Beiträge von alias

    Die Ärzte zum Nachhörn':http://www.youtube.com/watch?v=Yi5_fSv7qXk

    Just my 2Cents

    Das stimmt nicht ganz, weil das Konzept in Baden-Württemberg kein Abbild der Gesamtschule anderer Länder darstellt.
    Die Gemeinschaftsschule Baden-Württemberg soll mit Kompetenzlehrplänen und zieldifferentem Unterricht sowie individualisiertem Lernen und starker individueller Förderung neue Wege gehen. Dazu sind neue Tagesabläufe und Raumkonzepte notwendig. Viele Abläufe wie Wochenplanarbeit und Freiarbeit sind ja bereits aus der Grundschule bekannt, die schon immer "Gemeinschaftsschule" war. Manches lässt sich jedoch nicht so reibungslos 1:1 auf die Sek I übertragen. Daher bin ich auf Erfahrungsberichte gespannt.Hier gibt es mittlerweile eine recht umfangreiche Linksammlung zur individuellen Förderung und Gemeinschaftsschule:
    http://autenrieths.de/links/gemeinschaftsschule.htm

    Die dort verlinkten Videos vom Institut Beatenberg machen ja schon neugierig, ob diese Art von selbstgesteuertem Unterricht auch außerhalb einer Privatschule im stinknormalen staatlichen Schulsystem erfolgreich praktiziert werden kann.

    Wenn ich den Artikel
    http://de.wikipedia.org/wiki/Bericht_%…cht_auf_Bildung
    über den Besuch von Munoz richtig verstehe, wurde hier kein neuer Vertrag unterschrieben, sondern lediglich der Bericht mit Unterschrift des Botschafters zur Kenntnis genommen. Die Ergänzung zur UN-Menschenrechtskonvention wurde bereits 1968 unterzeichnet.
    http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_auf_Bildung

    In diesem Fall verstößt Deutschland wohl bereits seit 1968 gegen die Konvention - und erst Munoz ist es 2007 aufgefallen, als er 10 Tage durch Deutschland chauffierte .... :weissnicht:

    Tja, aber du weißt hoffentlich wer das ist, oder?!?

    Man muss nicht jeden kennen - solange Wikipedia den kennt... und sooo genial ist der Mann auch nicht - man beachte seine Aussagen zum Hausunterricht und die Dauer und Intensität seiner Feldforschung in Deutschland.
    Damit nicht jeder nachschlagen muss:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Vernor_Mu%C3%B1oz

    Zitat

    Vernor Muñoz Villalobos (* 21. Dezember 1961 in San José, Costa Rica)ist costaricanischer Rechtsanwalt, Pädagoge und Philosoph. Muñoz war von August 2004 bis Juli 2010 UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung und berichtet dem UN-Menschenrechtsrat in Genf. [1] [2]

    Die Vorgängerin und erste UN-Sonderberichterstatterin für das Recht auf Bildung war von 1998 bis 2004 Katarina Tomasevski, sein Nachfolger ist Kishore Singh.Das maximal sechsjährige Mandat von Muñoz als UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung endete 2010. Da die Tätigkeit als UN-Sonderberichterstatter ehrenamtlich erfolgt, arbeitet Muñoz weiterhin als Professor für Rechtswissenschaft an der Universität von Costa Rica in San José. Er arbeitet außerdem als Ombudsmann für die Rechte der Einwohner von San José. Muñoz ist verheiratet und hat drei Kinder.

    Im Februar 2006 inspizierte er während einer zehntägigen Reise das deutsche Bildungssystem und legte am 21. März 2007 seinen Bericht der UN vor, der verschiedene Formen der Diskriminierung im deutschen Bildungssystem benennt. Kritisiert wurde die frühe Trennung der Schüler im deutschen dreigliedrigen Schulsystem sowie die Diskriminierung von Schülern mit Behinderungen und mit Migrationshintergrund. Muñoz äußerte sich in seinem in Berlin veröffentlichten Bericht vom 21. Februar 2006 besorgt darüber, dass die restriktive deutsche Schulpflicht die Inanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen wie Hausunterricht kriminalisiert. Er kritisierte auch die starken Unterschiede in den Bildungssystemen zwischen den Bundesländern. Der Bericht wurde nach Vorankündigungen 2006, aber vor allem nach dem Erscheinen am 21. März 2007 von Bildungspolitikern kontrovers diskutiert. Er wurde vom dortigen deutschen Botschafter zur Kenntnis genommen und unterschrieben.

