Beiträge von Volker_D

    1. Das Notenbuch zählt als Akte im Sinne von §9 Abs. 1 DSGVO. [...]

    Ahh... Was hat §9 mit deiner Frage zu tun?

    §9 sagt doch "Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt."

    Da frage ich mich eher, ob die Religion überhaupt angegeben werden darf (Religionskurslisten). Oder wie das mit der Besprechung über Schüler X war (Wandelt sich von Mann zu Frau); ob der jetzt noch als Junge durchgeht oder doch schon als Mädchen und welches WC er aufsuchen darf. Muss ja irgendwie den Aufsichtsführenden Personen auch klar sein, insbesondere wenn da plötzlich andere Schüler kommen und sich beschweren, wenn da ein Kind angeblich auf der falschen Toilette ist.

    Ok, hat sich geklärt. In Absatz 2 sind die erlaubten Ausnahmen aufgezählt.

    Wenn du eine Notenliste anlegst, dann ist das nicht privat, sondern eine dienstliche Tätigkeit.

    Auch dir biete ich die Wette an:

    Mach mal eine Selbstanzeige und zeige uns die Bestätigung, dass du so solche Daten "privat" über die Regelung hinaus speichern darfst. Ich wette 100€, dass du es nicht darfst.

    Es geht ja auch nicht um die DSGVO, sondern um die Vorgaben des Landes für Schulen. Die sind strenger. Für Akten werden dort extra Beispiele genannt. zum Beispiel:

    Geschäftsbücher, Karten, Pläne, Zeichnungen, Druckschriften, Lichtbilder, Tonträger, ....

    zu 2: Stimmt, die Schuld liegt dann immer noch beim Schulleiter. Das kam evtl. bei meiner Antwort nicht richtig rüber. Ich wollte damit ausdrücken, dass

    a) die Leute dort aber an einer Universtät gelernt haben, wie man u.a. solche Gesetzestexte liest und bewertet

    und

    b) die Gesetzestexte auch oft lesen bzw. gelesen haben.

    Das hat der "einfache Lehrer", der Datenschutzbeauftragter ist, aber i.d.R. nicht (und auf die hast du verlinkt). Vorallem nicht in dem Umfang, insbesondere weil es ja bei der Frage über den Umfang des Datenschutzbeauftragten hinausgeht.

    zu 1:

    Ich wette 100€, dass deine "lose Zettelsammlung" als Datenschutzverstoß gewertet wird, wenn Sie persönliche Daten (also z.B. inkl. der Notenliste) enthält. Du kannst ja mal spaßeshalber Selbstanzeige erstatten, dann werden wir ja sehen was passiert.

    Ah... Nein.

    1. Das was du gezeigt/zitiert hast, ist nur, dass das digitale speichern auf privazen Geräten NOCH schwieriger ist. Bitte im Zusammenhang bleiben. Deine vorherige Aussage war ja sinngemäß, dass man Sachen auf Papier nicht löschen müsste, weil sie nicht digital sind und das habe ich mit den Vorschriften wiederlegt.

    2. Die von dir verlinkten Datenschutzbeauftragte ist mit sehr großer Sicherheit keine Rechtsanwälte. Das sind i.d.R. ganz normale Lehrer, die noch nicht einmal eine extra Ausbildung dafür haben. Auf den Job hatte ich mich auch mal beworben und das ganze dann aus verschiedenen Gründen abgeleht. Ein Grund war unter anderem, dass das die Leute mir noch nicht einmal eine "Ausbildung" geben wollten, weil es die angeblichg nicht geben würde und erst als ich darauf hingewiesen habe, dass jede IHK solche Kurse anbietet, wurde zugestimmt, dass ich dort einen Kurs besuchen dürfte.

    Ja, den Datenschutzbeauftragten kann man auch fragen. Wenn man es rechtssicher haben möchte, dann würde ich aber bei der Bezirksregierung fragen.

    Der Datenschutzbeauftrage ist ja nicht dafür zuständig dir sagen zu müssen, was du speichern musst, sondern nur, was du nicht speichern darfst. Es gibt daher viele Datenschutzbeauftrage, die daher grundsätzlich erstmal immer "Nein" sagen, weil sie in dem Fall zumindest nicht gegen den Datenschutz verstößen, ob sie aber Speicherpflichten nachkommen, prüfen die erstmal nicht.

