Beiträge von Kokosnuss

    Meines Wissens ist es leider tatsächlich so, dass eine Chefarztrechnung ausgestellt werden darf, auch wenn man den Chefarzt nie gesehen hat, sofern selbiger regelmäßige Besprechungen mit dem ihm unterstellten Oberarzt abgehalten hat. In Deinem Fall ist es ja aber so, dass Du vorab kundgetan hast, dass Du komplett auf die Chefarzthandlung verzichtest. Somit ist für mich klar, dass dem Krankenhaus ein Fehler unterlaufen ist, auf den Du dringend schriftlich hinweisen solltest, mit der Bitte um Ausstellung der korrigierten Rechnung. Vorher überweist Du natürlich nichts!


    PS: Ich muss auch ständig mit Ärzten (bzw. deren Sekretärinnen), mit meiner Versicherung und der Beihilfestelle telefonieren und mailen, weil irgendwas nicht stimmt. Echt nervig, dass man denen ständig auf die Finger gucken und oft dem Geld hinterherrennen muss...

    Warum ist es merkwürdig in einem Lehrerforum eine Frage zum Lehreralltag und dem Umgang mit Schülern zu stellen?

    Auf die Frage "Hilfe! Die Hälfte meiner Klasse nimmt Drogen - was soll ich tun?" würdest Du bestimmt hilfreiche Antworten von anderen betroffenen Lehrern bekommen. Du gibst aber schon "Dein" Ziel vor und fragst, wie Du dahin kommen könntest. Vielleicht sollte man lieber ein anderes Ziel anstreben?


    Noch dazu weißt Du nicht mal, ob die Schüler tatsächlich Drogen nehmen (wenn ich Dich richtig verstanden habe)... Du siehst es ihnen nur an der Nasenspitze an. Während Du selbst aber von Dir behauptest, dass man Dir nicht ansehe, dass Du mal Drogen genommen hast.

    Sehr weitsichtig. Du bist also dafür, dass die SuS, welche Drogen nehmen einfach allein gelassen werden sollen?! Evtl hast Du noch nicht viele Drogenkonsumenten an der Grundschule?!

    Nein, aber ich finde es äußerst merkwürdig hier zu fragen, wie Du den Schülern, die eh schon Drogen nehmen (und allen anderen eigentlich auch?), den "richtigen" Umgang mit selbigen erklären willst. Du könntest aber mal bei der Polizei um Tipps bitten. Die sind vielleicht kooperativer und besser informiert als Grundschultanten ;-).

    Wenn dein Mann oder Freund oder Vater nicht gerade Anwalt ist, wirst du auf den Kosten sitzen bleiben.

    Ich würde den Schulleiter fragen, wo Du in solchen Fällen nachträglich das Geld herbekommst und was Du in Zukunft machen sollst, wenn nichtzahlende Schüler am Ausflugstag morgens einfach auftauchen und es keine andere Betreuungsmöglichkeit gibt. Kann er Dir keine Möglichkeit anbieten, die so aussieht, dass für Dich keine Kosten entstehen, wäre das der letzte kostenpflichtige Ausflug, den ich gemacht hätte.

    Auch wenn Du die Rechnungen online einreichst, musst Du bestimmt einen Beihilfeantrag ausfüllen. Dieser besteht aus zwei Seiten. Auf Seite 2 kreuzt Du (allerdings erst nach der Geburt) "Ich beantrage den Pauschbetrag zur Säuglings- und Kleinkinderausstattung" an. Dort musst Du dann auch das Geburtsdatum Deines Kindes angeben.

    Warum sollte ein Notenschlüssel überhaupt linear sein? Stichpunkte: Ordinalskala, nicht quantifizierbare Abstände.


    Wenn der Notenschlüssel linear (und ohne Sockel) ist, dann sind die Abstände sehr wohl quantifizierbar. Erkennbar wird dies, wenn man die Punkte-Noten-Zuordnung in einem Koordinatensystem veranschaulicht. Die Gerade, die beim Verbinden der Punkte entsteht, hat überall die gleiche Steigung.
    (--> Ist typisch für Geraden ;-)).

    Das mag ja sein, verdeutlicht aber dennoch, dass es unsinnig ist mit den Werten einer Ordinalskala rechnen zu wollen.

