Wobei Lehramt mit fast 51000 Euro im Jahr 2016 in NRW auch bedeutet, dass ein
.. Sek II Lehrer mit etwa Stufe 7-8 genommen wurde (das ist ok. Könnte der Durchschnitt sein)
.. SeK I Lehrer in der letzten Stufe genommen wurde (also bestimmt kein Durchschnittswert)
Beiträge von Volker_D
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Du solltest als erstes mit beiden Schulen darüber sprechen, ob das überhaupt geht. Mal so eben 22h zu verteilen ist, je nach geplanten Einsatz für dich, evt. gar nicht (so einfach) möglich.
Dann solltest du als nächstes abklären, wie das mit Überstunden gemacht wird. Am besten übernimmt eine Schule (üblicherweise die Stammschule) diese Aufgabe. -
Rechtlich kann ich das jetzt leider nicht sicher beantworten.
Aber die "alte" Schule wird sich "freuen", wenn Sie kurz vorher erfährt, dass du doch nicht kommst und somit UV und Stundenplan noch mal mehr oder weniger komplett überarbeitet werden müssen. Das sind mal eben zig Stunden zusätzliche Arbeit für die Verantwortlichen.
Es wundert mich ehrlich gesagt ein bisschen, dass die andere Schule das erst am Ende der Sommerferien entscheidet. Da hat man UV und Stundenplan normalerweise schon fertig. War das erst so kurzfristig ausgeschrieben worden (unerwartete Krankheit, ...) oder haben die so viele Bewerber mit gleicher Fächerkombination, dass die sich ziemlich sicher sind einen zu bekommen? (Wenn die nämlich keinen Vertretungslehrer bekommen, dann wird es bei denen aber zeitlich verdammt eng mit UV und Stundenplan.)
(Evtl solltest du dir auch überlegen beim alten Arbeitgeber zu bleiben, da dass evtl. die Chancen auf Festanstellung erhöht? Frag mal am Besten deinen Personalrat.)
(Was steht/stand den in deinen Arbeitsverträgen? Ich kann mich daran erinnern, dass bei meinem damals eine Vertragsstrafe festgelegt war für den Fall das ich nicht antrete.) -
Für den Sitzplan nehme ich kein Programm. Sehe auch nicht den Sinn darin; mein Tablet wäre mir dafür viel zu klein und der Bildschirm schaltet sich viel zu schnell ab. (Länger einstellen will/kann ich nicht -> Problem Akku). Ein DIN A4 Blatt Sitzplan auf Papier halte ich für viel besser. Den kann ich soagr leichter/schneller sehen, wenn ich an der Tafel stehe und auf das Pult gucke. Das machst du mit dem Handy/Tablet?
Arbeitsblätter am Handy: An meiner Schule geht das nur sehr bedingt. In fast allen Räumen hätte ich das Problem so ein Arbeitsblatt vom Handy zu zeigen bzw. auszudrucken. In den anderen Räumen wäre es zu umständlich. Ich müsste das Arbeitsblatt erstmal auf Handy bringen. Ich habe die schon alle der Lernstatt und darauf haben die Schüler zugriff. Warum also diesen Umweg?
Klassenbücher... Wahrscheinlich verstehen wir da unterschiedliche Dinge drunter, aber das müsste ja mit allen Lehern der Klasse abgeglichen werden. Und da ist dann mal wieder die Frage nach der rechtlichen Umsetzung.
Kalender ok. Benutze ich zwar nicht für die Schule digital, aber da würde ich ehlich gesagt (weil nur noch ein Programm in "meiner" List übrig bleibt) eine Kalendersoftware vorziehen. Warum: Weil ich darin problemlos meine privaten Kalender gleichzetig führen könnte, da diese dort getrennt werden können. Ansonsten müsste ich doch wieder 2 verschiedene Programme benutzen, oder aber Schuldaten auf den Rechnern haben, die nur Zugriff auf meinen privaten Kalender haben und nicht auf die Schuldaten. -
So, ich hab doch noch etwas gegoogelt.
Also wenn ich aufgefordert werden mit der Nutzung von Windows bewusst gegen das Datenschutzgesetz, ... zu verstoßen, dann wird das meiner Meinung nach entweder mit §111 StGB oder §116 StGB "verhindert" (Aufruf zu Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat). Ich bin mir jetzt nicht sicher ob das noch eine Ordnungswidrigkeit oder schon eine Straftat ist.
