Beiträge von alias

    Auch ein schönes Spielzeug:
    http://www.pointofix.de

    Vorteil: Kostnix ;)

    Damit kann man bei jedem Bildschirminhalt diesen kurzfristig einfrieren und darauf herummalen: Kreise - Pfeile - Bobbel - reinschreiben - Bildschirmlupe
    Mit Klick auf "Stop" geht die normale Darstellung weiter - bis man wieder per "Start" am Bildschirm herumzeichnet...

    Funktioniert bei JEDER Anwendung - Textverarbeitung, Lernprogramm - Website...

    Da brauchst nicht mal ein Whiteboard für...

    Sie ist von ihm schwanger. Sie war sogar schon beim Frauenarzt und hat sogar ein Bild bekommen. Ihre Eltern und auch sonst niemand wissen davon.

    Falls Sie ein Bild hat, dürfte der Hinweis auf Pro Familia zu spät kommen. Auch wenn das Wort "Jugendamt" immer wie eine Drohung empfunden wird - dort sitzen die kompetenten Leute, die auch Mutter-Kind-Modelle für junge Mütter finanzieren. Die kennen auch Beratungsstellen und Betreuer.

    Ich würde den beiden anbieten, den Kontakt mit einem Sozialarbeiter vom Jugendamt zu vermitteln.
    Weil die beiden noch nicht volljährig sind, darf jedoch nichts ohne Wissen und Einverständnis der Eltern geschehen. Die haben die "Erziehungshoheit".

    Morgen wird wieder demonstriert.

    kleiner gruener Frosch

    Auch ihr in NRW? Schön, dass es auch dort vernünftige Leute gibt... wenn schon die Schwaben völlig unschwäbisch die Milliarden vergraben.
    Hast du schwäbische Vorfahren? Die meisten Einwohner in Ba-Wü können schon nicht mal mehr schwäbisch - do gibbts scho zviel Rei`gschmeckte - wie mr an deara Abschtimmung sieht. :whistling:

    Die letzte Volksabstimmung gab es in Baden-Württemberg vor 40 Jahren - im Jahr 1971.

    Wer weiß, wann man wieder direkt gefragt wird.
    Drum - liebe Baden-Württemberger - ran an die Urne. Heute gilt's.

    Das halte ich für ein ziemlich konstruiertes Szenario. Gibt'da irgendeinen Präzedenzfall dazu?

    Das ist kein Szenario, sondern die geltende Rechtslage.
    Wenn du deinem Nachbarn erlaubst, über deinen Internetzugang Kinderpornografie hochzuladen, Waren zu bestellen oder in irgendwelchen Foren Leute zu diffamieren und zu beleidigen, fragt die Staatsanwaltschaft nicht, ob das dein Nachbar war. Da bist DU in der Haftung und musst dann beweisen, dass dein Nachbar den Mist verbockt hat. Aus diesem Grund dürfte dein WLAN wohl gesichert sein ;)

    Genauso verhält es sich im Schulnetz. Da ist zunächst der Besitzer der IP - also die Schulleitung - verantwortlich.

    Nochmal zum Mitdenken.

    Das Viren-Problem ist kein Problem - oder sollte es nicht sein.

    1.) In einem vernünftig organisierten Schulnetz läuft immer ein permanenter Virenscanner
    2.) Clients werden beim Booten per Remote-Abgleich mit dem Server in den Ursprungszustand versetzt - beim nächsten Boot sind alle Viren weg
    z.B. mit Rembo , MySHN oder Linbo
    3.) Du kannst nicht verhindern, dass Kids mal einen Stick dabei haben - im
    Gegenteil - sie sollen ja ihre Hausaufgaben, Präsentationen etcpp
    mitbringen

