Beiträge von Volker_D

    Ich glaube diese Umfrage hinkt an einigen Stellen.

    Wenn Sie sich die Umfrage angucken, dann sieht es so aus, als wenn Lernmittelverwaltung DIE nötige Software für Schulen wäre und Schülerverwaltung mal eben so notfalls hinten drangeklascht werden kann. Dem ist aber nicht so. Es ist genau umgekehrt.

    Schulen müssen Zeugnisse schreiben, Statistiken melden, .... DAS ist DIE Software für Schulen. Fremdanbieter haben es da schwer, da:
    a) mehrere Länder für ihr Land Software bereitstellen
    b) sich die Vorschriften in allen Ländern regelmäßig ändern. Da gibt es mal keine Kopfnoten, dann 6 Kopfnoten, dann 4 Kopfnoten, dann wieder keine Kopfnoten, dann WP in 7, dann WP in 6, dann G9, dann G8, dann wieder G9, .... Da auf dem aktuellen Stand zu bleiben, bzw. den alten Stand erstmal aufzuarbeiten (schließlich muss evlt. auch 40 Jahre alte Zeugnisse drucken) ist kaum möglich.

    Schulen sind also gut beraten die "offizielle" Software zu nutzen. Einen Fremdanbieter zu nutzen ist dort ein hohes Risiko. Es würde sich nur lohnen, wenn er etwas besser könnte. Aber was soll es schon besser können? Die Rechtsvorschriften werden am Besten von der offiziellen Software abgebildet.

    Gut beraten sind die Firmen, die sich damals einen Auftrag des Landes für diese Software ergattern konnte ohne den Quelltext offenlegen zu müssen. Diese Firmen haben dann quasi eine vom Land generierte Monopolstellung erhalten. Diese können Sie dann gut nicht nur in der Schülerverwaltung umsetzen, sondern auch noch recht leicht auf Ausleihsysteme ausweiten. (Wobei es hier i.d.R. relativ einfachen Datenaustausch geben kann).

    Der andere Trugschluss ist meiner Meinung nach die Notwendigkeit einer solchen Software. Viele Schulen kommen sehr gut ohne so ein System aus.
    Weil...
    a) Die Ausleihe z.T. nicht an Personen gebunden ist, sondern an Räume (und dort überall gleich)
    b) Klassensätze relativ schnell vom Klassenlehrer geprüft werden können. Schülerzahlen liegen vor. Man braucht nur die "kaputten" Bücher zu melden. Durch die Klassenlehrer ist die Arbeit sehr gut und zuverlässig aufgeteilt. Die brauchen nur eine Klassenliste. Da braucht man keinen Computer.
    c) Einzig bei Einzelbücher (z.B. Schülerbiblothek) könnte sich das an sehr großen Schulen lohnen.
    An kleinen Schulen ist es ja z.T. so, dass die Schülerbibliothek auch ohne Ausleihe nicht die Bücher verliert, sondern im Gegenteil die Anzahl an Büchern durch Spenden sogar immer größer wird. Warum dann erfassen wer sich etwas ausleiht?
    An mittelgroßen Schulen ist das etwas zweischneidig. Zum einen kann eine Schule samit prahlen, wie modern sie ist, dass sie soetwas digital verwaltet. Auf der anderen Seite ist es überflüssig. Personalkosten entstehen nicht, wenn es Schüler auf Karteikarten erfassen. Sie werden mit einer Zeugnisbemerkung belohnt. Ganz im Gegenteil könnte man sogar der Meinung sein, dass es besser ist dies auf Karten zu verwalten, da so mehr Schüler mithelfen können, sich in die Gemeinschaft integrieren und Mitarbeit in Vereinen o.ä. lernen.

    Ich vermute daher, dass die meisten Schulen als erstes die Softwarefirma nutzen, die auch die Schülerwaltung geschrieben hat. Eine Alternative würde ich doch nur suchen, wenn ich a) mit dem Programm unzufrieden bin oder b) die Kosten zu hoch sind.


    ich wärme heute ein fünf Jahre altes Thema auf [...]

