaltseinrichtungskosten locker eine 0 wegstreichen und es ist trotzdem eine akzeptable Wohnung. Und auch den Betrag kann man ja strecken.

    Es ist insofern ein Knebelvertrag als dass man 2017 noch problemlos ganz normal ohne Abordnungszwang an Gymnasien eingestellt wurde.

    Das ist kein Knebelvertrag, sondern ein Geschenk an derzeit in ihrer Zielschulform nicht benötigte Gymnasialbewerber.

    Letztlich werden die auf Kosten der Grundschulen dort geparkt und versorgt, selbst wenn das für die Grundschule die B-Lösung statt der ansonsten drohenden C-Lösung ist.

    Mit tut da auch die zukünftige Gymnasiallehrergeneration leid, deren Stellen da jetzt verschleudert und bereits besetzt werden. Ich frag mich auch, ob da in irgendeiner Art und Weise auf die zukünftige Fächerpassung geguckt wird.

    Das steht so nicht in der RiSU.

    "Staubarm arbeiten" ist das Stichwort. Jedes alte Präparat staubt und setzt dadurch auch die Konservierungsmittel frei. Die Arsenverbindungen sind giftig und krebserregend.

    Hm, ich habe die ausgestopften Vögel bei meinem Opa gestreichelt... 😂

    Ich auch. Mein Liebling war der Uhu.

    Ich hab sogar als Kind nicht unerhebliche Zeit in der Präparatorenwerkstatt der hiesigen Uni verbracht. Heute ist man da etwas vorsichtiger. ;)

    Warum soll man die nicht mehr im Unterricht benutzen, wenn die noch gut sind?

    Kann man auch. Nur müssen sie dann eingehaust werden. Wenn du jetzt nicht gerade einen Techniklehrer hast, der dir einen passenden Plexiglaskasten baut, steht der Aufwand selten im Verhältnis zum Nutzen.

    Leider sind die Präparate in den Schulsammlungen zudem auch oft von minderer Qualität, entweder weil sie von vorne herein schlecht präpariert waren (Früher haben die oft Amateure oder sogar Lehrer selbst hergestellt) oder weil sie jahrzehntelang nicht gepflegt wurden.

    Ich finde es gut, dass du versucht hast die Lernziele zu operationalisieren. Du solltest sie allerdings durch Indikatoren ergänzen. Woran siehst du dass die SuS das Lernziel erreicht haben?

    Was du im zweiten Teil bei den Lernzielen zu den Kleingruppen schreibst, gehört so formuliert in die didaktisch methodischen Entscheidungen.

    Grobe Orientierung:

    Lernziele = Was sollen die Schüler hinterher können

    Didaktisch methodische Entscheidungen = Wieso gestalte ich als Lehrer die Stunde so und was will ich damit erreichen.

    Vielleicht ist das bei euch in BW anders aufgebaut.

    Sachanalyse:

    Hier nur der mathematische Sachzusammenhang

    Alles was deine Einschätzung der Schüler/Lerngruppe betrifft kommt in die Lehr- und Lernvoraussetzungen:

    In der Regel gliedert man die in:

    • Institutionelle Aspekte
    • Arbeits- und Sozialverhalten
    • Fachliche Vorkenntnisse
    • Methodische Vorkenntnisse

    Ich hab das immer in Tabellenform gemacht mit Merkmal, Ausprägung und Konsequenz.

    Screenshot 2023-11-17 233539.png


    :aufgepasst: Dafür, dass du dich getraut hast, den Entwurf hier einzustellen.

