Zuständig ist der Personalrat der Hauptschule, da Du in diesem Kapitel beschäftigt bist. Die PR der aufnehmenden Schule werden erst dann aktiv werden können, wenn Dein Kapitel, also Hauptschule Dich freigegeben hat. Nehmen wir z.B. den BPR Förderschule, der kann sich nicht einfach an die Dienststelle der Hauptschule wenden, wegen fehlender Zuständigkeit. Erst nach einer Freigabe durch Deine Dienststelle wird die Dienstelle der Förderschule für die Aufnahme zuständig und damit auch der PR Förderschule beteiligt, vorher nicht.
Btw, was spricht gegen eine wohnortnahe Versetzung im Hauptschulkapitel? Das dürfte in der gegenwärtigen Situation wahrscheinlich einfacher sein.
Die Freigabe müsste ich doch nach über zwei Jahren Elternzeit so oder so haben, oder?
Mir geht es tatsächlich um die Wohnortnähe. Allerdings würde ich gerne an der Grund- oder Förderschule arbeiten. Im Rahmen einer Versetzung müsste ich doch sicherlich auch das Kapitel wechseln, oder? Ansonsten müsste sich ja eine Hauptschule finden, die mich abordnet.
Die Sprechstunde ist am Donnerstag, danach kann ich eventuell was berichten.