Beiträge von kodi

    Wie kommst du darauf, dass das so sein müsste? Weil du (noch) nicht gelernt hast, präzise und auf den Punkt zu formulieren?

    Man gucke sich nur die Arbeitszeugnisse und die entsprechenden Gerichtsurteile dazu an.

    Solange es keine juristische Rückendeckung für klar und eindeutig in positiver und negativer Richtung formulierte Zeugnisse gibt, hab ich da wenig vertrauen.

    Ist die Verteilung der Entlastungsstunden (pro Tag ~ 1 Entlastungsstd. bei einer mittelgroßen Schule [ca. 600 SuS]) bei dieser Beförderungsstelle „Vertretungsplanung“ rechtlich nachzulesen - oder ist es nur ein Orientierungswert?

    Übrigens sagt man, dass die erste Beförderungsstelle mit ca. 1-2 Std. Mehrarbeit verknüpft ist - gibt es diesbezüglich etwas zum Nachlesen?

    Vorab danke ich dir bereits… :)

    Es ist ein Orientierungswert aus der Praxis.

    Der deckt auch relativ akkurat den echten Bedarf ab. Du bist morgens im Schnitt 45min damit beschäftigt Krankmeldungen anzunehmen, einzutragen, Vertretungen des Tages zu planen, Vertretungen des Folgetages vorzuplanen, etc. Dazu kommen dann ggf. kurzfristige Korrekturen/Ausfälle während des Tages. Es gibt Phasen da reicht die Zeit nicht aus (große Krankheitswelle) und Phasen da bist du etwas schneller fertig. Jetzt immer ausgegangen von einer mittelgroßen bis großen S1-Schule und der Verwendung eines gängigen Stundenplanprogramms.

    Normalerweise werden diese Entlastungen aus der Schulleitungsentlastung/Leitungszeit gewährt. Die genaue Verteilung legt die Schulleitung in Absprache mit den Beteiligten fest und orientiert sich am Aufgabenumfang. Die Rechtsgrundlage ist §5 in der von Botzbold verlinkten Verordnung.

    Es gibt keine Zuschreibung von automatischer Mehrarbeit bei Beförderungsstellen. Deine Arbeitszeit bleibt formal immer 41h.

    Jetzt kann man sich natürlich die Frage stellen, ob du wegen größerer Verantwortung ein Beförderungsamt hast oder weil du qualifizierter bist als ein nicht beförderter Lehrer und daher deinen neuen Aufgabenbereich besser/effizienter erledigen kannst. Daher fällt die Entlastung aus dem Lehrertopf auch für die Beförderungsaufgabe weg und wird auf andere umverteilt.

    Vertretungsplan/Stundenplan ist allerdings eine andere Sache, da es eine originäre Leitungstätigkeit ist und aus der Leitungszeit entlastet wird.

    Eine Ausschreibung des 1. Beförderungsamts für diese Tätigkeit ist meines Wissens auch nicht zulässig und würde spätestens im Personalrat gestoppt.

    ...und ist vollkommen unzulässig, wie bereits 1972 der BGH befand. Gegen solch widerrechtliche Anweisungen muss (!) jedes Mal (möglichst schriftlich) remonstriert werden.

    Leider ist der Volltext scheinbar neuerdings nicht mehr frei zugänglich. Wenn ich mich richtig erinnere, war das Urteil etwas differenzierter, nahm Bezug auf ein paar Besonderheiten der vorliegenden Situation und war anders als gerne kolportiert kein Blankoverbot.

    Meine Mitreferendare schreiben bereits Schulen an, fragen, ob im kommenden Schuljahr Bedarf besteht und stellen sich dann ggf. dort vor.

    Das macht in NRW höchstens dann Sinn, wenn du ein seltenes, gesuchtes Fach hast, bei dem die Schulen die Ausschreibung schon aufgegeben haben, weil sie normalerweise sowieso nie jemanden finden.

