Familien-Mord auf Teneriffa "kein spezifisches Dienstvergehen" wäre je wohl die wirklich kuriose Nachricht. ![]()
ZitatEine Disziplinarklage wiesen die Richter darüber hinaus ab: Bei der Straftat handele es sich um "kein spezifisches Dienstvergehen". Denn seine Tat richte sich nicht gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, sondern eine "aus privaten Motiven und ohne politischen Bezug begangene Straftat", so die Richter.
Mal gucken, ob das Urteil Bestand hat.