Beiträge von dzeneriffa

    Mit deinen Klausurnoten werden z.T. deine Noten des ersten Staatsexamens gebildet. Wie genau sich das zusammen setzt, musst du in deiner Prüfungsordnung nachsehen. Danach bewirbst du dich fürs Ref. Ich beobachte das Verfahren seit etwa 12 Jahren. Seither hat es für Sonderpädagogik in NRW kein Zulassungsverfahren gegeben, es wurden also immer alle Bewerber genommen. Deine Noten sind also für den Einstieg ins Ref vollkommen egal.
    Für das 2. Staatsexamen erhältst du nochmal Noten.


    Ein Beispiel: 1. Stex 2,6 2. Stex 1,4


    Für die Ordnungsgruppe gilt folgendes: 2,6+1,4= 4 /2= 2,0. Macht Ordnungsgruppe 20.
    In NRW kann die Ordnungsgruppe durch die Arbeit als Vertretungslehrer NACH dem 2. Stex verbessert werden.


    Eine Schule schreibt jetzt eine Stelle aus und erhält 150 Bewerbungen. Die kann man nicht alle einladen. Die Schule muss nach Ordnungsgruppe einladen, die Besten müssen eingeladen werden. Es schreibt Ihnen aber niemand vor, wieviele Bewerber sie einladen müssen. Wenn sie einen Wunschkandidaten mit OG 26 haben, dann müssen alle Kandidaten mit OG 26 und besser eingeladen werden. Wenn sie weniger Gespräche führen wollen, dann setzen sie die Grenze der OG entsprechend tief.


    Für Sonderpädagogik kann ich in den letzten 5 Jahren etwa sagen, es wurde hier alles eingeladen, was nicht bei drei auf den Bäumen war und trotzdem sind Stellen leer gelaufen.

    Bist du sicher, dass du weniger Gehalt bekommen wirst? Du bleibst ja in deiner Besoldungsstufe. Wenn die Abordnung 12 Stunden umfasst, macht es Sinn. Wenn die Abordnung aber eventuell 50% deiner Pflichtstunden umfasst, müsstest du eventuell „nur“ 1-2 Stunden mehr unterrichten. (Oder hab ich da einen Denkfehler?) immernoch ärgerlich, aber mit einem guten Stundenplan eventuell garnicht soooo schmerzhaft.

    Du kannst es noch eine Weile mit den Engelszungen versuchen. Ansonsten sehe ich das wie du: Kurzbeschulung zur Entlastung aller Beteiligten.


    Das Kind hat den Förderschwerpunkt GE bereits offiziell attestiert? Dann macht den Eltern klar, dass ihr Kind NIEMALS einen Schulabschluss bekommen wird, ganz egal, auf welche Schule es gehen wird. Das ist drastisch und hart, aber leider auch die Wahrheit. Ich weiß, dass viele Menschen unser Schulsystem nicht durchschauen. Auch viele Eltern von LE-Kindern glauben, dass ihr Kind den regulären Abschluss der Haupt- oder Realschule macht, wenn sie es nur schaffen, ihr Kind dort anzumelden. Da musste ich schon einige unangenehme Gespräche zu führen ...
    Eventuell braucht ihr einen anderen Inklusionshelfer als den jungen Mann? Wenn Worte ihn nicht erreichen, braucht er vielleicht eine Form der unterstützten Kommunikation, aber da kenne ich mich nicht aus. Piktogramme, Bilder etc. Alles Dinge, die in der FS geistige Entwicklung gang und gebe sind.


    Auch wenn ihr es nicht müsst, würde ich auch diesem Schüler ein Halbjahreszeugnis schreiben. Nennt es irgendwie anders, Lernbericht, Lerndokumentation und lasst sie den Eltern zukommen. Aber auch ab in die Akte damit, sodass ihr eure Beratungen, Förderversuche und Interventionen dokumentiert habt. Noch onaniert er "nur", eventuell wird er aber mit zunehmendem Druck und Frust auch aggressiv? Dann wird es mit der Dokumentation für alle einfacher, ihn in einem für ihn passenden Angebot unterzubringen.


    Aber wie du schon sagst, auch die Kurzbeschulung ist keine Dauerlösung.

    Hier, NRW, Rheinland :


    Es hängt nicht nur vom Bundesland, sondern auch der jeweiligen Stadt und da wiederum auf die einzelne Schule an. In NRW sind die Förderstunden budgetiert. Alle SuS mit den FSP LES werden über dieses Budget gefördert. Zusätzliche Stunden erhält eine Schule nur noch für körperlich oder geistig Behinderte SuS.


    Hier in der Gegend dürfen die Gesamtschulen ihre Schüler früher aufnehmen, als alle anderen Schulen, „damit die auch einige der guten SuS abkriegen“ (O—Ton Schulamt). Welche Förderschüler nehmen die wohl auf? Die lieben und netten LE SuS und soviele wie möglich, die noch Zusatzstunden bringen. Meine Hauptschule wurde also zur absoluten Resterampe auf allen Ebenen, entsprechend war auch das Arbeiten dort.