    Hättest du bitte einen Link oder eine Quelle?
    Ich arbeite gerade am Thema und eigentlich ergreifen überproportional LehrerInnenkinder den Lehrerberuf ;) Der LehrerInnenberuf ist knapp hinter dem Medizinerberuf der zweite Beruf mit Reproduktion. Ca, 25 % der LehrerInnenkinder werden LehrerInnen (Zahlen aus dem Kopf, ich korrigiere vll später, Größenordnung stimmt)

    Chili

    Auch wenn das zwischenzeitlich wieder Off-topic ist, möchte ich doch auf die Zusammenfassung der Rauin-Studie hinweisen, die Rauin selbst verfasst hat:
    http://www.uni-frankfurt.de/fb/fb04/downlo…erverhalten.pdf

    Da wurde in den Medien mancher Satz isoliert, verdreht und das herausgelesen, was man für das gewöhnliche Lehrerbashing lesen und verwerten wollte.

    Ich schreib' trotzdem :D

    Als ich Musikunterricht erteilen "durfte" habe ich mich in der Mailingliste der Schulmusiker angemeldet und um Hilfe gebeten. Und - da "wirst du geholfen..."- zumindest war das vor ein paar Jahren so, als ich in der Situation war. Probier's aus, klag dein Leid und schau, was passiert:
    http://www.dirk-bechtel.de/liste.htm

    bzw. schau im Schulmusiker-Forum, das ebenfalls von Dirk Bechtel betrieben wird:
    http://www.dirk-bechtel.de/forum/index.php

    oder im Wiki
    http://www.dirk-bechtel.de/wiki/index.php/Hauptseite

    Ebenfalls hilfreich ist die Linkliste zum Musikunterricht und Klassenmusizieren von Autenrieths:
    http://autenrieths.de/links/linkmusi.htm

    Zur Erreichbarkeit in den Ferien:

    Viele Firmen haben zwischenzeitlich Betriebsvereinbarungen getroffen, in denen steht, dass an Wochenenden und im Urlaub keine Mails an die Beschäftigten gesendet werden - bzw. keine Verpflichtung zum Lesen besteht:

    http://www.handelsblatt.com/unternehmen/bu…/6250700-6.html
    http://www.bild.de/digital/handy-…04238.bild.html
    http://www.focus.de/politik/deutsc…aid_765886.html

    Eine derartige Dienstanweisung müsste DRINGEND von den Kultusministerien für die Schulleitung erlassen werden. Am besten sollte Sie an einem Samstag Nachmittag versendet werden, damit die Schulleiter und Schulleiterinnen auch Muße haben, diese zu lesen. :evil:

    Zitat

    Wegen steigender Stressbelastung von Arbeitnehmern forderte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) von Unternehmen klare Regeln zum Umgang mit Smartphones, Handys und Computern. „Das Arbeitsschutzgesetz verlangt mit seinem knallharten Strafenkatalog von jedem Chef, dass er Körper und Geist seiner Mitarbeiter aktiv schützt – werktags genauso wie am Wochenende“, sagte die Ministerin der „Bild“-Zeitung vom Dienstag.

    http://www.focus.de/politik/deutsc…aid_765886.html

    Die Schröder meinte:

    Zitat

    „E-Mails, Home Office und Smartphones sind große Erfindungen. Aber sie verleiten zu einer gefühlten Dauerverfügbarkeit, die irgendwann nicht mehr gesund ist. Viele von uns schalten im wahrsten Sinne des Wortes
    auch am Wochenende nicht mehr ab“, schreibt Schröder in einem Beitrag für die „Tageszeitung“ (taz/Samstag). „Der Sonntag als echter Frei-Tag –das sollten wir uns retromäßig wieder stärker gönnen.“

    http://www.focus.de/digital/comput…aid_768266.html

    Zum Thema Mehrarbeit: Heute kam eine nette Mail von der Schulleitung, dass wir bitte schön bereits in der kommenden Woche/ eine Woche vor Ferienende) bitte in der Schule erscheinen möchten, um aufzuräumen. Ich war letzte Woche und habe das Chaos gesehen: Baudreck ohne Ende massig Kisten von der Zusammelegung zweier Schulen. Nun muss ich auch noch als Putzfrau fungieren, natürlich ist das Systemzeit.


