Beiträge von Maylin85

    s3g4 Ich bezog mich mit dem Kommentar auf Maylin, die schrieb "im Fall von Rauchen wohl auch süchtig". Für den Alkohol scheint dagegen zu gelten, dass das völlig normal ist, dass man halt trinken "muss" bzw. es undenkbar scheint, das zu verbieten.

    Vielleicht eine persönliche Befindlichkeit von mir, aber ich finde einfach bedenklich, wie gesellschaftsfähig Alkoholkonsum ist. Trotz aller Gefahren scheint es viel seltsamer zu sein, als Erwachsener mal nichts zu trinken, als auf das gemeinsame Bierchen (für lediglich ein paar Tage noch dazu) nicht klaglos verzichten zu können.

    Es geht nicht ums Müssen, sondern darum, dass Alkohol - in Maßen - gesellschaftlich konsensfähig und unter jungen Erwachsenen völlig normal ist. Meine letzte Fahrt traf mit Fußball EM zusammen, da wurde beim Public Viewing im Biergarten natürlich nicht durchgängig Cola und Wasser bestellt. Für mich ist das auch in Ordnung bei volljährigen Menschen. Geht ja nicht um maßloses Besaufen, sondern um den einen oder anderen gemütlichen Drink am Abend und gut ists.

    Wie völlig realitätsfern wäre es bitte, wenn ich versuche, Leuten ab Mitte 20 aufwärts in dem Feld irgendwelche Verbote auszusprechen? Dass bei Teenagern andere Regeln gelten müssen, ist logisch, bei Erwachsenen macht man sich mit sowas aber doch völlig lächerlich. Eine Kursfahrt ist ja kein begleiteter Knastausflug.

    Vertrauensarbeitszeit funktioniert aber ggf. auch in die andere Richtung und ein effizienter Arbeitnehmer kann sich Freizeit rausschaufeln 😊 Die seltsame Faktorisierung oder Nichterfassung von nichtunterrichtlichen Tätigkeiten wie Aufsichten bei Lehrkräften ist dagegen überwiegend nur nachteilig für Betroffene.

    Eine gewisse Logik hat das ja durchaus, dass Stunden, für die keine Vor- und Nachbereitung notwendig ist, anders faktorisiert sind als Stunden mit aufwenidger Vor- und Nachbereitung. Denkt nur an den Nachbarthread, wo MINT Lehrer und Sprachlehrer den Aufwand für die Vorbereitung von Experimenten und den Aufwand von Korrekturen gegenrechnen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht ganz unlogisch, zu sagen, dass jemand, der weder das eine (Vorbereitung) noch das andere (Nachbereitung) hat, bei voller Stelle und ca. 40-42 Zeitstunden (je nach Bundesland) Wochenarbeitzeit ein höheres Deputat übernehmen kann. Würde jemand mit gleicher Besoldung und gleichem Stundendeputat wie ein "normaler" Lehrer, der aber nur solche Aufsichten übernimmt bei 100% Anrechnung. würde das sicherlich auch nicht als gerecht wahrgenommen werden.
    In Bayern gilt z.B. dass man Anrechnungs- oder Deputats- oder Ermäßigungsstunden oder wie auch immer die in anderen Bundesländern heißen erst bekommen kann, wenn die Tätigkeit mind. 100 Minuten pro Woche umfasst. Das ist ja eine ähnliche Logik, in der Unterrichtszeit in Arbeitszeit mit einem Faktor umgerechnet wird.

    Das ist doch alles hinfällig, wenn auch bei der Vor- und Nachbereitung die Zeiterfassung läuft und alles korrekt Berücksichtigung findet. Gibt es (Nachtschichten in sozialen Berufen mal ausgeklammert) irgendeinen anderen Job, bei dem Anwesenheit nur "faktoriert" berücksichtigt und nicht korrekt in Zeitstunden erfasst wird?

    Noch ein Grund für korrekte Arbeitszeiterfassung. Solche "halb" zählenden Stunden sind genauso murks wie bei Bedarf quasi unbegrenzte Aufsichtsverpflichtungen an Grundschulen (was man so hört) vs. überhaupt gar keine Aufsichten an anderen Schulformen - dass sowas nirgends Berücksichtigung findet, finde ich wirklich ein Unding.

    Eine Studentin erzählte mir, dass sie HRSGe studiert, weil sie Kinder will und nachmittags zu Hause sein will und es an der Realschule (wo sie selbst war) keinen Nachmittagsunterricht gibt, am Gym schon.

    Wenn das verlässlich so bleibt, ist es zumindest ein Argument..

    Ich hab nie an Ganztagsschulen gearbeitet und kann die Mehrbelastung nicht beurteilen. Dass man mehr Stunden in der Schule verbringt, als an anderen Schulen, ist aber vermutlich irgendwie naheliegend.

    Dass wir alle gleich bezahlt werden, die tatsächlichen Arbeits- und Anwesenheitszeiten aber erheblich schwanken, ist einfach Fakt und das kann man auch nicht schönreden.

    Wenn man Glück hat, gelingt es, sich so zu positionieren, dass man nicht gerade an einer Schule landet, an der man die Arschkarte hat. Weiß man vorher halt leider nicht immer.

