Beiträge von Volker_D

    Also eine Backupsoftware lädt die Daten doch herunter. Wenn ich dich richtig verstehe, dann möchtest du "nur" nicht irgendwo ein inkrementelles Backup haben, sondern die Daten einzeln haben um mir ihnen direkt arbeiten zu können. Soetwas kann man den meisten Backup- und Synctools machen. Bei den Einstellungen musst du nur aufpassen, dass du nicht "inkrementell", sondern "vollständig" hast und wie du mit neueren Dateien umgehen willst (ich denke mal in deinem Fall "überschreiben". Damit würden aus deinem Dropboxordner die Daten kopiert; aber sie würden nicht gelöscht, wenn du sie in Dropbox löscht.)
    Dein Backup kannst du ja dann ganz normal so lassen.

    Die Mac Leute schwören meines Wissens nach auf die Time Capsule.
    Im Grunde kannst du aber jedes Sync Tool bzw Backup benutzen.
    Wenn es nicht zu viele Daten im Ordner sind bzw. du viel Backupspeicher zur Verfügung hast, dann könnstest du auch einfach einen cronjob anlegen und die Daten regelmäßig einfach kopieren.
    Als Suchbegriff würde ich mal bei google etwas wie "backup mac", "backup tool mac", "backup software max", "sync mac", "sync tool mac" oder "sync software mac" eingeben. (So wie du es beschreibst eher "backup" statt "sync", oft kann die sync-Software aber auch backup. Umgekehrt eher nicht.)

    Naja, dass kann ja schon sein. Dann würden halt 99,5% illegal handeln. Das muss jeder selbst wissen. Ich kenne viele Beispiele, bei denen Leute sich nicht an das Gesetz halten.
    Ich würde mal wetten, dass die meisten Lehrer (egal ob Kladde oder Computer) eh illegal handeln. Es gibt in den Datenschutzgesetzen der meisten Länder nämlich z.B. auch Mindestfristen und Maximalfristen für Daten. Wenn also ein Lehrer in den großen Ferien aufräumt und alle Daten vernichtet, dann kann/ist das genau so illegal wie bei den Lehrern, die ihre alten Daten über mehrere Jahre aufheben (Egal ob Papier oder Rechner).
    Wenn man den Antrag nicht ausfüllt und etwas "passiert", dann bist du der Dumme. Mit Antrag kannst du aber (zumindest einen Teil) der Schuld an deinen Vorgesetzten "weiterreichen", da er es dir genehmigt hat.

    Es könnte z.B. auch mal ein Elternteil sein, der mit der Note seines Kindes nicht einverstanden ist und mal einfach bei deinem Dezernenten nachfragt, ob du überhaupt elektronisch abspeichern darfst. Ich glaube eher nicht, dass der dann nur "du du du." sagen wird. Bei Widerspruch gegen die Note (z.B. wegen Nichtversetzung) könnte ich mir vorstellen, dass diese vor Gericht evtl. nicht hält und ein "Verfahrensfehler" vorliegt.

    Also so schlimm ist das doch gar nicht.
    Wenn man bei google "brandenburg genehmigung datenverarbeitung" eingibt, dann ist es wieder gleich der erste Treffer um es als pdf-Dokument zu erhalten:
    http://www.lsa.brandenburg.de/media/bb2.a.5788.de/30_5_2F.pdf


    Den Antrag dann ausdrucken, ausfüllen und fertig. Ist nur eine Seite. In dem Antrag steht nirgends, dass du das Sicherheitskonzept schriftlich ausarbeiten musst. Dort steht im Grunde nur, dass du versicherst dich an den Datenschutz zu halten.
    Vom Prinzip würde ich da also z.B. eintragen:
    - meinen Namen, Dienstbezeichnung, ...
    - Grund: Notenerfassung
    - Personenkreis 9a, 9b, ...
    - Gespeicherte Daten: Name, Vorname, Klasse, Note
    - Programm: Teachertool
    - Vorgesehene Auswertung: Bildung der Jahresnote
    - Firsten für die Lösung: ein Jahr (bitte diesen Wert noch mal selbst prüfen)
    - evtl noch Backup: z.B.: wöchentlich auf ...

