Beiträge von Volker_D

    Das ist offenbar bundeslandabhängig, ob Nebentätigkeiten genehmigt werden müssen oder nur dem Dienstherrn zur Kenntnis gebracht werden müssen, wie in NDS.

    Vielleicht verstehe ich den Satz falsch, aber auch in NDS gibt es Nebentätigkeiten, die genehmigt werden müssen. Siehe:
    http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/ratgeber_neben…_besonderheiten

    Auch für Bayern gibt es dort eine kleine Zusammenfassung:
    http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/ratgeber_neben…_besonderheiten

    Und NRW:
    http://www.nebentaetigkeitsrecht.de/ratgeber_neben…_besonderheiten

    Die Fragen kann man so nicht allgemein beantworten, da es darauf ankommt welche Nebentätigkeit du machst.

    1. Es gibt Nebentätigkeiten, die nur Anzeigepflichtig sind. Es gibt aber auch Nebentätigkeiten, die genehmigungspflichtig sind.

    2. Genehmigungspflichtige Nebentätigkeiten können abgelehnt werden, wenn der Umfang zu groß ist (Wenn ich es richtig im Kopf habe, dann gilt in NRW die 1/5 Regellung. Also max 1/5 deiner Stundenzahl. Ist meiner Meinung nach absurd, da ein Teilzeitlehrer damit auch nur halb so viel Nebentätigkeit machen darf) oder dienstliches Interesse beeinträchtigt wird (Also z.B. Morgens nicht zur Schule kommen, weil Nebentätigkeit ansteht; oder den eigenen Matheschüler Nachhilfe geben, ...)

    3. Bei der Steuer musst du alle Einnahmen angeben. Ich glaube die Freigrenze liegt bei 400€. (Musst du angeben, es wird dir aber nichts abgezogen)

    4. Wie genau zu versteuern ist, hängt wiederum von der Art der Nebentätigkeit ab. Evtl. müsst du sogar ein Gewerbe anmelden. Z.B. wenn du jetzt Bitcoins "produzieren" möchtest. Je nach Einnahmen reicht eine einfache EÜR. Wenn du Pech (oder Glück?) hast, dann müsst du sogar doppelte Buchführung machen.

    Also ohne Angabe deiner Nebentätigkeit kann man da nichts genaueres sagen.

    Keine Ahnung was das für Kollegen sind, die Geld für die Schule ausgeben. Immer wieder lustig zu lesen 8) .
    [...]
    Beamer kaufen :autsch:

    Ich habe selbst keinen Beamer gekauft, sehe das Argument dagegen aber viel mehr bei der Unhandlichkeit den hin und her zu tragen.
    Die Grenzen sind da fließend. Strenggenommen müsste man auch schreiben:
    Computer für die Arbeit :autsch: . Muss der Arbeitgeber stellen! Ich vermute mal, dass trotzdem die meisten Lehrer genau das gemacht haben.
    Wie ist es dann mit EINEN Drucker? Wenn ich ein Arbeitsblatt drucke (um es dann in der Schule auf dem Kopierer zu vervielfältigen)? Ist dann nicht EIN Beamer auch ok, die "Vervielfältigung" findet in der Schule mit dem Strom der Schule/Stadt statt.
    Ist aus meiner sicht von der Argumentation sehr ähnlich. Insofern sind alle, die sich einen Drucker gekauft haben und zuhaus mal ein Arbeitsblatt auszudrucken genau so "doof" wie die Leute, die sich mal einen Beamer gekauft haben. (Ich habe mir übrigens selbst mal einen Drucker gekauft, aber keinen Beamer.)

    hä...

    Conni: im großen und ganzen sehe ich das auch so. Allerdings wäre ich mich der Schlußfolgerung nicht so sicher sein und notfalls noch mal den genauen Wortlaut rekonstruieren.

