Wenn du freiberuflich tätig bist, bekommst du ein Honorar. Das läuft nicht über die Steuerkarte. Vermutlich musst du jedoch deine Steueridentifikationsnummer angeben.
Nächstes Jahr - bis spätestens Ende Mai - erstellst du eine Einkommensteuererklärung. Darin gibnst du dein Gehalt an, setzt deine Werbunskosten an usw...
Für deine Honorareinnahmen erstellst du eine "Einnahmen-Überschuss-Rechnung".
Wichtig: Notiere
- alle Fahrten zum Verlag mit Datum und Uhrzeit, sowie Dauer der "Tätigkeit". Du kannst 30ct pro gefahrenen Kilometer sowie Verpflegungsmehraufwand anrechnen.
- Druckerpapier, Telefonkosten (anteilig), Portokosten usw.
- Fachliteratur, die du für diesen Zweck anschaffst
- Bleistift, Radiergummi, Tinte.... usw.
- Anteil am Arbeitszimmer, Reinigung, Strom, Wasser, Heizung...
Zu versteuern sind dann Einnahmen abzügl. der Ausgaben.
Machst eine nette Tabelle dazu und gibst die Einnahmen im Formular "Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit" an. Diese Einnahmen werden zu deinem zu versteuerndsen Bruttoeinkommen aufgeschlagen und dann greift die Lohnsteuertabelle...
Du hast einen Gestaltungsspielraum. Materialien, die du eigentlich für deinen Unterricht anschaffst, aber auch für die Autorentätigkeit benötigst, kannst du hier voll absetzen.
Bei deinen "normalen" Werbungskosten musst du zunächst über den Werbungskostenfreibetrag (1020 €) hinaus Belege sammeln, bis diese sich auswirken.
Hast du eigentlich weniger Werbungskosteen, als den Freibetrag, lohnt es sich, möglichst viele Ausgaben in den freiberuflichen Teil "umzulagern.
Denn den Freibetrag bekommst du - ob du Belege hast oder nicht.