    Wegen Krankheit einer Kollegin war ich das letzte Halbjahr alleine für gut 30 Förderschüler in 12 Klassen zuständig. Von meinen 28 Stundne habe ich alleine schon 4 Stunden alleine Fachunterricht gehalten. Im Grunde habe ich nichts dagegen, wenn man denn genug Personal dafür hat. Die 4 Stunden wären aber in der Förderung sinnvoller aufgehoben gewesen. Im Endeffekt haben mich von den 12 Klassen nur 5 regelmäßig gesehen. Für den Rest hab ich die Zeugnisse mitgeschrieben.

    An meiner Schule waren es auch zwei KL , wie bei Milk&Sugar. Als ordentliches Team hat man sich abgesprochen, wer welche Aufgaben übernimmt. Oder abgewechselt, oder zumindest die Betreuung der aufwändigeren SuS aufgeteilt.


    Aber auch hier war es so, dass besonders fitte Kolleginnen gerne den faulen Vollpfosten als Co-Leitung abbekommen haben, die können das ja auffangen

    Zuständig ist der Personalrat der Hauptschule, da Du in diesem Kapitel beschäftigt bist. Die PR der aufnehmenden Schule werden erst dann aktiv werden können, wenn Dein Kapitel, also Hauptschule Dich freigegeben hat. Nehmen wir z.B. den BPR Förderschule, der kann sich nicht einfach an die Dienststelle der Hauptschule wenden, wegen fehlender Zuständigkeit. Erst nach einer Freigabe durch Deine Dienststelle wird die Dienstelle der Förderschule für die Aufnahme zuständig und damit auch der PR Förderschule beteiligt, vorher nicht.


    Btw, was spricht gegen eine wohnortnahe Versetzung im Hauptschulkapitel? Das dürfte in der gegenwärtigen Situation wahrscheinlich einfacher sein.

    Die Freigabe müsste ich doch nach über zwei Jahren Elternzeit so oder so haben, oder?


    Mir geht es tatsächlich um die Wohnortnähe. Allerdings würde ich gerne an der Grund- oder Förderschule arbeiten. Im Rahmen einer Versetzung müsste ich doch sicherlich auch das Kapitel wechseln, oder? Ansonsten müsste sich ja eine Hauptschule finden, die mich abordnet.


    Die Sprechstunde ist am Donnerstag, danach kann ich eventuell was berichten.

    Das glaube ich zwar nicht, PR ist die Vertretung der Lehrkräfte, da wird dir niemand das Leben schwer machen. Ich würde mich aber an den Sonderschul-PR wenden, wenn ich den gewählt habe.

    Hier sind so wenig Sonderpädagogen, dass man die wenigen Kolleginnen und Kollegen die man hat vielleicht nicht so einfach abgeben will? Im Grunde würden sie ja im Sinne ihrer Kolleginnen und Kollegen handeln.


    Ich werde einfach mal den PR für Förderschule anrufen, die sollten in der Konstellation die neutralste Ansprechperson sein.

    Kurz zu mir und meiner Lage:


    ich bin Sonderpädagogin in NRW, wurde direkt im Hauptschulkapitel eingestellt. Insofern ist für aktuelle Personalangelegenheit dieser PR für mich zuständig.
    Nun möchte ich mich nach meiner Elternzeit von dann etwa 2,5 Jahren wohnortnah versetzen lassen. Gerne würde ich auch an eine Grundschule wechseln.


    Theoretisch könnten ja jetzt 3 PRs meine Ansprechpartner sein: Hauptschule, Förderschule (weil Sonderpädagogin) und Grundschule (weil ich da gerne hin würde).
    Vom PR Hauptschule erwarte ich ehrlich gesagt keine Unterstützung und befürchte eher das Gegenteil, weil man mich eventuell im System halten will.


    Dürfen die anderen PR sich für mich einsetzen, oder verschwende ich da nur unser aller Zeit?


    Abschließend: wie hole ich den/die PR ins Boot? Schicke ich die Begründung meines Antrages "zum Draufgucken" hin? Melde ich mich nach der Antragstellung?

    Für die Förderschüler LES gibt es in NRW eine generelle Zuweisung von Stunden an die Schulen. Nur die FSP geistige Entwicklung, Hören und Körperlich motorische Entwicklung gibt es noch zusätzliche Stunden.


    Ich war im GU alleine für ca. 30 Förderschüler von Klasse 5 bis 10 zuständig. Weil die SL Inklusion anders begreift als ich, waren die auch alle schön über die Klassen verteilt und durften unter keinen Umständen aus dem Klassenverband herausgeholt werden.


    Von meinen 28 Stunden waren nach etwas Kampf noch 4 für eigenen Unterricht eingeplant (vorher 6). Die restlichen Stunden habe ich in Absprache mit den Klassenleitungen auf die gesamte Schule verteilt. Mein Schwerpunkt lag dabei auf den Hauptfächern, meine SL hätte mich lieber in den Nebenfächern gesehen (fragt nicht!).