    Also wenn moanakea jemanden triff und nach einem weiteren treffen fragt und als Antwort erhält "Ich habe gerade keine Valenz", dann könnte dass doch entweder:
    a) Ich fühle mich nicht zu dir hingezogen bedeuten
    oder aber auch
    b) Ich habe gerade keine Valenz zu einer anderen Person. (Also ein "Lade mich doch bitte deutlich/konkret ein und stell mir nicht so eine "ungenaue" Frage wie "Fändest du es schön, wenn ich dich zu einem weitern Treffen einladen würde")

    Ich vermute die anderen Länder werden ebenfalls "ihre" offiziellen Programme der Länder benutzen.
    Also in Niedersachen NaDIS, Sachen SaxSVS, Hessen LUDS, ...
    Die der anderen Länder kenne ich gerade nicht auswendig. Ich glaube Berlin kooperiert mit Hambung oder MeckPom. Baden Würtenberg kooperiert wohl mit Bayern, ...

    In NRW dürften die meisten Schulen mit SchiLD arbeiten. In anderen Ländern wird man wohl kaum SchILD benutzen, da es extra vom Land NRW erstellt wurde und die Rechtsvorschriften von NRW beachtet.

    Ich dachte in Bayern benutzt ihr ASV für die Zeugnisse?! Das ist doch die Software, die von eurem Land extra für Schülerverwaltung und Zeugnisse erstellt wurde.

    will mir wegen irgendwelcher Kleinigkeiten nicht noch mehr auf den Nerven herumtrampeln lassen.Außerdem... ganz ehrlich... eine Entlastungsstunde reicht bei weitem nicht um den tatsächlichen Arbeitsaufwand auszugleichen.

    Wenn ich dich richtig verstehe, dann empfindest du die Stunde als zu wenig.
    Logisch wäre es demnach nach mehr Entlastungsstunden zu fragen oder die vielen Kleinigkeiten ("tatsächliche" (zusätzliche) Arbeit) nicht mehr zu machen.

    7 Schüler ist ja ein Traum. Möchte ich auch haben.
    Aber schön, dass die Schüler bei dir doch wählen/wünschen dürfen; hörte sich bei dir erst ganz anders an.
    Je kleiner die Schule ist, desto eher sieht man, dass Wahlen sehr wohl zwingende Schlußfolgerungen haben. Auch eine "Nichtwahl" kann das beeinflussen. Es geht sogar soweit, dass man sich durch Wahlen durchaus bewußt seinen 1. Wunsch (Priotität) sichern kann, wenn man davon ausgeht das nicht zu viele andere den gleichen Trick nutzen (und man ein Fach wählt, welches nicht zustande kommen wird; einfaches Fragen/hören/sehen bei Mitschülern hilft schon viel. Ist natürlich ein bischen Risiko; welches in einigen Ländern aber kleiner ist, da man im Notfall nur die "richtige" Leistung im 1. Halbjahr zeigen muss.)
    An der Uni haben einige durch Wahl ihrer Kurse schon zwei der drei Prüfer "gewählt", obwohl die offiziel zugeweisen wurden und nicht gewählt werden konnten. Aber wenn man die Prüfunsgbereiche der Prüfer kannte, dann konnte man bestimmte Konstellationen "erzwingen".

    Du hast natürlich insofern Recht: Normalerweise kann sich kein Schüler Lehrer und Fach wünschen. Das wird zugewiesen und fertig. Es gibt aber eben doch so einige Bereiche, da kann man mehr beeinflußen als man denkt. Aber dieser Wunsch/Zuweisung wird ja nicht unwahrscheinlich sein; (da ich a) vermute, dass die nicht sofort zum Chef gelaufen ist und sich das sofort gewünscht hat (sonst hätte die das doch schon längst gemacht und nicht erst am Ende des Schuljahres); sondern das ganze von anderen (Lehrern) "geleitet" wurde und b) dort an der Schule wahrscheinlich nicht so viele Leute Spanisch sprechen (und die Schülerin eh schon im normalen Unterricht haben).)

    Wie dem auch sei: 3 Leute haben nun "Wünsche": Schülerin, Miss Jones und Chef. Und jetzt kann man prüfen wie man sich sinnvoll einigt, da eine Erfüllung bzw. Nichterfüllung mehrere verschiedene Konsequenzen hat.

    Ja klar. Chef ordnet zu. Ist bei uns nicht anders.

