Beiträge von Volker_D

    Mit dem "zurecht" hast du insofern recht, als das sie es eigentlich nicht machen müssten. Da stimme ich dir voll zu. Leider habe ich in den letzten Jahren gelernt, dass die Welt leider so nicht läuft. Wenn man nicht fragt, dann wird man nur relative selten etwas bekommen.

    Und alle die den Thread bis hier hin gelesen haben, haben schon wesentlich mehr Zeit in dieses Thema investiert als 3 mal einen Dienstrechner zu beantragen. Welcher Zeiteinsatz wäre sinnvoller gewesen?

    Ansonsten bin ich schon der Ansicht, dass die neue DSGVO um einiges strenger ist als ihre Vorläufer. Dass NRW da mit der Umsetzung hinterhinkt, bezweifle ich nicht.
    Allerdings muss ich da von der Hand in den Mund argumentieren. Meine Kenntniss rekrutieren lediglich aus Gesprächen mit einem Bekannten, der sein Geld damit verdient, dass er Firmen in dem Bereich ihre Fehler vorhält. Nach dem, was der berichtet, könnten wir uns in den Schulen warm anziehen (und am besten Helm und Schutzbrille bereitlegen), wenn wir die Sache ernst nähmen.

    Jain. Du übersiehst 3 Punkte:
    a) Dein Bekannter muss sich auch bei Firmen nicht um den Datenschutz des Landes NRW für Schulen kümmern, sondern nur um den "ganz normalen" Datenschutz. Für Schulen gab es schon immer eine zusätzliche Regelung für den Datenschutz, der noch strenger ist als der normale Datenschutz für Privatpersonen und Firmen. Die steht allerdings nicht BDSG (BundesDatenSchutzGesetz) sondern im DSG NRW für öffentliche Stellen und in der VO-DV I für Schulen. An diese Getzte muss sich keine Firma halten. Oder hat dein Bekannter Schulen beraten?
    b) Das strengre was hinzugekommen ist betrifft wohl nie Dienstrechner der Lehrers. Da hat sicht nichts geändert. Die neuen Sachen betreffen Daten, die über das Internet "vertrieben" werden, dargestellt werden oder gelöscht werden sollen. Ja, da ist viel hinzugekommen. Ich kenne aber bisher keinen Lehrer, der sich eine Homepage eingerichtet hat, an die die Schüler die Noten schicken können. Dann müsste der Lehrer jetzt den Schüler über die weiter Verarbeitung aufklären und ihm das Recht zu Löschung der Daten erklären. Das wäre jetzt neu, stimmt.
    c) Es ist von der neuen DSGVO vorallem die Homepage der Schule betroffen. Das hat aber absolut nichts mit der privaten Nutzung von Rechnern zu tun. Die DSGVO Regeln gelten auch, wenn ich es mit einem dienstlichen Rechner mache.

    Das heißt nicht, dass sie schon immer eingehalten wurden bzw. schon immer einhaltbar waren.

    Das bestreite ich auch nicht. Ist aber kein Arguemnt gegen die Regelung. Ansonsten könnten wir z.B. auch abschaffen, dass man nicht bei Rot über die Ampel gehen darf. Ich sehe ziemlich oft Leute die das machen und nicht bestraft werden. Könnte die Liste um einiges verlängern.

    Wen interessiert eine neue Regelung, wenn schon die alte ignoriert wird? (Und zwar von Lehrern und Land)

    Da sind wir selbst Schuld das wir noch immer keine Dienstrechner haben. Jetzt wird uns wieder geballt so eine schöne Vorlage gegeben und statt die Gunst der Stunde zu nutzen und Dienstrechner zu beantragen wird es ausgeschlagen.

    Ich sag mal so: so lange noch Kollegen vor der ganzen Klasse ihre Liste mit Namen und Noten laut vorlesen ist Datenschutz ein eher ambitioniertes Projekt.

    Sehe ich anders. Zum einen ist es nicht ganz vergleichbar.
    Wenn die Daten auf einem Rechner liegen, der mit dem Internet verbunden ist, dann ist das eine ganz andere Sache.
    Nur um mal zu vergleichen:
    a) Wenn ich mich als Schüler einhacke, die Note ändere und dann das Zeugnis ausgeruckt wird, dann würde man das kaum merken können.
    b) Wenn der Lehrer die Noten vorliest (die die meisten Schüler wahrscheinlich eh schon kennnen), hätten sie keine möglichkeit sich "einzuhaken" und die Note zu ändern.

    Zum anderen wäre die Schlußfolgerung falsch.
    Stell dir vor ein Schüler macht irgendetwas unerlaubtes/schlechtes/... . Alle Schüler sehen das in der Klasse.
    Jetzt darf ich mir also sagen "Ich sag mal so: so lange ein Schüler vor der ganzen Klasse .... ist das eher ein amibioniertes Projekt." und hänge auf dem Schulhof Plakate aus, auf dehen ich den Vorfall schildere. (Und das wäre ja durchaus der Recher im Internet: Jeder kann dort vorbeikommen und gucken wenn du es nicht schützt!)

