Beiträge von dzeneriffa

    Zuständig ist der Personalrat der Hauptschule, da Du in diesem Kapitel beschäftigt bist. Die PR der aufnehmenden Schule werden erst dann aktiv werden können, wenn Dein Kapitel, also Hauptschule Dich freigegeben hat. Nehmen wir z.B. den BPR Förderschule, der kann sich nicht einfach an die Dienststelle der Hauptschule wenden, wegen fehlender Zuständigkeit. Erst nach einer Freigabe durch Deine Dienststelle wird die Dienstelle der Förderschule für die Aufnahme zuständig und damit auch der PR Förderschule beteiligt, vorher nicht.

    Btw, was spricht gegen eine wohnortnahe Versetzung im Hauptschulkapitel? Das dürfte in der gegenwärtigen Situation wahrscheinlich einfacher sein.

    Die Freigabe müsste ich doch nach über zwei Jahren Elternzeit so oder so haben, oder?

    Mir geht es tatsächlich um die Wohnortnähe. Allerdings würde ich gerne an der Grund- oder Förderschule arbeiten. Im Rahmen einer Versetzung müsste ich doch sicherlich auch das Kapitel wechseln, oder? Ansonsten müsste sich ja eine Hauptschule finden, die mich abordnet.

    Die Sprechstunde ist am Donnerstag, danach kann ich eventuell was berichten.

    Das glaube ich zwar nicht, PR ist die Vertretung der Lehrkräfte, da wird dir niemand das Leben schwer machen. Ich würde mich aber an den Sonderschul-PR wenden, wenn ich den gewählt habe.

    Hier sind so wenig Sonderpädagogen, dass man die wenigen Kolleginnen und Kollegen die man hat vielleicht nicht so einfach abgeben will? Im Grunde würden sie ja im Sinne ihrer Kolleginnen und Kollegen handeln.

    Ich werde einfach mal den PR für Förderschule anrufen, die sollten in der Konstellation die neutralste Ansprechperson sein.

    Kurz zu mir und meiner Lage:

    ich bin Sonderpädagogin in NRW, wurde direkt im Hauptschulkapitel eingestellt. Insofern ist für aktuelle Personalangelegenheit dieser PR für mich zuständig.
    Nun möchte ich mich nach meiner Elternzeit von dann etwa 2,5 Jahren wohnortnah versetzen lassen. Gerne würde ich auch an eine Grundschule wechseln.

    Theoretisch könnten ja jetzt 3 PRs meine Ansprechpartner sein: Hauptschule, Förderschule (weil Sonderpädagogin) und Grundschule (weil ich da gerne hin würde).
    Vom PR Hauptschule erwarte ich ehrlich gesagt keine Unterstützung und befürchte eher das Gegenteil, weil man mich eventuell im System halten will.

    Dürfen die anderen PR sich für mich einsetzen, oder verschwende ich da nur unser aller Zeit?

    Abschließend: wie hole ich den/die PR ins Boot? Schicke ich die Begründung meines Antrages "zum Draufgucken" hin? Melde ich mich nach der Antragstellung?

    Für die Förderschüler LES gibt es in NRW eine generelle Zuweisung von Stunden an die Schulen. Nur die FSP geistige Entwicklung, Hören und Körperlich motorische Entwicklung gibt es noch zusätzliche Stunden.

    Ich war im GU alleine für ca. 30 Förderschüler von Klasse 5 bis 10 zuständig. Weil die SL Inklusion anders begreift als ich, waren die auch alle schön über die Klassen verteilt und durften unter keinen Umständen aus dem Klassenverband herausgeholt werden.

    Von meinen 28 Stunden waren nach etwas Kampf noch 4 für eigenen Unterricht eingeplant (vorher 6). Die restlichen Stunden habe ich in Absprache mit den Klassenleitungen auf die gesamte Schule verteilt. Mein Schwerpunkt lag dabei auf den Hauptfächern, meine SL hätte mich lieber in den Nebenfächern gesehen (fragt nicht!).

    Förderpläne habe ich geschrieben, die Textzeugnisse waren auch meine Aufgabe, wobei ich mir von den Kolleginnen und Kollegen Texte habe schicken lassen, die ich dann sprachlich in den Formulierungen angepasst habe. Telefonate und Termine mit Eltern und Ämtern, Ärzten und Einrichtungen übernehme ich natürlich auch für die Förderkinder. Es gab da nur wenige SuS in den höheren Klassen, bei denen die Klassenleitung schon so einen guten Draht zu den Eltern hatte, dass wir es dabei belassen haben. Trotzdem war ich auch da involviert. Bei so manchem Kollegen hatte ich aber auch den Eindruck, dass sie froh waren, die Verantwortung für die SuS irgendwie abzuschieben. (Was natürlich nicht geht, sie waren ja immer noch Klassenleitung).

