Nein.
Sie kann also trotz gesundheitlicher Gründe abgeordnet werden?
Das bezweifle ich, denn sie würde dann in absehbarer Zeit für mehrere Wochen ausfallen.
Dazu kommt, dass sie ein ärztliches Attest bekommt, welches sich explizit auf die Abordnung bezieht.
Fürsorgepflicht ist ja nicht nur ein theoretisches Konstrukt. Und das eine Abordnung eine zusätzliche Belastung ist, steht ja außer Frage.
Wie schon geschrieben, hat sie auch kein Auto und per Bus wird sie die Schule auch nicht erreichen können.
Hoch im Norden sind die Verbindungen nun mal unzureichend. Aber sie könnte natürlich laufen.....