Bei der Bundeswehr als Soldat/Wehrpflichtiger hätte ich die Ordnungswidrigkeit ausführen müssen und mich beschweren müssen. Die Straftat hätte ich nicht ausführen dürfen.
Wie ist das eigentlich als verbeamteter Lehrer? Gilt da die gleiche Regelung wie für den Soldaten? -
Juristisch halte ich das auch für sauber. Wenn die wüssten, dass es unsicher ist/den Gesetzen widerspricht und trotzdem die die Schulen auffordern würden es zu nutzen, dann ist das bestimmt(wahrscheinlich?) eine Strafttat. Gesetz dazu müsste ich jetzt suchen. Ist jetzt aber zu spät. Ich muss auch mal schlafen.
Ich denke der Bund/die Länder haben da Windows schon geprüft. Microsoft hat ja u.a. in Brüssel ein sogenanntes "Transparency Center" genau für solche Zwecke eingerichtet. -
Laut Installationsanleitung sind übrigens Vista, Windows 7 und 8 "erlaubt"

XP und Win 10 sind wohl zu unsicher
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Nein, dass Internet ist auch nicht genehmigt. Es fällt unter die Pauschalregel. Da muss jeder Lehrer selbst entscheiden ob es konform ist oder nicht.
Klar dürfen die andere Systeme einsetzen. Sie müssen nur prüfen, ob es den Datschutzbedingungen entspricht. Was soll daran unlogisch sein? Genau das wird doch im Gesetz vorgeschrieben und dafür hat jede Schule einen Datenschutzbeauftragten zugewiesen, der diese Frage notfalls beantworten kann.
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Ich sehe gerade, dass es doch explizit genannt wird. In der Installationsanleitung steht, dass man Windows benutzen soll.
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Das war die Antwort auf deine Frage nach dem Internet. Wenn das jetzt kein Medium ist, dann kann ich dir da leider auch nicht helfen.
Bei dem Betriebssystem bin ich ganz deiner Meinung: Das ist kein Lernmittel, weil es kein Medium im "klassischen?" Sinn ist.
Für die Software wurde es aber indirekt beantwortet: Dadurch, dass das Land die Software für Microsoft Windows bereitstellt, ist das indirekt mit erlaubt worden. Da gibt es also auch kein direktes Problem. -
Dann sollten wir die Informatikräume besser schließen und Schüler auf keinen Fall irgendwelche Websites besuchen lassen (und ich meine nicht Facebook oder Google, sonder die stinknormale 08/15 Website die Werbung einblendet und Cookies nutzt).
Ist doch Blödsinn. Die sind explizit erlaubt:
https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsyst…ien/Lernmittel/
Zitat: "Alle ergänzenden Medien, die kurzfristig im Unterricht eingesetzt werden, gelten ebenfalls als pauschal zugelassene Lernmittel." -
Nenn du mir doch bitte mal eine Seite mit genehmigter Software für den Schulbetrieb und genehmigten Websites für den Besuch durch Schüler während der Schulzeit? Ach das gibt es nicht?
Doch, gibt es:
1. https://www.svws.nrw.de/
2. https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsyst…ien/Lernmittel/ -
Ich bin mir noch nicht mal sicher, ob der von dir zitierte Antrag von einem Datenschutzbeauftragen ist.
Das Dokument ist von Chris Wolcott auf einer Fortbildung in der Bezirksregierung Düsseldorf verteilt worden. Das er Datenschutzbeauftragter sein soll konnte ich zumindest nicht so schnell herausfinden. Fortbildungen kann vom Prinzip erstmal jeder Lehrer anbieten; den Anforderungenkatalog für Fortbildungen hatte ich mir mal letztes Jahr durchgelesen. Er selbst arbeitet im LOGINEO-Team und ist auf der Homepage nur als Mitarbeiter ohne besondere Funktion gelistet. Ich halte es daher eher für unwahrscheinlich, dass er Datenschutzbeauftragter ist.
Wenn das ein "offizielles" Formular wäre, dann würde man das wohl an andere Stelle ablegen. (Nämlich auf einer Seite für ganz NRW. Und nicht versteckt in einer Fortbildung der Bezirksregierung Düsseldorf.)
