Da hier nun zweimal die Verwunderung durch Gesamtschullehrkräfte ausgedrückt wurde[...]
Wofür sollte es denn sonst Entlastungsstunden geben, wenn nicht für Lehrertätigkeiten? Ist eine Aufgabe keine Lehrertätigkeit, fällt sie nicht in meinen Arbeitsbereich, also kann ich dafür keine Entlastung erwarten. Aufgaben wie Klassenleitung, Korrekturen, Betreuung von Wettbewerben, Digitalisierung (und damit Administration von Hard- und Software), Inklusion etc. sind Teil meiner Arbeit, also kann ich dafür Entlastung erwarten, wenn die Anforderungen dies erfordern.
Zu diesen Stunden heißt es:
Für die ständige Wahrnehmung besonderer schulischer Aufgaben, zum Ausgleich besonderer unterrichtlicher Belastungen, für die Mitgliedschaft im Lehrerrat und für die Tätigkeit als Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen können die Schulen über folgende Anrechnungsstunden je Stelle...
Insofern finde ich es auch verwunderlich, wenn damit normale Tätigkeiten abgegolten werden. Korrekturen gehören zu Vor- und Nachbereitung von Unterricht, die Tätigkeiten der Klassenleitung gehören nach ADO ebenfalls zum normalen Dienstgeschäft.
Letztendlich ist es aber egal, was ich oder andere Externe dazu meinen. Wenn eure Lehrerkonferenz diesen Verteilungsgrundsätzen und der Verteilung zustimmt, dann ist doch alles gut. Dafür gibt es ja das Mitbestimmungsrecht. Nicht jede Schule/jedes Kollegium hat die gleichen Schwerpunktsetzungen und Bedürfnisse.
Edit: Ich sehe gerade, die langsame Formulierung meiner Antwort hat sich mit Seph und frosch überschnitten. ![]()