    Im Übrigen gilt hinsichtlich der Mietwagenproblematik - ergänzend zum oben zitierten Beförderungsverbot - dieses Passage aus dem Schulfahrtenerlass in NRW:

    "Die Leiterin oder der Leiter [der Schulfahrt] kann den Schülerinnen und Schülern unter Beachtung der dargestellten Grundsätze und nach vorheriger Absprache mit den Eltern [bzw. den volljährigen Schülern] die Möglichkeit einräumen, im Rahmen der Schulfahrt zeitlich und örtlich begrenzte, angemessene Unternehmungen (in der Regel in Gruppen) durchzuführen". Was angemessen ist, entscheidet also die Fahrtleitung. Das schließt zwar keine Mietwagenbuchung prinzipiell aus, angesichts des Charakters einer Schulfahrt wäre ich aber über eine Erlaubnis durch die Fahrtleitung sehr erstaunt.

    Danke - damit wäre es also prinzipiell möglich, dem TE grünes Licht zu geben.

    Dass ich das auch nicht für wahnsinnig sinnvoll halte, habe ich ja bereits geschrieben.

    Sicherlich. Ich kann aber im Zweifelsfall nichts "verbieten", sondern höchstens im Nachgang mit Maßnahmen belegen - darum ging es mir. Wenn sich ein volljähriger Mensch einen Mietwagen mieten will, dann tut er das vermutlich. Im Idealfall ist die persönliche Beziehung gut genug, dass man einvernehmlich klären kann, was in Ordnung ist und was eher nicht (und warum).

    Ein Schulverweis im Sinne von Rausschmiss ist auf der Eskalationsleiter natürlich ziemlich weit oben angesiedelt. Wenn der Schüler bisher keine Ordnungsmaßnahmen "gesammelt" und eine saubere Vorgeschichte hat, würde ich als Schulleitung evtl. auch genau überlegen, ob man damit rechtlich bei Widerspruch durchkommt oder ob eine andere Maßnahme erst einmal "verhältnismäßiger" wäre.

    Persönlich finde ich, dass sexuelle Übergriffe und auch massive physische Gewalt immer qua Automatismus zum Schulwechsel führen sollten - Frage ist eben, ob das rechtlich auch so gedeckt ist.

    Und wenn die volljährigen Schüler sich am ersten Abend volllaufen lassen wollen und am nächsten Tag ins Flugzeug nach weißdergeierwo steigen wollen und erst zum Ende der Klassenfahrt wiederkommen wollen, dürfen Sie das dann auch, weil sie eben volljährig sind?

    Es muss doch irgendetwas geben, was selbst volljährige Schüler unterschreiben müssen, wenn sie sich auf Klassenfahrt begeben und sich damit - innerhalb eines Schulverhältnisses, für das sie sich auch entschieden haben- einer schulischen Veranstaltung und den dort entsprechend geltenden Regeln unterwerfen…?

    Wir hatten letztes Jahr mal den Fall, dass ein Schüler den Flug verpasst hat und dann selbstorganisiert nachgreist ist - denke nicht, dass man den umgekehrten Fall (volljähriger Schüler reist eigenständig verfrüht ab oder sonstwohin weiter) verwehren könnte. Und ja, die volljährigen Schüler sind auch abends alleine um die Häuser gezogen und haben was getrunken. Wieso auch nicht. Bei meiner letzten Fahrt haben sich einige auch hin und wieder aus den festen Veranstaltungspunkten ausgeklinkt und lieber was anderes gemacht (offiziell, weil "zu viel"/brauchten mal Abstand und Ruhe) - nicht so schön, aber ist dann halt mal so und kann ich prinzipiell auch verstehen. Wenn die sich in der Zeit ein Auto gemietet hätten, hätte ich es gar nicht mitbekommen.

    Ich hab mir tatsächlich nichts unterschreiben lassen und wüsste auch nicht, dass Kollegen das tun. Fände es auch irgendwie albern, für Erwachsene "Regeln" aufzustellen - man kennt sich doch und traut sich grundsätzlich zu, ein normalvernünftiger Mensch mit normalem Benehmen zu sein.

    ...möglicherweise bin ich an der Stelle aber auch etwas naiv^^

    Weiß ich auch nicht 😄 Bei privatem Kraftfahrzeug denke ich an das eigene Auto, kann aber falsch interpretiert sein. Auch denke ich bei "Beförderung" an was Passives, d.h. SuS werden gefahren. Wenn sie aber selbst fahren und sich selbst befördern? Für mich zielt der Paragraph in erster Linie auf Elterntaxis oder Lehrer nimmt Schüler im eigenen Auto mit ab. Aber wie gesagt, kann falsch sein.

    Wenn ein volljähriger Schüler sich ein Auto mieten will, kann ich das im Zweifel doch eh nicht unterbinden.

    Ein durch einen volljährigen Schüler gemieteter Mietwagen ist aber doch kein privates Kraftfahrzeug, von daher finde ich den Paragraphen hier unpassend. Wenn alle Teilnehmer volljährig sind, sehe ich persönlich eigentlich nichts, was unmittelbar dagegen spricht.

    Schön fände ich es als Lehrkraft trotzdem nicht, wenn einzelne Gruppen dann alleine durch die Gegend düsen und die Gruppe zerfasert - widerspricht halt irgendwie dem Sinn einer Gruppenfahrt. Ich würde das Vorhaben daher vermutlich aus pädagogischen Gründen ablehnen.

    Ja ok, das verstehe ich. Ist bei uns auch teilweise so, Projekte oder Gruppenarbeiten oder verlässliche Referate funktionieren nur sehr begrenzt.

    Beim letzten Punkt muss man sich vielleicht ab und an vor Augen halten, dass es ja scheinbar so gewollt ist, sonst würden Minderleistungen in der "Vorlaufzeit" anders reinzählen.

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