    Förderpläne habe ich geschrieben, die Textzeugnisse waren auch meine Aufgabe, wobei ich mir von den Kolleginnen und Kollegen Texte habe schicken lassen, die ich dann sprachlich in den Formulierungen angepasst habe. Telefonate und Termine mit Eltern und Ämtern, Ärzten und Einrichtungen übernehme ich natürlich auch für die Förderkinder. Es gab da nur wenige SuS in den höheren Klassen, bei denen die Klassenleitung schon so einen guten Draht zu den Eltern hatte, dass wir es dabei belassen haben. Trotzdem war ich auch da involviert. Bei so manchem Kollegen hatte ich aber auch den Eindruck, dass sie froh waren, die Verantwortung für die SuS irgendwie abzuschieben. (Was natürlich nicht geht, sie waren ja immer noch Klassenleitung).


    Also: alles eine Sache der Konzepte und Absprachen.

    Die Frage ist eigentlich, wo du nach dem Ref landen willst. Wenn du explizit an eine Förderschule geistige Entwicklung kommen willst, dann wirst du vermutlich nicht umher kommen, den FSP GG nachzustudieren. Die Schulen sind beliebt, ohne entsprechende Ausbildung sehe ich da keine Chance. Während meines Studiums konnte man noch 3 FSP studieren, wenn man wollte, ich war aber auch in Köln.



    Selbst wenn du das nachstudierst, ist die Frage ob du ESE wieder los wirst....zumindest, wenn du in der Inklusion oder an einer Förderschule mit ESE landest.


    Als Regelschullehrern wird man seine Fächer z.B. nicht wieder los und kann dort jederzeit eingesetzt werden.

    Das ist in der Sonderpädagogik ein wenig anders. Insbesondere dann, wenn man in der Inklusion tätig ist. Theoretisch dürfen wir an allen Schulformen arbeiten, also auch ohne einen FSP studiert zu haben, an der entsprechenden Förderschule. Ob das im Fall von GG , Hören und Sprache allerdings oft der Fall ist, kann ich nicht beurteilen, mein Bauchgefühl sagt aber nein. Bei Lernen und ESE hingegen scheint man als Bewerber im Zweifel nur die Bereitschaft mitbringen zu müssen, sich mit den ESE-Kindern auseinander zu setzen.


    Für die Inklusion gilt: du hast zwei FSP studiert, hast aber in der Praxis alle Kinder vor dir sitzen und zu fördern. Zahlenmäßig haben die meisten SuS LE und ESE evtl. noch Sprache. Daher bist du mit deiner Wahl zumindest für die Praxis gut aufgestellt.


    Übrigens: mit Englisch wärst du an meinen bisherigen Schulen sehr gerne gesehen gewesen ;)


    Viel Erfolg!

    Na, wenn man sich beim Amtsarzt durchlügt, dann wird man das bei der PKV wohl auch machen.

    Ich sehe nichts verwerfliches daran, dass ich als Beamtin nur die Hälfte des PKV-Beitrages zahle. Die erstatten mir nämlich auch nur 50 %. Theoretisch erhalte ich die anderen 50% von der Beihilfe. Dort sitzen aber so derart medizinisch geschulte Menschen, dass in meiner letzten Abrechnung etwa 150€ nicht anerkannt wurden, da in deren Augen medizinisch nicht notwendig. Gut, mache ich die Hautkrebsvorsorge eben auf eigene Kappe mit diesem Verfahren. Aber eigentlich sollte ich darauf warten, dass ich irgendwann dann doch mal einen Tumor habe und mir die Therapie dessen dann zahlen lassen.


    An meiner Ausbildungsschule wurde der Lehrersport nach 4 Terminen von der SL wieder verboten, zumindest auf dem Schulgelände. Ein Kollege hatte sich so schwer verletzt, dass er ein halbes Jahr ausfiel. Bei einem Kollegium von 8 Personen schmerzt das dann doch sehr ;)

    Zur Sonderpädagogik, die mitnichten das selbe wie Sozialpädagogik ist:


    hat diese Berufsschule einen spezifischen Zweig der "Handicaps"? Ansonsten kann es dir passieren, dass du nicht nur nen Rollifahrer oder jemanden mit Sehschwäche, Hörschädigung da sitzen hast. Eventuell hast du SuS mit schweren emotionalen und sozialen Störungen und/oder mit unterschiedlich ausgeprägten Lernbehinderungen dort sitzen.
    Wird inklusive unterrichtet, oder sollst du in Spezialklassen (wie auch immer die in BW genannt werden) eingesetzt werden?


    Mach dich im Vorfeld auch ganz besonders in diese Richtung schlau! Nicht, dass du da mit falschen Vorstellungen ran gehst und nach wenigen Wochen feststellst, dass das überhaupt nicht deins ist.

    Glücklicherweise sind Verträge in beide Richtungen bindend. Man kann dich ja nicht bis zum 28.8. beschäftigen, dich aber dafür nicht bezahlen. Wären die Sommerferien ausgenommen, so wäre das Vertragende vorverlegt worden.
    In diesem Fall erhälst du bis zum 23.08.18 dein Gehalt aus dem Vertretungsvertrag und ab dem 24.08. deine Besoldung aus der Planstelle. Die erste Zahlung für die Planstelle kann aber ein wenig auf sich warten lassen.

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