Warum nicht? Das frage ich ganz ernsthaft. Ich würde augenblicklich den kantonsärztlichen Dienst anrufen und wenn ich es nicht täte, dann die Schulleitung. Quarantäne bzw Isolation ist eine behördliche Anordnung die rechtsverbindlich ist.
Das wäre auch der absolut richtige Weg. Warum das nicht passiert ist: weil sowohl Kollege als auch Schulleitung das nicht für nötig befunden haben. Wäre ich der betroffene Fachlehrer gewesen, hätte ich es definitiv agezeigt.