Beiträge von alias

    Zum "Aufrunden" der Entfernungskilometer:
    Kennst du Radio Eriwan? Im Prinzip hast du Recht - Aaaaaber:

    - Google-Maps hat nicht unbedingt Recht.
    - seit 2012 gilt eine Neuregelung zur Geltendmachung von Fahrtkosrten - alles, was du mit älterem Datum im Netz findest, kannst du in die Tonne treten.
    - in der Neuregelung wird kein Unterschied mehr bei den Verkehrsmitteln gemacht. Es ist egal, ob du mit dem Auto, dem Fahrrad, dem Schiff oder zu Fuß zur Arbeit kommst. Die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle wird mit 30 cent pro Entfernungskilometer angesetzt. http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/…spauschale.html

    Falls sich nun ein schlauer Steuerbeamter hinsetzt und meine Kilometerangabe runterkürzt, lege ich Widerspruch ein - und er darf nachmessen. Und zwar nicht per Google von der Straßenkreuzung zum Lehrerparkplatz - sondern mit Maßband von meiner Haustüre zur Schultür.
    Für mich gilt nicht die Google-Maps-Entfernung. Mein Auto hat einen Tacho mit digitaler Kilometeranzeige.

    Bei den Fahrtkosten rechnest du dich arm - das Finanzamt würde das jedoch automatisch korrigieren.
    Bei den Fahrtkosten zur REGULÄREN Stammschule gibst du nur die Tage und die Entfernung, sowie Kennzeichen und Straße an. Das Finanzamt errechnet daraus die Fahrtkosten.

    Ich habe für das Kalenderjahr 2013 190 Arbeitstage errechnet (Ferien usw. abgezogen). Da ich einen Arbeitstag meine Arbeitsstätte überhaupt nicht anfahre, sondern gleich eine Abordnungsschule und dafür bereits eine Erstattung vom Arbeitgeber bekomme, habe ich diesen Tag rausgerechnet,

    Wie hoch ist die Erstattung vom Arbeitgeber? Falls die Erstattung unter 36*5*2*0,3€= 108 € lag, würde ich die Strecke mit angeben und die Erstattung des Arbeitgebers gegenrechnen.
    Beträgt die Strecke zur anderen Dienststelle wirklich ebenfalls 5 km von deiner Wohnung? Du rechnest hier nicht mit der Entfernung von deiner Stammschule, sondern vom Wohnort!
    Nimm zur Feststellung der Entfernung den Routenplaner von Google-Maps. Die angegebene Entfernung Tür zu Tür darfst du IMHO auf den nächsten Kilometer aufrunden. 5,2 km sind also 6 km. (Glaube ich gelesen zu haben - das Urteil hab' ich nicht zur Hand)


    bleiben noch 154 Arbeitstage übrig.
    An einem Tag der Woche bin ich nur an meiner Arbeitsstätte tätig, darf also für diesen Tag die normale Entfernungspauschale von 30 Cent ansetzen. Die einfache Entfernung zur Schule beträgt 5 km. Ich habe also gerechnet 38 Tage x 5 km x 0,30 Cent = 57 €.


    Soweit richtig - als Kontrollrechnung für dich, um festzustellen, ob du überhaupt auf 1000€ WK kommst.


    An drei Tagen der Woche fahre ich zuerst zur Schule und dann zur Auswärtstätigkeit, wofür ich nur die halbe Entfernungspauschale anrechnen darf. Ich habe also gerechnet: 116 Tage x 5 km x 0,15 Cent = 87 €.
    Zusammen also 144 €.


    Falsch. Die Auswärtstätigkeit zählt als Dienstreise - und du kannst JEDEN GEFAHRENEN Kilometer mit der Pauschale von 30 cent ansetzen.
    Damit liegst du bei
    116 Tage x 5 km x 2 * 30 ct = 348 €.


    Und wenn ich dann also an einem Tag erst zur Stammschule fahre und dann eine Auswärtstätigkeit aufnehme (Abordnungsschule), sieht mein Buch nur einen halben Kilometersatz vor, also Arbeitstage mal einfache Entfernung mal 15 Cent.


