Beiträge von Sawe

    Nein.

    Sie kann also trotz gesundheitlicher Gründe abgeordnet werden?
    Das bezweifle ich, denn sie würde dann in absehbarer Zeit für mehrere Wochen ausfallen.
    Dazu kommt, dass sie ein ärztliches Attest bekommt, welches sich explizit auf die Abordnung bezieht.
    Fürsorgepflicht ist ja nicht nur ein theoretisches Konstrukt. Und das eine Abordnung eine zusätzliche Belastung ist, steht ja außer Frage.

    Wie schon geschrieben, hat sie auch kein Auto und per Bus wird sie die Schule auch nicht erreichen können.
    Hoch im Norden sind die Verbindungen nun mal unzureichend. Aber sie könnte natürlich laufen.....

    Moin,

    meine Französischkollegin soll abgeordnet werden.
    Nun hat sie einige Fragen, die ihr sicher kurz und knapp beantworten könnt :)

    1. Kann sie aus gesundheitlichen Gründen ablehnen, da es für sie eine zu große Belastung wäre?
    2. Ein Attest vom Arzt würde sie bekommen, ist zwingend ein Amtsarztbesuch nötig?
    3. Grund wäre Überlastung, wenn zur jetzigen Belastung auch noch ein Abordnung dazu käme.

    Die Schule wäre 35 Minuten weit weg vom jetzigen Arbeitsplatz, der nur 1 Minute von ihrem Zuhause weg ist.
    Dazu kommt, dass sie kein Auto hat, und die Busverbindungen zur anderen Schule katastrophal sind.

    Danke für Eure Hilfe!

    In NRW ist das sehr deutlich geregelt, Teilnahme an Prüfungen (auch Aufsicht) ist keine anrechenbare Mehrarbeit.

    Weil Ihr da Freizeit habt und die Zeit mit Freunden und Familie verbringen könnt, oder mit welcher Begründung?
    Mit Lehrern kann man es ja machen, und warum sollte Arbeit auch bezahlt werden........

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann geht es ihr um mündliche "Prüfungen" anstelle einer Klausur/ Klassenarbeit während der Kursstufe. Es geht nicht um die mündlichen Abiturprüfungen??

    Richtig!
    Was mich aber besonders stört, ist die Mehrarbeit aufgrund der Tatsache man müsste nicht korrigieren.
    Wenn ich erwähne, dass ich zwei Sprachenfächer habe, und dementsprechend sehr viel korrigieren muss, wird mir gesagt, dafür werde ich nicht bezahlt.
    Nur die Arbeit in der Schule würde zählen. Aber wenn es dann passt, wird mir gesagt, dass ich keine Anrechnung bekomme, da ich ja nicht korrigieren muss.
    Man könnte meinen, unsere Schule hat Pipi Langstrumpf als Rektorin.

    Moin,

    wir machen ja seit einiger Zeit in den Fremdsprachen statt der letzten Klausur eine Sprechprüfung.
    Diese dauern 6 Stunden, und ich muss auch an Tagen kommen wo ich nicht unterrichte.
    Dafür bekomme ich keine Anrechnung mit der Begründung, es wäre eine Prüfung, und die müssten wir unentgeltlich machen.
    Wir müssen ja immer zu zweit sein, da einer Protokoll führt. Also komme ich auch für die Klausuren/Sprechprüfungen meiner Kollegen.
    Es kann doch nicht sein, dass diese Stunden, die ich aktiv mit Schülern arbeite nicht angerechnet werden.
    Habe ich an diesen Tagen eigentlich Unterricht, bekomme ich doch auch kein Minus für die nicht gegebenen Stunden.

    Wie sieht das rechtlich aus?
    Weiß jemand mehr darüber, eventuell ob es einen Erlass vom Kultusministerium gibt?

    Habe ich gerade eine Wut im Bauch :sauer:

    Also hier in Niedersachsen wird uns jede Vertretungsstunde vergütet.
    Bekomme ab der ersten Stunde diese auch gutgeschrieben auf meinem Stundenkonto.
    Oder meinst Du mit Vergütung was anderes, also das man dann mehr Geld am Ende des Monats bekommt?
    Ich arbeite doch nicht erst 3 Stunden umsonst bis es angerechnet wird.