    Grundsätzlich gibt es ja zwei Varianten:
    a) Man bietet nur so viele Kurse an wie man einrichten darf.
    b) Man bietet mehr an als man einrichten darf und streicht einen Kurs wieder. (Den Kurs mit den wenigsten Stimmen?!)

    Klar könnte man in Fall a) Glück haben und alle Schüler bekommen ihren Wunsch. Kann mich aber persönlich nie an so einen Fall erinnern.
    Bei Fall b) könnte man rein theoretisch auch Glück haben; höchstwahrscheinlich gibt es dann aber doch Schüler die Umwählen müssen.

    So oder so. Umwahl wahrscheinlich. Ist b) deswegen jetzt Wunschkonzert?

    Ich weiß nicht wie groß eure Kurse im Baselland sind. Bei uns ist am Gymnasium die Richtwert 19,5 Schüler. Klar kann man da mehr anbieten als bei mir an der Realschule, wo der Richtwert bei 28 Schülern liegt. Am besten warscheinlich noch die 3 zügige Realschule gegen das 8-zügige Gymnsaium, welches eine Koop mit den 2 Nachbargymnasien hat. (Ich war an so einer "Koop"-Schule; und es gab bei uns trotzdem Schüler, die umwählen mussten.)

    Bei uns müssen die Schüler auch wählen (zumindest bei den Kursen; nicht bei den AGs) und wir fragen die Schüler auch nicht welchen Lehrer sie gerne hätten. Die Schüler fragen aber uns. Und ich habe öfters Gespräche mit Schülern wo ich mich fragen warum die den Kurs gewählt haben; (weil die schon vorher in dem Fach 4 bis 5 standen und das trotzdem wählen; oder im ersten Halbjahr zwar eine knappe 3 aber in den anderen Fächern nur 2 und besser; ...) Meine 10% Schätzung habe ich extra sehr niedrig angegeben, sodass ich meine "Wette" auch gewinnen könnte. Den realen Wert schätze ich auf über 20%.). Und wenn ich da an die vielen Gespräche innerhalb des ersten Halbjahres denke, wenn die Schüler ankommen und noch in einen anderen Kurs wechseln möchten; was ich da so immer höre ...)

    Wen das bei euch schon vorher klar ist, dann ist doch auch logisch warum sie nicht fragen. Das bedeutet aber nicht, dass die Schüler diese Info dann nicht verwerten.
    Ich selbst habe im Studium zum Beispiel Kryptographie gewählt. Hatte auch eine 2 in dem Kurs. Habe mich im Semester darauf aber extra noch mal bei einem anderen Prof eingetragen, damit ich diesen dann als Prüfer angeben konnte. Das war ja kein extra Arbeit. Einfach nur einmal Unterschreiben. Hat sich gelohnt! (Nicht falsch verstehen, dass hatte keinen "menschlichen" Grund. Ich wusste einfach nur, dass der eine Prof auf jeden Fall eine Frage zu einem bestimmten Thema stellen wird (von dem ich zwar die Definition damals sagen konnte, ich es aber den Sinn nicht verstanden hatte). Und ich wusste, dass der Andere diese Frage nicht stellen wird (weil es in seiner Vorlesung nicht vorkam.).

    @Wollsocken80: Kommt darauf welchen Absatz du falsch verstanden hast. In den einem Absatz ging es um AGs, nicht um Fächer/Kurse. Wenn du da noch nie von Schülern angesprochen wurdest, dann wird das wahrscheinlich einen Grund haben. (Aber selbst bei den Kursen fragen die Schüler oft nach wer den Kurs macht (was wir nicht beantworten; aber wer nicht gerade auf den Kopf gefallen ist, kann sich das selbst leicht ausrechnen); und sie fragen auch oft nach, wer den Kurs noch wählt; und/oder fragen ältere Schüler wie der Lehrer in dem Kurs war/ist (Die Kurslehrer sind bei uns "vorhersehbar", da muss man nicht besonders schlau für sein. Es gibt oft nur 2-3 mögliche Kollegen und derjenige, der gerade den 10er Kurs hat wird wohl mit extrem großer Wahrscheinlichkeit im kommenden Jahr wieder den 7er Kurs bekommen. Ich behaupte mal, das bei unseren Kurswahlen (am Ende Klasse 6!) mindestens 10% der Schüler nicht ihr "Lieblingsfach" gewählt haben, weil ihre Freunde etwas anderes gewählt haben, ...).
    In dem anderen Absatz ging es verkürzt um "Wenn ein Schüler was will, dann grundsätzlich nicht.". Darfst meine gleiche Fabulierung auch gerne am Beispiel Ausflug, Klassenfahrt, ... u.ä. machen. Das würde das die gleiche Absurdität zeigen.