    In Schulen wurde sich traditionell nie um professionellen IT-Einsatz gekümmert. Man hat sich darauf verlassen, dass die Privat-Rechner der Lehrer das schon irgendwie hergeben. Die Regelungen, von denen wir hier aber reden, kriegt man als Privatperson nicht umgesetzt.

    Ich glaube hier wenden 2 Dinge verwechselt. Wenn es um die Versorgung mit Dienstcomputern für Lehrer geht: stimmt.
    Wenn es um die Regeln/Gesetze über die Datenverarbeitung in NRW geht: Stimmt nicht. Die Regeln waren schon immer so. Die einzige neue Regelung die ich sehe ist, dass die Passwortabfrage jetzt nach spätestens 15 Minuten inaktivität kommen muss. Damals war die Zeitspanne nicht angegeben. Alle anderen Punkte gab es doch schon vorher auch.

    Die Netze für Lehrer und Schüler/Klassenzimmer müssen physikalisch getrennt sein - ansonsten verstößt das gegen die Vorschrift und es dürfen keine personenbezogenen Daten erfasst/bearbeitet werden.

    Ich kann das jetzt nicht für alle Länder sagen, aber das gilt zumindest nicht (mehr) überall. Das war mal eine alte Regellung, die es mitlwerweile nicht mehr so streng gibt oder, falls es sie gibt, wohl bei den meisten nicht beachtet wird. Warum? Weil man sich sonst überlegen müsste welches der beiden Netze kein Internetzugang hat. Sobald beide einen Internetzugäng haben sind sie physikalsch miteinander verbunden.
    Man "trennt" heute anders.

    Außerdem frage ich mich bei dieser ganzen Diskussion immer was das mit dem "Der könnte dann meine privaten Daten lesen" soll.
    Da stören mich zwei DInge:
    a) Wenn man an seinem Computer einen zusätzlichen Benutzer für die Schule einrichtet, dann sind Schule und privates doch getrennt. Da könnte ich meinem Datenschutzbeauftragten sogar Benutzername und Kennwort verraten. Er würde trotzdem nicht meine privaten Daten lesen können.
    b) sehr komische Einstellung. Man sorgt sich um seine private Daten; aber was man so mit den Schülerdaten macht ist vollkommen egal.

    Das heißt nicht, dass ich für die Nutzung privater PCs bin. Ich bin trotzdem ganz klar für einen Dienstcomputer; unter anderem weil die meisten Lehrer zu blöd sind um einen neuen Benutzer für dienstliche Zwecke anzulegen oder sie sich mit ihrem alten Betriebssystem für sicher halten, obwohl Micorsoft, Apple, Linux-Distributor, ... die von dem Lehrer benutzt Version schon längst für unsicher erklärt haben.

    Es geht hier nicht um ein Arbeitsblatt in Mathe, Deutsch, ... . Die durfte man schon immer auf einem privaten Computer schreiben und darf das auch in Zukunft.
    Es geht um die Daten wie Namen, Noten, ...
    Die durfte noch nie auf einem privaten PC gespeichert werden wenn man keine schriftliche Genehmigung vom Chef hatte. War schon immer so. Auf die Löschfristen haben sich nicht verändert. War auch schon immer so.
    Insofern absolut nichts neues.
    Das mit der Seriennummer versteht man sehr schnell, wenn man sich mal die Kommentare diesen Antrag durchgelesen hätte. Es geht schlicht und ergreifend darum, dass dein Grät dann versichert ist wenn es während der dienstlichen Tätigkeit kaputt geht. Oder beschwerst du dich jetzt auch dei deiner Autoversicherung, dass du dort dein Auto mit Kennzeicheichen angeben musst wenn du es versichern möchtest?

    Der "Spruch" war ehrlich gesagt auch nicht erst gemeint.
    Ernster:
    1. Mitschüler fragen
    2. In der nächsten Sportstunde sich einfach nochmal die CD angucken
    3. Lehrerin fragen
    Aber eine Suchaktion über dieses Forum oder Facebook? Also bitte; damit macht man sich doch lächerlicher als die Lehrerin zu fragen.

    Aber stell dir mal vor es wäre Eigentum, ggf. noch geerbt, ...

    Habe ich nicht. Aber ich würde wahrscheinlich überlegen, ob ich nicht einen unabhängigen Sachverständigen schätzen lassen würde wie viel die Immobilie Wert ist bzw. für wie viel man sie vermieten kann. Vom Prinzip hat das "Problem" doch auch jeder Makler, der für dich dein Haus vermieten will. Der lässt sich doch nur selten 113 Jahre alte Quittungen zeigen und berechnet die Inflation. Da wird doch der Wert auch anders ermittelt wenn er vermieten/verkaufen will.

    Wobei die Erkläung gar nicht so lang ist: Natürlich erzielt Bolzbold damit Einkünfte.
    Ansonten könntest du auch nicht deinen Computer oder ähnliches bei der Steuer absetzen. Oder vermietest und verkauft du deinen Computer und andere Dinge, die du bei der Steuer einreichst?

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