    Falsch. Du rechnest
    Arbeitstage mal GEFAHRENE KILOMETER mal 15 Cent, bzw - was auf dasselbe herausläuft:
    Arbeitstage mal Entfernungskilometer mal 0,30 €

    Pendlerpauschale gehört bei den Werbekosten eingetragen, richtig

    Wie oben ausgeführt, gibst du die Pendlerpauschale gar nicht an. Du gibst die Entfernung zur Dienststelle und die Entfernungskilo meter sowie die Anzahl der Tage an, die du dorthin gefahren bist.
    Zur Kontrolle kannst du dir ausrechnen, wie hoch die Werbungskosten für diesen Teil der Fahrtkosten ausfallen. Eintragen tust du den Betrag nirgendwo.

    Alle Fahrten zu anderen (dienstlich verursachten) Zielen gibst du mit der jeweiligen Gesamtzahl der gefahrenen Kilometer mal 0,30 € an.
    Da kommt ganz schön was zusammen, wenn man sich das notiert:
    Dienstliche Fahrten sind z.B.:
    - andere Schulen
    - Fortbildungsstätten
    - Erkundungsfahrten für Ausflüge
    - Fahrten zu Vorstellungsgesprächen/zum Schulamt/zu Eltern/zu Elternabenden/zu Schulfesten/zu Schulfesten anderer Schulen- wo du dich auf das eigene Schulfest vorbereitet hast ... etwas Fantasie und Erinnerungsvermögen bitte!
    - Fahrten zum Kreismedienzentrum
    - Fahrt zur Post, um den Beihilfeantrag abzugeben
    - Fahrt zum Finanzamt, um die Steuererklärung abzugeben... :D

    Ich habe eine zweijährige sehr kostenintensive Weiterqualifizierung gemacht, die im Februar endete, könnte ich die dann irgendwie anteilig angeben?


    Wenn es eine Weiterqualifizierung im ausgeübten Beruf war - nicht nur anteilig, sondern komplett. Wenn du im Jahr zuvor keine Steuererklärung abgegeben hattest, bittest du das Finanzamt um "Verlustrücktrag"

    Übermittelt es an ELSTER die Daten dann automatisch auch nur für das Jahr, in dem es rauskam? Was ein Schrott, wenn es denn so wäre


    Wenn du ein Programm kaufst, das dir die Steuererklärung für 2012 machen soll, dann darfst du dich nicht wundern, wenn es genau das tut :aufgepasst:
    Das meldet dann auch die Daten für 2012 ans Finanzamt.

    Ich kann nur Angestellte oder Beamtin aus der vorgegebenen Liste anwählen


    Dann ist das Programm Schrott.
    Es ist für die Steuerberechnung ENTSCHEIDEND, ob du Angestellte oder Beamtin bist - denn es liegen dann ganz andere Vorsorgepauschalen zu Grunde. Als Beamtin werden dir keine Arbeitslosen- und Rentenversicherung abgezogen und du musst dich privat krankenversichern.
    Es MUSS die Möglichkeit geben, zwei oder sogar mehr zeitlich nacheinander folgende Arbeitsverhältnisse anzugeben.

    Ich habe auch schon Fahrradtouren mit Schülern (allerdings in der Kleingruppe) durchgeführt.
    Dabei gelten für mich mehrere Prämissen:
    - Für die Tour suche ich eine Strecke mit wenig befahrenen, aber geteerten Nebenwegen.
    - In meiner Werkzeugtasche befinden sich Werkzeug, Flickzeug, Pumpe, Ventile verschiedener Größen und eine Dose WD 40 zum Schmieren
    - Ohne Helm fährt keiner mit. Ich habe keine Ambitionen darauf, dass mir ein Richter eine Mitschuld an Verletzungen attestiert - denn die Wege der Rechtsprechung sind manchmal unergründlich siehe
    http://www.spiegel.de/auto/aktuell/f…n-a-906399.html

    Beim Örtlichen Personalrat gibt es in Ba-Wü die "Schwerbehindertenvertretung", die auch für leicht lädierte Kollegen zuständig ist und kompetent beraten kann.
    Der ÖPR ist immer dem Schulamt zugeordnet - Suche also auf der Seite deines zuständigen Schulamtes den Punkt ÖPR (Örtlicher Personalrat) - oft gibt es einen eigenen Punkt "Schwerbehindertenvertretung" im Menue "Schulamt"
    Die Internetseite deiner Schulamtes findest du über
    http://www.schulaemter-bw.de
    Dort wählst du dein zuständiges Regierungspräsidium und bekommst die Links zu den Schulämtern angezeigt.