    Und fertig. Ich denke nach 5 Minuten hat man den Antrag doch ausgefüllt.

    Natürlich gibt es bei beiden Systemen Vor- und Nachteile. Es ist ja auch nicht so, dass Computer/Handy/... verboten sind. Man darf sie ja auch benutzen; man muss dieses Gerät aber auch beherrschen. Eine Kladde ist nun mal einfacher zu beherrschen.

    Ich könnte mir vorstellen, dass in ein paar Jahren evtl. sogar Kladden nicht mehr erlaubt sind, sondern nur noch Rechner. Dafür muss sich aber noch so einiges tun.

    Ich denke es ist (muss) so wie im Straßenverkehr (sein):
    Ein Fahrrad (Vergleich: Kladde) darf man auch so fahren. Dafür braucht man keinen Führerschein oder ähnliches. Ich muss mir auch nicht vom TÜV/DEKRA/... bestätigen lassen, dass es verkehrstüchtig ist.
    Wenn man aber ein Motorad (Vergleich: Computer) fahren will, dann benötigt man einen Führerschein. Außerdem muss es vom TÜV/DEKRA/... geprüft und für zulässig erklärt werden.

    Sprich:
    Die benutze Software muss von einem Experten für zulässig erklärt werden und der Antragsteller muss die Software auch beherrschen.

    Vom Prinzip haben wir auch auch schon heute beides so. Bei den Anträgen, die in einigen Bundesländern nötig sind, zeigt der Anwender schon bei seiner Beschreibung, dass er den Umgang mit der Software versteht/beherrscht. Anhand der eingesetzten Software kann der Genehmigende erkennen, ob die Software zulässig ist.

    Es geht dabei nicht (nur) am das Abhandenkommen. Wenn mein Notenbuch weg ist, dann merke ich das. Wenn eine Note darin hinzugefügt oder geändert wurde, dann werde ich das mit sehr großer Wahrscheinlichkeit auch merken. Wenn das Buch weg ist/war, dann würde ich die Eintragungen nicht mehr für die Zeugnisse benutzen (Nur nach genauer Prüfung). Beim Handy/Tablett geht das oft nicht. Bei Zugriff über das Netz merkst du (ggf.) weder den Zugriff noch die Änderung und würdest die Noten auf das Zeugnis übernehmen. Es geht auch um die anderen 6 Punkte des Datenschutzes.

    Daten die auf einem verschlüsselten elektronischen Gerät liegen sind imho deutlich sicherer (sofern die Daten nicht auf irgendeinem Server abgelegt werden) als die üblichen Lehrerkladden von TimeTex und Co.

    Verschlüsselung alleine reicht bei weitem nicht. Damit erfüllt du gerade mal eben den ersten Punkt des Antrags in Brandenburg (Vertraulichkeit). Weiterhin müsst du noch für Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität, Revisionsfähigkeit und Transparenz sorgen. Das kann man nicht mit Verschlüsselung.

    Hast du mal in den letzten Tagen Zeitung gelesen? Dann ist dir ja bekannt, dass man gerade mal wieder Lücken gefunden hat, sodass im Moment sowohl bei Android als auch bei Apple Mac OS X Rootrechte erhalten kann. Bei Android sogar aus der Ferne. Also selbst wenn du deinen Rechner in der Hosentasche trägst, kann er die ganze Zeit zugegriffen werden ohne das du es merkst. Bei Mac OS braucht man im Moment einen Gastzugriff, aber dafür hat dann auch jeder Computeranfänger sofort Root Rechte, da dies mit einer einzigen Zeile Code zu erhalten ist und diese Zeile findet man überall im Netz. z.B. auf http://www.heise.de. Bei Android ist es zwar grundsätzlich gefährlicher, aber diese Lücke können die Skipt-Kiddies im Moment noch nicht ausnutzen (mangels Anleitung). Ist aber wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit.