    Im ganzen Grundschulbereich mit den eher gewöhnlichen Fächern dürfte das nicht der Fall sein.

    Wenn du dich allerdings dann irgendwo beworben hast, ist es sicher eine gute Idee sich die Schule anzuschauen und schon einmal vorzustellen.

    Da im Grundschulbereich die Hütte brennt, sollte es eigentlich nicht sehr schwierig sein eine Stelle zu bekommen. Ob es dann Köln wird, sei mal dahingestellt. Guck auch drumrum. Da gibt es durchaus Städte die nah erreichbar sind und schulisch gesehen ein paar Vorteile gegenüber der Großstadt bieten.

    Das Problem ist, dass ich gerade selbst nicht vor Ort bin (Gott sei Dank endlich im Mutterschutz).

    Das ist doch eigentlich super. Abhaken und Versetzung zum Ende der Elternzeit beantragen.

    Das wäre zumindest in NRW das pragmatischste Vorgehen in der speziellen Konstellation. Hier werden Versetzungen zum Ende der Elternzeit fast immer genehmigt.

    Wenn man einen gemeinsamen dienstlichen Kollegiumsausflug aka eine Veranstaltung zur Förderung des Betriebsklimas plant, sollte man schon darauf achten, dass auch jeder irgendwie teilnehmen kann. Ansonsten entfällt meiner Ansicht nach die dienstliche Berechtigung dieser Veranstaltung.

    Dann kann man sich privat treffen.

    Allerdings hätte ich jetzt auch nicht auf den ersten Blick vermutet, dass Wandern und Bowlen eine kritische Aktion sein könnte und das vermutlich unter "kann eigentlich jeder" eingeordnet. Umso wichtiger ist die Rückmeldung der Kollegen und deren Einbeziehung bei der Vorplanung.

    Zum Stichwort Mobbing. Das ist ein starker Vorwurf und lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen. Auf jeden Fall scheint gegen den TO aber ein gewisses Maß Altersdiskriminierung zu herrschen. Darüber würde ich persönlich mit der SL sprechen und auch klar zum Ausdruck bringen, dass ich mir Bezeichnungen wie 'Mumienstunden' oder Abwertungen gegenüber Eltern verbitte.

    Bezüglich der Reaktion auf das Feedback zu Abläufen und Projekten muss man sich immer selbst kontrollieren, ob man da nicht als Bremser aus Tradition/Gewohnheit wahrgenommen wird. "Haben wir seit 30 Jahren so gemacht. Brauchten wir die letzten 30 Jahre nicht...."

    Nichts ist so frustrierend, wenn das Gefühl entsteht, dass sich nichts verändern lässt, weil einzelne keinerlei Innovationsbereitschaft mehr haben und Veränderungen aktiv bekämpfen. Damit kann man sich leicht selbst ins Abseits stellen. Kann nur der TO beurteilen, ob vielleicht dieser Eindruck erweckt wird. Sollte das der Fall sein, rechtfertigt das natürlich trotzdem keine Diskriminierung!

    Ich hab so meine Zweifel, dass wirklich viele Kolleginnen und Kollegen kündigen bzw. um Entlassung bitten werden. Die meisten, die ich kenne, haben dafür die falsche Mentalität und stecken schon irgendwie im Beamtentum fest. Das meine ich jetzt nicht abwertend.

    Ich glaube allerdings, dass die Anzahl an Burnouts und Dienstunfähigkeiten ansteigen wird, wenn die "anlasslose" Teilzeit verboten wird. Das wäre in der Tat eine Katastrophe. Für die Betroffenen sowieso, aber auch für alle anderen, denn sowas geht ja oft in der Anfangsphase, die mit viel kurzfristigem Ausfall und daraus entstehend viel Vertretung und massiver Zusatzbelastung des restlichen Kollegiums einher.

    Platte Vergleiche führen zu nichts.