    BTW: Eine etwas zynische Anmerkung: Setz' dich dafür ein, dass an deiner Schule umgehend mit Inklusion begonnen wird und der Schwerpunkt auf körperbehinderte Rollstuhlfahrer gelegt wird. Dann ist der Schulträger verpflichtet, umgehend barrierefreie Zugänge und Lifte einzubauen. Geld dazu wird auch schnell aus verschiedenen Töpfen bereit gestellt. Wegen eines fußkranken Lehrers passiert da nix.

    Morgen, Samstag 29.3.2014 sind alle Menschen der Erde zum achten Mal aufgerufen, für eine Stunde alle Lichtquellen abzuschalten.
    Bei dieser Umweltschutzaktion, die das Umweltbewusstsein erhöhen und Energiesparen und die Reduzierung von Treibhausgasen symbolisch unterstützen soll, sollen von 20.30 Uhr bis 21.30 Uhr alle Lichter gelöscht werden.

    http://www.wwf.de/earth-hour-2014/

    Selbstverständlich kann man damit nicht die Welt retten - aber mit den Begleitaktionen wurde schon Manches bewirkt.

    Zitat

    Die von Medienkonzernen wie Bild, Google und ProSieben, aber auch von BUND, Greenpeace und WWF unterstützte Aktion war auch in der Umweltschutzbewegung aufgrund ihrer reinen Symbolwirkung umstritten. Eine Initiative von taz, attac, NABU, Robin Wood, Grüne Liga und anderen rief zu „Licht an – aber richtig“ auf. Sie fordert, dass stattdessen unter anderem auf Energiesparlampen und Ökostrom gesetzt werden solle. Eine Berechnung des Öko-Institutes im Auftrag der taz ergab, dass, falls 50 Prozent der deutschen Haushalte für fünf Minuten das Licht ausschalten, deutschlandweit etwa 343 Tonnen CO2 eingespart würden. Falls aber 50 Prozent der Haushalte Glühbirnen gegen Energiesparlampen tauschten, in einem Jahr 2,5 Millionen Tonnen CO2 eingespart würden, also 7000-mal so viel wie bei der "Earth Hour"-Aktion


    http://de.wikipedia.org/wiki/Earth_Hour

    Tiere gelten in Deutschland als "Sache" - daher kannst du Kosten, die du für sie übernimmst, nicht wie Kosten für unterhaltsbedürftige Angehörige als außergewöhnliche Belastung absetzen. Das wäre wohl nur möglich, falls es sich um einen Blindenhund handelt. Vielleicht wäre die Ausbildung zum Schulhund absetzbar, da hier wieder ein beruflich bedingter Anlass vorliegt.

    Das Grundprinzip der Einkommens- und Lohnsteuer ist einfach:
    Alle Ausgaben, die du tätigst, damit du die Einnahmen aus Einkommen oder Lohn bekommst, darfst du gegenrechnen. Da wirst du als Arbeitnehmer wie ein Unternehmer behandelt. Du verkaufst deine Arbeitskraft, hast Einnahmen und Ausgaben. Nur dein "Nettogewinn" ist zu versteuern. Wenn man das mal richtig verinnerlicht hat, fallen einem Sachen auf...

    Zur Bemerkung, dass sich das Absetzen von Kopierpapier nicht rechnen würde - ich mache auch jeden Bleistift, den ich dienstlich verwende bei der Steuer geltend. Dafür rechne ich jedoch keine Fahrtkosten ab. Die Steuererklärung muss auch glaubhaft und plausibel sein - sonst verärgert man seinen Steuerbeamten. Und dann zückt er den Rotstift.
    Du glaubst jedoch nicht, wie viel Mist Kleinvieh machen kann. Meine Steuerrückzahlung für 2012 (allerdings als Doppelverdiener-Ehepaar mit unterhaltspflichtigen Kindern) lag im mittleren vierstelligen Bereich - für 6 Tage Computerarbeit :cash:

    Zu den Tipps für Steuerprogramme: Die Antworten in diesem Thread gelten nicht nur Traci - sondern sind Tipps für alle, die hier lesen. Sonst könnte man die Tipps ja als private Nachricht senden ;)

    In NRW gibt es das Programm "ELSTER" vom Finanzamt, da macht man seine Steuererklärung auf dem Rechner und schickt es dann online zu.