    In diesem Zusammenhang auch passend: Vor einiger Zeit habe ich mal mit jemanden gesprochen, der auch Ahnung von Rechnern hat. Sein Handy schön verschlüsselt und passwortgeschützt. Wenn man mit einem Rechner direkt darauf zugreift, kommt nur das verschlüsselte Dateisystem. Das zu knacken geht auch, ist aber natürlich schwierig. Witzig war aber, dass ich sein Handy einfach an meinen Rechner angeschlossen habe und nicht mein Rechner darauf direkt zugegriffen hat, sondern sein Handy eine automatische Laufwerksfreigabe angeboten hat. Die hatte er übrigens nicht extra eingerichtet, sondern war Standardmäßig eingeschaltet. Ergebnis: Ich konnte all seine Daten auslesen, obwohl sein Handy mit Passwort geschützt ist und das Dateisystem verschlüsselt ist; Und er dachte die ganze Zeit sein Handy wäre sicher gewesen.

    Dafür muss man fürs Programmieren aber andererseits auch viele andere/zusätzliche Dinge lernen, die im Grunde nichts mit dem mathematischen Problem zu tun haben.
    Von den genannten Sprachen würde ich im Matheunterricht aber dafür ehrlich gesagt nicht eine der 3 erstgenannten nehmen. Alleine schon, weil dafür i.d.R. erst einmal der Compiler installiert werden muss. Wenn, dann würde ich mir überlegen, ob nicht eine einfache Tabellenkalkulation dafür reicht. Und das mache ich in Mathe auch: z.B. Dreisatz und Prozentrechnung mit einer Tabellenkalkulation, ... das ist im Grunde schon ein Programmieren.
    GGf. könnte man es auch mit dem darin (oft) vorhandenen Basic-Dialekt. Oder meinetwegen auch Java-Skript. (Was ich in Mathe allerdings nicht mache). Vorteil bei den Verfahren: Die Software hat wahrscheinlich eh schon jeder auf seinem Rechner. Es ist keine zusätzliche Installation nötig. (Nachteilig finde ich bei diesen Varianten allerdings das Debugging. Das ist bei C meiner Meinung nach wesentlich leichter.)

    Ich hatte einige Jahre c bzw c++ als AG in der Sek. I angeboten. Das Schwierige war, die Aufgaben auf das Sek. I Niveau zu bekommen. Ich habe ehrlich gesagt immer nur die Themen, die in Mathe schon behandelt wurden oder zumindest gerade dabei war behandelt zu werden. Der mathematische Sachverhalt war also schon bekannt und sollte dann am Rechner bearbeitet werden. Das war in der Regel für die Schüler schon schwer genug. Ein "Vorgreifen" der Themen hätten wohl nicht mehr viele Schüler geschafft. (Es sei denn, ich wollte nichts neues mehr beim Programmieren beibringen, sondern dort nur noch bekanntes behandeln. Aber wie gesagt: Wenn man programmieren lernt, dann muss man recht viele Dinge lernen, die mit Mathe im Grunde nicht gemeinsam haben. Und sich zum Teil sogar Widersprechen. Insbesondere wenn ich dort an Variablen denke oder an Wertzuweisungen.

    Hallo Stefan,

    ich bin kein Jurist. Für mich sieht es so jetzt gut aus. (Das "sehr" spare ich mir, da ich persönlich diesen ganzen Facebook-, Google-, ... -Kram nicht mag. Aber ich kann verstehen, dass das heute so einige Leute haben möchte und ich kann mich damit auch arrangieren. Insofern sehe ich keine weiteren Dinge, die zu "beanstanden" sind.)

    Schönen Gruß,
    Volker

    Rechtlich gesehen ist so ein Hinweis an dieser Stelle übrigens nutzlos/sinnlos. Alle Nutzer, die sich vor der Änderung angemeldet haben müssen von dieser Änderung direkt informiert werden. Es hilft nicht, wenn dies hier in einem Forum von den vielen versteckt ist. Die Nutzer werden diese nicht (unbedingt) sehen. Ich habe es nur gefunden, weil ich danach gezielt gesucht habe; Ich hatte extra gesucht, da hier im Forum vor ein paar Tagen über AGBs gesprochen wurde und um Meinungen gefragt wurde. Wenn ich nicht gesucht hätte, hätte ich es nicht gefunden, da ich mir normalerweise nur auf der Hauptseite die letzten Beträge lese, und da ich das nicht regelmäßig mache, lese ich natürlich bei weitem nicht alle Beiträge. So ähnlich wird es bestimmt vielen anderen gehen.

