Beiträge von alias

    hallo,

    ich muss dich enttäuschen. ich habe letztens (vor 2-3 wochen) bei der rentenkasse angerufen, da ich auch gerne meine beiträge zurück haben wollte..
    geht aber nicht, da ich mehr als 60 monate eingezahlt habe.. ich habe einen rentenanspruch und damit ist das thema durch.
    natürllich wird die rente auf die pension angerechnet... solltest du mit beidem zusammen über die xx% kommen wird deine pension gekürzt....

    Das lässt sich jedoch kreativ lösen. Selbstverständlich besteht die Regelung, dass du im Alter keine "Überversorgung" haben darfst - daher werden die Ansprüche aus der gesetzlichen Kasse auf die Pension angerechnet und die Pension um diesen Betrag gekürzt. Blöde Regelung, kann jedoch nicht diskutiert werden, ist halt Gesetz und müsste politisch per Gesetzesänderung anders geregelt werden.

    So lange diese Regelung besteht, hindert dich jedoch niemand daran, die Ansprüche genau ausrechnen zu lassen und entsprechend früher in Pension zu gehen - dann mit gekürzten Bezügen wegen frühzeitiger Pensionierung, aber letztlich mit genau dem selben (vollen, aus Rente+Pension bestehenden) Ruhegehaltsbetrag, den du dann länger genießen kannst :thumbup:

    Hauptunterschied : Der Preis.

    Sonst ist es wie immer:
    S'kommt darauf an.

    Falls du einen 8-Kern AMD kaufst, stellt der einen Intel i-5 locker in den Schatten.
    Falls du eine Maschine mit i7-Prozessor hast, darauf zwei Virenprogramme und ein paar Apps laufen lässt, merkst du kaum einen Unterschied zu einem Uralt-AMD, der bei den Hintergrundprogrammen optimiert ist ;)

    In der Regel wird die Leistung heutiger Spitzenprozessoren im Heimbereich kaum benötigt. Da kann man eher mit der passenden Grafikkarte und der Geschwindigkeit der Festplatte (SSD) Performance erreichen.

    Eine große süddeutsche Tageszeitung führt derzeit eine Umfrage zur Schulqualität durch:
    http://www.schwaebische.de/region/biberac…id,5224562.html

    Mit einer Fragebogenaktion sollen Schul- und Lehrerqualität der oberschwäbischen Schullandschaft evaluiert werden.

    Wer schon immer mal oberschwäbische Schulen beurteilen wollte, kann dies hier tun und sich als Elter, Schüler oder Lehrer beteiligen (einfach nur anklicken)
    http://www.schwaebische.de/index.php?pageid=1426

    Die Wissenschaftlichkeit und Treffsicherheit dieser Umfrage kann man getrost als klickediklacki bezeichnen. Beteiligen kann sich jedermann - ob er die Schule kennt oder nicht.

    Nun denn - Spaßguerilla - an die Klickediklacki! Helm (oder rote Nase) auf zur Bewertung!

    Passende Schulen aus dem Verbreitungsgebiet findet man hier:
    http://www.kultusportal-bw.de/servlet/PB/menu/1188427/index.html
    Dort "Erweiterte Suche" und bei Schulamtsbezirk ganz unten Biberach oder Markdorf anwählen ;)

    Ernsthaft: Ist es eigentlich Rufmord, wenn ich hier eine x-beliebige Schule abklicke - oder entsteht der Rufmord erst, sobald die Zeitung solche Ergebnisse provoziert und diese dann veröffentlicht? Wer ist dann eigentlich der Rufmörder?

    Autorenlesungen kann man auch prima über den Friedrich Bödecker Kreis abwickeln.
    Das braucht zwar eine gewisse Vorlaufzeit, funktioniert aber prima.

    Da bekommt man Zuschüsse für Autorenlesungen. Auch der Schulförderverein kann sowas mit finanzieren - evtl. beteiligt sich auch die Stadtbibliothek.

    Für umsonst bekommt man keine guten Autoren, sondern nur Selbstdarsteller, die ihr Buch verkloppen wollen. Gute Autoren, die auch etwas Geld für ihre Leistung erhalten, entwickeln Programme für unterschiedliche Altersgruppen. Das ist das Geld wert.

    Ich blamiere mich vermutlich, aber: Was ist denn der Unterschied zwischen einem interaktiven Whiteboard und einem Smartboard???