    Du musst aufpassen, dass es bei "Datenschutzbeauftragte" einmal die Datenschutzbeauftragten, die auch Bußgelder verhängen dürfen und entsprechend rechtlich ausgebildet sind und einmal die Datenschutzbeauftragten von Firmen, Schulen, ..., die mit Glück eine Fortbildung haben, aber genaugenommen nur beratend zur Seite stehen und rechtlich nicht verantwortlich sind mögliche Fehler. Bei Fehlauskünften durch einen solchen Datenschutzbeauftragten ist im Falle eines Bußgeldes durch einen "richtigen" Datenschutzbeauftragten trotzdem noch immer der der Leiter der Firma, Schulleiter, .... verantwortlich. Die Strafe kann nicht an diese Personen abgegeben werden.

    Guter Punkt.

    Ich würde, wenn ich das "Problem" hätte, bei der Bezirksreguierung fragen. Die haben dort Rechtsanwälte sitzen, die das rechtssicher beantworten können. Die Leute sind extra dafür eingestellt worden um unter anderem auch solche Fragen von Schulleitern zu beantworten.

    Wenn man mit dem Thema nicht "bewandert" ist, dann erstellen Softwareentwickler eigentlich VOR dem Programmieren ein Pflichtenheft und Lastenheft (Ok, ihr habt keinen direkten Auftraggeber, aber trotzdem macht man doch soetwas VOR dem Programmieren).

    Welche Punkte beachtet ihr den schon alles für eine Erstellung und Planung einer Unterrichtsstunde?

    Und macht ihr es wirklich nur für eine Stunde, oder eine ganze Reihe?

    Geht es auch nur um Erstellung und Planung, oder gibt es auch eine Evulation, Notenbildung, Auswertung, ...?

    Zählt doch mal de konkreten Punkte auf, die Ihr schon könnt.

    Nee, die sind nicht mehr relevant. Du musst nach 30, 40 oder 50 jahren nicht mehr die Noten begründen können und einzeln aufschlüsseln können. Wenn da eine 5 auf dem Abschlusszeugnis ist, dann ist das eine 5. Der Grund für die Note ist unerheblich. Daher sind "Notenlisten" schon vorher zu vernichten. Ist aber, meiner Meinung nach, auch absolut deutlich in den 3 Links, die hier von verschiedenen Personen gegeben wurden, deutlich gemacht.

    Ich würde es bevorzugen, wenn man nicht mit Wörtern wie "streng verboten" um sich wirft, wenn man so etwas Undifferenziertes schreibt. Deine Aussage ist so nur akzeptabel, wenn du nicht von digitalen Notenlisten sprichst.

    Es ist völlig egal, ob die Daten digital sind oder nicht. Lies mal deinen eigenen Link bzw. den Link, den ich schon vorher gesetzt habe. Da steht "[...] und/oder Akten" (=nicht digital).

    Auch die erste Überschrift sagt es schon deutlich: "Löschung und Vernichtung der Dateien und Akten"

    Ich kann es nicht für Baden-Württemberg sagen, aber in NRW war das private speichern von Schülerdaten schon viele Jahrzehnte vor der DSGVO verboten. (Nur erlaubt mit schriftlicher Genehmigung der Schulleitung und dann auch nur für maximal 1 Jahr). Ich kann mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, dass es in vielen Bundesländern anders gewesen ist.

    Das mit WIndows auf dem Pi (5) ist übrigens leider nicht mehr mit der aktuellen Windows Version möglich.

    Zitat von WOR:

    "Windows 11 build 25163 is the last one than can boot on the Raspberry Pi 4 and older.

    Recent insider builds no longer work as they make extensive use of the new atomic instructions introduced in ARMv8.1."

    und

    "Is Raspberry Pi 5 or newer supported?

    The short answer is: no, we don't offer support for Raspberry Pi boards anymore.

    There have been some efforts in this direction through https://github.com/worproject/rpi5-uefi, which does allow Windows 11 to boot with basic hardware support, but there are no plans to improve it any further."

    Kurz: Wenn du das installierst, dann gehen viele Dinge nicht. Kein WLAN, kein LAN, kein Bluetooth, ...

