Beiträge von lassel

    Danke, dass du mir die Welt der Elternzeit erklärst! :)


    Da ich die Teilzeitbeschäftigung ja min. 7 Wochen vorher anmelden muss, verstehe ich nicht, warum ich die Teilzeit in EZ (also die 4 Partnerschaftsmonate) 7 Wochen vor der Geburt anmelden muss? Dachte, das gilt nur für EZ, wenn man gar nicht arbeitet. Oder verstehe ich den Begriff Elternzeit falsch?
    Ist damit nur die Zeit gemeint, die direkt nach der Geburt beginnt und normalerweise 24 Monate später endet? Oder ist damit gemeint, dass man angeben muss, wann man (bedingt durch die Elternschaft) weniger oder gar nicht mehr arbeitet?
    Am liebsten wäre mir ja, dass ich der Landesschulbehörde nur mitteile, dass ich zwei Monate nach Geburt zu Hause bleibe (Ferienproblematik) und erst später mitteile, dass ich nochmal 4 Monate in TZ arbeiten möchte.

    Warum muss dann die EZ mit Teilzeit überhaupt so früh angemeldet werden? Ich könnte doch auch einfach in LM 8 Teilzeit für 4 Monate anmelden, oder?
    Elterngeld bekomme ich ja von der Stadt und der ist es ja egal, wann ich was bei meinem Arbeitgeber angemeldet habe, nur das Ergebnis für die Partnerschaftsbonusmonate zählt: TZ mit 62,5 - 75 %.

    Okay, das mit dem Antrag für den Vater hatte ich auch so verstanden, nur falsch wiedergegeben. Aber diese Informationen gibt man der SL ja sowieso noch früher. Hier können auch die Väter direkt ab Geburt wegbleiben und müssen sich nicht an den voraussichtlichen Termin halten, wird wohl rückwirkend geändert.


    Der Hinweis zur Elternzeit kann ja formlos sein. D. h. ich nutze das o. g. Formular für die allgemeinen Daten und trage dann die 6 Monate als Elternzeit ein. Zusätzlich kann ich fakultativ noch angeben, dass ich in den LM 11-14 auf 18 Stunden reduzieren möchte. Richtig? ;)


    Ja, zwei Monate sind noch über, aber das passt ja anders nicht vernünftig. Die Ferien sind eine gute Zäsur, um wieder einzusteigen und die Partnerschaftsmonate müssen parallel genommen werden. Einzig meine Frau könnte noch Elterngeldplus-Monate dranhängen. Diese liegen aber dann voll in den Ferien und das ist auch nicht so attraktiv. Und wenn ich es richtig verstanden habe, darf man nicht sagen, dass man gemeinsam noch einen Monat in LM 24 nimmt, richtig?

    Danke. Dann besteht die 7-wöchige Frist nur für den Teilzeitantrag. Es muss aber direkt nach der Geburt die geplante EZ für zwei Jahre angegeben werden. Verstanden! :)


    Das könnte dann ja bei der Landesschulbehörde doch für Missmut sorgen ...
    Hier mal meine Planung:


    voraussichtlicher Entbindungstermin: 16.4.2018


    Lebensmonate 1-10
    Beginn Elternzeit: 16. April 2018
    Ende Elternzeit: 15. Februar 2019


    LM 1-2
    16.4. - 16.6.2018
    Ferienbeginn 28.6.


    LM 11-14
    Beginn Elternzeit: 16. Februar 2019
    Ende Elternzeit: 15. Juni 2019
    Ferien 4. Juli 2019


    LM 15-16
    15.6.2019-15.8.2019

    Um die Genehmigung der EZ geht es ja. D. h. wenn ich die Elternzeit in zwei Teile splitten möchte (LM 1+2 und z. B. 10-14), muss ich das direkt nach der Geburt beantragen? Also gebe ich dann zwei Anträge ab: einmal ohne Teilzeit und einmal mit.


    P. S.: Elterngeld ist hier völlig losgelöst von der EZ und wird direkt bei der Stadt beantragt. Darum mache ich mir auch keine Sorgen.

    Ach, man muss gleich die komplette Elternzeitplanung bekannt geben? Aber elternzeitbedingte Teilzeit ist doch sehr viel länger möglich?


    Jeder Elternteil muss doch seinen eigen Antrag einreichen, daher wissen sie ja nicht, ob die Elternzeit voll genutzt wurde.
    Die Erklärung mit den zwei Monaten ist etwas schwammig.

    Ich danke euch sehr, besonders das Gerichtsurteil gibt mir einige Sicherheit.


    Mir ist aber der Parameter des maximalen Bezuges des Elterngeldes nicht klar. Auch wenn es üblich ist, sind zwei Monate (zum Glück) nicht der maximale Bezugszeitraum. Es ist durchaus denkbar, dass ich drei Monate nehme und meine Frau elf.
    Ich bin nun sehr optimistisch, dass der Antrag so genehmigt werden wird.
    Anmerken möchte ich noch, dass ein Freund die zwei Monate gesplittet genommen hat und das mehr Stress als Hilfe war. Die paar Wochen wurden teilweise gar nicht vertreten, was besonders in der Oberstufe ärgerlich ist. Auch lagen natürlich die geschriebenen Klassenarbeiten nachher auf seinem Platz.