    Welche Konsequenzen hat man als Lehrer eigentlich zu erwarten, falls man sich dieser Anweisung widersetzt und nicht erscheint? Bin ich dazu gezwungen in den Ferien dienstliche Mails abzurufen?
    Manche meiner Kolleginnen haben weder ein E-Mail-Postfach noch einen Computer.

    Und wenn man sich - wie ich - mit dem Rechner auskennt, könnte ja trotzdem mal etwas schiefgehen. Da rutschen dann - seltsamerweise :X: - durch ein unglücklich gewähltes Schlüsselwort im Filter alle Mails der Schulleitung nach "Junk" und man bemerkt dieses Problem erst nach Ende der Ferienzeit ;( :D

    Es ist mir kein Kinderbuch zum Thema bekannt (Hallo Autoren/Verlage: Achtung Marktlücke!)

    Zu "Billy Elliot":
    Ich liebe diesen Film - GANZ großes Kino! Der Film eignet sich gut als Gesprächsanlass zum Thema "Pubertät" und "eigene Wege gehen", durchaus auch zu "geschlechtliche Orientierung" - obwohl das nicht der Hauptstrang der Geschichte ist. Billy selbst hat keine homosexuellen Neigungen, wird jedoch von seinem Freund "angebaggert", weil dieser der Meinung ist, dass jemand der Ballett lernen möchte, unbedingt schwul ist. Billys homosexueller Kumpel wird im Film sympathisch und natürlich dargestellt. Herrlich die Stelle, an der beide das Tütü probieren und die Bergleute dazukommen. :rotfl:

    Habt ihr jemanden mit einem Alkoholproblem an der Schule? In diesem Fall wäre es verständlich und als Schutz für diese Person sogar geboten, keinen Alkohol in der Schule auszuschenken.

    Ach Scooby, das ist keine Willkür mit Nasenfaktor - sondern Pädagogik, die nicht die Erbsenzählerei der Punkte, sondern den Schüler im Blick hat. Gott sei dank (oder Ministerium sei Dank) ist das bei uns in Ba-Wü -wie beschrieben- rechtlich gesichert möglich.

    Und zur Wortwahl: "Tests" nenne ich Klassenarbeiten, Präsentationen, Kurztests, Bewertung praktischer Arbeiten, schriftliche Ausarbeitungen... usw. - die gesamte Spanne der differenzierten Leistungsüberprüfung

    Im Kern geht es um die pädagogische (und rechtliche) Frage, auf welche Art Noten gebildet werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bayern dazu nur den Taschenrechner verwenden und Herz und Verstand bei Seite lassen. Falls doch, tun sie mir leid. Die Vorschrift, die ein rein arithmetisches Verfahren anordnet, hätte ich gerne schriftlich. Vielleicht ist es aber auch nur Bequemlichkeit. Beim Tippen mit dem Rechner muss man sich keinen Kopf über den Schüler machen - und die eigene Beurteilung und Leistung zudem nicht kritisch reflektieren.

    Ich halte es nicht nur für legitim, sondern sogar für geboten, die eigenen Beurteilungen - selbst wenn sie bereits ins Notenbuch betoniert sind - bei der "Schlussabrechnung" nochmals Revue passieren zu lassen. Wenn ich im Vergleich der Tests bemerke, dass eine Prüfung generell schlechter ausgefallen ist als die anderen, fasse ich mich an die eigene Nase und überlege, ob meine Anforderungen darin eventuell überzogen oder missverständlich formuliert waren.
    In diesem Fall wird dieser Test in der Endberechnung weniger stark gewichtet als die übrigen. Das gilt auch im umgekehrten Fall, wenn ein Test besonders gut ausgefallen ist.
    In diese Überlegungen fließt auch ein, ob mein eigenes methodisch-didaktisches Arbeiten erfolgreicher oder weniger erfolgreich war. Wenn ich - und die Schüler - gemeinsam erfolgreich waren, lasse ich die Gewichtung hoch, falls die Anforderungen zu gering waren, reduziere ich die Gewichtung. Dann zählen in der Schlussrechnung manche Tests 4-fach, während ich die anderen nur dreifach oder doppelt werte. Das ist ein rechtlich zulässiges Verfahren, solange ich diese Bewertung für alle Schüler in der gleichen Weise vornehme. Die individuelle "Daumen-rauf/Daumen-runter"-Methode kommt hinzu, falls Schüler zwischen x,37 und x,62 steht - also im Rundungsbereich einer 2-3 bzw. 3-4 oder 4-5. Dann lasse ich nicht den Test, sondern den Schüler vor mir Revue passieren. Auch das ist legitim, da die Punktevergabe in den Tests mit einem Punkt mehr oder weniger schnell diesen Ausschlag ergeben.

