Bei den Fahrtkosten rechnest du dich arm - das Finanzamt würde das jedoch automatisch korrigieren.
Bei den Fahrtkosten zur REGULÄREN Stammschule gibst du nur die Tage und die Entfernung, sowie Kennzeichen und Straße an. Das Finanzamt errechnet daraus die Fahrtkosten.
Ich habe für das Kalenderjahr 2013 190 Arbeitstage errechnet (Ferien usw. abgezogen). Da ich einen Arbeitstag meine Arbeitsstätte überhaupt nicht anfahre, sondern gleich eine Abordnungsschule und dafür bereits eine Erstattung vom Arbeitgeber bekomme, habe ich diesen Tag rausgerechnet,
Wie hoch ist die Erstattung vom Arbeitgeber? Falls die Erstattung unter 36*5*2*0,3€= 108 € lag, würde ich die Strecke mit angeben und die Erstattung des Arbeitgebers gegenrechnen.
Beträgt die Strecke zur anderen Dienststelle wirklich ebenfalls 5 km von deiner Wohnung? Du rechnest hier nicht mit der Entfernung von deiner Stammschule, sondern vom Wohnort!
Nimm zur Feststellung der Entfernung den Routenplaner von Google-Maps. Die angegebene Entfernung Tür zu Tür darfst du IMHO auf den nächsten Kilometer aufrunden. 5,2 km sind also 6 km. (Glaube ich gelesen zu haben - das Urteil hab' ich nicht zur Hand)
bleiben noch 154 Arbeitstage übrig.
An einem Tag der Woche bin ich nur an meiner Arbeitsstätte tätig, darf also für diesen Tag die normale Entfernungspauschale von 30 Cent ansetzen. Die einfache Entfernung zur Schule beträgt 5 km. Ich habe also gerechnet 38 Tage x 5 km x 0,30 Cent = 57 €.
Soweit richtig - als Kontrollrechnung für dich, um festzustellen, ob du überhaupt auf 1000€ WK kommst.
An drei Tagen der Woche fahre ich zuerst zur Schule und dann zur Auswärtstätigkeit, wofür ich nur die halbe Entfernungspauschale anrechnen darf. Ich habe also gerechnet: 116 Tage x 5 km x 0,15 Cent = 87 €.
Zusammen also 144 €.
Falsch. Die Auswärtstätigkeit zählt als Dienstreise - und du kannst JEDEN GEFAHRENEN Kilometer mit der Pauschale von 30 cent ansetzen.
Damit liegst du bei
116 Tage x 5 km x 2 * 30 ct = 348 €.
Und wenn ich dann also an einem Tag erst zur Stammschule fahre und dann eine Auswärtstätigkeit aufnehme (Abordnungsschule), sieht mein Buch nur einen halben Kilometersatz vor, also Arbeitstage mal einfache Entfernung mal 15 Cent.
Falsch. Du rechnest
Arbeitstage mal GEFAHRENE KILOMETER mal 15 Cent, bzw - was auf dasselbe herausläuft:
Arbeitstage mal Entfernungskilometer mal 0,30 €
Pendlerpauschale gehört bei den Werbekosten eingetragen, richtig
Wie oben ausgeführt, gibst du die Pendlerpauschale gar nicht an. Du gibst die Entfernung zur Dienststelle und die Entfernungskilo meter sowie die Anzahl der Tage an, die du dorthin gefahren bist.
Zur Kontrolle kannst du dir ausrechnen, wie hoch die Werbungskosten für diesen Teil der Fahrtkosten ausfallen. Eintragen tust du den Betrag nirgendwo.
Alle Fahrten zu anderen (dienstlich verursachten) Zielen gibst du mit der jeweiligen Gesamtzahl der gefahrenen Kilometer mal 0,30 € an.
Da kommt ganz schön was zusammen, wenn man sich das notiert:
Dienstliche Fahrten sind z.B.:
- andere Schulen
- Fortbildungsstätten
- Erkundungsfahrten für Ausflüge
- Fahrten zu Vorstellungsgesprächen/zum Schulamt/zu Eltern/zu Elternabenden/zu Schulfesten/zu Schulfesten anderer Schulen- wo du dich auf das eigene Schulfest vorbereitet hast ... etwas Fantasie und Erinnerungsvermögen bitte!
- Fahrten zum Kreismedienzentrum
- Fahrt zur Post, um den Beihilfeantrag abzugeben
- Fahrt zum Finanzamt, um die Steuererklärung abzugeben... 
Ich habe eine zweijährige sehr kostenintensive Weiterqualifizierung gemacht, die im Februar endete, könnte ich die dann irgendwie anteilig angeben?
Wenn es eine Weiterqualifizierung im ausgeübten Beruf war - nicht nur anteilig, sondern komplett. Wenn du im Jahr zuvor keine Steuererklärung abgegeben hattest, bittest du das Finanzamt um "Verlustrücktrag"
Übermittelt es an ELSTER die Daten dann automatisch auch nur für das Jahr, in dem es rauskam? Was ein Schrott, wenn es denn so wäre
Wenn du ein Programm kaufst, das dir die Steuererklärung für 2012 machen soll, dann darfst du dich nicht wundern, wenn es genau das tut
Das meldet dann auch die Daten für 2012 ans Finanzamt.
Ich kann nur Angestellte oder Beamtin aus der vorgegebenen Liste anwählen
Dann ist das Programm Schrott.
Es ist für die Steuerberechnung ENTSCHEIDEND, ob du Angestellte oder Beamtin bist - denn es liegen dann ganz andere Vorsorgepauschalen zu Grunde. Als Beamtin werden dir keine Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen und du musst dich privat krankenversichern.
Es MUSS die Möglichkeit geben, zwei oder sogar mehr zeitlich nacheinander folgende Arbeitsverhältnisse anzugeben.