Ein Arbeitgeber darf auf die Daten eines gestellten Rechners zugreifen. (Ich spreche jetzt ganz allgemein von einem Arbeitgeber, nicht expliziert von Lehrern). Ist doch ganz logisch. Man arbeitet für den Arbeitgeber und der möchte nicht nur bei Straftaten darauf zugreifen, sondern auch, wenn du z.B. krank bist oder Feierabend hast ...
Er darf nicht so ohne weiteres alle deine Daten beliebig auswerten. Das widerspricht der DSGVO.
Aber mal angenommen ein Arbeitnehmer ist krank oder hat Feierabend und arbeitet daher nicht und wird von dann logischerweise von einer anderen Person vertreten. Dann muss diese andere Person an alle Unterlagen kommen. Bei einer Firma könnten das dann z.B. Konstruktionspläne sein, Terminabsprachen und Verhandlungen in E-Mails, ... Natürlich darf da ein Chef drauf zugreifen. Analog könnte man das auch in der Schule machen.