    Also: alles eine Sache der Konzepte und Absprachen.

    Die Frage ist eigentlich, wo du nach dem Ref landen willst. Wenn du explizit an eine Förderschule geistige Entwicklung kommen willst, dann wirst du vermutlich nicht umher kommen, den FSP GG nachzustudieren. Die Schulen sind beliebt, ohne entsprechende Ausbildung sehe ich da keine Chance. Während meines Studiums konnte man noch 3 FSP studieren, wenn man wollte, ich war aber auch in Köln.


    Selbst wenn du das nachstudierst, ist die Frage ob du ESE wieder los wirst....zumindest, wenn du in der Inklusion oder an einer Förderschule mit ESE landest.

    Als Regelschullehrern wird man seine Fächer z.B. nicht wieder los und kann dort jederzeit eingesetzt werden.

    Das ist in der Sonderpädagogik ein wenig anders. Insbesondere dann, wenn man in der Inklusion tätig ist. Theoretisch dürfen wir an allen Schulformen arbeiten, also auch ohne einen FSP studiert zu haben, an der entsprechenden Förderschule. Ob das im Fall von GG , Hören und Sprache allerdings oft der Fall ist, kann ich nicht beurteilen, mein Bauchgefühl sagt aber nein. Bei Lernen und ESE hingegen scheint man als Bewerber im Zweifel nur die Bereitschaft mitbringen zu müssen, sich mit den ESE-Kindern auseinander zu setzen.

    Für die Inklusion gilt: du hast zwei FSP studiert, hast aber in der Praxis alle Kinder vor dir sitzen und zu fördern. Zahlenmäßig haben die meisten SuS LE und ESE evtl. noch Sprache. Daher bist du mit deiner Wahl zumindest für die Praxis gut aufgestellt.

    Übrigens: mit Englisch wärst du an meinen bisherigen Schulen sehr gerne gesehen gewesen ;)

    Viel Erfolg!

    Na, wenn man sich beim Amtsarzt durchlügt, dann wird man das bei der PKV wohl auch machen.

    Ich sehe nichts verwerfliches daran, dass ich als Beamtin nur die Hälfte des PKV-Beitrages zahle. Die erstatten mir nämlich auch nur 50 %. Theoretisch erhalte ich die anderen 50% von der Beihilfe. Dort sitzen aber so derart medizinisch geschulte Menschen, dass in meiner letzten Abrechnung etwa 150€ nicht anerkannt wurden, da in deren Augen medizinisch nicht notwendig. Gut, mache ich die Hautkrebsvorsorge eben auf eigene Kappe mit diesem Verfahren. Aber eigentlich sollte ich darauf warten, dass ich irgendwann dann doch mal einen Tumor habe und mir die Therapie dessen dann zahlen lassen.

    An meiner Ausbildungsschule wurde der Lehrersport nach 4 Terminen von der SL wieder verboten, zumindest auf dem Schulgelände. Ein Kollege hatte sich so schwer verletzt, dass er ein halbes Jahr ausfiel. Bei einem Kollegium von 8 Personen schmerzt das dann doch sehr ;)

    Zur Sonderpädagogik, die mitnichten das selbe wie Sozialpädagogik ist:

    hat diese Berufsschule einen spezifischen Zweig der "Handicaps"? Ansonsten kann es dir passieren, dass du nicht nur nen Rollifahrer oder jemanden mit Sehschwäche, Hörschädigung da sitzen hast. Eventuell hast du SuS mit schweren emotionalen und sozialen Störungen und/oder mit unterschiedlich ausgeprägten Lernbehinderungen dort sitzen.
    Wird inklusive unterrichtet, oder sollst du in Spezialklassen (wie auch immer die in BW genannt werden) eingesetzt werden?

    Mach dich im Vorfeld auch ganz besonders in diese Richtung schlau! Nicht, dass du da mit falschen Vorstellungen ran gehst und nach wenigen Wochen feststellst, dass das überhaupt nicht deins ist.

    Glücklicherweise sind Verträge in beide Richtungen bindend. Man kann dich ja nicht bis zum 28.8. beschäftigen, dich aber dafür nicht bezahlen. Wären die Sommerferien ausgenommen, so wäre das Vertragende vorverlegt worden.
    In diesem Fall erhälst du bis zum 23.08.18 dein Gehalt aus dem Vertretungsvertrag und ab dem 24.08. deine Besoldung aus der Planstelle. Die erste Zahlung für die Planstelle kann aber ein wenig auf sich warten lassen.


