Beiträge von Volker_D

    Zur Hauptfrage (Nehme ich trotz Terrorgefahr an Veranstaltungen des öffentlichen Lebens teil?) Das muss jeder selbst wissen. Ich würde fahren.

    Zur Nebenfrage: (Muss ich das genehmigen lassen)
    Also wenn du das mit deiner Klasse machst und/oder das in deiner Schule/Klasse/Klassenraum während der Unterrichtszeit organisiert hast (Ich spreche z.B. von "Vorstellen des Ausflugs", "Austeilen von 'Teilnahmeabfragen'", "Einsammeln von Geld", "Nachfragen, ob jemand mitfährt", oder ...), dann ist das ganz klar eine Schulveranstaltung und muss genehmigt werden. Ich kenne keinen Grund, warum es nicht genehmigt werden sollte.

    Alle Hersteller nach ihren Verkaufszahlen zu fragen würde nicht helfen, da es nicht die Frage beantworten würde.
    Denn:
    - Der Kunde nutzt vielleicht das Programm gar nicht mehr (obwohl er es mal gekauft hatte)
    - Alle Hersteller von Open Source Software, Freeware, ... könnten maximal die Downloadzahlen von ihren Seiten angeben. Wie viele es davon nutzen und wie viele andere Schulen das Programm von einer anderen Seite geladen haben ist dem Hersteller unbekannt.

    Vor über 10 Jahren hatte das Land NRW an den Schulen einmal angefragt, welche Software sie benutzen. Wenn ich es richtig im Kopf habe, dann hatte Units den größten Anteil. Deutlich kleiner waren WinPlan und andere Programme. (Viele (Grund- und Hauptschulen) kommen auch ohne Software aus, da man solche Pläne oft gut in kurzer Zeit auch per Hand setzen kann.)

    Ich frage mich, was mit der Frage bzw. der Antwort bezweckt werden soll. Nur weil viele es haben/benutzen, bedeutet es nicht, dass es gut ist. Das meistverkauft Auto der Welt ist mit Sicherheit nicht das beste Auto der Welt. Ich habe noch nicht gesehen, dass ein "Promi" das meistverkaufte Auto der Welt fährt oder das bei den großen Autorennen das meist verkaufte Auto der Welt benutzt wird.

    Wahrscheinlich wollen Sie ja eher ein "gutes" Programm nutzen. Ich schicke Ihnen mal einen Link per PM zu einem Programm, dass ich bei uns an der Schule eingeführt hatte, da uns die Untis-Pläne zu schlecht waren. Ich kann den Link hier nicht öffentlich machen. Das Stundenplanungsprogramm ist zwar Open Source, aber ich habe daran mitgeschrieben und Werbung ist in Beiträgen hier nicht erwünscht. Daher nur für Sie als PM.

    Das Modell muss bei einem so großen Zeitraum verbessert werden.
    Ansonsten würde man im Jahr 1200 etwa 2^27 Vorfahren haben. Das sind 137 Millionen. Damit wäre man mit der halben Weltbevölkerung verwandt.
    Nach "krasser" ist es 100 Jahre früher, also Jahr 1100. Dort müssten dann 2^30 Vorfahren leben. Das sind über 1 Milliarde. Zu der Zeit lebten Schätzungsweise aber keine 500 Million Menschen auf der Erde.
    siehe:
    https://de.wikipedia.org/wiki/Weltbev%C3%B6lkerung

    Die Antworten hier sind ja sehr unterschiedlich, weil sich offensichtlich jeder etwas unter deiner Frage vorstellt.
    Evtl. solltest du dein Anforderungsprofil genauer beschreiben. Dann kommen evtl. mehr gute Antworten.
    Wenn es online sein muss, dann würde es zwar mit LibreOffice gehen (z.B. indem man als HTML Seite in einem dropbox-ähnlichem Ordner abspeichert, welche öffentlich ist), aber jedes CMS ist mit (großer) Sicherheit besser geeignet.
    Ein CMS zu empfehlen ist aber schwer, da deine Anforderungen bzw. deine Vorraussetzungen unbekannt sind.
    z.B.:
    - was kann dein Server? PHP, ...
    - muss es Mutiuserfähig sein?
    - müssen verschiedne Schreibrechte für Benutzer verwaltet werden
    - ...

    Vielleicht verstehe ich es ja falsch, aber warum nicht LibreOffice?

    Dort kannst du
    - schreiben
    - Fotos einfügen
    - audrucken

    Ist auch kostenlos.

    Wenn du schön das Datum als Überschrift führtst, dann kannst Du sogar automatisch ein Inhaltsverzeichnis erstellen.