    Bei linearer Notenverteilung von 30 bis 100 Punkten kann man durch die Vergabe von Zehntelnoten wie folgt sinnvoll rechnen:


    A: 100 Punkte --> Note 1; 65 Punkte --> Note 3,5) ==> Durchschnittsnote 2,25 (gut)


    B: 81 Punkte --> Note 2,4; 82 Punkte --> Note 2,3 ==> Durchschnittsnote: 2,35 (gut)

    Bei einer Ordinalskala geht es darum, die in ihr enthaltenen Werte in eine Rangfolge zu bringen. Am Beispiel der Notenskala: Sehr gut ist besser als gut, gut besser als befriedigend usw. Es ist jedoch so, dass die Abstände zwischen den Werten der Skala nicht quantifizierbar sind. Deshalb ist es auch nicht möglich, mit diesen Werten zu rechnen. Bei der Notenskala ist es also nun so, dass die Notenstufen "sehr gut" ... "ungenügend" lauten. Wenn du nur diese Wörter betrachtest, würdest du ja intuitiv vermutlich nicht auf die Idee kommen, befriedigend + mangelhaft = ausreichend zu rechnen. In Deutschland ist es jetzt so, dass die Notenstufen neben ihrer eigentlichen Bedeutung auch als Zahlen kodiert sind, was den Eindruck erweckt, man könnte mit ihnen rechnen. Das kann mitunter ungerechte Folgen für Schüler haben. Als Beispiel sei hier einmal der Notenschlüssel der IHK angeführt:

    • 100 - 92 Punkte: sehr gut
    • <92 - 81 Punkte: gut
    • <81 - 67 Punkte: befriedigend
    • <67 - 50 Punkte: ausreichend
    • <50 - 30 Punkte: mangelhaft
    • <30 Punkte: ungenügend.

    Wenn du jetzt zwei Schüler A und B hast, welche beide 2 Klassenarbeiten mit folgenden Noten geschrieben haben:

    • A: sehr gut (100 Punkte); ausreichend (65 Punkte)
    • B: gut (81 Punkte); gut (82 Punkte)

    Dann würde, wenn man das arithmetische Mittel bilden würde,

    • Schüler A: (1 + 4) / 2 = 2,5 die Note befriedigend bekommen
    • Schüler B: (2 + 2) / 2 = 2 die Note gut.

    Betrachtet man jetzt aber die insgesamt erreichten Punkte, dann ist das total unlogisch, weil

    • Schüler A insgesamt 165 Punkte erreicht hat,
    • Schüler B aber nur 163 Punkte

    Das ist doch total ungerecht, oder?

    Die "Ungerechtigkeit" ergibt sich hier aus dem nicht-linearen Notenschlüssel.

    .....habe dieses Jahr aber bspw. zum ersten mal seit Langem einem, der bei 3,9 landet, eine 3 gegeben, weil er sich im Unterricht massiv verbessert hat und die Arbeiten auch nach oben tendieren.

    Nur interessehalber: Was hatte der Schüler denn so für Einzelnoten? Wenn Du so zu Gunsten des Schülers entscheidest, müsste der Unterschied zwischen den ersten Arbeiten und den letzten dann ja schon extrem gewesen sein. Hat sich der Schüler z.B. von einer Fünf auf eine Zwei "hochgearbeitet"? Dann müssten die meisten Noten aber dennoch "schlecht" gewesen sein, wenn er trotzdem / immer noch auf einen Schnitt von 3,9 kommt. Hier mal zwei Beispiele, wie ein Schnitt von 3,9 bei sechs Noten zustande kommen könnte:


    1) 5 ___ 5 ___ 5 ___ 3,5 ___ 3 ___ 2


    2) 5 ___ 4,75 ___ 4,75 ___ 3,5 ___ 3,25 ___ 2,25

    Wenn in beiden Halbjahren gleich viele Arbeiten geschrieben werden und die Schnitte nicht gerundet werden, macht es keinen Unterschied. Falls unterschiedlich viele Arbeiten geschrieben werden, geht man meiner Meinung nach so vor: Summe aller Noten geteilt durch die Anzahl der Noten.


    (Ein "Kollege" von mir sieht das allerdings anders: Ich habe mal im April einen neuen Schüler (von einer anderen Schule) bekommen. Sei ehemaliger Klassenlehrer teilte mir lediglich den Durchschnitt vom ersten Halbjahr mit. Ich fragte mehrmals telefonisch und per E-Mail nach den Einzelnoten, die er partout nicht rausrücken wollte. Vermutlich hatte er zu wenige Arbeiten geschrieben. Irgendwann schrieb er mir dann eine unfreundliche E-Mail, in welcher er mich darüber belehrte, wie die sich die Gesamtnote zusammensetzt, nämlich so: [Durchschnitt der Noten im ersten Halbjahr + Durchschnitt der Noten im zweiten Halbjahr]:2. Das ist meiner Meinung nach falsch und auch unlogisch.)

    - Bin ich verpflichtet Zeugnisse zu schreiben, wenn ich gar nicht nehr angestellt bin?


