Das einzige Problem, was ich bei Versorgungsfällen sehe, ist wenn die Beförderung in der Behörde erfolgte. Da kann man dann fragen, ob das wirklich gleichwertige Bedingungen waren. Kann ich nicht beurteilen.
Ansonsten muss man sich mal von der Perspektive "meine Beförderung steht mir an meiner Schule zu" lösen. Klar ist das im Zweifelsfall angenehmer, wenn man an der eigenen Schule bleibt, aber letztlich sind wir keine Schulbeamte, sondern Landesbeamte...