    Weitere Vorteile:
    - In viele andere Formate konvertierbar
    - Wohl auch noch in 10+ Jahren zu lesen

    Einzig mir bekannter Nachteil:
    Da es wesentlich mächtiger ist als eine extra Tagebuchsoftware, ist es evtl. etwas unübersichtlicher.

    Gut mitgedacht.
    Grundsätzlich kann der Rechner das Backup nur erstellen, wenn auf die Daten auch zugegriffen werden kann.
    Ich habe Dropbox jetzt viele Jahre nicht mehr benutzt. Damals war es zumindest so:
    Dropbox ist genau genommen auch "nur" ein Backup bzw eine Sync Software.
    Wenn du für Dropbox einen Ordern freigibst, dann werden die Daten auf irgendeinen Server in den USA kopiert. Die Daten bleiben aber auch auf deiner Festplatte. ( aus Performancegründen und um auf Offline arbeiten zu können).
    Wenn du nun einen anderen Rechner mit deinem Dropboxverzeichnis einschaltest, dann synchronisiert er. Sprich er kopiert die Daten vom Server aus den USA. Genau genommen sind die Daten jetzt also 3 mal vorhanden.
    In dem Moment wo die Synchronisation abgeschlossen ist, kannst du sie auch kopieren.
    Falls Dropbox dies in den letzten Jahren geändert haben sollte (und Daten nur auf dem Server liegen haben sollte), dann würde das aber auch keinen großen Unterschied machen. Sobald die Backupsoftware auf die Daten zugreifen möchte, würde Sie ja anfangen zu lesen, genau so wie jede andere Software (Office, ...) auch.
    Ich kann ja auch ein Backup einer Webseite erstellen. Die ist ja auch nicht auf meinem Rechner, trozdem kann ich das Backup auf meinen Rechner spielen.

    Alles klar. Wenn man noch nie mit dem Terminal gearbeitet hat, dann versteht man das wohl nicht.
    Statt eines Computerexperten an deinen Rechner zu setzen, würde ich an deiner Stelle erst nocheinmal in Ruhe in deine Backupsoftware hineinschauen. Wenn das eine gute Software ist, dann kannst du es dort nämlich selbst einstellen. Du musst nur darauf achten, dass du soetwas wie "vollständig" (nicht inkrementell), "keine Kompression", und "Daten nicht löschen" in den Optionen bzw Einstellungen für den Backup-Auftrag findest.

    Also eine Backupsoftware lädt die Daten doch herunter. Wenn ich dich richtig verstehe, dann möchtest du "nur" nicht irgendwo ein inkrementelles Backup haben, sondern die Daten einzeln haben um mir ihnen direkt arbeiten zu können. Soetwas kann man den meisten Backup- und Synctools machen. Bei den Einstellungen musst du nur aufpassen, dass du nicht "inkrementell", sondern "vollständig" hast und wie du mit neueren Dateien umgehen willst (ich denke mal in deinem Fall "überschreiben". Damit würden aus deinem Dropboxordner die Daten kopiert; aber sie würden nicht gelöscht, wenn du sie in Dropbox löscht.)
    Dein Backup kannst du ja dann ganz normal so lassen.

    Die Mac Leute schwören meines Wissens nach auf die Time Capsule.
    Im Grunde kannst du aber jedes Sync Tool bzw Backup benutzen.
    Wenn es nicht zu viele Daten im Ordner sind bzw. du viel Backupspeicher zur Verfügung hast, dann könnstest du auch einfach einen cronjob anlegen und die Daten regelmäßig einfach kopieren.
    Als Suchbegriff würde ich mal bei google etwas wie "backup mac", "backup tool mac", "backup software max", "sync mac", "sync tool mac" oder "sync software mac" eingeben. (So wie du es beschreibst eher "backup" statt "sync", oft kann die sync-Software aber auch backup. Umgekehrt eher nicht.)

    Naja, dass kann ja schon sein. Dann würden halt 99,5% illegal handeln. Das muss jeder selbst wissen. Ich kenne viele Beispiele, bei denen Leute sich nicht an das Gesetz halten.
    Ich würde mal wetten, dass die meisten Lehrer (egal ob Kladde oder Computer) eh illegal handeln. Es gibt in den Datenschutzgesetzen der meisten Länder nämlich z.B. auch Mindestfristen und Maximalfristen für Daten. Wenn also ein Lehrer in den großen Ferien aufräumt und alle Daten vernichtet, dann kann/ist das genau so illegal wie bei den Lehrern, die ihre alten Daten über mehrere Jahre aufheben (Egal ob Papier oder Rechner).
    Wenn man den Antrag nicht ausfüllt und etwas "passiert", dann bist du der Dumme. Mit Antrag kannst du aber (zumindest einen Teil) der Schuld an deinen Vorgesetzten "weiterreichen", da er es dir genehmigt hat.

