Interessant. ChatGPT sagt dazu:
ZitatIn Deutschland ist es so:
- Kosten für die Inhaftierung:
Ein Haftplatz in einer deutschen Justizvollzugsanstalt kostet den Staat im Schnitt zwischen 130 und 180 € pro Tag(je nach Bundesland und Anstalt, manchmal wird auch ein Jahreswert von 40.000–60.000 € pro Gefangenen genannt).- Wer trägt die Kosten:
Diese Kosten trägt grundsätzlich der Staat, also die Allgemeinheit. Ein Rentner oder sonstiger Strafgefangener bezahlt seine eigene Inhaftierung nicht.- Ausnahme – Ersatz der Vollzugskosten:
Theoretisch können Gefangene zur Zahlung von Haftkosten herangezogen werden, wenn sie im Vollzug arbeiten oder Vermögen haben. Es gibt in einigen Bundesländern Regelungen, dass ein Teil der Haftkosten nach § 50 StVollzG (Strafvollzugsgesetz) oder den jeweiligen Landesgesetzen geltend gemacht werden kann. Praktisch passiert das aber selten in voller Höhe, sondern eher symbolisch (z. B. Einbehalt kleiner Beträge vom Arbeitslohn im Gefängnis).- Rente während der Haft:
Rentner behalten zwar ihren Rentenanspruch, aber während einer längeren Haftzeit (ab mehr als einem Monat) wird die Rente in der Regel gekürzt oder gar nicht an den Gefangenen selbst ausgezahlt, sondern ggf. nur an unterhaltsberechtigte Angehörige. Der Gefangene bekommt stattdessen ein Taschengeld für den notwendigen persönlichen Bedarf.
Wie auch immer. Eigentlich wollte ich nur zum Ausdruck bringen, dass ich maximale Kostenübernahme durch den Inhaftierten selbst für angebracht halte und im Zuge dessen auch das Einbehalten der Rente nicht so abwägig finde.