    "Gottesdient"? Kann man den Scheiß nicht einfach lassen. Wir arbeiten immerhin an staatlichen Schulen und sollten keine Ideologie vertreten, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist.

    Nur rein vorsichtshalber vorher schon gesagt: Der folgende Text gibt nichts über meine persönliche Einstellung zu dem Thema wieder, ich zitiere nur. An meiner Schule gibt es (abgesehen vom freiwilligen Gottesdienst vor der Einschulung und vor dem 10er Abschluss) auch keinen Schulgottesdienst.
    Und ja, ich spiele mal wieder an Grenzen und "schiebe" das Zitat mal etwas "härter" in eine Ecke a la "dann auch kein Gott in Schule, weil 'nur' Ideologie". Das Zitat war/ist ja so (evtl.) nicht gemeint.

    In der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen steht:
    "Artikel 7
    (1) Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor der Würde des Menschen und Bereitschaft zum sozialen Handeln zu wecken, ist vornehmstes Ziel der Erziehung.
    [...]
    Artikel 12
    (3)In Gemeinschaftsschulen werden Kinder auf der Grundlage christlicher Bildungs- und Kulturwerte in Offenheit für die christlichen Bekenntnisse und für andere religiöse und weltanschauliche Überzeugungen gemeinsam unterrichtet und erzogen.
    In Bekenntnisschulen werden Kinder des katholischen oder des evangelischen Glaubens oder einer anderen Religionsgemeinschaft nach den Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses unterrichtet und erzogen."

    und im Schulgesetz NRW steht:
    "Artikel 57
    (4) [...] Die Wahrnehmung des Erziehungsauftrags nach Artikel 7 und 12 Abs. 6 der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die entsprechende Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen widerspricht nicht dem Verhaltensgebot nach Satz 1.
    [...]
    Das Neutralitätsgebot des Satzes 1 gilt nicht im Religionsunterricht und in den Bekenntnis- und Weltanschauungsschulen."

    Das Zitat von Artikel 14 (Religionsunterricht) spare ich mir mal.

    Wie gesagt: Ich habe hier nicht meine Meinung geäußert. Ich habe (noch) nicht gesagt, ob ich das "gut" oder "schlecht" finde; nur zitiert.

    Hallo Stefan,

    deinen Fall kann ich leider nicht beantworten. In dem Buch ging es eher um IT-Verträge, bei denen Hardware, Software oder Dienstleistungen (Im Sinne von Programmieren, Wartung, Beratung, ...) verkauft werden. Der Spezialfall "Foren" kam in dem Buch nicht vor. (Kann ich mich zumindest nicht dran erinnern.)

    Die Formulierung auf Schulthemen.de ist auf jeden Fall wesentlich besser als die Nutzungsbedingungen hier.

    §6 Abs. 4 und §3 Abs. 3 sind irgendwie doppelt. Ist aber wohl auch nicht so schlimm.

    Genau genommen stimmt die Überschrift von §3 nicht mehr bei Abs. 3 und 4. Denn dort geht es ja nicht um Pflichten den Nutzers, sondern um Rechte des Anbieters. Müsste meiner Meinung nach eigentlich eine neue Überschrift bzw. ein neuer Paragraph sein.

    PS:
    Bist du hier überhaupt schreibberechtigt? Laut Nutzungsbedingungen gilt doch: "Schreibberechtigt sind Lehrer, die Aufgrund ihrer Ausbildung hauptberuflich den Unterricht für Schüler auf staatlich anerkannten allgemein bildenden oder berufsbildenden (Hoch)Schulen leiten dürfen (bzw durften - (bei Pensionären). Ebenso schreibberechtigt sind Personen die sich zur Zeit in einer Ausbildung befinden, welche oben genanntes Ausbildungsziel anstrebt."
    Und bei dir steht "kein Lehramt". :wink_1:

    Ja, ich sprach von der Anmeldung (den Nutzungsbedingungen). Dort steht nur "Recht", also vollkommen unklar welches Recht von den vielen von dir genannten gemeint ist. So einfach ist der Fall (glaube ich) nicht. Ich würde fast wetten, dass der durch mehrere Instanzen laufen würde und dabei durchaus unterschiedlich gewertet wird.