    Es könnte z.B. auch mal ein Elternteil sein, der mit der Note seines Kindes nicht einverstanden ist und mal einfach bei deinem Dezernenten nachfragt, ob du überhaupt elektronisch abspeichern darfst. Ich glaube eher nicht, dass der dann nur "du du du." sagen wird. Bei Widerspruch gegen die Note (z.B. wegen Nichtversetzung) könnte ich mir vorstellen, dass diese vor Gericht evtl. nicht hält und ein "Verfahrensfehler" vorliegt.

    Also so schlimm ist das doch gar nicht.
    Wenn man bei google "brandenburg genehmigung datenverarbeitung" eingibt, dann ist es wieder gleich der erste Treffer um es als pdf-Dokument zu erhalten:
    http://www.lsa.brandenburg.de/media/bb2.a.5788.de/30_5_2F.pdf


    Den Antrag dann ausdrucken, ausfüllen und fertig. Ist nur eine Seite. In dem Antrag steht nirgends, dass du das Sicherheitskonzept schriftlich ausarbeiten musst. Dort steht im Grunde nur, dass du versicherst dich an den Datenschutz zu halten.
    Vom Prinzip würde ich da also z.B. eintragen:
    - meinen Namen, Dienstbezeichnung, ...
    - Grund: Notenerfassung
    - Personenkreis 9a, 9b, ...
    - Gespeicherte Daten: Name, Vorname, Klasse, Note
    - Programm: Teachertool
    - Vorgesehene Auswertung: Bildung der Jahresnote
    - Firsten für die Lösung: ein Jahr (bitte diesen Wert noch mal selbst prüfen)
    - evtl noch Backup: z.B.: wöchentlich auf ...

    Und fertig. Ich denke nach 5 Minuten hat man den Antrag doch ausgefüllt.

    Natürlich gibt es bei beiden Systemen Vor- und Nachteile. Es ist ja auch nicht so, dass Computer/Handy/... verboten sind. Man darf sie ja auch benutzen; man muss dieses Gerät aber auch beherrschen. Eine Kladde ist nun mal einfacher zu beherrschen.

    Ich könnte mir vorstellen, dass in ein paar Jahren evtl. sogar Kladden nicht mehr erlaubt sind, sondern nur noch Rechner. Dafür muss sich aber noch so einiges tun.

    Ich denke es ist (muss) so wie im Straßenverkehr (sein):
    Ein Fahrrad (Vergleich: Kladde) darf man auch so fahren. Dafür braucht man keinen Führerschein oder ähnliches. Ich muss mir auch nicht vom TÜV/DEKRA/... bestätigen lassen, dass es verkehrstüchtig ist.
    Wenn man aber ein Motorad (Vergleich: Computer) fahren will, dann benötigt man einen Führerschein. Außerdem muss es vom TÜV/DEKRA/... geprüft und für zulässig erklärt werden.

    Sprich:
    Die benutze Software muss von einem Experten für zulässig erklärt werden und der Antragsteller muss die Software auch beherrschen.

    Vom Prinzip haben wir auch auch schon heute beides so. Bei den Anträgen, die in einigen Bundesländern nötig sind, zeigt der Anwender schon bei seiner Beschreibung, dass er den Umgang mit der Software versteht/beherrscht. Anhand der eingesetzten Software kann der Genehmigende erkennen, ob die Software zulässig ist.

    Es geht dabei nicht (nur) am das Abhandenkommen. Wenn mein Notenbuch weg ist, dann merke ich das. Wenn eine Note darin hinzugefügt oder geändert wurde, dann werde ich das mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch merken. Wenn das Buch weg ist/war, dann würde ich die Eintragungen nicht mehr für die Zeugnisse benutzen (Nur nach genauer Prüfung). Beim Handy/Tablett geht das oft nicht. Bei Zugriff über das Netz merkst du (ggf.) weder den Zugriff noch die Änderung und würdest die Noten auf das Zeugnis übernehmen. Es geht auch um die anderen 6 Punkte des Datenschutzes.

    Daten die auf einem verschlüsselten elektronischen Gerät liegen sind imho deutlich sicherer (sofern die Daten nicht auf irgendeinem Server abgelegt werden) als die üblichen Lehrerkladden von TimeTex und Co.

    Verschlüsselung alleine reicht bei weitem nicht. Damit erfüllt du gerade mal eben den ersten Punkt des Antrags in Brandenburg (Vertraulichkeit). Weiterhin müsst du noch für Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität, Revisionsfähigkeit und Transparenz sorgen. Das kann man nicht mit Verschlüsselung.