    Wenn die Schüler "fit" sind, dann kann man mit einer kleinen Gruppe schnell bei euch/dir seinen Wunsch bekommen.
    Beispiel:
    Ein Schüler geht zum Chef und sagt: nächstes Jahr möchte ich X in Mathe haben.
    Der Nächste geht zum Chef und sagt: nächstes Jahr möchte ich Y in Mathe haben.
    ...
    Da müsste sich bei uns nur etwa 10 Schüler absprechen.
    Und schon hätte 10 Leute ihren Wunschlehrer Z gewählt, da der Chef ja keine Extrawurste für einzelne macht. Wo kämen wir denn da hin, wenn sich einzelne Schüler etwas Wünschen dürfen. Das wird aus Prinzip nicht gemacht :)

    a) Man müsste mal gucken wie das Gespräch gelaufen ist. Ist das Mädchen wirklich sofort zum Chef gelaufen und hat gesagt "Ich möchte xxx". Oder wurde Sie von einem Lehrer vorher angesprochen "Du kannst kein Deutsch? Wie könnten wir das lösen?". In beiden Fällen hat sie das gleiche gesagt, aber die Situation ist doch schon ziemlich anders.
    b) "Extrawurst" ist es nur, wenn sich das andere Schüler auch Wünschen, aber nicht bekommen.
    c) Schüler fragen ofters mal Kollegen, ob sie nicht mal wieder eine X-AG machen können (die nur vom Chef gestrichen wurde, weil die UV es in dem Jahr nicht hergab). Wenn die Kollegen diese AG dann wieder auf den Wunschzettel geschrieben haben, haben die Schüler dann auch eine Extrawurst bekommen? Muss man aus Prinzip einen anderen Lehrer die AG leiten lassen sobald ein Schüler einen Kollegen angesprochen hat, damit die nicht ihre Extrawurst bekommen?
    d) Nein, DaZ muss ich nicht für *alle* Schüler zugänglich machen.

    Ich glaube nicht, dass der explizite Wunsch komisch ist. Sondern der einzig logische. Zumindest wenn alle anderen Lehrer, die sie kennt (und sie kennt ja wohl kaum alle ~100 Lehrer der Schule, sondern eben nur "ihre" ~10 Leher), mit ihr bisher kein Spanisch gesprochen haben. (Angenommen das hat echt noch einer der anderen 10 Leher gemacht, dann vielleicht nicht oft genug, zu schlecht gesprochen, oder einfach nicht ganz so sympatisch. Warum sollte man den Kollegen nennen, der immer X macht/hat, wenn man den anderen nennen kann? Wenn Schüler Gruppen bilden sollen, dann würden die ja auch erstmal andere Schüler nennen, die nicht X haben/machen, sondern den "sympatischeren" wählen. Aber deshalb wollen die den anderen Schüler nicht gleich heiraten oder best friends werden.)
    Chef soll einfach DaZ Stunden zur Verfügung stellen und fertig.

    Ist in NRW mit dem Aufsichtsweg ebenso. siehe Verwaltungsvorschrift Aufsicht
    Zitat:
    "Der Unterrichtsweg umfasst alle Wege, die die Schülerinnen
    und Schüler aus Gründen des Unterrichts oder anderer Schulveran-
    staltungen zurücklegen, sofern die Schülerinnen und Schüler nicht
    von zu Hause kommen oder nicht im unmittelbaren Anschluss an die
    Schulveranstaltung nach Hause entlassen werden.
    Unterrichtswege dürfen von Schülerinnen und Schülern der Sekundar-
    stufe I und II ohne Begleitung einer Lehrkraft zurückgelegt werden,
    wenn keine besonderen Gefahren zu erwarten sind."

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