Mit deinen Klausurnoten werden z.T. deine Noten des ersten Staatsexamens gebildet. Wie genau sich das zusammen setzt, musst du in deiner Prüfungsordnung nachsehen. Danach bewirbst du dich fürs Ref. Ich beobachte das Verfahren seit etwa 12 Jahren. Seither hat es für Sonderpädagogik in NRW kein Zulassungsverfahren gegeben, es wurden also immer alle Bewerber genommen. Deine Noten sind also für den Einstieg ins Ref vollkommen egal.
Für das 2. Staatsexamen erhältst du nochmal Noten.
Ein Beispiel: 1. Stex 2,6 2. Stex 1,4
Für die Ordnungsgruppe gilt folgendes: 2,6+1,4= 4 /2= 2,0. Macht Ordnungsgruppe 20.
In NRW kann die Ordnungsgruppe durch die Arbeit als Vertretungslehrer NACH dem 2. Stex verbessert werden.
Eine Schule schreibt jetzt eine Stelle aus und erhält 150 Bewerbungen. Die kann man nicht alle einladen. Die Schule muss nach Ordnungsgruppe einladen, die Besten müssen eingeladen werden. Es schreibt Ihnen aber niemand vor, wieviele Bewerber sie einladen müssen. Wenn sie einen Wunschkandidaten mit OG 26 haben, dann müssen alle Kandidaten mit OG 26 und besser eingeladen werden. Wenn sie weniger Gespräche führen wollen, dann setzen sie die Grenze der OG entsprechend tief.
Für Sonderpädagogik kann ich in den letzten 5 Jahren etwa sagen, es wurde hier alles eingeladen, was nicht bei drei auf den Bäumen war und trotzdem sind Stellen leer gelaufen.