    Hast du mal in den letzten Tagen Zeitung gelesen? Dann ist dir ja bekannt, dass man gerade mal wieder Lücken gefunden hat, sodass im Moment sowohl bei Android als auch bei Apple Mac OS X Rootrechte erhalten kann. Bei Android sogar aus der Ferne. Also selbst wenn du deinen Rechner in der Hosentasche trägst, kann er die ganze Zeit zugegriffen werden ohne das du es merkst. Bei Mac OS braucht man im Moment einen Gastzugriff, aber dafür hat dann auch jeder Computeranfänger sofort Root Rechte, da dies mit einer einzigen Zeile Code zu erhalten ist und diese Zeile findet man überall im Netz. z.B. auf http://www.heise.de. Bei Android ist es zwar grundsätzlich gefährlicher, aber diese Lücke können die Skipt-Kiddies im Moment noch nicht ausnutzen (mangels Anleitung). Ist aber wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit.

    In diesem Zusammenhang auch passend: Vor einiger Zeit habe ich mal mit jemanden gesprochen, der auch Ahnung von Rechnern hat. Sein Handy schön verschlüsselt und passwortgeschützt. Wenn man mit einem Rechner direkt darauf zugreift, kommt nur das verschlüsselte Dateisystem. Das zu knacken geht auch, ist aber natürlich schwierig. Witzig war aber, dass ich sein Handy einfach an meinen Rechner angeschlossen habe und nicht mein Rechner darauf direkt zugegriffen hat, sondern sein Handy eine automatische Laufwerksfreigabe angeboten hat. Die hatte er übrigens nicht extra eingerichtet, sondern war Standardmäßig eingeschaltet. Ergebnis: Ich konnte all seine Daten auslesen, obwohl sein Handy mit Passwort geschützt ist und das Dateisystem verschlüsselt ist; Und er dachte die ganze Zeit sein Handy wäre sicher gewesen.

    Dafür muss man fürs Programmieren aber andererseits auch viele andere/zusätzliche Dinge lernen, die im Grunde nichts mit dem mathematischen Problem zu tun haben.
    Von den genannten Sprachen würde ich im Matheunterricht aber dafür ehrlich gesagt nicht eine der 3 erstgenannten nehmen. Alleine schon, weil dafür i.d.R. erst einmal der Compiler installiert werden muss. Wenn, dann würde ich mir überlegen, ob nicht eine einfache Tabellenkalkulation dafür reicht. Und das mache ich in Mathe auch: z.B. Dreisatz und Prozentrechnung mit einer Tabellenkalkulation, ... das ist im Grunde schon ein Programmieren.
    GGf. könnte man es auch mit dem darin (oft) vorhandenen Basic-Dialekt. Oder meinetwegen auch Java-Skript. (Was ich in Mathe allerdings nicht mache). Vorteil bei den Verfahren: Die Software hat wahrscheinlich eh schon jeder auf seinem Rechner. Es ist keine zusätzliche Installation nötig. (Nachteilig finde ich bei diesen Varianten allerdings das Debugging. Das ist bei C meiner Meinung nach wesentlich leichter.)

    Ich hatte einige Jahre c bzw c++ als AG in der Sek. I angeboten. Das Schwierige war, die Aufgaben auf das Sek. I Niveau zu bekommen. Ich habe ehrlich gesagt immer nur die Themen, die in Mathe schon behandelt wurden oder zumindest gerade dabei war behandelt zu werden. Der mathematische Sachverhalt war also schon bekannt und sollte dann am Rechner bearbeitet werden. Das war in der Regel für die Schüler schon schwer genug. Ein "Vorgreifen" der Themen hätten wohl nicht mehr viele Schüler geschafft. (Es sei denn, ich wollte nichts neues mehr beim Programmieren beibringen, sondern dort nur noch bekanntes behandeln. Aber wie gesagt: Wenn man programmieren lernt, dann muss man recht viele Dinge lernen, die mit Mathe im Grunde nicht gemeinsam haben. Und sich zum Teil sogar Widersprechen. Insbesondere wenn ich dort an Variablen denke oder an Wertzuweisungen.

    Hallo Stefan,

    ich bin kein Jurist. Für mich sieht es so jetzt gut aus. (Das "sehr" spare ich mir, da ich persönlich diesen ganzen Facebook-, Google-, ... -Kram nicht mag. Aber ich kann verstehen, dass das heute so einige Leute haben möchte und ich kann mich damit auch arrangieren. Insofern sehe ich keine weiteren Dinge, die zu "beanstanden" sind.)

    Schönen Gruß,
    Volker

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