    Nun ist die Familie trotz Schulpflicht eine Woche im Urlaub. Ich werde den Termin wahrscheinlich nicht wahrnehmen, da bisher immer noch keine Gründe für das Gespräch übermittelt wurden.

    Dreh den Spieß doch um! Der Vater kann nicht, weil er in der Schulzeit mit dem Kind in den Urlaub fährt? Wo sind wir denn hier?! In diesem Fall hätte ICH ganz sicherlich Gesprächsbedarf. Wenn du die Konfrontation willst, dann schicke doch jetzt per Post eine Einladung raus, Betreff Schulpflichtverletzung und deren Auswirkungen auf die schulische Laufbahn des Sprösslings. Dabei gibst du natürlich den Termin vor, der dir passt. Kopie in die Akte, damit du im Zweifel deine Beratungsbereitschaft nachweisen kannst. Lass dich nicht vorführen, ich drück dir die Daumen, dass es nicht zu sehr an die Nerven geht.

    In NRW sind nur Unterrichtsstunden als Mehrarbeit abrechenbar. Wenn du einen ordentlichen Lehrerrat oder aber vielleicht sogar eine anständige Schulleitung hast, dann kannst du die Stunden mit anderen außerunterrichtlichen Tätigkeiten verrechnen. Weise deine Schulleitung auf den Teilzeiterlass hin und lass dir die Verrechnung schriftlich geben.
    Wenn deine SL sich quer stellt, lass dir schriftlich geben, dass keine Verrechnung mit anderen Aktivitäten vorgesehen ist. An wen du dich dann damit wenden magst, kannst du dann immer noch entscheiden.

    Viel Erfolg!

    Der Junge wurde mit einem IQ von 59 auf eine Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung geschickt. Soweit, so richtig. Bei allem unter 70 muss zwischen Lernbehinderung und geistiger Behinderung abgewogen werden. Dass ein Förderbedarf aus einem anderen Bundesland nicht überprüft wird, ist auch korrekt, zumindest Gang und Gäbe.


    Es ist nicht üblich, einen Förderbedarf ständig zu überprüfen, vor allem bei denen nicht, wo es erwartbar ist, dass er bestehen bleibt.

    In NRW ist im Schulgesetz vorgesehen, dass der Förderbedarf ein Mal pro Schuljahr überprüft werden muss. Es ist aber nirgends festgeschrieben, wie diese Überprüfung auszusehen hat. Das läuft also meist nach dem Schema: "Immer noch schlechte Noten? Kann in Klasse 8 im Zahlenraum bis 100 noch immer unsicher rechnen? Rechtschreibung ist ein Fremdwort? Der Förderbedarf bleibt bestehen und das wird dann auch in 99% der Fälle richtig sein. In diesem Fall war es das wohl nicht und daher glaube ich, dass der junge Mann gute Chancen hat, mit der Klage Erfolg zu haben. Keine mir bekannte Schule handelt im Rahmen der Überprüfung gerichtsfest. Das wäre auch übertrieben.


    Auf der anderen Seite kann man auf den Förderschulen in NRW auch alle S1-Abschlüsse machen, oder irre ich mich da?

    Es ist etwas komplizierter. Es hängt am individuell festgestellten Förderbedarf. Alle zielgleich unterrichteten SuS können grundsätzlich alle regulären Abschlüsse erwerben. Sobald aber die Förderschwerpunkte Lernen oder geistige Entwicklung mit ins Spiel kommen, und sei es als ein weiterer Schwerpunkt, werden andere Abschlüsse angestrebt. Diese sind nicht einmal von der KMK als Abschlüsse anerkannt. Deshalb gehen (zumindest in NRW) die Förderabschlüsse mit in die Statistik der Schüler ohne Abschluss.
    An einer Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung wird also kein Angebot bestehen, mit dem ein Regelabschluss erreicht werden kann. An Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen wiederum kann es verschiedene Abschlussklassen geben, die unterschiedliche Abschlüsse anstreben. Für den HS 10 muss aber in NRW der Förderschwerpunkt Lernen aufgehoben sein, weshalb es diesen Abschluss an Förderschulen Lernen formal nicht geben kann. In dem Fall haben es SuS in inklusiven Settings leichter. Man kann allerdings auch mit dem Förderschwerpunkt Lernen den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erwerben, wenn man die Klasse 10 auf dem Niveau der Klasse 9 erfolgreich durchlaufen und mindestens 2 Schuljahre Englischunterricht gehabt hat.
    An allen anderen Förderschulen können die Abschlüsse der Sek1 erworben werden.

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