    Ja, ich weiß, was eine Funktion ist und auch, was eine Funktionsgleichung ist und auch, was ein Graph einer Funktion ist. (Das ist das Gleiche wie die Funktion auch wenn offenbar manche glauben, dass der Graph etwas anderes wäre https://de.wikipedia.org/wiki/Funktionsgraph)

    Damit wäre ich vorsichtig. Das ist so nämlich nicht richtig und ein schönes Beispiel für die Problematik von Wikipedia. Wenn dein Fachleiter ein echter Mathematiker ist, dann bringst du ihn mit so einer Sprachunschärfe in nullkommanix gegen dich auf. Wenn du im Mathematikunterricht ungenaue Sprache benutzt, dann solltest du das zumindest als notwendige didaktische Reduktion begründen können und keinesfalls mit "steht in Wikipedia".

    Die Funktion ist das mathematische Objekt. Der Graph der Funktion eine Darstellung dieser.

    Warum schreib ich das hier, obwohl du im zitierten Post explizit ausgedrückt hast, dazu nichts lesen zu wollen?

    Einfach weil es ein leicht vermeidbarer Fallstrick ist, der sich unter Umständen massiv auf dich auswirken kann, falls dieser Punkt vom Fachleiter aufgeworfen wird und du so in eine Diskussion einsteigst.

    Die Freistellungsphase der Teilzeit im Blockmodell ist für die Schule rein rechnerisch kein Nachteil, weil der Betreffende in der Zeit als Leerstelle geführt wird. Seine "Stunden" sind also bedarfserhöhend. Jetzt ist natürlich die Frage, ob und wie schnell auf den Stellenbedarf reagiert wird und ob der dadurch entstehende reale Unterhang ausgeglichen wird.... Derzeit ist das je nach Schulform und Region schwierig.

    Ist auch müßig. Das wurde doch vor ca. 10 Jahren mal gerichtlich geregelt. Der Abwesenheitsgrund darf bei Lehrern nicht auf dem ausgehängten/angezeigten Vertretungsplan stehen.

    Es ist schon lustig, dass Thunberg vor ein paar Jahren nur knapp unter Jesus war, jetzt auf einmal bemühen sich alle ihren Status klein zu reden mit formalen Verweisen auf eine fehlende rechtliche Organisationsstruktur von FFF (deren Führungsfigur sie natürlich ist).

    Ach, das war sie doch nur für irgendwelche rechten Klimaleugner, die ihren persönlichen Frust lieber an einem Mädchen abgearbeitet haben, statt ihr eigenes Leben in den Griff zu kriegen.

    Das widerspricht der Arbeitszeiterfassung gar nicht.

    Es zeigt aber auf, dass auch das Instrument der Arbeitszeiterfassung Lücken hat, weil es unterschiedlich verdichtete Arbeitsphasen nicht adäquat abbildet. Insofern wird die Arbeitszeiterfassung kein Allheilmittel gegen Überlastung sein.

    In der Grundschule wäre das gängigste, nach dem Studium SchulsozialpädagogIn zu werden, aber das ist nunmal nicht mein Ziel.

    Das ist mit deinem jetzigen Studium jedoch der einzige Weg in die Grundschule, für den du qualifiziert bist. Nicht als Lehrerin, sondern als Sozialpädagogin.

    Grundschullehrerin ist mein Traumberuf.

    Dann studiere das und pfeif darauf, was irgendwelche Politiker schwafeln, die die Schule zuletzt vor 40 Jahren als Schüler von innen gesehen haben. Es hat gute Gründe, weshalb es Lehramtsstudiengänge gibt.

    Meine Stärken liegen vor allem in Deutsch, Englisch und Kunst, in diesen Fächern habe ich auch meine Leistungskurse gehabt und ein sehr gutes Abitur geschrieben.

    In diesen würde ich sehr gerne lehren, aber Nebenfach Mathematik, sozialwissenschaftlicher Sachunterricht oder auch Sport wären kein Problem.

    Mit anderen Worten: Du traust dir alles zu, hast aber keine irgendwie nachgewiesene Fachqualifikation.

    Das ist ein Rezept für ein Desaster. Dir ist schon klar, dass ein Grundschullehrer auch unterrichtet?

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