    Nicht wirklich :D

    "Smartboard" ist der geschützte Name eines Herstellers.
    Eine Liste von Herstellern, Programmen, die man verwenden kann und eine Möglichkeit, sowas als "Homebrew" für 50 € selbst zu basteln findet man/frau hier:
    http://autenrieths.de/links/linkwii.htm

    (Okay, nicht bei allen. Ene Kollegin an der sek1 Sage mir vor Jahren mal: setzt die Grenze zur 5 so an, dass sich 1/3 der Arbeiten im 5/6-Bereich befinden. :) )

    Da setzt du den Smiley falsch. Da sollte wohl eher ein Teufelchen stehen :motz: Da würde - hochgerechnet zur 4/5 - die Hälfte der Klasse nicht versetzt. Zudem ist dies die "Hohe Kunst" der Demotivierung.
    Eine derartige Notenskala ist genauso falsch wie eine Skala nach Gaußscher Normalverteilung, da sie sich an einer Mittelung in der Klasse - also an den Schülern und einem angestrebten Notendurchschnitt - und nicht an der Aufgabenstellung und der daran gemessenen Leistungsfähigkeit orientiert.

    In Abschlussprüfungen in Ba-Wü ist die lineare Noten-Punkte-Zuordnung vorgegeben - das bedeutet 50% entspricht 3/4. Diese Skala ist auch für Eltern und Schüler transparent.

    Die Notenspreizung entsteht dabei durch die Differenzierung im Schwierigkeitsgrad der Aufgaben.

    Für einfache Vokabeltests oder Multiplikationsreihen ist die lineare Skala ebenfalls geeignet, falls komplexere Aufgabenstellungen abgefragt werden.

    Links zu Notenrechnern und Beurteilungsrastern findest du hier:
    http://autenrieths.de/links/linkdiagnose.htm

    Frag mal bei der Straßenbauverwaltung. Ich habe von denen vor Jahren mehrere Kübel Markierungsfarbe bekommen. Das Zeugs ist allerdings lösungsmittelhaltig und nur mit Atemschutz verarbeitbar. Wir haben dann Schablonen gebastelt und ein Schüler (oder Lehrer) durfte mit Atemschutzschutz (=Atemfilter) und Kompressor/Spritzpistole sprühen. Das Zeugs ist jedoch abriebfest und hält jahrelang auf Teer und anderen Untergründen - was mit Dispersion nicht machbar ist.
    In unserer Stadt gibt es auch ein großes Fachgeschäft für Malerbedarf - nicht für Künstler, sondern für Handwerker. Auch von dieser Firma wurden uns lösemittelhaltige Straßenfarben gesponsort - sprich kostenlos überlassen. Die Farben gibt es in gelb, rot, grün, blau, weiß. Aus dieser Palette kannst du alles zaubern. Diese Farben haben wir übrigens nicht gepinselt - sondern gegossen und dann verteilt. Dadurch bekommst du erst die Schichtdicke, die eine Haltbarkeit über Jahre garantiert. Vorzeichnung erfolgte auf dem Teer mit Schablonen und Tafelkreide. Die Schablonen haben wir zuvor im Klassenzimmer miot dem OH-Projektor auf großformatige, in Bahnen zusammengeklebte Packpapierrollen gezeichnet und ausgeschnitten.

    Vorsicht! Unfallgefahr! Die Farbe ergibt eine sehr glatte Oberfläche - dadurch entsteht eine Rutschgefahr. Mixe etwas Quarzsand bei oder streue diesen auf die feuchte Farbe. Das reduziert zwar die Haltbarkeit - aber gleichzeitig die Rutschgefahr.

    Wir haben mit Sammeldrache seit einigen Jahren gute Erfahrungen.
    Bekommen haben wir:
    PC-Teile (DVD-Laufwerke, Mäuse)
    Bücher
    Globen
    Pausenspielgeräte (Säcke zum Sackhüpfen aus Kunststoff mit Griffen, Ballspiele, Tischtennisbälle, Basketbälle...)

