Wobei man bei so einer Beobachtung "Nur Frauen mit Teilzeit" genau hingugen sollte. Das muss keine Benachteiligung gewesen sein.
Das es nur Frauen waren, könnte z.B. am Fach gelegen haben. Ich kann mich daran erinnern, dass in den letzten Jahren bei uns Abordnungen gab, wo man überhaupt nicht das andere Geschlecht aussuchen könnte, weil keiner mit anderen Geschlecht das Fach hatte. (Das war bei den Abordnungen in If und Ph so in meinem Fall und in F so bei meiner Kollegin.)
Andererseits muss man auch gucken, mit wie vielen Stunden man abgeordnet wird.
Ich war z.B. jeweils zwischen 6 bis 12 Stunden als Vollzeitkraft abgeordnet und war daher an beiden Schulen tätig. Da kann es leichter sein eine Teilzeitkraft abzuordnen, die dann nur an einer Schule sein muss. Das macht vieles leichter (für die Stunden- und Vertretungsplaner beider Schulen aber auch für den Abgeordneten selbst (da man ja sonst zwei mal Elternsprachtag hat, Notenkonferenzen, ...).