    Aber bei uns an der Hauptschule geht es sowieso pädagogischer zu als am Gymnasium. Dort herrschen Zustände wie bei Olympia mit Messungen im Hundertstel-Bereich. Und wenn dann einer "nur" Silber bekommt, fängt er an zu flennen :X:

    Notenbildungsverordnung (NVO) - Verordnung des Kultusministeriums über die Notenbildung
    vom 5. Mai 1983 (GBl. S. 324), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Mai 2009 (GBl. S. 238)

    Zitat

    3. ABSCHNITT:
    Feststellung von Schülerleistungen
    § 7 Allgemeines
    (2) Die Bildung der Note in einem Unterrichtsfach ist eine pädagogisch-fachliche Gesamtwertung der vom Schüler im Beurteilungszeitraum erbrachten Leistungen.

    Da steht (mit Absicht) nicht: "Der auf 2 Nachkommastellen errechnete Mittelwert aus..."

    Zur Notengebung ist folgender Artikel aufschlussreich, der zur Bedeutung der "Pädagogisch-fachlichen Gesamtwertung" einen eigenen Abschnitt enthält
    http://www.berufliche-schulen-kehl.de/uploads/media/…otenbildung.doc

    .... Als Klassleiter fielen mir Unstimmigkeiten bei der Anzahl der mündlichen Noten in einem Fach auf, fast alle hatten 3-5 Noten, nur 2 Schüler hatten 7 bzw. 8. Beim Nachrechnen ergab sich, dass (...) bei einem Schüler (....)) nur durch die zwei letzten 6er ein Fünfer im Zeugnis, der zum Sitzenbleiben führte. Meine vorsichtige Nachfrage beim Schüler ergab, dass er nichts von den beiden letzten Noten wusste, (...). Die Aussage des Fachlehrers auf seine Nachfrage und die Bemerkung, dass er ja eine 6 hätte haben müssen um das Endergebnis zu erreichen, wurde ausweichend beantwortet.

    und weiter unten:

    Zitat

    Nein, leider nicht, es ist mir ja auch erst aufgefallen, als mir Schüler der Klasse gesagt haben, dass es ein Problem gibt. Wir haben ein Zeugnisprogramm, daher entfällt für Klassleiter die Kontrolle und das Nachrechnen der Noten der jeweiligen Lehrer!

    Zuerst behauptest du, dass du die Noten nachgerechnet hast und in deinem nächsten Posting sagst du aus, dass du die Noten gar nicht gekannt hast. Hast du die Noten vom Schüler erfahren? Dein Versäumnis ist in der Klassenkonferenz passiert. Dort hättest du intervenieren müssen oder auf probeweise Versetzung plädieren müssen. Deine Möglichkeiten sind damit erschöpft. Die Notengebung ist zudem das "Königsrecht" des Lehrers. Er hat die Note - durch eine pädagogisch-fachliche Gesamtwertung (und nicht durch eine arithmetische Berechnung) - festzulegen. Auf diesem Recht beharre ich und nutze es bei Wackelkandidaten auch - falls möglich - zur Verhinderung einer "Ehrenrunde". Falls ein Schüler bei mir auf 2,6 steht bereitet es mir keine Bauchschmerzen diese Note in der Klassenkonferenz auf die 2 abzurunden, damit er eine Ausgleichsnote erhält.

    Ich schaue mir auch bereits 2 Monate vor Schuljahresende (und sowieso zum Halbjahr) die Noten meiner Schützlinge an und lasse mir von den Kollegen "Wackelkandidaten" benennen, damit man in Zusammenarbeit mit den Eltern im "Endspurt" das Ruder eventuell noch herumreißen kann.

    Die Eltern können den Verwaltungsakt der Nichtversetzung gerichtlich überprüfen lassen. Du nicht. Einen Anspruch auf Vorlage der Kollegen-Notenliste hast du sowieso nicht. Du bist nicht die Dienstaufsicht und solltest dich tunlichst nicht so gebärden.

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