    Das Verfahren läuft problemlos als Selbstläufer - wir haben die Boxen auch in einigen Partnerfirmen stehen. Wenn die Box voll ist, ruft jemand von der Firma bei Sammeldrache an, die Box wird abgeholt, eine neue geliefert und die Punkte werden uns gutgeschrieben. Die Hauptarbeit, die wir mit diesen Boxen haben ist, dass wir ab und zu den Punktestand anschauen und uns was aussuchen müssen :D

    Wobei die Einnahmen in diesem Fall keine Rolle spielen würden - da es sich um eine "schriftstellerische/künstlerische" Tätigkeit handelt. Auch die Selbstvermarktung ist dabei nach der geltenden Rechtsprechung abgedeckt, da der Verkauf/die Vermarktung des eigenen Werkes zu den ureigenen Tätigkeiten des Schriftstellers gehört. Dazu ist auch keine Gewerbeanmeldung nötig - da Schriftsteller freiberuflich tätig sind. Vermutlich kommt besagter Autor mit seiner Veröffentlichung im Selbstverlag jedoch über die Einnahmefreibetragsgrenze, für die noch keine Gewerbesteuerpflicht und "Verlagsgründung" = Gewerbeanmeldung erforderlich wäre. Bekommt er die Einnahmen für sein Werk von einem Verlag überwiesen, kann er problemlos Millionen verdienen. Sobald er jedoch selbst ein Gewerbe anmeldet, gilt er als Unternehmer - was er als Beamter ohne Genehmigung nicht sein darf. Die Problematik dieser Grauzone umschifft er dadurch, dass seine Frau einen Verlag und ein Gewerbe angemeldet hat. Das ist legitime "Gestaltungsfreiheit".

    Passende Lektüre zum Thema:

    §33 steht im Gegensatz zu § 9 (Koalitionsfreiheit)
    http://www.verdi-finanzamt.de/oktoberwecker04.pdf

    Zitat

    Kasseler Richter bestätigten die Auffassung des Europäischen
    Gerichtshofs für Menschenrechte. Demnach darf der Staat das Streikrecht
    nur für Beamte einschränken, die hoheitliche Aufgaben ausüben. Das
    heißt, streikende Lehrer: ja - streikende Polizisten: nein

    http://www.fr-online.de/rhein-main/str…6,10267256.html


    Ein neues Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster vom 29.2.2012 widerspricht dem Streikrecht - dagegen wird vermutlich Beschwerde eingereicht.
    http://www.rp-online.de/wirtschaft/fin…recht-1.2745030

    Dabei handelte es sich vermutlich um die Revision zum Urteil von 2010, bei der einer Lehrerin das Streikrecht eingeräumt worden war:
    http://gew.de/Verbeamtete_Le…s_streiken.html

    Ich halte es im Interesse aller angehenden Lehrkräfte für ausgesprochen unkollegial und kurzsichtig, sich für das Streikrecht der Beamten einzusetzen. Sobald dieses erwirkt ist, wird kein Lehrer mehr verbeamtet, weil der Dienstherr dann keinen Grund dafür mehr hat. Finger weg vom Streikrecht für Beamte!

    http://www.bayerischer-beamtenbund.de/aktuell/news-a…t-streikverbot/

    Nun, der Bayrische Beamtenbund kommt natürlich auch aus der Ecke....

    Falls das Streikrecht für Beamte käme, würde trotzdem wseiterhin verbeamtet - das hat
    a) mit dem Grundgesetz zu tun, das festlegt, dass hoheitliche Aufgaben nur von Beamten geleistet werden dürfen
    b) damit, dass Beamte einfach billiger sind.

    Um das Streikverbot abzuschaffen, müsste das Grundgesetz ($33) geändert werden.

    Schriftstellerische Tätigkeit ist, genau wie einige andere Sonderfälle, grundsätzlich genehmigungsfrei.

    ... muss dem Dienstherrn jedoch trotzdem "angezeigt" werden.
    Falls du in deiner Praxis irgendwelche Leute mit Klangschalen in Schwingung versetzt oder ihnen aus der Hand liest, sie massierst uswusf. handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit. Ich denke auch, dass bei derartigen Tätigkeiten berufsständische Vorgaben zu lesen und Genehmigungen einzuholen sind. Nährere Auskünfte erteilen das Gesundheits- und Gewerbeaufsichtsamt. Sobald du ein Gewerbe anmeldest, wirst du Zwangsmitglied bei der Industrie- und Handelskammer, bzw. Handwerkskammer, falls du eines der definierten gewerbe betreibst. Dann fallen berufständische Zwangsmitgliedsbeiträge an.

    Damit du bei deiner Nebentätigkeit nicht übermütig wirst, ist festgelegt, dass nur ein bestimmter Betrag verdient werden darf. Alles, was darüber hinaus geht, muss an den Staat abgeliefert werden. Den genauen Grenzwert erfährst du beim Landesamt für Besoldung deines Bundeslandes.

    Keinen Grenzwert (und keine Ablieferungspflicht) gibt es nur für künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten.

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