Ich frage mich gerade, warum ich - wenn die Schule möchte, dass ich mein mobiles Endgerät in der Schule nutze - dieses mobile Endgerät zur Schule mitschleppen muss (ich spreche vom Privaten).[...]
Naja, dass ist eine ganz andere Frage, die ich hier nicht beantwortet habe.
Wer sich meine alten Beiträge anguckt wird auch ganz schnell sehen, dass ich das ich in dem Punkt voll auf deiner Linie bin.
Namenslistem, Noten o.ä. dürfen in NRW ohne Genehmingung durch die Schulleitung gar nicht auf einem privaten PC gespeichert werden.
Ich gehe davon aus, dass er erstmal seine Unterrichtsvorbereitung damit machen will. Und die musst du nicht mit einem PC machen, kannst du auch mit Papier und Bleistift. Er vielleicht mal einen Filmausschnitt zeiegen will. Und das musst du in deinem Unterricht nicht machen, kannst auch einfach davon erzählen. ... Insofern bleibt das dir überlassen darauf zu versichen und deine Unterrichtsvorbereitung mit Papier und Bleistift zu machen. Ich würde jetzt aber mal fast wetten, dass du einen PC dafür zu Hause nutzt. Und: Er wird davon nicht überzeugt sein, wenn er es nicht wie geplant nutzen kann. Damit wiederspricht du dir selbst.
Stark übertrieben: Du kannst die auch unbequeme billige Kleidung kaufen (z.B. eine Nummer zu groß oder zu klein, weil gerade stark reduziert) und nutzen es dienstlich. Viele Lehrer kaufen sich dann aber doch freiwillig teurere und bequeme Kleidung. Also wenn der Dienstherr will, dass ich in meiner Kleidung gut arbeiten kann, dann soll er sie auch gleich bezahlen (notfalls kauft man sich gar keine? ok, das würde ich dann doch nicht machen
). Wenn du den Computer beruflich nutzt, dann kannst du es zumindest von der Steuer absetzen. (Was aber für einen Ref nur eine sehr geringe Ermäßigung gibt und für einen Lehrer in hoher Gehaltsstufe wenigstens etwas mehr).