    Elster gilt bundesweit und ist im Prinzip selbsterklärend. Ich verwende das auch - hatte für vorletztes Jahr das Programm der Akademischen Arbeitsgemeinschaft von Tschibo. Fand ich ganz ansprechend und gut gemacht. Aber Elster erfüllt auch seinen Zweck. Du musst eben Grundwissen im Steuerrecht haben - so solltest du wissen, was zu den Werbungskosten gerechnet wird oder was Abschreibungen sind - falls du einen Computer absetzen willst. Aber dieses Grundwissen hast du dir an einem Tag angelesen - und für die nächsten Jahre zahlt es sich in SEHR hohen Beträgen aus. Bei uns Lehrern ist der Steuerabzug IMMER zu hoch. Über den Werbungskostenpauschbetrag von 1000€ kommen wir allemal.

    Zu deinen Fahrtkosten bzw. Fahrtkostenerstattungen: Alles ganz einfach. Du machst eine Excel-Tabelle und schreibst die Tage und Fahrten mit Kilometerangaben auf. Wenn du an einem Tag zu einer anderen Schule als zu deiner Stammschule fährst, rechnest du die Hin-und Rückfahrt zur Stammschule nur mit der einfachen Kilometerzahl ab (ohne Rückfahrt)

    Alle anderen Fahŕten sind Dienstreisen, die mit 30 ct pro gefahrenem Kilometer abgrerechnet werden.

    Von der Summe, die über das ganze Jahr zusammenkommt, ziehst du die erstatteten Fahrtkosten ab. Den Rest machst du beim Finanzamt geltend. Die Tabelle mit der Berechnung legst du bei, den Betrag trägst du bei den Werbungskosten als Fahrtkosten ein - mit der Bemerkung: "siehe Fahrtenbuch"

    Zu deiner 2.Frage bzgl. der Arzneikosten
    Arztrechnungen und Apothekenkosten sind "Außergewöhnliche Belastungen"
    Hier kommt es darauf an, ob die Kosten über die "Zumutbare Belastung" hinaus gingen. Diese Hürde liegt sehr hoch und hängt davon ab, wie viel du verdienst, ob du Kinder hast... siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Fe…tbare_Belastung
    Wenn du da nicht mehr als 700 € zusammenbekoḿmst, wird sich die Mühe der Berechnung wohl kaum lohnen - es sei denn, dein Einkommen war sehr niedrig.
    Bei einer zumutbaren Belastungsgrenze von 5% und 700 € Ausgaben, dürfte dein Einkommen nicht mehr als 14.000 € betragen haben, damit du etwas von der Steuer zurück bekommst. Die Steuergrenze liegt jedoch bereits bei 10.000 € - also hättest du bei diesem Einkommen sowieso kaum Steuern bezahlt.

    Wie wirkt sich eine Steuererstattung überhaupt aus?
    Mein Lieblingsbeispiel ist das Druckerpapier, das du für 3 € gekauft hast, einen Beleg dafür hast und das du dringend benötigt hast.
    Du musstest dafür extra zum Einkaufen fahren. In der Steuertabelle werden die letzten 100 €, die du verdient hast, - je nach Einkommen - zwischen 25 bis 40% besteuert. Deshalb bekommen wir bei einer Lohnerhöhung von 100 € meist nur 60€-70€ ausbezahlt.
    Kaufst du Druckerpapier für 3 €, musst du dafür 25% weniger Lohnsteuer bezahlen - bekommst also 75ct erstattet.
    Nun bist du noch mit dem Fahrrad in den Supermarkt gefahren, um das Papier zu kaufen. Hin- und zurück waren das 8 Kilometer. Das war eine Dienstreise. Also machst du pro gefahrenen Kilometer 30 ct geltend - ergibt 2,40 €. Auch dafür musst du 25% weniger Steuern bezahlen - das sind 60 ct.
    Das schreibst du in eine Excel-Tabelle, in der du deine Werbungskosten aufsummierst.

    Somit kostet dich das Papier bei einem Steuersatz von 25% letztlich 3 € - 75ct - 60 ct= 1,55 €, denn du bekomst 1,45 € erstattet.
    Bei einem Steuersatz von 40% sind es sogar 3€ - 1,20 € - 0,96 € = 84 ct, denn du bekomst 2,16 € erstattet.