Es ähnelt inhaltlich sehr dem alten offiziellen Dokument. Das ist aber offensichtlich gelöscht worden. Mein Lesezeichen führt jetzt in Leere. (Ist sehr auffällig, da noch wie das alte Formular von Disketten und CD-Rom gesprochen wird. Wenn er das mal etwas aktualisiert hätte, dann würde ich eher von DVD und USB-Stick als Beispiel sprechen.) (Das alte Formular war noch aus dem letzten Jahrtausend und war noch letztes Jahr "aktuell" und abrufbar. Das Dokument von Wolcott ist immerhin aus dem Jahr 2011; aber selbst da hätte ich DVD und USB als Beispiel geschrieben.)Riki26: Die Punkte reichen laut Gesetzeslage aber noch nicht aus.
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Des weiteren hast du dich auch gar nicht zur Prüfung von der genehmigten Daten geäußert. Wer hat die alle geprüft?
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1. Revisionsfähigkeit wird nicht durch ein Backup und ein Timestamp alleine sichergestellt. Guck dir mal die Datenbank von Schild an, in der Datenbank kannst du sehen wie dort die Revisionsfähigkeit sichergestellt wird.
2. Bitte nenn mir doch mal den Datenschutzbeauftragen, der das bei Tupucate geprüft haben soll bzw. einen Link auf die Seite der genehmigten Software.
3. Der Antrag sagt gar nichts darüber, dass Tupucate von einem Datenschutzbeauftragen geprüft wurde. Der Antrag ist ganz allgemein für jede Software. Er ist so formuliert, dass der Schulleiter, welcher auch keine Ausbildung in Datenschutz hat, etwas genehmigen soll, was er wohl selbst i.d.R. nicht versteht. Da geht es nur darum den schwarzen Peter weiterzuschieben. Wenn die Software von einem Datenschutzbeauftragen geprüft worden wäre, dann würde sie das ja wohl auf der Seite unserer Landesregierung veröffentlichen, so es z.B. mit den Büchern und Lehrmitteln gemacht wird, unserer Notenverwaltungssoftware oder mit unserer Schulverwaltungssoftware. Tupucate ist da aber nicht zu finden.
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Tapucate erfüllt alle in NRW geltenden Voraussetzungen gemäß §10 DSG NRW.
Behauptet wer? Laut §10 müssen Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität, Revisionsfähigkeit und Transparenz gewährleistet werden.
Wenn man jetzt einen Blick auf die Tupucate Seite zu "Datenschutz und Sicherheit" wirft, dann stellt man fest, dass die Vertraulichkeit voll gewährt wird. Integrität und Verfügbarkeit würde ich auch noch akzeptieren. Aber Authentizität, Revisionsfähigkeit und Transparenz? Wo werden die beachtet? Ich sehe dazu keinen Hinweis auf der Homepage von Tupucate wie das sichergestellt wird.
Desweiteren muss noch geprüft werden welche Daten laut Anlage 3 zu §2 Abs.2 VO-DV I überhaupt erfasst werden dürfen. Wer hat das gemacht?
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Du solltest deinen Datenschutzbeauftragen fragen, welches von beiden Programmen du überhaupt benutzen darfst. Dann erübrigen sich (evtl.) schnell alle weiteren Überlegungen.
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Natürlich entscheidet jeder Nutzer für sich selbst. Es ist ja auch nur ein Rat von mir und kein Befehl. Ich rate es einfach deshalb, weil solche Leute schon so manchen Open Source Programmierer die Lust am Programmieren geschmälert oder gar genommen haben. (Ich spreche von Leute die NUR das eine Argument nennen, es sich aber locker leisten könnten für eine Leistung auch zu bezahlen UND sich dann noch darüber beschweren wenn etwas anders aussieht oder nicht geht.)
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Ich glaube das hebt diesen Widerspruch nicht auf. Auf dem Zeugnis steht dann nämlich auch "ist versetzt", obwohl es das Notenbild es eigentlich nicht zulässt.
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Widersprüche gibts da schon mal. Wie sollen an einer Realschule 22 Stunden Naturwissenschaften (Zitat!) "gleichmäßig" auf Chemie, Physik und Bio aufgeteilt werden. Entweder ist das Unmöglich oder es wird von den Schulen tatsächlich erwartet in Jahr/Halbjahr die Stunde zu dritteln. Alternative muss man wohl das Wort "gleichmäßig" sehr 'schwammig' definieren.
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