    - Muss ich mir jetzt Sorgen machen, dass ich ein Vermerk in meiner Akte wegen ihrer Aktion habe?


    - Wie würdet ihr in dem Fall reagieren?

    1) Zeugnisse musst / darfst / sollst Du nicht schreiben, wenn Du nicht mehr angestellt bist.


    2) Nein. Die Kollegin ist rechtlich (und offensichtlich auch sonst so ;-)) wohl nicht ganz auf der Höhe.


    3) Dem Schulleiter sagen, dass Du Dich nächste Woche mit den "Übergabeunterlagen" beschäftigen wirst und Du hierzu ca. fünf Stunden einplanen kannst. Frag ihn dann, wie Du die Prioritäten setzen sollst (Zu jedem Schüler ein paar Stichworte schreiben oder nur zu den "auffälligen"? Bestimmte Teilbereiche ausführlicher beschreiben und dafür andere weglassen? etc.).

    Meiner Meinung nach kann man für das Konzept nur (Teil-)Punkte geben, wenn man das den Schülern (und zwar allen) vorher mitgeteilt hat. Sonst wäre es ungerecht für die Schüler, die sich mit dem Konzept beeilt haben (und evtl. wichtige Dinge weglassen mussten), damit sie die Reinschrift noch fertig bekommen.

    Nun hatte ich ein Gespräch mit der Schulleitung, die mir mitteilte, dass ich absofort bitte auch meine Tische frontal zu stellen hätte, weil sich das die Fachlehrer wohl so wünschen.



    Ich möchte nur wissen, ob mir die Schulleitung die Sitzordnung vorschreiben darf?! (Anweisung)

    Falls das tatsächlich eine Anweisung ist, würde ich den Schulleiter mal fragen, warum die Vorlieben von Lehrern, die nur 1-2 Stunden in Deiner Klasse unterrichten, ihm wichtiger sind als Deine. Weiterhin würde ich ihn fragen, warum er die Kollegen denn nicht zu Dir geschickt hat, als sie ihr Anliegen vorgetragen haben. So hättet ihr das untereinander klären können.


    Öfter mal neugierig-naiv nachfragen kann bei solchen Leuten echt helfen....

    da bin ich auch mal gespannt..wobei ich bei Google schon gefunden hab das wohl das nicht auf das elterngeld anrechnet wird. Ansonsten werde ich klagen. Sind ja als Beamte eh schon der Depp weil wir weiterhin für die Krankenkasse bezahlen müssen (wow..40EUR zuschuss)..und wenn dann noch ein Monat Elterngeld fehlt weil mir illegal vorenthaltenes Geld nachbezahlt wird wäre dies echt armselig. Dann zahl ich definitiv den SB meiner Rechtsschutz und Klage bis zum bitteren Ende

    Hallo LehrerininBW! Wo hast Du die Info denn gefunden? Ich habe auch schon gegoogelt, bin aber leider nicht fündig geworden. Falls die Nachzahlung wie Zuverdienst gerechnet wird, würde dann nicht noch mehr Elterngeld als "nur" ein Monat entfallen? (Es wird doch auf's Jahr gerechnet, oder?)

    Hallo zusammen,


    ich komme aus BW und war drei Jahre lang von der Absenkung der Eingangsbesoldung betroffen (= ca. 10 000 Euro brutto). (Dazu gab es schon mal ein Thema, siehe hier: Absenkung der Eingangsbesoldung war verfassungswidrig :-) )


    In den nächsten Monaten ist wohl mit einer Rückzahlung zu rechnen. Nun würde ich gerne wissen, ob mir dadurch das Elterngeld gekürzt wird. Ich gehe mal schwer davon aus, dass dem nicht so ist, da es sich ja um Geld handelt, das mir eigentlich schon vor dem Elterngeldbezug zugestanden hätte.


    Würde mich über ein paar Antworten freuen. Vielleicht weiß ja auch jemand, wo ich hierzu noch etwas nachlesen könnte.


    Danke!

    Ich sage es ja nur ungerne, aber ich habe oben die ADO zitiert. Prinzipiell kann er, wenn es aus schulorganisatorischer Sicht notwendig ist, innerhalb dieser Zeiten eingesetzt werden. Einen Anspruch auf bestimmte Zeiten hat er nicht. Der Schulleiter muss also in der Konferenz nur auf die ADO hinweisen.

    Sorry, ich hatte nicht alle Beiträge genau durchgelesen. Aber als Schulleiter die Kollegen einfach mit dem Satz "So steht's in der ADO" abzufertigen, wäre ja auch nicht gerade die feine Art. Er könnte bestimmt mal kurz erklären, warum es unmöglich ist, einen ganz bestimmten Abend pro Woche freizuhalten.

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