    Belege sammeln lohnt sich :cash:

    Viel wichtiger als ein schneller Klick bei dieser Petition fände ich, auch mal in den eigenen Garten (so denn vorhanden) zu schauen. Ist der wirklich so angelegt, das Schmetterlinge, Bienen, Hummeln, Insekten und Co. einen Lebens- und Futterraum finden?

    Sehr richtig - aber nicht nur im eigenen Garten, sondern schaut auch ums Schulhaus, ob alles nur Wiese und Teer sein muss.
    Bauanleitungen für Nistmöglichkeiten für Wildbienen, Schlupfwespen und andere Insekten:
    http://www.autenrieths.de/links/linktec.htm#nistkasten

    Tipps zum Thema Schulgarten hier:
    http://www.autenrieths.de/links/linkwand.htm#Schulgarten

    Sonst:
    Guerilla-Gardening ist von März bis Mai am effektivsten, Samenbomben sind wohlfeil erhältlich und in keiner Weise lebensgefährlich. Im Gegenteil. :pirat:

    PS. Ach ja, Du solltest die Verlesung der Aufsätze natürlich nicht filmen und bei Youtube oder Facebook posten. Auch wenns sicher lustig wäre. :teufel:

    Nach der sicher folgenden Dienstaufsichtsbeschwerde und dem Proteststurm im Schulhaus, der dir innerhalb kürzester Frist entgegenweht, würde dir das Grinsen gefrieren - manche Sachen sind zwar verlockend, aber nicht ratsam :autsch:

    Infos zu praktikablen Maßnahmen finden sich über die hier gesammelten Linkhinweise:
    http://www.autenrieths.de/links/linkpsy.htm

    Ich hab' mir kleine Standard-Kalender 2013 und 2014 A6 für die Termine und Adressen gekauft. Mein Leben orientiert sich nicht ausschließlich am Schuljahr.
    Als Ergänzung hab' ich die Klassenlisten als Noten- und Bemerkungslisten sowie einige Blätter aus den hier versammelten linksin einem Schnellhefter zusammengestellt.
    Da hab' ich kaum was zu schleppen und kann nach Belieben ergänzen und variieren.

    z.B.
    http://office.microsoft.com/en-us/templates/results.aspx?qu=teacher&av=all&vtags=Teacher#ai:TC101885968|
    heruntergeladen und angepasst.

    Ach Elternschreck - hast du eine olle Kamelle von 2011 ausgegraben...
    Darin steht:

    Zitat

    Ein Pädagoge aus dem Regierungsbezirk Arnsberg – Regierungspräsident ist Gerd Bollermann (SPD) – berichtete unserer Zeitung, dass er öffentlich für den Erhalt seiner Schule und gegen die Errichtung einer Gemeinschaftsschule eingetreten sei. Danach habe er von der Bezirksregierung eine "Einladung zu einem Dienstgespräch" bekommen. Das Gespräch, bei dem er eine "subtile Drohung" verspürt habe, sei in die Personalakte aufgenommen worden. "Ich fühle mich eingeschüchtert", sagte der Lehrer, der auf Anonymität besteht und sich jetzt "absolut zurückhalten" will.

    Da ist er doch selbst schuld, wenn er sich eingeschüchtert fühlt. Ich hatte auch schon eine "Einladung zu einem Gespräch" erhalten, der Schulrat kam dabei zu mir in die Schule. Da hatte ich - als GEW-Mitglied sowieso mit einem breiteren Kreuz und unterstützenden Kräften ausgestattet - den Personalrat hinzugebeten. Über das Gespräch gab's eine Aktennotiz und das war's dann auch. Wenn der Schulrat auftaucht, verspürt man in der Regel immer "eine subtile Drohung' - na und?
    Deswegen geb' ich doch kein Interview - es sei denn, es käme mir gerade recht. Und so war's da wohl auch.

    Zu beachten wäre, dass man in Foren und beim Versenden von E-Mails auf aussagekräftige Überschriften achtet.

    Kannst du bitte deinen Thread-Titel etwas präziser fassen und überarbeitebn? Dann bekommst du sicher passendere Antworten als meine :D

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