    Warum dann einen neuen Beitrag anfangen, wenn damals schon die Liste angefangen wurde?
    Wenn ich mich richtig erinnere, dann kamen wir zu dem Ergenis, dass in vielen Bundesländern eine Notenverwaltungsoftware mehr oder weniger streng von dem Land vorgegeben ist.
    Diese sind:

    Baden Württemberg - ASV - https://it.kultus-bw.de/,Lde/4634763/
    Bayern - ASV - https://www.asv.bayern.de/
    Berlin - LUSD - https://www.egovschool-berlin.de/node/975
    Hessen - LUSD - http://www.lusdportal.hessen.de/
    Niedersachsen - DaNiS - http://schulverwaltung.nibis.de/
    NRW - SchILD http://www.svws.nrw.de/
    Sachsen - SaxSVS - http://www.saxsvs.de/

    (Liebe Moderatore, bitte den Beitrag aufmerksam lesen und löschen, falls er doch gegen die Nuzungsbedingungen verstoßen sollte.)

    Hallo,

    ich habe mitlerweile auch eine Software für die Kursplaung und Kursblockung einer Oberstufe geschrieben und suche Tester, die Lust haben die Software auszuprobieren. Gerne schreibe ich auch Import/Export-Filter für verbreitete Schulverwaltungssoftware; ohne Tester geht das aber nicht. Einen Link zu der Software möchte ich hier nicht setzen, da es gegen die Nutzungsbedingungen verstößt. Wer interesse am Testen hat, der möge doch gerne Kontakt per PM zu mir aufnehmen. Ich bitte darum keine Links zu der Software oder Seite hier um Forum zu setzen und auch nicht die Namen der Software bzw. meinen Nachnamen hier zu schreiben. Aus meiner Sicht könnt ihr hier aber gerne über die Vor- oder Nachteile öffentlich schreiben. Ansonsten aber auch gerne per PM.

    Schönen Schulstart
    Volker

    Jede Nacht in der Disko vor der Schule Nachtdienst verrichten: Warum nicht? [...]

    Weil dann z.B. die Arbeitszeiten bzw Ruhezeiten nicht eingehalten werden können? Als Grundschullehrer mit kompakten Plan mag das evtl leichter gehen, wenn ich aber so einige Gymnasiallehrer, Berfusschullehrer oder Abendrealschuellehrer höre, wie lang schon ihre normalen Tage sind und das ggf. sehr Grenzwertig bzgl. Ruhezeiten ist, dann würde ich es logisch finden es zu verbieten. Oder soll der Stundenplaner so einem Lehrer dann am Vormittag frei geben, damit er die Ruhezeiten einhalten kann? Wochenende bzw. unterrichtsfreie Zeit in den Ferien wären hingegen (meiner Meinung nach) problemlos.

    Den Antrag füllt man übrigens in 2 Minuten aus. Wo ist da das Problem?
    Ich habe bei mir auch nur "selbständig" als Auftragsgeber hingeschrieben. (Bin aber nicht Ghostwriter)
    Als Tätigkeit würde ich an deiner Stelle wahrscheinlich "Wissenschaftliches Schreiben" o.ä. angeben.
    Bei der Dauer solltest du unter der 1/5 Regellung bleiben, also bei Vollzeit max 4 Stunden pro Woche. ISt aber beim Schrieben wohl eh kaum zu kontrollieren. Wer will dir den Nachweisen wie schnell du schreibt. (Außer du kommst dann rechnerisch auf >500. Anschläge pro Minute)
    Warum sollte das nicht genehmigt werden?

    PS:
    Ghostwriting kann sehr wohl gegen das Gesetz sein. Ghostwriter sichern sich daher immer expliziet in ihren AGB daher dagegen ab. Ohne eine solche Absicherung könnte dir, je nach Kunde, nämlich sehr wohl rechltich etwas vorgeworfen werden.

    PSS:
    "freie Autorin bei einer Firma". Hmm... Bin kein Rechtsexperte, aber das könnte Scheinselbständigkeit sein. Dann evtl. doch lieber diese Firma als Auftragger angeben.

    Wo kein Kläger...

    Dein Kollege wird dich wohl wahrscheinlich nicht verklagen (vermute ich zumindest mal ohne euch zu kennen). Aber warte mal ab, bis du auf dem Elternsprechtag auf dein Handy/Tablett/Laptop guckst und einem "bösen" Elternteil die schlechten Noten erklärt hast oder auch direkt einem Schüler. Die informieren sich heute auch gerne im Internet. Einige Lehrer besprechen das Thema sogar im SoWi oder Infounterricht.