    Das Problem für den Admin stellt sich, wenn ein Laptop einen freien Zugang zum Internet erhalten soll - ohne dass der Laptop explizit ins Netz eingebunden wird.
    Für die Einbindung ins Netz muss die MAC-Adresse des Rechners im Server eingetragen werden - was manchen "nebenberuflich" geschulten Schuladmin durchaus fordert, weil da in den Konfigurationsdateien auf dem Server herumeditiert werden muss.
    Auch die Freigabe einer "frei nutzbaren IP-Adresse" ist eine ziemliche Pfriemelei in den Konfigurationsdateien - und widerspricht zudem der Sicherheitsarchitektur im Netzwerk. Denn diese frei schwebende IP kann jeder nutzen, der sich irgendwo ins Netz hängt. Falls da Blödsinn über diese IP läuft, bekommen Admin und Schulleitung eins übergebraten, dass die Ohren klingeln. Die beiden sind nämlich letztlich haftbar für das, was im Schulnetz passiert.

    Da öffnet man nicht freiwillig Gefahrenpotentiale - zumal es
    1. bei einer frei schwebenden IP schwer ist, herauszufinden in welchem Raum und auf welchem Rechner der Mist gebaut wurde
    2. jedem Kollegen zuzumuten ist, dass er die vorhandenen Geräte nutzt und er seine Daten auf einem Stick sichert.

    Alternative Möglichkeit:
    Deine Freundin bastelt sich einen bootbaren USB-Stick, auf dem sie ihre gesamten privaten Einstellungen, Programme und ihren Mailclient unterbringt. Damit kann sie (wenn der Admin das Booten auf den Clients freigibt) mit der gewohnten Umgebung starten. Weil der Rechner sich mit seiner MAC-Adresse im Netz identifiziert, sollte auch der Internetzugang funktionieren. Dannist auch nachvollziehbar, von welchem Rechner "Blödsinn" verursacht wurde ;)

    Das Stichwort / Suchwort im Netz heisst:
    "Digitale Schultasche"

    z.B. hier:
    http://www.imedias.ch/lernstick
    oder hier:
    http://www.digitaleschultasche.cc/
    bzw.
    http://www.hans-scholl-rs.de/?s=155

    Ein Anrecht darauf, das private Notebook über das Schulnetz zu betreiben existiert mit Sicherheit nicht. Das wäre in jeder Firma der privaten Wirtschaft ein unmögliches Ansinnen.
    Wenn der Administrator versiert ist, könnte er den Internetzugang für den Privatrechner durchaus freigeben, indem er eine IP für freie Geräte zuweist. Dann würde jedoch -falls er den Lap nicht explizit mit Benutzerzuordnung ins Netz einbindet - nicht protokolliert, welcher Nutzer über die freie IP im Netz surft und Missbrauch wäre schwer zuzuordnen - denn über diese freie IP könnte sich JEDER mit jedem Gerät einloggen. Dann muss nur noch jemand an eine versteckte freie Dose einen WLan-Accesspoint stöpseln und die ganze Nachbarschaft schaut kostenlos kino.to und läd die Filmchen rauf und runter.
    Um nur den speziellen Rechner deiner Liebsten in die Benutzerzuordnung einzubinden, müssten auf dem Lap einige Einstellungen vorgenommen werden, was deine Liebste wohl nicht will.
    Der Admin müsste seinen Kopf für das Sicherheitsloch im Netz hinhalten - was er sich wohlwissend nicht antut.

    Stell dir vor, jemand bestellt über ebay einen Ferrari. Falls sich herausstellt, dass die Anschrift gefaked war und Anzeige erstattet wird, wird über Zeitpunkt und Provider/IP-Adresse zugeordnet, von welchem Zugang die Bestellung getätigt wurde. Dann hat der Betreiber des Netzes (=die Schule) ein Problem - und deine Liebste, weil sie dann nachweisen müsste, dass sie es nicht war - zudem würde ihr Rechner zur Beweissicherung konfisziert. Das gilt für alle strafrechtlich relevanten Dinge, die per Internet begangen werden können - Beleidigung, Rufmord, Erpressung... Insofern kann man die Verweigerung sogar als Schutzmaßnahme betrachten.

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