    Mal wieder das typische Open Source Problem: Die meisten haben keine Lust die Programmierer zu bezahlen, daher wird es nicht weiterentwickelt.

    Mir mangelt es ebenfalls an Platz dafür. Auf ebay, kleinanzeigen und im forum64.de wirst du die aber schnell los.

    Je nach Zustand und Zubehör zwischen 10 bis über 200 Euro.

    10, wenn defekt und dreckig.

    200, wenn da z.B. die OVP in sehr guten Zustand bei ist oder der Rechner noch "gutes" Zubehör hat.

    Die Hardcoresammler kennen auch die verschiedenen Versionen genau. Wenn du einen mit sehr niedriger Seriennummer hast, dann kann der Preis da auch schnell hoch gehen.

    In NRW bis 50 Jahre.

    Ich lese den Text so, dass auch Datenträger erlaubt sind.

    Würde aber, wenn ich es verbindlich wissen möchte, bei der Bezirksregierung fragen.

    siehe https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes…J&det_id=156783

    Ich habe vor kurzem fast 40 Jahre alten Dateien von Kassette erfolgreich laden können (Commodore Rechner). Andererseits habe ich auch schon öfters CDs gehabt, die schon nach einem Jahr nicht mehr lesbar waren.

    Bei "Datenträgern" (im Gegensatz zu Papier) würde ich daher auch regelmäßig Backups machen.

    ah... Verstehe ich nicht. Kann man da doch gar nicht genau sehen.

    Beispiel 1:

    Insbesondere, weil die Kapitalertragssteuer ja erst dann wirksam wird, wenn man sie auch "einlöst". Hält man seinen Gewinn in Aktien fest, dann zahlt du ja erstmal keinen Kapitalertrag. Es sei denn, du entnimmst Vermögen (durch Dividenden oder Verkauf und kann keine Verluste abschreiben) -> 0% Steuer

    Beispiel 2:

    a) Ich habe Geld auf der Bank liegen und lasse das Geld für mich "arbeiten". -> 25% Kapitalertragssteuer.

    b) Ich habe Lieder auf meiner "Bank" liegen und lasse die Lieder für mich "arbeiten". -> im schlimmsten Fall über 45% Einkommensteuer.

    Ich sehe ehrlich gesagt nicht den großen Unterschied. In beiden Fällen habe ich mir vorher etwas erarbeitet (einmal Geld und einmal Lieder) und in beiden Fällen lasse ich dieses Produk später für mich automatisch arbeiten, ohne, dass ich dafür groß etwas machen muss. Trotzdem wird es unterschiedlich besteuert.


    Wenn ich "kumuliert" vorwerfen möchte, dann könnte ich eher bei deiner Statistik "kumuliert" vorwerfen, weil dort gar nicht ersichtlich ist, wer den nun genau die Umsatzsteuer zahlt (Wobei dort ja vermutlich auch noch in Wirklichkeit die Mehrwertstueer gemeint ist und nicht die Umsatzsteuer.)

    Wenn sich ein Reicher für 2 Millionen eine Auto kauft, dann wird er ja wohl mehr Mehrwertsteuer gezahlt haben als wenn sich eine Person in einem Niedrieglohnjob einen einen gebrauchten Wagen für 2000€ kauft.

    Sprich: Die komplette Mehrwertsteuer könnte man ja noch theoretisch differenzieren nach den Kunden (arm oder reich), um mal zu sehen, von wem den diese Steuer gezahlt wird. Das das praktisch nicht geht, weil man entsprechende Daten nicht hat ist mir auch klar. Aber ich würde zumindest mal wetten, dass auch hier im Endeffekt die 50% der besser verdienenen Bevölkerung für den weitaus größten Teil der Mehrwertsteuer verantwortlich ist und nicht umgekehrt.

    Nette Tabelle - aber als Prozentanteil der Steueraufkommen wenig aussagekräftig. Bei der Prozentrechnung sollte sich am Ende als Summe 100 ergeben. Das ist eher eine Nebelkerze.

    Was wünscht du dir den als weitere Aussagekraft? Ich finde schon, dass man da viel ablesen kann. Und bei der Prozentrechnung kommt da doch am Ende als Summe 100 raus, oder? An welcher Stelle kommt du bei der Tabelle nicht auf 100%?

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