    Korrektur: Dort steht "alle Rechte". Also sind alle von dir genannten Rechte gemeint. Sprich: Wo es gesetzlich verboten ist (z.B. Urheberrechte), wird es wohl unwirksam sein. Wo es aber erlaubt ist (z.B. Verwertungsrechte und Nutzungsrechte) wird es nicht unwirksam sein. Eine "Bezahlung" findet ja indirekt statt. Die Kosten, die für den Server bezahlt werden müssten, werden uns erlassen. Wir müssen also nicht, so wie bei einigen anderen Portalen, einen "Eintritt" bezahlen.

    Nachtrag: Ich habe es gerade noch einmal nachgelesen. In dem Buch von Meinhard Erben ist das Problem in Kapitel 1.5 beschrieben.
    Es wird unterschieden, ob die Klausel...
    - überraschend war (§305 c Abs 1 BGB)
    - eine Individualvereinbarung ist (§305b BGB)
    - Unklar ist (§305c Abs. 2 BGB)
    - Unwirksam ist (§306 BGB)
    - ein Sonderfall ist (§242 BGB)

    Je nachdem, wie ein Gericht diese Klausel einstuft, hat das andere Konsequenzen.

    In diesem Fall würde ich auf "Unwirksam" tippen. In dem Fall wird die gesetzliche Vorschrift genommen. Sprich: Urheberrecht wird nicht abgetreten, alle anderen Rechte zur Veröfentlichung, Vermarktung, ... werden (bis auf Wiederruf) abgetreten.
    Ich bin allerdings kein Rechtsexperte, sondern lese das so aus den von Hernn Erben aufgeführten Beispielen so ab.

    Da kann man schon sicher sein.

    Da wäre ich nicht so sicher. Denn es ging nicht (nur) um die Urheberrechte. Sondern um Rechte zur Veröffentlichung, zum Verkauf, ...
    Wenn ich ein Autor bin und mit einem Verlag einen Vertag ausmache, dann dann behalte ich auch die Urheberrechte. Trotzdem (bzw. insbesondere dann) darf der Verlag meine Texte veröffentlichen. Sprich: Der Verlag hat nicht die Urheberrechte, verkauft aber trozdem legal.

    Ich hatte vor ein paar Jahren mal das Buch "Allgemeine Geschaftbedingungen - IT Verträge wirksam vereinbaren" von Meinhard Erbes gelesen. In dem Buch wurde unterschieden, dass in einigen Fällen solche Klauseln entfallen, in einigen Fällen der komplette Vertrag nichtig ist (also auch alle anderen legalen Vereinbarungen), und in einigen Fällen ein Kompromiss, der beiden Seiten möglichst nahe kommt, vom Gericht festgelegt wurden. Leider erinnere ich mich nicht mehr daran, in welchem Fall was angewendet wurde/wird.

    Und ob ich das sinnig finde oder nicht habe ich ja auch immer noch nicht gesagt. Das sind erstmal zwei ganz verschiedene Dinge.

    Das ist allerdings Murks. So eine Übertragung ist mit dem UrhG nicht vereinbar und dürfte nichtig sein.

    Vermute ich auch; ich bin mir allerdings nicht sicher, ob dadurch dieser Punkt einfach ersatzlos entfällt oder ob ein Gericht einen Kompromiss beschließen würde, der diesem Forum möglichst viele Rechte einräumen würde.

    Ebenso interessant finde ich die Frage, warum so viele tausend Nutzer in diesem Forum so einen Satz kommentarlos zustimmen.
    Ich würde mal tippen:
    etwa 80% haben es nicht gelesen
    etwa 10% ist es egal
    etwa 10% gehen davon aus, dass der Punkt von einem Gericht (ersatzlos) gestrichen wird

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