    Defakto krieg ich ein System hingestellt, was weitgehend geschlossen ist und nur bedingt arbeitstauglich. Natürlich kann ich mir da irgendwas zurechtbasteln. Nur ist das eine Verschwendung meiner Arbeitsressourcen und sollte eigentlich nichts sein, was ich überhaupt selbst tun muss.

    Da Apple explizit massiven Lobbyismus betreibt, um sich als Anbieter auf dem Bildungssektor darzustellen, laste ich natürlich den Geräten auch ihre Unzulänglichkeiten an, genauso wie dem Schulträger, dass er sowas unkritisch kauft.

    Ergänzend dazu:

    Mal Hand aufs Herz. Wie viele Gegenstände, die man so benutzt, könnte man selbst herstellen? Von deren Bestandteilen mal ganz abgesehen.

    Selbst wenn man es technisch nicht kann, bei wie vielen Gegenständen ist das eigene Wissen tief genug um zumindest zu wissen, wie man es genau herstellt und was man beachten muss?

    Als ITl'er wundern mich die guten Deutschnoten meiner Schüler.

    Wenn diese bei mir in Leistungsnachweisen ihre Deutschkenntnisse präsentieren, komme ich aus dem Schmunzeln nicht mehr heraus.

    Die Deutschnote erfasst schlicht andere Kompetenzen als die, die man als Fachfremder so als erstes erwartet.

    Matheklausuren sind im Fachabi wegen der Kompetenzorientierung auch mittlerweile so lang, dass die nicht am Rechnen, sondern am Textverständnis scheitern.

    Das ist bei uns in der ZP10 und in den Lernstanderhebungen 8 auch das große Problem. Im Grunde sind das keine Matheprüfungen mehr, sondern Sprachprüfungen mit nachgeschaltetem Matheteil. ;(

    Daher sehe ich den Kompetenzbegriff bzw. das Konzept der Kompetenzorientierung als problematisch an.

    Finde ich übrigens nicht. Es hängt sehr an der Umsetzung. Leider beobachte ich in meinen Fächern, dass da die Tendenz zu den für die Lehrperson/Schulbuchautoren einfach zu stellenden Aufgaben mit viel Sprachanteil geht. Das führt dann letztlich dazu, dass man sich fragen muss, was eigentlich wirklich vermittelt und geprüft wird.

    Natürlich muss das im Ministerium passieren. Eine etwaige Deputatsanpassung ja auch. Dass ihr das lokal als Einzellehrer oder Fachschaft nicht lösen könnt, ist doch logisch.

    Ihr selbst könnt derzeit nur die Karte "Ersatz einer der Arbeiten durch eine andere Form der Leistungsüberprüfung" ziehen, was meine Kollegen übrigens tun, in Englisch/Französisch durchgehend und in Deutsch teilweise.

    Stichwort Korrekturbelastung:

    Da müssten sich eigentlich die Fächer mal fragen lassen, was sie da eigentlich genau abprüfen und ob die Form der klassischen stundenlangen Klausur dafür wirklich die adäquate Prüfungsform ist.

    Die ADO ist dein Freund in NRW.

    Grundsätzlich alles über den Dienstweg, über die SL nach 'oben' mit folgenden Ausnahmen:

    • Beschwerden über deinen Vorgesetzten können direkt an dessen Vorgesetzten gehen.
    • Gleichstellungssachen unterliegen nicht dem Dienstweg.

    2. Auf ein Dienstrad-Modell warten, bei dem das Land die Raten zu 2/3 ca. übernimmt.

    Auf eine sehr abstruse Art geht das scheinbar derzeit, falls du einen Fahrzeugschein beantragst und bekommst und dein E-Bike nicht zu lahm ist.

    THG-Prämie für E-Bikes

    Ich finde es großartig von der Idee, aber sehr traurig, dass das wohl eher ein Fall von "funktionale Analphabeten beim Gesetzschreiben" ist. ;)

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