    [...] welchen rechtlichen Hintergrund es bezüglich Datenschutz zu berücksichtigen gilt.

    In den meisten (allen?!) Bundesländern ist der private PC für solche Daten erstmal nicht zugelassen; es sei denn es wird angezeigt (z.B. in Ländern wie Hessen) oder genehmigt (z.B. in Ländern wie NRW). Dann darf man aber nicht alles machen was man will, da man auf so einige Dinge achten muss (Löschfristen, ...).

    Für NRW:
    https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Dat…FAQ4/index.html

    Lesenwert für Hessen: (weil gerade aktuell; alldings leicht anderes Thema)
    https://datenschutz.hessen.de/pressemitteilu…datenschutz-und

    PS:

    Dieses Thema kommt hier relativ oft. Wie wäre es mit einem Sticky Post zu den entsprechenden offiziellen Seiten für alle Länder (den für NRW habe ich ja hier schon angegeben).

    Hmmm.... Also das ein Bild sich ändern soll (ob jetzt öffentlich oder nur privat) finde ich auch nicht gut/nötig.

    Bei online-Spielen gibt es manchmal ähnliche Dinge:
    Da können Spieler z.B. melden, ob ein anderer Spieler nicht im Team mitgespielt hat, sein Vokabular "böse"/unangemessen war, ...
    Keiner kann sehen wer welche Strafen bekommen hat. Auch nicht von wem.
    Der "Denunzierte" wird automatisch (also nicht durch einen Moderator) "bestraft". Ich weiß nicht ab wann (Min. X Meldungen? Min Y verschiedene Personen, die gemeldet haben? ...)
    Die Strafe ist dann, dass der Spieler vor Start der nächsten Spielrunde ein paar Strafsekunden absitzen muss.
    Vom Prinzip das, was hier schon mal angesprochen wurde. Ab wann Bestraft ein Moderator wie hart?
    Ich glaube allerdings, dass ein Forum für Erwachsene ohne soetwas auskommen sollte.

    Interessant. Habe mich mal gerade auf der Seite umgeguckt. Was Schüler bzw. Eltern dort erhalten bzw. leisten/zahlen müssen ist schön erklärt. Ich finde allerdings nichts analoges für Lehrer. Für die staatlichen Schulen kann man das problemlos herausfinden. Wo findet man das für ihre Schule?
    zum Beispiel:
    geplante Lehrer-Schüler Relation?
    geplante Lehrer-Arbeitszeit?
    geplante Bezahlung des Lehrers?
    ...

    Wenn du wirklich Angst hast, dass dir der Schulleiter aufgrund des Versetzungsantrages einen schlechten Stundenplan gibt, dann musst du auch damit rechnen, dass er, wenn er es erst so knapp vor Ende der Frist hört, die Freigabe 5 Jahre lang ablehnt und dir 5 Jahre lang einen schlechten Plan gibt; und nach 5 Jahren dich die andere Schule nicht mehr haben will und du noch weitere Jahre an deiner jetzigen Schule mit schlechten Plänen leben musst.
    Wenn dein Versetzungswunsch doch schon im Grunde bei 100% liegt, dann kann ein einfaches "Hallo Chef, ich spiele mit dem Gedanken mich an eine andere Schule versetzen zu lassen und gucke mich da im Moment um." nicht wirklich schaden, oder? Vielleicht gibt er dir dann auch einen besonders guten Plan, damit du doch an der Schule bleibst und dich nicht weiter umguckst? Wenn er so eine Info hat, dann kann er sich schon umhören und wird dir später wesentlich schneller frei geben, als wenn er plötzlich überrumpelt wird und innerhalb kürzester Zeit überlegen muss, wie er dich ersetzen kann. Insbesondere, wenn es mitten im Halbjahr ist.

    Kann ich leider nicht direkt beantworten. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass man sich einfach noch einmal bewerben kann.

    Andererseits:
    Welchen Vorteil erhoffst du dir, wenn du es erst später machst? Dein Chef kann sich dann nicht nach Alternativen umgucken und wird evtl. ablehnen. Eine möglichst frühe Einbindung des Chefs erscheint mir sinnvoll.

    oder umgekehrt:
    Welchen Nachteil befürchtest du, wenn du es "zu früh" deinem Chef sagst?

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