Dem Gesetzgeber ist halt bewusst, dass nicht alle Personen genau zum Stichtag ihres 18. Geburtstags von "unreif" zu "reif" umschalten und hat daher einen Übergangsbereich von 18-21 geschaffen, in dem den Gerichten die vorherige Prüfung des Reifezustands des Angeklagten auferlegt wird. Für mich ist das durchaus nachvollziehbar.
Das ist ein Punkt, der mir noch nie eingeleuchtet hat.
Immerhin müssten nach dieser Logik auch alle 18- bis 21-Jährigen vor jedem Urnengang, vor dem Absolvieren des Führerscheins, vor dem Unterschreiben eines Arbeitsvertrags etc. auf ihre Reife überprüft werden.