    Im Moment muss ich jede Woche vertreten, teilweise sogar 2 mal.
    Das sind immer 8-14 Vertretungsstunden im Monat, was mir ehrlich gesagt ein wenig zu viel ist.

    Moin,

    und täglich grüßt das Murmeltier mit neuen Aktionen.

    Seit diesem Halbjahr werden bei uns ohne das wir gefragt wurden die Einzelstunden auf das Arbeitszeitenkonto gepackt.
    Ich hatte 14 Einzelstunden auf meinem Stundenkonto. Diese hat man nun als 0,5 Plusstunde auf mein Arbeitszeitenkonto gepackt.
    Die 6 Stunden die mir fehlten hat man als Minus auf mein Stundenkonto eingetragen, so dass ich jetzt wieder vertreten muss, obwohl ich ja einzelne Plusstunden hatte.
    Bin gerade echt sprachlos, damit werden doch nur wieder künstliche Minusstunden erzeugt, und das Plus auf die Wartebank geschoben.
    Einziger Zweck ist doch nur, dass wir jetzt alle wieder mehr vertreten müssen. Ist diese Vorgehensweise rechtlich überhaupt haltbar?
    Vor allem vor dem Hintergrund, dass ich noch gar keine 20 Stunden voll hatte auf meinem Stundenkonto.
    Ich habe gerne einzelne Stunden Plus, da ich ja auch immer mal wieder Minus bekomme, wenn Klassen weg sind.


    Der Schulleiter hat es uns als große Überraschung zur Entlastung angekündigt. :autsch:

    Moin,

    erstmal danke für die Antworten.
    Wie sieht es in der 8,9,10 aus, können da auch nur 3 Klausuren geschrieben werden?
    Wenn ja, können wir das in der Fachschaft abstimmen, ohne das der SL ein Mitspracherecht hat?
    In den Klassen unterrichten wir ja auch nur noch dreistündig.
    In den 2 Stunden Fächern werden 2 Klausuren geschrieben, in den 4 Stunden Fächern 4 Klausuren, und in den 3 Stunden Fächern auch 4 Klausuren.
    Erscheint mir irgendwie unlogisch :)

    Moin,

    ich habe bei voller Stelle einen Kurs mehr als zu der Zeit wo alle Kurse vierstündig waren.
    Somit 4 Klausuren mehr im Jahr, macht bei 27 Schülern in diesem Kurs 108 (habe es korrigiert) Klausuren.
    Pro Klausur brauche ich ungefähr ne Stunde zum korrigieren, was dann mindestens 108 Stunden Mehrarbeit sind,die ich definitiv vorher nicht hatte.
    Langsam denke ich, mit uns Lehrern kann man alles machen. Problem ist, dass wir an unserer Schule zu 90% Jasager haben, die alles mit sich machen lassen.
    Das macht es für mich nicht einfacher.

    Moin,

    dadurch, dass ich nur Französisch unterrichte, habe ich durch die 3 Stunden Kurse einen Kurs mehr bei 24 Stunden.
    Die Klausuren bleiben aber trotz reduzierter Stundenzahl bei 4 pro Kurs. Bedeutet für mich, dass ich 108 Klausuren mehr zu korrigieren habe als vorher.
    Im Klartext sind das mindestens 118 zusätzliche Arbeitsstunden die ich unbezahlt leisten muss.

    Das kann doch nicht rechtens sein,oder?
    Auch ohne diese Mehrstunden habe ich schon keine 40 Stunden Woche.

    Er hat dann womöglich auch die Pflicht, etwas an den Arbeitsbedingungen zu ändern. Ich würde das eher als Fürsorgepflicht seitens des AGs sehen.

    Weil der AG ja auch so fürsorglich mit seinen Lehren umgeht.
    Das wäre der letzte Grund, den ich diesem Gebaren zuschreiben würde.
    Der AG weiß doch schon durch die Krankmeldungen wie hoch der Krankenstand ist,oder nicht?

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