    Zum obigen Fall muss noch angemerkt werden, dass wir planen zum Übergang in die Krippe beide in Teilzeit zu arbeiten und die Partnerschaftsbonusmonate zu nutzen (von finaziellem Ausgleich kann kaum die Rede sein, da unsere Gehälter so hoch sind, dass ich mit A13 nur auf den Mindestsatz von 150 € komme). Diese elternzeitbedingte Teilzeit ist aber sieben Wochen vor geplanntem Beginn anzumelden und somit sollte sich dieser Antrag ja nicht auf die oben beschriebene Problematik auswirken.

    Mir geht es eher um konkrete Erfahrungen bei nicht vorhandenen Gründen für dieses Enddatum. Bin in Niedersachsen Beamter und nein, nach dem Enddatum gibt es noch weitere Monate Elterngeldbezug. Konkret möchte ich als Vater zwei Monate ab Geburt nehmen.


    Oder gibt es eine klare Richtlinie in der Verwaltung, dass jeder Elternzeitantrag abgelehnt wird, der nicht die mehrfach genannten Voraussetzungen erfüllt?

    Klar, das stimmt. Habe mir da als Vater nur mehr erhofft. Egal, die Partnerschaftsmonate werden wir wohl trotzdem machen: Meine Frau arbeitet dann 16 und ich 18 Stunden. Sie bekommt dann ca. 340 € als Elterngeld plus und ich halt nur 150 €.

    Klar, die Schule wird so früh informiert, wie ich über den Stundenplan (eine Woche nach den Sommerferien). :)


    Habe nun geschaut, aber leider ist das für Besserverdiener furchtbar unattraktiv mit der Teilzeit. Da kommt man meist nur auf den Mindestbetrag von 300 € bzw. 150 € pro Monat. Na gut, dann werden es halt mehrere Monate, in denen gar nicht gearbeitet wird und somit volles Elterngeld bezahlt wird. Elterngeld plus ist halt gedacht, um die Verdienstdifferenz von Niedrigverdienern auszugleichen. Ist ja auch richtig, aber würde halt gerne in Teilzeit arbeiten.


    Bei den Stunden bin ich noch unsicher. Muss man volle Stunden eintrage oder kann man auch genau 62,5 % ausrechnen?

    Danke!


    1) Dann kann ich den Antrag für die Teilzeit also auch erst nach der Geburt ausfüllen?


    2) Es handelt sich ja um diesen Antrag: http://www.extra.formularservi…NDANTID=5&FORMUID=030_039


    Nun bin ich etwas verwirrt. Eigentlich müsste man ja nur Nr. 3 ausfüllen, aber unter Nr. 1 gibt es ein Feld für den freien Wunschtag. Müsste bei Teilzeit bedingt durch Elternzeit dann beides ausgefüllt werden?


    3) Bei der Berechnung der Stunden habe ich nun den klassischen Dreisatz angewandt, bekomme aber immer krumme Zahlen raus. Wie berechne ich denn dann das Gehalt.


    Man darf in der Teilzeit maximal 25 - 30 Stunden arbeiten. Das sind 62,5 - 75 %.
    Ausgehend von einem Stundendeputat von 24,5 Stunden sind das dann 15,3 - 18,3 Stunden. D. h. ich darf nicht mehr als 18 Stunden arbeiten, richtig? Wenn ich nun im Antrag 18 Stunden angebe, dann bekomme ich 73,46 % des Gehalts?

    Moin,


    für unser zweites Kind möchte ich gerne u. a. das Elterngeld Plus nutzen. Dann muss ich in min. 4 Monate in Teilzeit gehen (zwischen 62,5 und 75 %) und bekomme von der Differenz einen Teil vom Staat. Nun ist meine Frage: Gebe ich die Daten der Teilzeit taggenau an? Also z. B. Geburtstag des Kindes ist 16.4.2018 und ich melde dann Teilzeit an für den 16.2.2019 bis 16.6.2019?
    Oder muss ich das mit den Halbjahren in Einklang bringen?

    Danke. Das sind ja maximal 4 Wochen, oder?

    Danke für eure Hinweise und Tipps!


    Ja, ich habe die Schüler mehrfach auf den obligatorischen Atlas hingewiesen und die Neuntklässler haben dann kurz vor der Arbeit in Nachbarklassen nachgefragt, ob sie einen ausleihen könnten. Es hat also alles geklappt. Während der Klausur Materialien tauschen, möchte ich unbedingt vermeiden. Die Frage ist halt, ob es rechtlich in Ordnung ist, wenn es weniger Punkte gibt, da er Atlas nicht da ist. Der Vergleich zu Mathe und dem fehlenden Taschenrechner gefällt mir da ganz gut.
    Des Weiteren möchte ich anmerken, dass ich mich um fehlende Hefte nicht kümmere. Die Schüler sollen einfach auf liniertem Papier schreiben (manche verpflichte ich nur jede zweite Zeile zu beschriften) und diese dann ordentlich am Ende der Klausur abzugeben. Die Blätter sind dann in der richtigen Reihenfolge, ich korrigiere sie und hefte sie mitsamt Erwartungshorizont zusammen. Nur die Fünfer lasse ich unterschreiben, alle Arbeiten pauschal unterschreiben zu lassen, ist ja verboten. Im Hausaufgabenheft lasse ich eintragen, dass zur nächsten Stunde die Arbeit wieder mitgebracht werden muss. Wer das nicht schafft, der muss einen Zweizeiler aufsetzen, den er unterschreibt. Diesem Zweizeiler lege ich dann zu den Unterlagen ins Archiv. Zu den Elternsprechtagen bekommen die Klassenlehrer von mir eine kurze Email mit den aktuellen Noten, damit ist der Informationspflicht sicherlich genüge getan.

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